Rechtsanspruch auf Facebook-Account?

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.294
22.366
MUC
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Ich muss mich jetzt auch mal mit einer Frage an Euch wenden, die nicht direkt mit Reisen oder Fliegen zu tun hat:

Besteht ein Rechsanspruch auf einen Facebook-Account, solange man sich als Nutzer an geltendes Recht sowie die AGB / Gemeinschaftstandards von Facebook hält? Oder anders formuliert, darf Facebook einen Nutzer ohne triftige Gründe aussperren bzw. ihm einen Account verweigern?

Hintergrund:

Jahrelang war ich ohne einen Facebook-Zugang ausgekommen und wollte Facebook auch nicht unbedingt meine privaten Daten zukommen lassen. Nachdem sich im Bekannten- und Familienkreis aber Facebook als reges Kommunikationsmittel etabliert hatte, und ich den Eindruck gewann, dass man in der Kommunikation mit manchen Unternehmen per Facebook besser unterwegs ist als mit Brief, E-Mail oder Telefon, hatte ich mich Mitte 2019 dazu durchgerungen, mich bei Facebook anzumelden.

Nach meiner Anmeldung mit vollem Namen und korrekten Daten sowie mit meiner E-Mail-Adresse, die ich seit ca. 25 Jahren inne habe, und meiner Handynummer, die ich seit ca. 15 Jahren inne habe, konnte ich noch gerade meine ersten Biografie-Daten in mein Profil eintragen, ein Hintergrundbild für dieses auswählen und erste Freundschaftsanfragen senden. Anschließend wurde mein Zugang temporär gesperrt, da ich meine Identität nachweisen müsse. Hierzu sollte ich ein Seflie hochladen, was ich auch direkt tat.

Nachdem mein Account jedoch weiterhin gesperrt blieb, entdeckte ich in den Hilfeseiten den Hinweis, dass man eine Ausweiskopie über ein Formular hochladen solle, um eine Entsperrung zu erreichen. Dieses wiederholte ich in den folgenden Tagen mehrere Male, aber dennoch war der Account weiterhin nicht nutzbar.

Anfragen per E-Mail (an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse) und per Einschreiben (an die Adresse in Hamburg) verwiesen lediglich auf die Gemeinschaftsstandards und den Hilfe-Artikel, der den Upload der Ausweiskopie empfahl. Auf meine Hinweise, dass dies bisher nicht erfolgreich war, wurde ebenso wenig eingegangen, wie auf meine Frage, aus welchem Grund sich die anhaltende Sperre ergab.

Nachdem ich trotz wiederholter Kontaktbemühungen mit Facebook auch zwei Monate nach meiner Anmeldung keinen Fortschritt erreichen konnte, wollte ich Facebook eigentlich in den Wind schreiben. Da ich das Vorgehen und diese Willkür von Facebook aber grob ungerecht empfand und bei einer Google-Suche über die Werbung einer Anwaltskanzlei stolperte, die sich angeblich auf das Vorgehen gegen ungerechtfertigte Sperrungen durch Facebook spezialisiert hätte, beauftragte ich diese.

Trotz wiederholter Erklärungen meinerseits, dass meine Sperrung noch vor einer aktiven Nutzung meines Facebook-Accounts erfolgte, und ich keinerlei Beiträge oder Kommentare bei Facebook veröffentlicht habe, fusste die eingereichte Klage jedoch darauf, dass man Facebook unterstellte, mich wegen eines unliebsamen Beitrags gesperrt zu haben. Die Klage forderte eine Wiederherstellung meines Accounts, Löschung der "Verwarnung" sowie einen Schadensersatz.

Nach monatelagem Hin und Her war die Stellungnahme von Facebook, dass man meinen Account komplett und unwiederruflich gelöscht habe. Damit könne man jetzt auch nicht mehr nachweisen, warum die Sperrung und Löschung erfolgt wäre. Gespeichert sei lediglich meine E-Mail-Adresse mit dem Vermerk, dass diese zu einem gesperrten aber gelöschten (?!?) Account gehöre. Daher könne ich mich damit auch nicht mehr bei Facebook anmelden.

Ich hätte mich gerne damit zufrieden gegeben, dass die Klage darauf reduziert wäre, meine E-Mail-Adresse wieder "frei" zu bekommen, um damit einen neuen Account anlegen zu können, aber mein Anwalt erklärte, dass wir die Klage auf jeden Fall in der vollen Form aufrecht erhalten müssten und auf den Aspekt der Account-Wiederherstellung Wert legen müssten.

