Reaktion nach Autounfall

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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
5.422
4.514
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Folgende Frage:
meiner Frau ist (vollkommen unverschuldet) von hinten einer in ihr Auto reingefahren. Laut Gutachten wirts. Totalschaden, aber noch zu reparieren. Weil, ist ne alte Karre, die wir aber gerne weiter nutzen würden.
Gutachter rät prinzipiell zu Anwalt zur Durchsetzung der Ansprüche wegen Restwerthöhe.
Was denkt ihr, ist das von Anfang an nötig oder sollte ich den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung melden? Irgendein (Kosten)Problem wenn ich es gleich vom Anwalt erledigen lasse?
 
Zuletzt bearbeitet:

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.418
12.164
Folgende Frage:
meiner Frau ist (vollkommen unverschuldet) von hinten einer ins Auto reingefahren. Laut Gutachten Totalschaden, aber noch zu reparieren. Weil, ist ne alte Karre, die wir aber gerne weiter nutzen würden.
Gutachter rät prinzipiell zu Anwalt zur Durchsetzung der Ansprüche wegen Restwerthöhe.
Was denkt ihr, ist das von Anfang an nötig oder sollte ich den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung melden? Irgendein (Kosten)Problem wenn ich es gleich vom Anwalt erledigen lasse?
Die Kosten vom Anwalt werden doch auch übernommen. Von daher würde ich das immer abgeben, spart Zeit und Ärger.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.449
5.114
FRA
Sofort zum Anwalt gehen.
Wir haben einen ähnlichen Fall gehabt (unverschuldet hinten einer reingefahren) und die gegnerische Versicherung zickt so rum, dass wir jetzt zum Anwalt gegangen sind.
 
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FGCharleston

Reguläres Mitglied
17.11.2023
57
46
Der Gutachter weiß sicherlich, wovon er spricht und warum er zum RA rät. Kosten entstehen Dir keine.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.449
5.114
FRA
Irgendein (Kosten)Problem wenn ich es gleich vom Anwalt erledigen lasse?
Im Endeffekt nicht, Du wirst zwar am Anfang erstmal alles vorstrecken müssen, aber wenn alles abgewickelt ist, dann hast Du null Kosten.
Bei wirklich definitiv 100% unverschuldetem Unfall würde ich vor Gericht auch nie einen Vergleich akzeptieren.
 
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stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
710
1.017
Mehr als der wirtschaftliche Zeitwert des Autos wird doch nur bei besonderer Vorliebe ersetzt, oder?

Macht ein ernstzunehmender Anwalt überhaupt eine Rechtssache mit 2.500 Euro Streitwert?
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
5.422
4.514
Im Endeffekt nicht, Du wirst zwar am Anfang erstmal alles vorstrecken müssen, aber wenn alles abgewickelt ist, dann hast Du null Kosten.
Wie viel war das bei euch?
Bei wirklich definitiv 100% unverschuldetem Unfall würde ich vor Gericht auch nie einen Vergleich akzeptieren.
Das sowieso. Bis dahin hätte ich es sowieso übergeben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Deine RSV?
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
5.422
4.514
Ein Freund hat mir erzählt, sein Gutachter hat das direkt mit der gegnerischen Versicherung erledigt hätte, meiner macht das nicht. Gibt es da Leistungsunterschiede oder woran liegt das?
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.418
12.164
Ein Freund hat mir erzählt, sein Gutachter hat das direkt mit der gegnerischen Versicherung erledigt hätte, meiner macht das nicht. Gibt es da Leistungsunterschiede oder woran liegt das?
War das "sein" Gutachter, also von ihm beauftragt? Oder wurde der von der gegnerischen Versicherung geschickt?

Gibt natürlich Gutachter die arbeiten mit Versicherungen zusammen. Aber ob das immer von Vorteil ist?

Nimm einen RA und fertig.
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.113
13.665
der Ewigkeit
Folgende Frage:
meiner Frau ist (vollkommen unverschuldet) von hinten einer in ihr Auto reingefahren. Laut Gutachten wirts. Totalschaden, aber noch zu reparieren. Weil, ist ne alte Karre, die wir aber gerne weiter nutzen würden.
Gutachter rät prinzipiell zu Anwalt zur Durchsetzung der Ansprüche wegen Restwerthöhe.
Was denkt ihr, ist das von Anfang an nötig oder sollte ich den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung melden? Irgendein (Kosten)Problem wenn ich es gleich vom Anwalt erledigen lasse?

Ich kann Dir nur den Tipp geben,
direkt zum RA!!
Nicht irgend ein Winkeladvokat, der heute Scheidung, morgen Rotlichtverstoss und übermorgen Arbeitsrecht macht,
sondern direkt einen Verkehrs-Profi.

