Rechte und Vorgehendweise bei Flugannullierung

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Tomson

Neues Mitglied
15.07.2022
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Guten Tag zusammen,

wir haben bei der LH einen Flug von FRA über Oslo nach Bodo, Norwegen gebucht, welcher auf der Teilstrecke Oslo-Bodo als Code-Share von SAS durchgeführt wurde.
Aufgrund des Streiks bei der SAS ist nun unser geplanter Rückflug am 15.07. annuliert worden.
Nach mehreren erfolglosen Versuchen bei der Service-Nummer der LH durchzukommen,
wurde uns nun mitgeteilt, dass frühestens nach 4 Tagen wieder ein Rückflug mit SAS zur Verfügung gestellt werden könne.
Auf meinen Hinweis, dass es zu einem früheren Zeitpunkt noch andere Verbindungen mit anderen Gesellschaften (unter anderem SAS durchgeführt von cityjet)
gäbe, antwortete man mir, dass die Vereinbarungen der LH keine kostenlose Umbuchung zu anderen ausführenden Gesellschaften ausser SAS nicht vorsehe.
Ich gab zu Bedenken, dass nicht sicher sei, dass der Streik bei SAS nach diesen weiteren 4 Tagen zu Ende sei und der angebotene Ersatzflug ebenso wieder annuliert werden könne.
Darauf antwortete man mir, dass in diesem Fall eben wieder ein Ersatzflug mit SAs unter den gleichen Voraussetzungen wie oben genannt angeboten werden könne.
Die andere Option, die man mir anbot, war den Rückflug mit einer anderen Airline selbst zu organisieren und den gebuchten Flug für die ausgefallene Teilstrecke zu stornieren.
In diesem Fall würde ich nur den anteiligen ursprünglichen Preis für die stornierte Teilstrecke erstattet bekommen und müßte für die Mehrkosten für den selbst organisierten
Rückflug selbst aufkommen, was schnell das mehrfache an Kosten bedeuten kann.
Ist dies wirklich konform mit den EU-Regularien?
Wir sind durch den Streik nun in Bodo gestrandet und wissen momentan nicht wirklich weiter.
Vielleicht hat einer von Euch einen guten Rat und auch Erfahrung wie man in einem solchen Fall vorgehen sollte.
Vielen Dank im Voraus!

Tom
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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1.681
Bayern & Tirol
Äh, Nein. Umbuchung auf die nächste sinnvolle Verbindung, mit anderen Airlines, mit Postkutsche oder berittenem Boten.
Auf Umbuchung beharren.
Wenn man selbst bucht, bekommt man natürlich die Kosten erstattet, nur die Airline zickt da öfters rum (das dauert und benötigt oft einen Rechtsanwalt oder ein Fluggastrechteportal).

Die EU261 ist da relativ klar.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
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SNA
Oder einfach mal selbst etwas recherchieren und sich hier einlesen https://www.vielfliegertreff.de/for...ad-reiserecht-annullierung-verspaetung.20687/ oder hier