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Ich muss mich jetzt auch mal mit einer Frage an Euch wenden, die nicht direkt mit Reisen oder Fliegen zu tun hat:
Besteht ein Rechsanspruch auf einen Facebook-Account, solange man sich als Nutzer an geltendes Recht sowie die AGB / Gemeinschaftstandards von Facebook hält? Oder anders formuliert, darf Facebook einen Nutzer ohne triftige Gründe aussperren bzw. ihm einen Account verweigern?
Hintergrund:
Jahrelang war ich ohne einen Facebook-Zugang ausgekommen und wollte Facebook auch nicht unbedingt meine privaten Daten zukommen lassen. Nachdem sich im Bekannten- und Familienkreis aber Facebook als reges Kommunikationsmittel etabliert hatte, und ich den Eindruck gewann, dass man in der Kommunikation mit manchen Unternehmen per Facebook besser unterwegs ist als mit Brief, E-Mail oder Telefon, hatte ich mich Mitte 2019 dazu durchgerungen, mich bei Facebook anzumelden.
Nach meiner Anmeldung mit vollem Namen und korrekten Daten sowie mit meiner E-Mail-Adresse, die ich seit ca. 25 Jahren inne habe, und meiner Handynummer, die ich seit ca. 15 Jahren inne habe, konnte ich noch gerade meine ersten Biografie-Daten in mein Profil eintragen, ein Hintergrundbild für dieses auswählen und erste Freundschaftsanfragen senden. Anschließend wurde mein Zugang temporär gesperrt, da ich meine Identität nachweisen müsse. Hierzu sollte ich ein Seflie hochladen, was ich auch direkt tat.
Nachdem mein Account jedoch weiterhin gesperrt blieb, entdeckte ich in den Hilfeseiten den Hinweis, dass man eine Ausweiskopie über ein Formular hochladen solle, um eine Entsperrung zu erreichen. Dieses wiederholte ich in den folgenden Tagen mehrere Male, aber dennoch war der Account weiterhin nicht nutzbar.
Anfragen per E-Mail (an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse) und per Einschreiben (an die Adresse in Hamburg) verwiesen lediglich auf die Gemeinschaftsstandards und den Hilfe-Artikel, der den Upload der Ausweiskopie empfahl. Auf meine Hinweise, dass dies bisher nicht erfolgreich war, wurde ebenso wenig eingegangen, wie auf meine Frage, aus welchem Grund sich die anhaltende Sperre ergab.
Nachdem ich trotz wiederholter Kontaktbemühungen mit Facebook auch zwei Monate nach meiner Anmeldung keinen Fortschritt erreichen konnte, wollte ich Facebook eigentlich in den Wind schreiben. Da ich das Vorgehen und diese Willkür von Facebook aber grob ungerecht empfand und bei einer Google-Suche über die Werbung einer Anwaltskanzlei stolperte, die sich angeblich auf das Vorgehen gegen ungerechtfertigte Sperrungen durch Facebook spezialisiert hätte, beauftragte ich diese.
Trotz wiederholter Erklärungen meinerseits, dass meine Sperrung noch vor einer aktiven Nutzung meines Facebook-Accounts erfolgte, und ich keinerlei Beiträge oder Kommentare bei Facebook veröffentlicht habe, fusste die eingereichte Klage jedoch darauf, dass man Facebook unterstellte, mich wegen eines unliebsamen Beitrags gesperrt zu haben. Die Klage forderte eine Wiederherstellung meines Accounts, Löschung der "Verwarnung" sowie einen Schadensersatz.
Nach monatelagem Hin und Her war die Stellungnahme von Facebook, dass man meinen Account komplett und unwiederruflich gelöscht habe. Damit könne man jetzt auch nicht mehr nachweisen, warum die Sperrung und Löschung erfolgt wäre. Gespeichert sei lediglich meine E-Mail-Adresse mit dem Vermerk, dass diese zu einem gesperrten aber gelöschten (?!?) Account gehöre. Daher könne ich mich damit auch nicht mehr bei Facebook anmelden.