Und nun erhielt ich nach weiteren Monaten die Empfehlung meines Anwaltes, die Klage zurück zu ziehen, da diese keine Aussicht auf Erfolg hätte. Tatsächlich könnte es sogar passieren, dass ein Gericht bei einer Verhandlung, mir die Straftat der Volksverhetzung unterstellen würde. Ich fühlte mich total verarscht und vermute, dass mein Anwalt nur mit Serienbriefen arbeitet, und ansonsten wohl nur Mandaten aus dem politischen Randspektrum vertritt, deren Account-Sperrungen möglichweise deutlich gerechtfertigter sind als meine.

Die Frage, die ich mir nun stelle, ist, ob ich
a) die Klage tatsächlich zurück ziehe, die Selbstbeteiligung der RSV in den Wind schreibe, und mich geschlagen gebe, oder
b) meinem Anwalt das Mandat entziehe und mir einen ordentlichen Anwalt suche.

Und hier würde ich auf Einschätzung oder Tipps hoffen, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann, und ob es möglicherweise eine Empfehlung für einen Anwalt gibt, der hier eine ehrliche und sinnvolle Vertretung übernehmen könnte.

Fernab einer rechtlichen Einschätzung bin ich der Meinung, dass diese Willkür eines marktbehrrschenden Unternehmens nicht tolerierbar ist, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen. Aber ich bin mir bewusst, dass meine Meinung rechtlich nicht gestützt sein muss.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.087
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In Deutschland besteht für nicht-staatliche Akteure, außer in wenigen gesetzlich festgelegten Einzelfällen, kein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass keine Partei gezwungen werden kann mit einer anderen einen Vertrag abzuschließen.

Dementsprechend: soweit mir bekannt gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Facebook Account. Da ich aber kein Jurist bin, wir aber solche hier im Forum haben kann einer davon dir das sicherlich bestätigen oder mich korrigieren.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
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owei, wie absurd
schlimm genug, dass dieses Medium offensichtlich von manchen Firmen (und privaten) selbst für auf vielerlei andere Arten mögliche Kontakte bevorzugt wird und du dich deshalb genötigt fühlst, einen Account zu haben, und nun trotz Verwendung echter daten und ohne jegliche verbotene Nutzung nun ausgesperrt bist

ich habe mich nach lange Verweigerung 2016(?) angemeldet, um da was anzusehen, was ohne Mitglied zu sein nicht ging, und seitdem nicht mehr wirklich genutzt (EDIT: bin schon länger dort als ich zuerst geschrieben habe, die Zeit vergeht... seit 2017 ist wohl Beweis der Daten notwendig)
da kann ich ja froh sein, dass das bei mir damals mit Fakenamen funktionierte (seltener deutscher Vorname mit typisch deutschem Nachnamen, den es in verschiedenen Schreibweisen gibt und ich ausführlich gegooglt habe, dass es möglichst keine echte person dieses namens gibt)
das wäre ja etwas peinlich gewesen, wenn ich die daten hätte beweisen sollen

dass deine email "verbrannt" ist, scheint mir aber mit Abstend das winzigste Problem, denn bei jedem (?) emailanbieter kann man Aliasadressen einrichten, die einfach im Postfach der Hauptemailadresse landen
was ist nun mit den anderen Realdaten? sind die auch für weitere Anmeldeversuche gesperrt?

ich habe keine Ahnung, aber evtl. war dein "Fehler", sofort und noch vor Nutzung diverse freundschaftsanfragen zu verschicken, was Spamverdacht ausgelöst hat (das habe ich nicht, hab da insgesamt nur 3 Freunde)

ob dein Name nun auch verbrannt ist, müssen andere wissen, ich würde es vielleicht mal mit neuer email probieren, schlimmer kanns doch eh kaum werden
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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7.189
Man muss in der Zwischenzeit Facebook gegenüber seine Identität nachweisen? Auweia.

