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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der M&M KK

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HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
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....für einen Rücktransport aus gesundheitlichen Gründen ist das ja richtig. Es gibt ja aber auch andere Gründe warum man ggf. zurück muß(Todesfall in der Familie, Schaden am Eigentum etc.) und wenn man einen Award gebucht hat sieht es schlecht aus.
Muß man halt mit leben, dass es nichts gibt.
Naja, ich habe die Versicherungsbedingen der anderen RRK Versicherungen nicht geprüft, aber man könnte ja eine solche Versicherung abschließen NUR:
Was gibt man als Reisekosten ein?
Setze ich die regulären Kosten für den C Klasse Award an, wird die Police unbezahlbar.
Selbst wenn ich den Flug rauslasse, kostet die Versicherung immer noch € 240.

Weiß jemand, wie die RRK Versicherungbedingungen bei anderen KKs aussehen? Hätte ich die Steuern & Gebühren für den Prämien-Flug besser mit der Amex Gold bezahlt?
 
Zuletzt bearbeitet:

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Bei der AMEX Platin greift die RRK-Versicherung ja ohne dass man die Karte einsetzen musste, das ist praktisch.
Platin habe ich bei der Gebühr dankend abgelehnt.
Vielleicht ist die Gebühr ja abhängig vom Umsatz, aber wg. der Meilen lasse ich den Umsatz lieber auf der M&M Karte... hach ist das schwer, umsonst durch's Leben zu kommen
 

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Ich brauche bitte nochmal Expertenhilfe, denn die LH M&M KK Hotline ist bis Montag nicht zu erreichen.
Dass Meilenflüge nicht über die RRK Versicherung der LH M&M KK abgedeckt sind habe ich ja nun leidlich erfahren.
Wie sieht es aber mit den restlichen Bestandteilen einer Reise aus?
Alle Hotels (PL) bzw. das Ferienhaus sind mit der LH M&M KK an- bzw. bezahlt.
Sollte nun irgendetwas dazwischen kommen (konkret die Mexikanische Grippe) und die ganze Reise muss storniert werden, greift dann die RRK, oder gilt die überhaupt nicht, weil der Transport zum Urlaubsort nicht mit der KK bezahlt wurde (Argument bei den Meilenflügen ist ja, dass nur Tax & Fees, aber kein Flugpreis gezahlt wurde).

Klar, keiner wird mir hier eine rechtsverbindliche Aussage geben, aber wenn jemand schon weiß, dass die RRK gar nicht greift, dann investiere ich am Wochenende Zeit, eine andere RRK Versicherung zu suchen.

Danke im Voraus
 

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Ich meine um etwas zu stonieren muss eine Reisewarnung raus sein ?
Scheint so zu sein. (Quelle Bild :rolleyes:)
Erst im Falle einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes werden Umbuchungen oder Stornierungen in der Regel kostenfrei möglich sein“, so Schäfer weiter.
...
Eine Reisewarnung für Mexiko gebe es deshalb nicht. Die Bundesregierung beobachte die Lage aber genau. Die EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou hat allerdings bereits von Reisen nach Mexiko und in die USA abgeraten, „um das Risiko zu minimieren“.

Nehmen wir mal an, es gäbe diese Reisewarnung oder einen anderen normalerweise akzeptierten Grund (Tod eines nahen Verwandten), wären die Hotelkosten im oben beschrieben Fall mit Meilenflug abgedeckt?
 
Zuletzt bearbeitet:

Kalttaucher

RA(L)
08.03.2009
4.902
90
60
am Bodensee
Scheint so zu sein. (Quelle Bild :rolleyes:)


Nehmen wir mal an, es gäbe diese Reisewarnung oder einen anderen normalerweise akzeptierten Grund (Tod eines nahen Verwandten), wären die Hotelkosten im oben beschrieben Fall mit Meilenflug abgedeckt?

Die Versicherung kann ihre Bedingungen sicher nicht daran knüpfen das die gesamte Reise über sie bezahlt wurde.
Wenn du ein Hotel mit der Karte bezahlt hast dann greift auch die Versicherung für diese Buchung.
Egal wie du da hingekommen bist oder wärst.
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Habe mal an M&M geschrieben:

Sehr geehrter Herr X ,

vielen Dank für Ihr Email.

Der Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung wird mit der vollständigen Bezahlung der Reise mit Ihrer Lufthansa Miles&More Credit Card aktiviert.
Wird ein Gutschein für einen Teil der Reisepreises eingelöst oder Bonuspunkte, so ist dieser Reisebaustein nicht versichert. Eine Ausnahmeregelung gilt für das Einlösen von gesammelten Meilen bei Miles&More. Hier besteht seit 1.1.2010 auch dann Versicherungsschutz, wenn für den Flug Meilen eingelöst wurden und nur die Steuern/Gebühren über Ihre Lufthansa Miles&More Credit Card abgerechnet werden.

Bei einem Reiseabbruch sind die zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten versichert, vorausgesetzt dass die ursprünglich gebuchte An- und Abreise mit Ihrer Lufthansa Miles&More Credit Card vollständig bzw. wie in dem vorigen Absatz beschrieben bezahlt wurde. Es ist nicht notwendig, dass die Mehrkosten über Ihre Kreditkarte abgebucht werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.