Ich hätte mich gerne damit zufrieden gegeben, dass die Klage darauf reduziert wäre, meine E-Mail-Adresse wieder "frei" zu bekommen, um damit einen neuen Account anlegen zu können, aber mein Anwalt erklärte, dass wir die Klage auf jeden Fall in der vollen Form aufrecht erhalten müssten und auf den Aspekt der Account-Wiederherstellung Wert legen müssten.
Und nun erhielt ich nach weiteren Monaten die Empfehlung meines Anwaltes, die Klage zurück zu ziehen, da diese keine Aussicht auf Erfolg hätte. Tatsächlich könnte es sogar passieren, dass ein Gericht bei einer Verhandlung, mir die Straftat der Volksverhetzung unterstellen würde. Ich fühlte mich total verarscht und vermute, dass mein Anwalt nur mit Serienbriefen arbeitet, und ansonsten wohl nur Mandaten aus dem politischen Randspektrum vertritt, deren Account-Sperrungen möglichweise deutlich gerechtfertigter sind als meine.
Die Frage, die ich mir nun stelle, ist, ob ich
a) die Klage tatsächlich zurück ziehe, die Selbstbeteiligung der RSV in den Wind schreibe, und mich geschlagen gebe, oder
b) meinem Anwalt das Mandat entziehe und mir einen ordentlichen Anwalt suche.
Und hier würde ich auf Einschätzung oder Tipps hoffen, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann, und ob es möglicherweise eine Empfehlung für einen Anwalt gibt, der hier eine ehrliche und sinnvolle Vertretung übernehmen könnte.
Fernab einer rechtlichen Einschätzung bin ich der Meinung, dass diese Willkür eines marktbehrrschenden Unternehmens nicht tolerierbar ist, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen. Aber ich bin mir bewusst, dass meine Meinung rechtlich nicht gestützt sein muss.
Besteht ein Rechsanspruch auf einen Facebook-Account, solange man sich als Nutzer an geltendes Recht sowie die AGB / Gemeinschaftstandards von Facebook hält? Oder anders formuliert, darf Facebook einen Nutzer ohne triftige Gründe aussperren bzw. ihm einen Account verweigern?
Hintergrund:
Jahrelang war ich ohne einen Facebook-Zugang ausgekommen und wollte Facebook auch nicht unbedingt meine privaten Daten zukommen lassen. Nachdem sich im Bekannten- und Familienkreis aber Facebook als reges Kommunikationsmittel etabliert hatte, und ich den Eindruck gewann, dass man in der Kommunikation mit manchen Unternehmen per Facebook besser unterwegs ist als mit Brief, E-Mail oder Telefon, hatte ich mich Mitte 2019 dazu durchgerungen, mich bei Facebook anzumelden.
Nach meiner Anmeldung mit vollem Namen und korrekten Daten sowie mit meiner E-Mail-Adresse, die ich seit ca. 25 Jahren inne habe, und meiner Handynummer, die ich seit ca. 15 Jahren inne habe, konnte ich noch gerade meine ersten Biografie-Daten in mein Profil eintragen, ein Hintergrundbild für dieses auswählen und erste Freundschaftsanfragen senden. Anschließend wurde mein Zugang temporär gesperrt, da ich meine Identität nachweisen müsse. Hierzu sollte ich ein Seflie hochladen, was ich auch direkt tat.
Nachdem mein Account jedoch weiterhin gesperrt blieb, entdeckte ich in den Hilfeseiten den Hinweis, dass man eine Ausweiskopie über ein Formular hochladen solle, um eine Entsperrung zu erreichen. Dieses wiederholte ich in den folgenden Tagen mehrere Male, aber dennoch war der Account weiterhin nicht nutzbar.
