Rechtsfragen

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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.751
6.335
MUC/INN
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das Dieter-Nuhr-Zitat "hättest du geschwiegen, wärst du Philosoph geblieben"

Das eigentlich vom Römer Boethius stammt und sich noch besser in seiner schwäbischen Ausdrucksweise darstellen lässt: "wennst dei Gosch g’halde heddsch, no hedd koi Sau gmergt, daß’d bled bisch"
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Das eigentlich vom Römer Boethius stammt und sich noch besser in seiner schwäbischen Ausdrucksweise darstellen lässt: "wennst dei Gosch g’halde heddsch, no hedd koi Sau gmergt, daß’d bled bisch"
das vom alten weißen Mann, also Nuhr, geht nochmal anders ...
... aber sinngemäß sagt es dasselbe aus

ob der Berlinflieger das versteht ??!
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.909
1.272
Es könnte allerdings sein, dass der eine oder andere dir dieses „Zitat“ zueignen möchte.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.379
17.583
Ich gebe zu, dass ich etwas spaet bei der Party hier auftauche, aber die Ausgangsfrage wurde noch nicht beantwortet:

Nein, man kann sich nicht irgendeine Wohnung aussuchen und sie zur Hauptwohnung auf dem Papier machen. Hauptwohnung (und somit im Melderegister als solche einzutragen) ist "dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt". Dies wird grundsaetzlich ueber eine rein zeitliche Betrachtung beurteilt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich gebe zu, dass ich etwas spaet bei der Party hier auftauche, aber die Ausgangsfrage wurde noch nicht beantwortet:

Nein, man kann sich nicht irgendeine Wohnung aussuchen und sie zur Hauptwohnung auf dem Papier machen. Hauptwohnung (und somit im Melderegister als solche einzutragen) ist "dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt". Dies wird grundsaetzlich ueber eine rein zeitliche Betrachtung beurteilt.

Wer so spät kommt, sollte wenigstens nicht antworten, als wäre er besoffener als die Anwesenden. :) Wo der OP seine Meldeadresse hat - ob im Einklang mit dem Melderecht oder nicht - spielt keine Rolle, wenn seine Gläubiger dort zustellen, wo er seinen tatsächlichen Wohnsitz hat. Das hat man hier drei Methusalems lang versucht, ihm beizubringen. Vergeblich.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.379
17.583
Voellig richtig. Aber halt nicht die Ausgangsfrage. Die lautete "kann ich mein Buergerbuero bitten, meine Firmenadresse als Hauptwohnung einzutragen?" Antwort plain & simple "nein". Die sich daraus ergeben habenden Folgefragen sind aber natuerlich durchaus interessant und relevant.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.983
5.008
Voellig richtig. Aber halt nicht die Ausgangsfrage. Die lautete "kann ich mein Buergerbuero bitten, meine Firmenadresse als Hauptwohnung einzutragen?" Antwort plain & simple "nein". Die sich daraus ergeben habenden Folgefragen sind aber natuerlich durchaus interessant und relevant.

Warum nicht? Kommt irgendwie wie immer drauf an :D: Frage ist doch, wo der Lebensmittelpunkt ist: Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist (§ 21 BMG). In meinem Büro gibt es ein Bad, eine Küche, einen Kleiderschrank und alles, was zum Wohnen erforderlich ist. Und mein Büro war zumindest früher als ich noch jung und dumm war und keine Kinder hatte in zeitlicher Hinsicht über das Jahr gerechnet genau der Ort, an dem ich proportional die meiste Zeit verbracht habe. Wir haben damals lange theoretisiert, ob wir eigentlich gegen das Melderecht verstoßen.

Aber das mag im öffentlichen Dienst durchaus anders sein (y)