Rechte bei Streik der Bahn

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Guten Morgen. Bin Soeben aufgrund eines Streiks hängen geblieben. Das man in einem solchen Fall auf einen höherwertigen Zug ausweichen kann ist mir bekannt, nur blöderweise war es die Regionalbahn auf dem letzten Stückchen Weg nach Hause. Es war auch der letzte Zug des Tages, sodass ich keine Alternative hatte als mit dem Taxi weiterzufahren. Die Bahn wollte natürlich aufgrund "höherer Gewalt" und da es sich um den Streik einer Privatbahn handelte, keinen Taxischein ausstellen. Mal abgesehen davon, dass die Rechte von Flugreisenden und Bahnreisen hier ziemlich auseinanderklaffen, wie schaut es mit der Informationspflicht der Bahn aus? Selbst jetzt wird mir die Verbindung auf bahn.de noch ohne Hinweis auf einen Ausfall angezeigt. Ich hatte auch extra eine halbe Stunde vor Fahrtantritt geguckt, es gab zu keiner Zeit einen Hinweis. Auch direkt am Bahnhof stand nichts außer einem anderen Endbahnhof an der Anzeigetafel. Laut der Bahn Mitarbeiter hatte diese die Information bereits seit 24 Stunden vorliegen. Aber angeblich muss ich mich hier als Kunde jeweils auf den Internetseiten der einzelnen Regionalbahnen informieren ob diese Streiken oder nicht.

Muss die Bahn die Informationen nicht auf Ihrer Internetseite veröffentlichen? Immerhin wars ja auch ein Ticket mit Zugbindung und seit neustem bin ich auch Bahncard Inhaber. Man hätte also, zumindest theoretisch von Seiten der Bahn durchaus die Möglichkeit gehabt per Email oder SMS über den Ausfall zu informieren.

(Dabei war ich doch dieses Wochenende richtig positiv überrascht, am Freitag waren alle 4 Züge die ich nutzen musste auf die Minuten pünktlich und Heute dann bis auf den letzten auch)
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.134
21
Du erwartest das die DB Dir eine SMS sendet und Dir ggf. einen Taxugutschein gibt, wen ein anderes Bahnunternehmen streikt?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Du erwartest das die DB Dir eine SMS sendet und Dir ggf. einen Taxugutschein gibt, wen ein anderes Bahnunternehmen streikt?

Nein. Aber ich erwarte, dass die Bahn über die Streiks informiert, wenn ihr bereits 24 Stunden vor der Abfahrt mitgeteilt wurde, dass dieser Zug nicht bis zur Endhaltestelle fährt.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.134
21
Mich hat noch nie ein Flughafen über Streiks von Airlines per SMS informiert und andere Airlines schon gar nicht. Denke das Unternehmen das streikt ist hier un der Pflicht.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Mich hat noch nie ein Flughafen über Streiks von Airlines per SMS informiert und andere Airlines schon gar nicht. Denke das Unternehmen das streikt ist hier un der Pflicht.

Jeder Flughafen in Deutschland schreibt es aber auf seine Internetseite wenn ein Flug ausfällt oder zu einem anderen Flughafen fliegt, oder?
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.134
21
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht, habe die Info immer erst bekommen, als es zu spät war.

Könnte aber auch daran liegen, das ich nicht so viel fliege wie Du.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.799
1.938
TXL
ich hole mal diesen alten Thread hervor - die Tarifverhandlungen mit der EVG sind ja leider festgefahren-

wie sind die FGR bzw. auch Eure Erfahrungen / Meinungen, wenn ich bei der geplanten Rückfahrt vom Urlaubs-uder Dienstort von einem ganztägigen Streik betroffen bin ?
In diesem Fall liegt der Ort ca. 500 km entfernt. Flexticket bzw. Sparpreisticket für Hin-und Rückfahrt liegen vor.

Taxi macht ja wenig Sinn, demzufolge zahlt die Bahn das Hotel, bis ein Zug wieder fährt ?
Oder womöglich auch einen deutschen Inlandsflug ?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.475
3.838
wie sind die FGR bzw. auch Eure Erfahrungen / Meinungen, wenn ich bei der geplanten Rückfahrt vom Urlaubs-uder Dienstort von einem ganztägigen Streik betroffen bin ?
Das wird auch davon abhängen wann die Fahrt statt finden soll, denn ab dem 6.7.2023 gilt die neue EU Fahrgastrechte Verordnung die sich in manchen Details von der alten unterscheidet.

Würde die Fahrt denn unter die aktuelle oder neue Verordnung fallen?
 
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MerTilo

Erfahrenes Mitglied
01.10.2012
289
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Das wird auch davon abhängen wann die Fahrt statt finden soll, denn ab dem 6.7.2023 gilt die neue EU Fahrgastrechte Verordnung die sich in manchen Details von der alten unterscheidet.

Würde die Fahrt denn unter die aktuelle oder neue Verordnung fallen?
Sehe gerade anders als bei lokalen Mobilitätsgarantien scheinen Streiks in den EU FG Rechten tatsächlich nicht ausgenommen zu sein
 
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