Rechtsfragen

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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
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Richtig. 170 Beiträge ergibt sich, dass es Mandanten gibt, die keine im Ansatz präzisen Fragen stellen können, die nicht in der Lage sind, ihr Begehr zu formulieren, die besserwisserisch, unhöflich und uneinsichtig sind und die man - der Rechtsordnung sei dank - als Anwalt rauswerfen kann. Das sind aber keine Vorurteile, sondern deren Existenz ist in meiner inzwischen 28jährigen Berufspraxis immer wieder betätigt worden.
weißt du, ich bin Techniker ... und mißtraue auf rationalem Maße grundsätzlich der Technik ... nennen wir es: gesunde Skepsis des Fachmannes

euch Juristen würde das auch manchmal gut zu Gesichte stehen ... und damit ist nicht gemeint, ebenso der Technik zu mißtrauen
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
weißt du, ich bin Techniker ... und mißtraue auf rationalem Maße grundsätzlich der Technik ... nennen wir es: gesunde Skepsis des Fachmannes

euch Juristen würde das auch manchmal gut zu Gesichte stehen ... und damit ist nicht gemeint, ebenso der Technik zu mißtrauen

Genau das tut der werte Kollege doch: Du misstraust dem, was du reparierst, und er misstraut dir, dem er einen Rechtsrat gibt. Du bist das verrostete Kugellager in diesem Fall. :)
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.339
2.093
KUL (bye bye HAM)
Vorweg, ich hab die letzten 7 Seiten dann nicht mehr gelesen, aber wie folgt kannst du dein Problem adressieren oder einfach dem Staat die Schuld geben:

1. Nachsendeantrag funktioniert mit der gesamten Post die mit der Deutschen Post versandt wird. Damit sind die meisten Behördenbriefe ausgenommen, da die aus Kostengründen von irgendwelchen Dienstleistern ausgeliefert werden. Sobald dir rechtsverbindlich ein Dokument zugestellt wird geschieht das entweder per PZU (und damit wieder mit der Deutschen Post) oder per Niederlegung des örtlichen Gerichtsvollzieher (du hast größere Probleme die wir hier nicht lösen werden)

2. gilt auch in Deutschland keine Anwesenheitspflicht des Bürgers (laut diesem pösen Staat der Einem alles wegnimmt). Damit ergibt sich in der Regel eine aufschiebende Wirkung für alle normalen Bescheide, sei es vom Finanzamt oder vom Strassenverkehrsamt. Damit darfst du bei entsprechendem Nachweis deiner Abwesenheit, nach deiner Wiederkehr von der entsprechenden Frist Gebrauch machen.

3. Das schützt dich zwar nicht vor automatisierten Vollstreckungmassnahmen, aber sollten Dritte unberechtigter Weise (hier ist die Grenze zur Strafbarkeit ab Vorsatz gegeben) Mahnbescheide gegen dich erlassen, gilt wieder: du hast größere Probleme als die die ein Haufen Vielflieger lösen können
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.979
5.006
Genau das tut der werte Kollege doch: Du misstraust dem, was du reparierst, und er misstraut dir, dem er einen Rechtsrat gibt. Du bist das verrostete Kugellager in diesem Fall. :)

Das verrostete Kugellager zeigt aber selbst dem Nichttechniker wo das Problem liegt. Der OP beschreibt sein angebliches Problem und meint wieder mal was völlig anderes. Beim verrosteten Kugellager nehme ich ein Spray und vielleicht kriege ich es damit los. Dem OP kannst Du den richtigen Rat geben solange Du willst und er will ihn nicht hören weil er ihm nicht gefällt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.979
5.006
Nachsendeantrag funktioniert mit der gesamten Post die mit der Deutschen Post versandt wird. Damit sind die meisten Behördenbriefe ausgenommen, da die aus Kostengründen von irgendwelchen Dienstleistern ausgeliefert werden. Sobald dir rechtsverbindlich ein Dokument zugestellt wird geschieht das entweder per PZU (und damit wieder mit der Deutschen Post) oder per Niederlegung des örtlichen Gerichtsvollzieher (du hast größere Probleme die wir hier nicht lösen werden)

Aber regelmäßig bei der Deutsche Post AG und anderen nicht für zuzustellende Sendungen, hier muss ausdrücklich die Nachsendung zugelassen werden und das kreuzen die Gerichte nicht an. Hat gute Gründe, denn die "Nachsendung" ist keine in der ZPO vorgesehene Ersatzzustellung. Trifft der Briefträger bei der Nachsendung den Empfänger nicht persönlich an, kann er keine Zustellung (etwa durch Abgabe im Hotel) bewirken. Das geht halt nur bei der Wohnung und in einigen anderen begrenzten Fällen.