Ich habe noch zwei drei ungenutzte Accounts, du kannst gerne einen haben.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
153
ist aber nicht so einfach (und von Nitus vermutlich auch nicht wirklich gewünscht)
ich hatte neulich was bei FB nachschauen wollen nach über 1 jahr Inaktivität und da hat das Sytem beim einloggen gemerkt, dass ich mit anderem Betriebssystem einlogge (ja, ich hab jetzt nicht mehr XP ;-)) und als Authentifizierung hätte ich einen meiner FB-freunde per mail oder Telefon belästigen müssen, wobei ich ja eh nur von dem einen einzigen FB-freund überhaupt Kontaktdaten außerhalb FB habe
das ist ja der Witz: man hat mit FB-Freunden Kontakt nur über FB-Funktionen, soll diese Freunde dann aber irgendwie anders kontaktieren, um sich einloggen zu können
ja wie denn bitte?

oder mich nochmal von meinem vorherigen Endgerät (XP_PC) einloggen, was ich dann gemacht habe
evtl. ging das sogar mehrfach hin und her mit mailcode usw usf, weiß nicht mehr, ob diese hinundheraktion vor einiger zeit bei FB oder einem anderen zugang war, wo längere Inaktivität oder neuer PC ein Sicherheitsproblem war
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.519
6.384
Und nun erhielt ich nach weiteren Monaten die Empfehlung meines Anwaltes, die Klage zurück zu ziehen, da diese keine Aussicht auf Erfolg hätte. Tatsächlich könnte es sogar passieren, dass ein Gericht bei einer Verhandlung, mir die Straftat der Volksverhetzung unterstellen würde.
Ich kann den gesamten Fall auch nach mehrmaligem Lesen nicht nachvollziehen. Irgendwie scheinen da noch relevante Informationen zu fehlen. Und das mit der Volksverhetzung macht schon gar keinen Sinn. Zwei Dinge, die vielleicht Licht ins Dunkel bringen könnten:
  • An wen hast du Freundschaftsanfragen versandt? Welchen Gruppen bist du beigetreten?
  • Was war auf deinem Profilbild, waren verbotene Symbole erkennbar oder etwas das von KI so gedeutet werden könnte?
Inhaltlich kann ich nichts zur Sache beitragen, ich bin kein Jurist.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Trotz wiederholter Erklärungen meinerseits, dass meine Sperrung noch vor einer aktiven Nutzung meines Facebook-Accounts erfolgte, und ich keinerlei Beiträge oder Kommentare bei Facebook veröffentlicht habe, fusste die eingereichte Klage jedoch darauf, dass man Facebook unterstellte, mich wegen eines unliebsamen Beitrags gesperrt zu haben. Die Klage forderte eine Wiederherstellung meines Accounts, Löschung der "Verwarnung" sowie einen Schadensersatz.

D.h. Du hast dem Anwalt eine Klageschrift "freigegeben", welche nachweislich falsch war? Wieso macht man sowas?
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
153
der Anwalt wollte halt sein Standardprogramm durchziehen, weil er keine Lust hatte, sich mit dem fall eingehend zu beschäftigen
für den Rechtsstreit um wegen rechtsradikaler Äußerungen gesperrter Accounts hat er aber die ganzen Schreiben fix und fertig im Computer (und nutzte sie sogar gegenüber seinem Klient, wie faul und doof ist das denn?)
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.534
7.562
Trans Balkan Express
Die Frage, die ich mir nun stelle, ist, ob ich

b) meinem Anwalt das Mandat entziehe und mir einen ordentlichen Anwalt suche.

...

Versuche es mal mit denen:


Ohne Beratung durch einen Kollegen, der sich in der Materie auskennt, würde ich die Klage nicht zurück nehmen.
 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
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153
Zusammenfassung: Facebook sperrte Konten, die einen Missbrauch melden
melden! nicht begehn!
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.087
5.979
Zusammenfassung: Facebook sperrte Konten, die einen Missbrauch melden
melden! nicht begehn!
Wie bekloppt ist das denn bitte? Bin ich froh, dass ich auf den Laden so gar nicht angewiesen bin. Logge mich alle Schaltjahre mal ein wenn ich mal irgendwas von dort brauche oder ein Event ansteht. Wenn der Account weg wäre, wäre das aber auch nicht schlimm...
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
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Moin, als erstes mal einen vernünftigen Anwalt suchen! So eine Flachpfeife kann man nicht gebrauchen.
Zweitens: Ob man wirklich den Stress durchziehen muss um sich bei FB einklinken zu dürfen?
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
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153
Nachweisorgien können neuerdings auch bei ebay passieren, hab ich gelesen
man will kurz vor knapp bieten und kommt in eine Identitätsnachweisschleife, die man ganz sicher nicht bis zum Auktionsende durchlaufen kann
das passiert insbesondere bei eher teureren Artikeln, was für die verkäufer natürlich auch extrem ärgerlich ist, wenn potenzielle Käufer gar nicht bieten können und der Preis dadurch niedriger ist als der Markt(die Käufer) bezahlen wollten
und er hat keine Möglichkeit, das zu bemerken oder gar nachzuweisen, um den Vertrag mit dem, der das Glück hatte, mit zu geringem Gebot Höchstbieter zu werden, anzufechten
 