Mir ist das Fabrikat Deines Wagens bzw. das AH nicht bekannt,
aber wenn Du/Ihr/Deine Firma da gute Kunden seit, übernimmt das AH oder der Hersteller
ggf. direkt Deine RA-Kosten und Du brauchst Deine eigene Rechtsschutz erst gar nicht belästigen.
Vorsichtig sein mit Schadensangaben von ca. 2.500 EUR etc.!!
Dachte ich auch, es wären bei mir mal ca. 3k - 4k Schaden, als ein Opa meinte, meinen Wagen am Heck küssen zu müssen,
raus kamen dann am Ende des Tages 16k,
(inkl. Wertminderung, Leihwagen -obwohl ich noch andere Alternativen hatte- Nutzungsausfall etc.),
die anstandslos ohne Gerichtstermin überwiesen wurden.

RA1.jpg
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.449
5.114
FRA
Wie viel war das bei euch?

Das sowieso. Bis dahin hätte ich es sowieso übergeben.
Bis zur Einreichung der Klage war das nichts, jetzt hat der Anwalt Klage eingereicht, dafür erstmal die Deckungszusage der RSV eingeholt und die wollen eine Selbstbeteiligung haben, die mussten wir vorstrecken.
Insgesamt weigert sich die gegnerische Versicherung ca. 6000€ zu zahlen, die wir natürlich für Mietwagen etc. schon vorgestreckt haben.
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.616
856
Ich hatte noch nie einen wirtschaftlichen Totalschaden. Aber ich meine mich zu erinnern, dass bei einer durchgeführten Reparatur die Kosten dafür 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen dürfen.

-> Direkt zum Fachanwalt

Ich habe einmal den Fehler gemacht, es ohne Anwalt zu versuchen und die gegnerische Versicherung hat mehrfach unbegründet gekürzt. Bin dann erst zum Anwalt, der war natürlich hoch erfreut, da jetzt der Streitwert im Prinzip so niedrig war, dess es sich für ihn nicht gelohnt hat.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.038
10.674
Dahoam
Sofort zum Anwalt gehen.
Wir haben einen ähnlichen Fall gehabt (unverschuldet hinten einer reingefahren) und die gegnerische Versicherung zickt so rum, dass wir jetzt zum Anwalt gegangen sind.
Dazu rate ich auch. Hatte auch schon den Fall dass mir einer hinten an einer roten Ampel reingefahren ist (inkl. Zeugen) und die gegnerische Versicherung hat erst gezahlt als mein Anwalt Klage eingereicht hat.
Allein der ganze Ärger und die Details was wie eingereicht werden kann dafür bin ich froh das einem Profi überlassen zu haben. Die eigene Rechtschutzversicherung senkt natürlich auch die Hemmschwelle.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ist die Schuldfrage ausreichend klar zu Ungunsten des Unfallgegners beantwortbar, dann sollte man bei jeglicher Schadenshöhe immer (!) zum Rechtsanwalt. Und immer (!) zu einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ein solcher weiß genau, was wie zu tun ist und hat selbst dabei minimalen Aufwand. Fünf Minuten Klientengespräch, eine Minuten Diktiergerät und den Rest macht die ReFa.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Wirtschaftlicher Totalschaden, hier also ein KfZ das keine 2500€ Wiederbschaffungswert hat, da kommt es stark auf das konkrete Modell an. Wenn man solche Fahrzeuge fährt, die in der Realität in dem Zustand/Ausstattung die man besitzt empfiehlt es sich vor einem Schaden mal ein Gutachten erstellen zu lassen. Ich fahre zwei Fahrzeuge die man mit Beträgen von <50% der tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten als "Totalschaden" einstufen würde.

Es macht einen erheblichen Unterschied ob dein Polo 25 Jahre alt ist und normale Nutungsspuren bei 250TKM aufweist, oder ob er 25 Jahre ist und aussieht als käme er gerade vom Händler - letzterer Zustand wird bei einem Unfall meist nicht hinreichend bewertet, da gibt es dann einen leichten Aufschlag auf das 250TKM Modell und das wars. Hat man aber ein Gutachten in der Tasche das dem Auto einen Wiederbeschaffungswert von 15T€ attestiert bekommt man deutlich mehr. Gutachten muss halt vor einem Unfall gemacht worden sein.

Ohne ein solches Gutachten zahlen die Versicherungen max. 130% für die Reparatur, dafür gibt es dann aber eine Reihe von Bedingungen. Die Frage ist halt wie hoch die Reparaturkosten sind, wenn man diese bei einer freien Werkstatt machen lässt und welchen Aufwand man dafür betreiben möchte (Neuteile/Gebrauchtteile usw.)
 
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