Rechte bei Flugzeit änderung ?

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HGFan

Guest
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Wer kommt hier für die kosten auf die mir für einen späteren Flug nicht anfallen würde.
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
Anstatt hier im Forum rumzuhängen, könntest Du auch arbeiten. Da es sich hierbei anscheinend um ein Problem finanzieller Natur handelt, wäre dies damit gelöst.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.010
Habe keine Ahnung vom oesterreichischen Recht, nehme aber an, dass bei Erbringung der geschuldeten Befoerderungsleistung die Nichteinhaltung der vereinbarten Zeit ebenso wie im deutschen Recht eine Schadensersatzpflicht verursacht.

Ich bin sehr verwundert, wie die herrschende Forumsmeinung hier (und generell) ein "free for all" der Airlines bei Zeitenaenderungen postuliert. Pacta sunt auch fuer die Schuldner von Luftbefoerderungsleistungen servanda.
 
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Reaktionen: Paule22
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HGFan

Guest
Also ich spreche Hochdeutsch und hole mir überns Sommer ein paar Zertifikate.
 
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HGFan

Guest
Sicher schaue dir mal die neu Österreicher an die kannst ned auf die Kunden loslassen.
 
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HGFan

Guest
Ich müsste nachschauen wie die offizielle bezeichnung heist ich denke Mechatroniker.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.454
162
AMS/RTM
Abgesehen vom Kino - danke an alle, die meinen, den Abendflug soll man auch nehmen und man hat keine wirklichen Rechte bei einem Announcement 2 Woche vor dem Abflug - das ist doch die Lizenz zum Gelddrucken.

Ich mache eine Airline auf, verkaufe meine Flüge, lege das Geld gut an, storniere alle Flüge ca. 3 Wochen vor dem Flugtag und zahle den Leuten ohne Ersatzbeförderung ihr Geld bis auf den letzten Cent zurück. Die Zinsen sind mein.

Sorry, aber so kann's ja wohl auch nicht gehen...
 
H

HGFan

Guest
Die Rechte die der Kunde hat sind ja:
- Geld zurück
- Andere Flugzeit auf der selben Strecke

zb bei AB könnte man sogar eine umsteige verbindung nutzen wenn es eine geben würde. (zb VIE -> TXL wird gestrichen dann könntst VIE -> MUC -> TXL fliegen.)
 
T

tosc

Guest
Die Rechte die der Kunde hat sind ja:
- Geld zurück
- Andere Flugzeit auf der selben Strecke
- zeitnahe Ersatzbeförderung, was eben nicht auf AB sein muss - allerdings ist es ein wenig aufwändiger, dieses Recht auch durchzusetzen ...
 

fantus

Erfahrenes Mitglied
27.01.2010
885
2
BER
Das dann mehr der Kfz-Mechatroniker..... Mechatroniker selbst hat mit Autos nichts am Hut mehr mit Maschinenbau....