Travel4Fun

Erfahrenes Mitglied
15.04.2020
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1.708
Unabhängig von deinen Problemen zum Freischalten, auf wlecher rechtlichen Grundlage soll das basieren?
Ist gibt auch keinen Rechtsanspruch, dass dir z.B. Mercedes ein Auto oder Ikea einen Schrank verkaufen muss.
:doh:
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Unabhängig von deinen Problemen zum Freischalten, auf wlecher rechtlichen Grundlage soll das basieren?
Ist gibt auch keinen Rechtsanspruch, dass dir z.B. Mercedes ein Auto oder Ikea einen Schrank verkaufen muss.
:doh:
Statt einem Mercedes nehme ich dann einen BMW oder Audi, und statt Ikea dann Möbel Höffner. Leider kann ich meinen Verwandten- und Freundeskreis nur schwer überzeugen, sich eine alternative Social Media Plattform zu suchen, damit ich an ihrem online Leben teilhaben kann.

Genau aufgrund dieser marktbeherrschenden Stellung würde ich erwarten, dass man Kunden nicht ablehnen kann, zumindest solange die sich gemäß geltender Regeln verhalten.

Und da ich die rechtliche Grundlage eben nicht so trivial sehe, habe ich den Thread eröffnet.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.087
5.979
Statt einem Mercedes nehme ich dann einen BMW oder Audi, und statt Ikea dann Möbel Höffner. Leider kann ich meinen Verwandten- und Freundeskreis nur schwer überzeugen, sich eine alternative Social Media Plattform zu suchen, damit ich an ihrem online Leben teilhaben kann.

Genau aufgrund dieser marktbeherrschenden Stellung würde ich erwarten, dass man Kunden nicht ablehnen kann, zumindest solange die sich gemäß geltender Regeln verhalten.

Und da ich die rechtliche Grundlage eben nicht so trivial sehe, habe ich den Thread eröffnet.
Da gibt es meines Wissens aber ebenfalls keine gesetzliche Grundlage dafür. Anders sähe es aus wenn du ein Wettbewerber wärst und Facebook seine Stellung ausnützen würde um dir das Leben schwer zu machen.

Was spräche aus deiner Sicht gegen die Verwendung eines e-Mail Alias? Den gerichtlichen Weg könntest du ja parallel durchziehen. So dauert es unter Umständen Jahre bis du ein Ergebnis hast.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Ich kann den gesamten Fall auch nach mehrmaligem Lesen nicht nachvollziehen. Irgendwie scheinen da noch relevante Informationen zu fehlen. Und das mit der Volksverhetzung macht schon gar keinen Sinn. Zwei Dinge, die vielleicht Licht ins Dunkel bringen könnten:
  • An wen hast du Freundschaftsanfragen versandt? Welchen Gruppen bist du beigetreten?
  • Was war auf deinem Profilbild, waren verbotene Symbole erkennbar oder etwas das von KI so gedeutet werden könnte?
Inhaltlich kann ich nichts zur Sache beitragen, ich bin kein Jurist.

Nachvollziehen kann ich das Vorgehen, ehrlich gesagt, auch nicht. Es ist für mich in keinster Weise verständlich, was ich falsch gemacht haben soll, und warum Facebook mir nach allen Bemühungen nicht sagen kann, was der Grund für meine offenbar nicht aufhebbare Sperre ist.

Freundschaftsanfragen hatte ich nur an Familie (Mutter, Schwester, Neffe, Nichte, etc.) und gute Freunde versendet, in der Summe vielleicht ein Dutzend. Da dürfte niemand dabei gewesen sein, der in dubiose oder kritische Kreise verlinkt ist. Auch bin ich keinen Gruppen beigetreten.

Zur Gestaltung meines Profils hatte ich ein Urlaubsfoto von einer Strandbar ausgewählt, in welchem ich zumindest direkt keine verbotenen Symbole erkennen kann. Was eine KI daraus so deutet, vermag ich nicht zu sagen.

