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Folgende Frage:
meiner Frau ist (vollkommen unverschuldet) von hinten einer in ihr Auto reingefahren. Laut Gutachten wirts. Totalschaden, aber noch zu reparieren. Weil, ist ne alte Karre, die wir aber gerne weiter nutzen würden.
Gutachter rät prinzipiell zu Anwalt zur Durchsetzung der Ansprüche wegen Restwerthöhe.
Was denkt ihr, ist das von Anfang an nötig oder sollte ich den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung melden? Irgendein (Kosten)Problem wenn ich es gleich vom Anwalt erledigen lasse?
meiner Frau ist (vollkommen unverschuldet) von hinten einer in ihr Auto reingefahren. Laut Gutachten wirts. Totalschaden, aber noch zu reparieren. Weil, ist ne alte Karre, die wir aber gerne weiter nutzen würden.
Gutachter rät prinzipiell zu Anwalt zur Durchsetzung der Ansprüche wegen Restwerthöhe.
Was denkt ihr, ist das von Anfang an nötig oder sollte ich den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung melden? Irgendein (Kosten)Problem wenn ich es gleich vom Anwalt erledigen lasse?
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