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Hallo,
ich hatte letzte Woche für Weihnachten Flüge mit Air Berlin von Berlin nach Wien gebucht. Zur Auswahl standen Easyjet (-25 Euro) und LH / AUA (+10 Euro). Die Buchung erfolgt im gutem Glauben, dass es Verpflegung an Board von AB Flügen gibt. Nun habe ich hier hier im Forum von der Berichterstattung (ebenfalls letzte Woche) erfahren, dass AB noch in diesem Jahr die Verpflegung an Board streichen will. Dann spricht aber nicht mehr dafür den Aufpreis für AB gegenüber Easyjet oder die minimalen Mehrkosten gegenüber LH / AUA zu zahlen. Kann man auf Basis der Streichung von Leistungen, die bei Abschluss der Vertrags nicht bekannt waren, vom Kauf zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen? Ich meine, bisher war bei AB immer die Verpflegung mit drin und das war ein entscheidendes Kriterium für die Wahl auf AB statt LH / AUA oder Easyjet. Air Berlin weist bei der Buchung ja auch nicht darauf hin, dass die Verpflegung gestrichen wird.
ich hatte letzte Woche für Weihnachten Flüge mit Air Berlin von Berlin nach Wien gebucht. Zur Auswahl standen Easyjet (-25 Euro) und LH / AUA (+10 Euro). Die Buchung erfolgt im gutem Glauben, dass es Verpflegung an Board von AB Flügen gibt. Nun habe ich hier hier im Forum von der Berichterstattung (ebenfalls letzte Woche) erfahren, dass AB noch in diesem Jahr die Verpflegung an Board streichen will. Dann spricht aber nicht mehr dafür den Aufpreis für AB gegenüber Easyjet oder die minimalen Mehrkosten gegenüber LH / AUA zu zahlen. Kann man auf Basis der Streichung von Leistungen, die bei Abschluss der Vertrags nicht bekannt waren, vom Kauf zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen? Ich meine, bisher war bei AB immer die Verpflegung mit drin und das war ein entscheidendes Kriterium für die Wahl auf AB statt LH / AUA oder Easyjet. Air Berlin weist bei der Buchung ja auch nicht darauf hin, dass die Verpflegung gestrichen wird.