I2104161001.jpg


D.h. Du hast dem Anwalt eine Klageschrift "freigegeben", welche nachweislich falsch war? Wieso macht man sowas?

Ich würde es blauäugig nennen. Ich hatte schon vertraut, dass der Anwalt weiß, was er tut. Dass er offenbar sein Geld mit dem Versand von Serienbriefen verdient, ist mir leider erst zu spät aufgefallen.

Moin, als erstes mal einen vernünftigen Anwalt suchen! So eine Flachpfeife kann man nicht gebrauchen.
Zweitens: Ob man wirklich den Stress durchziehen muss um sich bei FB einklinken zu dürfen?

Mir ging und geht es ein wenig ums Prinzip, denn eine permanente Sperre konnte und kann ich mir weiterhin in keinster Weise erklären. So gar nicht auf meine Nachfragen einzugehen und mich nach Gutsherrenart einfach am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen, wollte und will ich nicht auf mir sitzen lassen.

Einen neuen Account mit einer Wegwerf-Email-Adresse zu eröffnen wäre keine Option? Das wäre sicher deutlich einfacher als dieser ganze Aufwand mit dem Anwalt etc.

E-Mail-Adressen habe ich genug, aber mittlerweile ist mir das ganze eher zu einer Prinzipfrage geworden, als dass ich wirklich den Zugang zu Facebook brauche. Eigentlich wollte ich das Spiel durchziehen, aber wahrscheinlich wäre es wirklich einfacher, mal zu probieren, mich mit einer anderen E-Mail-Adresse anzumelden.

Da gibt es meines Wissens aber ebenfalls keine gesetzliche Grundlage dafür. Anders sähe es aus wenn du ein Wettbewerber wärst und Facebook seine Stellung ausnützen würde um dir das Leben schwer zu machen.

Was spräche aus deiner Sicht gegen die Verwendung eines e-Mail Alias? Den gerichtlichen Weg könntest du ja parallel durchziehen. So dauert es unter Umständen Jahre bis du ein Ergebnis hast.

Wahrscheinlich werde ich mich dann doch mal mit einer anderen E-Mail-Adresse anmelden und schauen, was passiert. Parallel würde ich dann den Anwalt wechseln und die Klage ggf. weiter verfolgen.

Interessant finde ich im Übrigen, dass ich trotz intensiver Suche im Internet keinen vergleichbaren Fall zu meinem gefunden habe. Die Sperrungen, über die man stolpert waren alle aufgrund zweifelhafter Äußerungen, bei denen man sich manchmal mehr und manchmal weniger darüber streiten könnte, ob diese wirklich eine Sperrung rechtfertigen. Aber grundlose Sperren nach Neuanmeldung konnte ich im Internet nicht finden.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
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Interessant finde ich im Übrigen, dass ich trotz intensiver Suche im Internet keinen vergleichbaren Fall zu meinem gefunden habe. Die Sperrungen, über die man stolpert waren alle aufgrund zweifelhafter Äußerungen, bei denen man sich manchmal mehr und manchmal weniger darüber streiten könnte, ob diese wirklich eine Sperrung rechtfertigen. Aber grundlose Sperren nach Neuanmeldung konnte ich im Internet nicht finden.
ich finde interessant, dass du keine ähnlichen Fälle gefunden hast
ich mit nur einer kurzen goglesuche gleich 2

(suchkombi war ganz schlicht: facebook registrierung gesperrt)
auch das klingt ähnlich, ist aber ein Werbeaccount
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.801
10.356
www.red-travels.com
Facebook hat vor Jahren mal meinen Account ohne Nennung von Gründen gelöscht, die einzige Information darüber, ich konnte mich nicht mehr anmelden und bei Freunden tauchte mein Name nicht mehr auf. Neue Mail, Konto angelegt, alles neu gemacht. War zwar ein wenig Arbeit, aber deutlich weniger als mit sowas klagen zu wollen. Urteile gibt's im Internet dennoch



 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
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hier habe ich in den Kommentaren auch mehrere Fälle gesehn, wo Neuanmeldungen sofort gesperrt wurden
 
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longhaulgiant

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22.02.2015
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Nachvollziehen kann ich das Vorgehen, ehrlich gesagt, auch nicht. Es ist für mich in keinster Weise verständlich, was ich falsch gemacht haben soll, und warum Facebook mir nach allen Bemühungen nicht sagen kann, was der Grund für meine offenbar nicht aufhebbare Sperre ist.