Anfragen per E-Mail (an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse) und per Einschreiben (an die Adresse in Hamburg) verwiesen lediglich auf die Gemeinschaftsstandards und den Hilfe-Artikel, der den Upload der Ausweiskopie empfahl. Auf meine Hinweise, dass dies bisher nicht erfolgreich war, wurde ebenso wenig eingegangen, wie auf meine Frage, aus welchem Grund sich die anhaltende Sperre ergab.
Nachdem ich trotz wiederholter Kontaktbemühungen mit Facebook auch zwei Monate nach meiner Anmeldung keinen Fortschritt erreichen konnte, wollte ich Facebook eigentlich in den Wind schreiben. Da ich das Vorgehen und diese Willkür von Facebook aber grob ungerecht empfand und bei einer Google-Suche über die Werbung einer Anwaltskanzlei stolperte, die sich angeblich auf das Vorgehen gegen ungerechtfertigte Sperrungen durch Facebook spezialisiert hätte, beauftragte ich diese.
Trotz wiederholter Erklärungen meinerseits, dass meine Sperrung noch vor einer aktiven Nutzung meines Facebook-Accounts erfolgte, und ich keinerlei Beiträge oder Kommentare bei Facebook veröffentlicht habe, fusste die eingereichte Klage jedoch darauf, dass man Facebook unterstellte, mich wegen eines unliebsamen Beitrags gesperrt zu haben. Die Klage forderte eine Wiederherstellung meines Accounts, Löschung der "Verwarnung" sowie einen Schadensersatz.
Nach monatelagem Hin und Her war die Stellungnahme von Facebook, dass man meinen Account komplett und unwiederruflich gelöscht habe. Damit könne man jetzt auch nicht mehr nachweisen, warum die Sperrung und Löschung erfolgt wäre. Gespeichert sei lediglich meine E-Mail-Adresse mit dem Vermerk, dass diese zu einem gesperrten aber gelöschten (?!?) Account gehöre. Daher könne ich mich damit auch nicht mehr bei Facebook anmelden.
Ich hätte mich gerne damit zufrieden gegeben, dass die Klage darauf reduziert wäre, meine E-Mail-Adresse wieder "frei" zu bekommen, um damit einen neuen Account anlegen zu können, aber mein Anwalt erklärte, dass wir die Klage auf jeden Fall in der vollen Form aufrecht erhalten müssten und auf den Aspekt der Account-Wiederherstellung Wert legen müssten.
Und nun erhielt ich nach weiteren Monaten die Empfehlung meines Anwaltes, die Klage zurück zu ziehen, da diese keine Aussicht auf Erfolg hätte. Tatsächlich könnte es sogar passieren, dass ein Gericht bei einer Verhandlung, mir die Straftat der Volksverhetzung unterstellen würde. Ich fühlte mich total verarscht und vermute, dass mein Anwalt nur mit Serienbriefen arbeitet, und ansonsten wohl nur Mandaten aus dem politischen Randspektrum vertritt, deren Account-Sperrungen möglichweise deutlich gerechtfertigter sind als meine.
Die Frage, die ich mir nun stelle, ist, ob ich
a) die Klage tatsächlich zurück ziehe, die Selbstbeteiligung der RSV in den Wind schreibe, und mich geschlagen gebe, oder
b) meinem Anwalt das Mandat entziehe und mir einen ordentlichen Anwalt suche.
Und hier würde ich auf Einschätzung oder Tipps hoffen, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann, und ob es möglicherweise eine Empfehlung für einen Anwalt gibt, der hier eine ehrliche und sinnvolle Vertretung übernehmen könnte.
Fernab einer rechtlichen Einschätzung bin ich der Meinung, dass diese Willkür eines marktbehrrschenden Unternehmens nicht tolerierbar ist, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen. Aber ich bin mir bewusst, dass meine Meinung rechtlich nicht gestützt sein muss.