PZU.PNG



gilt auch in Deutschland keine Anwesenheitspflicht des Bürgers (laut diesem pösen Staat der Einem alles wegnimmt). Damit ergibt sich in der Regel eine aufschiebende Wirkung für alle normalen Bescheide, sei es vom Finanzamt oder vom Strassenverkehrsamt. Damit darfst du bei entsprechendem Nachweis deiner Abwesenheit, nach deiner Wiederkehr von der entsprechenden Frist Gebrauch machen.

Guter kostenloser Rat: Was Du da schreibst ist so Blödsinn. Es ist dann auch noch gefährlicher Blödsinn, weil es Halbwahrheiten vermischt mit unzutreffender Terminologie. Für Fälle unverschuldeter Fristversäumnisse (und Urlaub kann dazugehören) gibt es das Mittel der sogenannten Wiedereinsetzung (und sicher keine "aufschiebende Wirkung") in den vorigen Stand . Ein entsprechender Antrag muss ebenfalls binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses – hier also des Urlaubs – gestellt werden. Du kannst also von keiner Frist "Gebrauch" machen, sondern musst binnen eng begrenzter Frist einen zu begründenden Antrag auf Wiedereinsetzung stellen und damit auch das Rechtsmittel verbinden. Bei längerer beruflicher Abwesenheit würde ich micht nicht mehr darauf verlassen, denn hier hast Du Vorsorge zu treffen.
 

Forstbetrieb

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
1.358
71
Ob ich mich jetzt mal - wider besseren Wissens - aus dem Fenster lehne und den terminus “ ( Post - ) Zustellungsbevollmächtigter “ einwerfe?!...
 
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Forstbetrieb

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
1.358
71
Dann muss man Dir zurückwerfen, dass an diesen zugestellt werden darf, aber nicht muss.

Ich war gerade in der Verlockung und der verzwickten Lage sinnierenderweise zwischen General - und Vorsorgevollmacht und der Kartusche Silikon zu schwanken.

Wenn ich jetzt auch noch Ersatzzustellung durch Niederlegung erwähnt hätte, unter - in Ermangelung des Briefkastens - Anbringen der Niederlegungsmitteilung mittels Adhäsionsverbindung an der Haustüre, dann würde Mr. Absinth verzwatzeln...
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.148
1.110
CGN

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Das verrostete Kugellager zeigt aber selbst dem Nichttechniker wo das Problem liegt. Der OP beschreibt sein angebliches Problem und meint wieder mal was völlig anderes. Beim verrosteten Kugellager nehme ich ein Spray und vielleicht kriege ich es damit los. Dem OP kannst Du den richtigen Rat geben solange Du willst und er will ihn nicht hören weil er ihm nicht gefällt.
ne ne ne ne, du,
die angebliche Antwort, die du angeblich gegeben haben willst, kam nach gefühlten 10 Seiten

davor hast du das getan, was eigentlich alle Juristen machen
stundenlang Antworten geben auf Fragen, die nie gestellt wurden, und tausend Binsenweisheiten vom Stapel lassen, wo man sich als Normalmensch frägt ... "ah so, und dafür muss man 8 Semester studieren ... echt jetzt ??"
eine Berufskrankheit bei Juristen ganz offensichtlich

gut, habt ihr Juristen immerhin mit anderen Berufen aus der Laberfachecke gemeinsam
ihr kommt halt im Gegensatz zu Technikern nie aufn Punkt, oder erst, wenn man ihn euch mühsam aus der Nase zieht
... Laberberufe halt
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.563
15.338
Trans Balkan Express
gut, habt ihr Juristen immerhin mit anderen Berufen aus der Laberfachecke gemeinsam
ihr kommt halt im Gegensatz zu Technikern nie aufn Punkt, oder erst, wenn man ihn euch mühsam aus der Nase zieht
... Laberberufe halt

Falsch. Du hast unstruktuiert gefragt. Was wäre denn so schwer daran gewesen, den Sachverhalt kurz zusammen zu fassen, z.B. wie folgt.