Freundschaftsanfragen hatte ich nur an Familie (Mutter, Schwester, Neffe, Nichte, etc.) und gute Freunde versendet, in der Summe vielleicht ein Dutzend. Da dürfte niemand dabei gewesen sein, der in dubiose oder kritische Kreise verlinkt ist. Auch bin ich keinen Gruppen beigetreten.

Zur Gestaltung meines Profils hatte ich ein Urlaubsfoto von einer Strandbar ausgewählt, in welchem ich zumindest direkt keine verbotenen Symbole erkennen kann. Was eine KI daraus so deutet, vermag ich nicht zu sagen.

I2104161001.jpg




Ich würde es blauäugig nennen. Ich hatte schon vertraut, dass der Anwalt weiß, was er tut. Dass er offenbar sein Geld mit dem Versand von Serienbriefen verdient, ist mir leider erst zu spät aufgefallen.



Mir ging und geht es ein wenig ums Prinzip, denn eine permanente Sperre konnte und kann ich mir weiterhin in keinster Weise erklären. So gar nicht auf meine Nachfragen einzugehen und mich nach Gutsherrenart einfach am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen, wollte und will ich nicht auf mir sitzen lassen.



E-Mail-Adressen habe ich genug, aber mittlerweile ist mir das ganze eher zu einer Prinzipfrage geworden, als dass ich wirklich den Zugang zu Facebook brauche. Eigentlich wollte ich das Spiel durchziehen, aber wahrscheinlich wäre es wirklich einfacher, mal zu probieren, mich mit einer anderen E-Mail-Adresse anzumelden.



Wahrscheinlich werde ich mich dann doch mal mit einer anderen E-Mail-Adresse anmelden und schauen, was passiert. Parallel würde ich dann den Anwalt wechseln und die Klage ggf. weiter verfolgen.

Interessant finde ich im Übrigen, dass ich trotz intensiver Suche im Internet keinen vergleichbaren Fall zu meinem gefunden habe. Die Sperrungen, über die man stolpert waren alle aufgrund zweifelhafter Äußerungen, bei denen man sich manchmal mehr und manchmal weniger darüber streiten könnte, ob diese wirklich eine Sperrung rechtfertigen. Aber grundlose Sperren nach Neuanmeldung konnte ich im Internet nicht finden.
Evtl. eine Namensverwechslung? Kommt dein Name häufiger vor?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.294
22.366
MUC
Evtl. eine Namensverwechslung? Kommt dein Name häufiger vor?
Mein Vorname ist zwar ein im deutschen Sprachraum sehr gebräuchlicher Vorname, aber mein Nachname ist sehr selten. Bislang ist mir auch im Rahmen der Familienforschung keine zweite Person mit exakt meinem Namen begegnet. Auch Google (nach Löschung aller Cookies) liefert bei einer Suche nach meinem Namen nur mich mit exakt der gleichen Schreibweise.

Fügt man meinen Nachnamen einen Buchstaben hinzu, ändert sich zwar die Aussprache nicht, aber der Name kommt dann deutlich häufiger vor. In der Kombination gibt es dann zumindest eine handvoll Personen, die den gleichen Vornamen und einen sehr ähnlichen Nachnamen haben wie ich. Die Chance, dass eine Verwechslung hier die Ursache war, sehe ich dennoch als unwahrscheinlich an.

Von der Diskussion hier motiviert, habe ich übrigens gestern eine neue Anmeldung mit echtem Namen und anderer E-Mail-Adresse probiert. Obwohl (oder vielleicht weil?) ich vergessen hatte, das VPN zu aktivieren und ich demzufolge hier mit einer lokalen thailändischen IP auf Facebook zugegriffen habe, ist der neue Account bislang ohne jede Prüfung weiterhin aktiv. Ich habe bereits ein paar Freude hinzugefügt und konnte auch mit ihnen chatten. Mal schauen, ob der Account aktiv bleibt.

Tut er das, schwindet dann ja auch tatsächlich die Sinnhaftigkeit, die Klage aufrecht zu erhalten, weil ich ja mein Ziel, einen funktionierenden Facebook-Zugang erhalten zu haben, erreicht hätte.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
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war auch mein Gedanke,
wobei eine deutschsprachige Registrierung aus Thailand auch seltsam ist und zumindest Nachfrage nach Verifizierung erzeugen sollte, nicht gleich Sperrung
 
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