Mit freundlichen Grüßen



Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
50664 Köln

E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

Internet: Miles & More - Kreditkarten

Telefon +49 (0) 1805 - 05 10 15*
Telefax +49 (0) 351 50 000 9459


Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card MasterCard:
Deutsche Kreditbank AG, HRB Berlin-Charlottenburg 34165, Sitz Berlin
Vorstand: Günther Troppmann (Vorsitzender), Rolf Mähliß, Dr. Patrick Wilden,
Stefan Unterlandstättner
Aufsichtsratsvorsitzender: Jan-Christian Dreesen


* 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
Habe mal an M&M geschrieben:


Wird ein Gutschein für einen Teil der Reisepreises eingelöst oder Bonuspunkte, so ist dieser Reisebaustein nicht versichert.

Das gleiche Spiel wie hier, in dem smeagol sein ähnliches Leid über den Versicherungsschutz klagt.

Dort wurde ein Auto gemietet und mit der M&M Mastercard bezahlt. Da ein 50 Euro Sixt Gutschein eingelöst wurde, verweigerte man im Nachhinein den Vollkaskoversicherungsschutz, da nicht die komplette Summe mit der Kreditkarte bezahlt wurde.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Na super, dann sind die ganzen Flüge die mit den Promogutscheinen gebucht werden, also nicht versichert.

Wenn es nicht die guten Meilen gäb, ich würde die Karte nicht in der Tasche haben.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Eine Ausnahmeregelung gilt für das Einlösen von gesammelten Meilen bei Miles&More. Hier besteht seit 1.1.2010 auch dann Versicherungsschutz, wenn für den Flug Meilen eingelöst wurden und nur die Steuern/Gebühren über Ihre Lufthansa Miles&More Credit Card abgerechnet werden.

Wahnsinn.:eek: Man muss ja erstmal darauf kommen, dass ein M&M Prämienflug, bei dem Steuern und Gebühren mit der M&M Kreditkarte bezahlt werden, nicht berücksichtigt war...:doh:
 

rofra

Erfahrenes Mitglied
21.04.2009
3.049
0
LCY
Das geschah damals auf vielfachen Kundenwunsch zum Wohle der Versicherten. Wieso wurde die M&M MC eigentlich noch nicht zu besten Kreditkarte der Welt gewählt?
Weil die Marketingabteilung der LH noch nicht auf die Idee kam ein solches Ranking herauszugeben/zu finanzieren/zu unterstützen. Kommt noch.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich habe gerade mal mit meiner Bank gesprochen, deren Master Card Gold beinhaltet Reiserücktrittskosten inkl. Reiseabbruchs-Versicherung. Ein Karteneinsatz ist nicht notwendig.....
 

tnmlyger

Erfahrenes Mitglied
14.03.2010
521
7
Landshut
Ich hatte kürzlich ein gesundheitliches Problem in Bangkok, von wo aus ich einige Tage später nach Australien weiterfliegen wollte. Die LHCC-Versicherung hat mir alle anfallenden Kosten inklusive eines Rückflugs in der First(!) ersetzt.
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
tnmlyger meinte:
Ich hatte kürzlich ein gesundheitliches Problem in Bangkok, von wo aus ich einige Tage später nach Australien weiterfliegen wollte. Die LHCC-Versicherung hat mir alle anfallenden Kosten inklusive eines Rückflugs in der First(!) ersetzt.

Gute Nachricht. Wäre aber auch schlimm, wenn man F gebucht & bezahlt hat und die Versicherung dann im Fall der Fälle nur Y ersetzen würde.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Ich hatte kürzlich ein gesundheitliches Problem in Bangkok, von wo aus ich einige Tage später nach Australien weiterfliegen wollte. Die LHCC-Versicherung hat mir alle anfallenden Kosten inklusive eines Rückflugs in der First(!) ersetzt.

Das klingt ja gut, ich war schon der Meinung entweder es ist so das man einen Medi-Jet braucht oder es ist kein Grund einen Rückflug von der Versicherung zu bekommen.
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
Magellan meinte:
....woher weißt du, dass er in F gebucht hatte?

Weiß ich natürlich nicht, aber durch die Wortwahl

"eines Rückflugs in der First(!) ersetzt."

bin ich davon ausgegangen. Und der allgemeinen Erfahrung nach halte ich es für generell eher unwahrscheinlich, dass die LHCC-Versicherung einen F Flug bezahlt statt eines Y Rückfluges bzw. im Nachhinein ein F Ticket erstattet, obwohl zu Beginn nur Y gebucht, bezahlt und versichert wurde.
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Weiß ich natürlich nicht, aber durch die Wortwahl

"eines Rückflugs in der First(!) ersetzt."

bin ich davon ausgegangen. Und der allgemeinen Erfahrung nach halte ich es für generell eher unwahrscheinlich, dass die LHCC-Versicherung einen F Flug bezahlt statt eines Y Rückfluges bzw. im Nachhinein ein F Ticket erstattet, obwohl zu Beginn nur Y gebucht, bezahlt und versichert wurde.

..wahrscheinlich hast du mit deiner Annahme ja wirklich recht.
Es kann aber auch sein, dass sie ein F-Ticket angeboten haben, weil es u. U. so günstiger für die Versicherung war, als andere Kosten entstehen zu lassen, die höher sein können.
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
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Magellan meinte:
..wahrscheinlich hast du mit deiner Annahme ja wirklich recht.
Es kann aber auch sein, dass sie ein F-Ticket angeboten haben, weil es u. U. so günstiger für die Versicherung war, als andere Kosten entstehen zu lassen, die höher sein können.

Stimmt, Klarheit kann wohl nur tnmlyger selbst schaffen.
 
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