"Ich habe ein Problem, für das der von mir bereits beauftragte Rechtsanwalt mir nur eine unbefriedigende Antwort gegeben hat. Ich habe einen Mahnbescheid im Brifkasten gehabt und wegen langer Abwesenheitszeiten diesen nicht zur Kenntins genommen. Leider erging auch ein Vollstreckungsbescheid. Alle Fristen sind abgelaufen. Ich halte die Forderung für unbegründet. Die Forderung besteht nicht. Gibt es dennoch Möglichkeiten gegen den Vollstreckungsbescheid vorzugehen? Falls es keine Möglichkeiten gibt, würde ich das ganze als Lehrgeld abhaken. Wie kann ich jedoch künftig sicherstellen, dass sich derartige Sachverhalte nicht wiederholen."

Dann hättest Du entsprechende Antworten erhalten. Aber diejenigen, die man um Rat fragt, erst einmal zu beleidigen, ist nicht hilfreich.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Vorweg, ich hab die letzten 7 Seiten dann nicht mehr gelesen, aber wie folgt kannst du dein Problem adressieren oder einfach dem Staat die Schuld geben:

1. Nachsendeantrag funktioniert mit der gesamten Post die mit der Deutschen Post versandt wird. Damit sind die meisten Behördenbriefe ausgenommen, da die aus Kostengründen von irgendwelchen Dienstleistern ausgeliefert werden. Sobald dir rechtsverbindlich ein Dokument zugestellt wird geschieht das entweder per PZU (und damit wieder mit der Deutschen Post) oder per Niederlegung des örtlichen Gerichtsvollzieher (du hast größere Probleme die wir hier nicht lösen werden)

2. gilt auch in Deutschland keine Anwesenheitspflicht des Bürgers (laut diesem pösen Staat der Einem alles wegnimmt). Damit ergibt sich in der Regel eine aufschiebende Wirkung für alle normalen Bescheide, sei es vom Finanzamt oder vom Strassenverkehrsamt. Damit darfst du bei entsprechendem Nachweis deiner Abwesenheit, nach deiner Wiederkehr von der entsprechenden Frist Gebrauch machen.

3. Das schützt dich zwar nicht vor automatisierten Vollstreckungmassnahmen, aber sollten Dritte unberechtigter Weise (hier ist die Grenze zur Strafbarkeit ab Vorsatz gegeben) Mahnbescheide gegen dich erlassen, gilt wieder: du hast größere Probleme als die die ein Haufen Vielflieger lösen können
alles gut Kumpel ...
... man soll für n bissi Taschengeld die rote Zora vor den eigenen Briefkasten setzen und die Post abfangen lassen

eine bahnbrechende, ja fast schon revolutionäre Empfehlung ... unglaublichster Art ...
eloquent, pfiffig, geistreich, geradezu horizonterweiternd
ob ich da alleine jemals drauf gekommen wäre

und anstatt diese bahnbrechende Information schon nach 9 Beiträgen auf Seite 1 zu liefern, diskutieren wir hier gefühlte Ewigkeiten um was ??!
ja, um was eigentlich ?!!

gut, ansonsten wärs ja auch langweilig gewesen
... wäre ja so, als ob Hitchcock den Mörder schon nach Minute 4 präsentiert
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Falsch. Du hast unstruktuiert gefragt. Was wäre denn so schwer daran gewesen, den Sachverhalt kurz zusammen zu fassen, z.B. wie folgt.

"Ich habe ein Problem, für das der von mir bereits beauftragte Rechtsanwalt mir nur eine unbefriedigende Antwort gegeben hat. Ich habe einen Mahnbescheid im Brifkasten gehabt und wegen langer Abwesenheitszeiten diesen nicht zur Kenntins genommen. Leider erging auch ein Vollstreckungsbescheid. Alle Fristen sind abgelaufen. Ich halte die Forderung für unbegründet. Die Forderung besteht nicht. Gibt es dennoch Möglichkeiten gegen den Vollstreckungsbescheid vorzugehen? Falls es keine Möglichkeiten gibt, würde ich das ganze als Lehrgeld abhaken. Wie kann ich jedoch künftig sicherstellen, dass sich derartige Sachverhalte nicht wiederholen."

ja ... nur dummerweise ist die Frage halt völlig falsch
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.401
3.113
und anstatt diese bahnbrechende Information schon nach 9 Beiträgen auf Seite 1 zu liefern, diskutieren wir hier gefühlte Ewigkeiten um was ??!
Als Mitleser fragt man sich schon, warum nur du die Antworten nicht kapierst. Wenn man nicht verstehen will, ist das ja nicht Sache der Antwortenden, auch wenn ich deren Frust gut verstehen kann. So sehr kann doch niemand auf dem Schlauch stehen?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.979
5.006
Als Mitleser fragt man sich schon, warum nur du die Antworten nicht kapierst. Wenn man nicht verstehen will, ist das ja nicht Sache der Antwortenden, auch wenn ich deren Frust gut verstehen kann. So sehr kann doch niemand auf dem Schlauch stehen?

Ist ja nicht das erste mal so. Eigentlich weiß ich, dass bei dem Menschen jede noch so gut gemeinte Hilfe vergeblich ist. Er will wohl beleidigen, pöbeln und seinen Dickkopf durchsetzen. Leider erwischt mich dann immer mein Mitleid und meine immer noch vorhandene Menschenfreundlichkeit. Ist aber hier vergebliche Liebesmüh. Ich habe noch einen klasse Rat: Er sollte eine Betreuung für genau diese Rechtskreise beantragen. Wenn er beim Amtsgericht ebenso rumspukt wie hier, dann klappt es. Und dann kann man ihm wohl nicht mehr wirksam zustellen. :D
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.621
1.116
MUC/EDMM
Falsch. Du hast unstruktuiert gefragt. Was wäre denn so schwer daran gewesen, den Sachverhalt kurz zusammen zu fassen, z.B. wie folgt.

"Ich habe ein Problem, für das der von mir bereits beauftragte Rechtsanwalt mir nur eine unbefriedigende Antwort gegeben hat. Ich habe einen Mahnbescheid im Brifkasten gehabt und wegen langer Abwesenheitszeiten diesen nicht zur Kenntins genommen. Leider erging auch ein Vollstreckungsbescheid. Alle Fristen sind abgelaufen. Ich halte die Forderung für unbegründet. Die Forderung besteht nicht. Gibt es dennoch Möglichkeiten gegen den Vollstreckungsbescheid vorzugehen? Falls es keine Möglichkeiten gibt, würde ich das ganze als Lehrgeld abhaken. Wie kann ich jedoch künftig sicherstellen, dass sich derartige Sachverhalte nicht wiederholen."

Dann hättest Du entsprechende Antworten erhalten. Aber diejenigen, die man um Rat fragt, erst einmal zu beleidigen, ist nicht hilfreich.

ja ... nur dummerweise ist die Frage halt völlig falsch


Hmm... und wie lautet dann diese Frage richtig?
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Hmm... und wie lautet dann diese Frage richtig?
eine sehr brauchbare Antwort habe ich per PM bekommen.

ich stelle sie mal rein, ohne den User zu nennen

Zustellung

Hey Mr. Tequilla,


ich handhabe es seit Jahren so das ich mir die Post in die Frima zustellen lasse.


Bin damals zum Meldeamt und habe gesagt das ich in meine Fa. umziehe weil ich viel auf Reisen bin und daher meine Wohnung aufgebe - daher Meldeadresse Fa.

= Kein Problem.

Ansonsten in D kann man überall zustellen lassen wo man dich vermutet. Und du musst den Nachweis erbringen das nicht zugestellt wurde (bei gelben Briefen).

Mir wurde z.B. mal etwas privates in der Firma zugestellt als ich dort noch nicht gemeldet war. Das Gericht hat entschieden das wirksam zugestellt wurde weil ich ja als GmbH Geschäftsführer dort zu erreichen sein muss.

Ist ein langes und ziemlich blödes/kompliziertes Spiel.

Beste Grüße​

übrigens, falls du mitliest, freundlicher Herr oder Frau Absender
Danke für die Antwort.
ich kann leider im Moment nicht direkt auf diese PM Antworten, vermutlich ein Browserproblem

gute Antwort, weil sie mein Anliegen auf den Punkt exakt trifft, wir stecken sogar in der gleichen Lage.
einziges Häkelchen bei mir
das Einwohnermeldeamt kennt mich persönlich, das kaufen die mir niemals ab mit Wohnen in der Firma
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Lösungsvorschlag (Formbrief):

"Sehr geehrtes Amtsgericht,
ich bin häufig weg (von zuhause). Deshalb möchten Sie bitte die gegen mich erlassenen Mahnbescheide auch nicht zu mir nach Hause schicken, sondern an die im Feld "Antragsteller" genannte Anschrift. Dort wird man sich dann kümmern, ischwör.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mescalino T.
(nach Diktat gleich wieder ,verreist`)"
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.979
5.006
Und diese Erkenntnis hast du aus den Beiträgen hier nicht rauslesen können?

Richtiges Deutsch und vernünftige Erklärungen passen halt nicht. Er versteht mehr, "das ich mir die Post in die Frima zustellen lasse." Der Mann sollte aber auch lesen "Ansonsten in D kann man überall zustellen lassen wo man dich vermutet". So ist es. Und wenn es halt eine Wohnung mit Briefkasten und Schellenschild gibt, wird der dort Zustellungen erhalten können. Und die sind wirksam. Meldeanschrift im Sinne der Meldegesetze hat halt nichts mit Wohnung im Sinne der ZPO zu tun. Aber vielleicht ist ihm das zu schwierig, er möge Betreuung beantragen und alles ist gut.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.979
5.006
das kaufen die mir niemals ab mit Wohnen in der Firma

Das EWA braucht Dir auch nicht "abzukaufen". Ist völlig egal. Hat man Dir doch in Dir verständlichem Deutsch geschrieben: "Ansonsten in D kann man überall zustellen lassen wo man dich vermutet. Und du musst den Nachweis erbringen das nicht zugestellt wurde (bei gelben Briefen)". Und was dann passiert ist, steht da auch: "Mir wurde z.B. mal etwas privates in der Firma zugestellt als ich dort noch nicht gemeldet war. Das Gericht hat entschieden das wirksam zugestellt wurde weil ich ja als GmbH Geschäftsführer dort zu erreichen sein muss." So ist es.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Aber vielleicht ist ihm das zu schwierig, er möge Betreuung beantragen und alles ist gut.

Oder wir schicken ihm alle mal ne Postkarte in seinen Briefkasten. Virtuell als PN scheint das ja schon viel geholfen zu haben. Ich finde die Vollstreckungsandrohung, die ich alle drei Monate vom Steuereintreiber der ARD bekomme auch nicht schön. Aber im Unterschied zum OP weiß ich, dass sie kommt, und reagiere mit einem Schmunzeln über diesen armseligen letzten Rest von BRD und DDR. ;)
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Ich bin erstaunt, dass sich so viele (ernstzunehmende) Foristen noch immer mit dem Troll und seinem Briefkastengate beschäftigen. Er will keine Antworten, er will keinen Ratschlag, er will keine Diskussion, sondern einzig seinen Mist hier abladen: Der ewig hüstelnde „Vorbild-Rechtsstaat“, die nicht zu gebrauchende „Rechtsordnung“ und ihre Justiz und Gerichte, die Steuerknechterei des ach-so wertschaffenden und ebenso dauerabwesenden wie offenbar sozialautarken Bürgers, die nimmersatten Mahnbescheidsbetrüger, die fiesen Abzockmaschen, die nutzlosen 8-Semester-Laber-Forumsjuristen, die Freimaurer, die Illuminaten, die Bilderberger und und und.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Als Mitleser fragt man sich schon, warum nur du die Antworten nicht kapierst.
es gibt bekanntlich keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten :)

Ich bin erstaunt, dass sich so viele (ernstzunehmende) Foristen noch immer mit dem Troll und seinem Briefkastengate beschäftigen. Er will keine Antworten, er will keinen Ratschlag, er will keine Diskussion, sondern einzig seinen Mist hier abladen: Der ewig hüstelnde „Vorbild-Rechtsstaat“, die nicht zu gebrauchende „Rechtsordnung“ und ihre Justiz und Gerichte, die Steuerknechterei des ach-so wertschaffenden und ebenso dauerabwesenden wie offenbar sozialautarken Bürgers, die nimmersatten Mahnbescheidsbetrüger, die fiesen Abzockmaschen, die nutzlosen 8-Semester-Laber-Forumsjuristen, die Freimaurer, die Illuminaten, die Bilderberger und und und.
lass die Bilderberger draußen, von denen war noch keine Rede

... aha soso,
und mit welcher Pistole vor der Brust bist du in einen Strang gezwungen worden, der dich angeblich einfach nur langweilt und gar nicht interessiert, um hier deine hyperwichtige Zusatzinformation abzusondern ??!

einfach schweigend weiterzuklicken war zu was ... ???
... zu einfach !!?

oder war der Sendungsdrang und -zwang mal wieder so viel stärker, als besser das Dieter-Nuhr-Zitat zu befolgen, und damit ist nicht das kürzliche Zitat von ihm über Gretel gemeint.

"hättest du geschwiegen, wärst du Philosoph geblieben"