Reisekosten: wie geht ihr mit Trinkgeldern bei der Abrechnung um?

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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
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Wieso sollte ich auch von meiner Pauschale den Kunden zum Essen einladen?

Ich rechne größere Beträge auch ab: Trinkgeld auf der Restaurantrechnung lasse ich mir erstatten, den EUR Trinkgeld für die Zimmerfrau sicher nicht. Dafür einen Eigenbeleg zu erstellen, lohnt nicht. Beim Taxi kann ich mir eine Rechnung über den Betrag inkl Trinkgeld ausstellen lassen.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Wenn du allein auf Dienstreise essen gehst, kann man das auch nicht einfach erstatten. Da greifen die Pauschalen oder der Geldwerte Vorteil.

Aber sicher kann man das wenn die Firma keine Pauschalen zahlt. Wir bekommen keine Pauschalen sondern können jede Mahlzeit abrechnen. Geldwerten Vorteil versteuere ich dabei nicht sondern meine AG führt Steuern ab wenn die Summe der Erstattungen die der jeweilen Pauschale für das Land überschreitet.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Behörden übernehmen keine Trinkgelder.

Doch. Es gibt dafür eine Erklärung zu Ausgaben ohne Beleg bzw. ohne Preisnachweis. Sowas hat man regelmäßig z.B. in Südeuropa (v.a. Frankreich, Italien), wo auf ÖPNV-Tickets manchmal kein Preis aufgedruckt wird, damit bei Preiserhöhungen keine neuen Tickets gedruckt und verteilt werden müssen.
 

quackelduck

Aktives Mitglied
26.03.2013
235
5
HAM
Damals bei einer "Big-4" WP war die Richtlinie so:

Grds. gibt es die Verpflegungspauschalen.

Für Kundenessen (oder auch interne "Team-"Events) wurde Trinkgeld (in "üblicher, Landestypischer" Höhe) erstattet - sprich USA mehr als Deutschland mehr als Singapore.

Dazu kamen aber alle möglichen Restriktionen (und widerum Restriktionen der Restriktionen), z.B.:

- Pro Person nicht mehr als 70 EUR Gesamtkosten für ein Abendessen inkl. Drinks in D (für andere Länder hab ich diese Höhe nicht auf dem Schirm)
- Dies gilt als "harter Anschlag" auch nur soweit das bei "uns" hängen blieb
- Sobald man das weiter chargen konnte gab es das Maximum nicht.
- Mit "Partner"-Approval durfte man hiervon auch bei internen Veranstaltungen Ausnahmen machen
- Wobei widerrum Partner beobachtet wurden die "zu viel" freizeichneten (für "zu viel" gab es bestimmt auch wieder eine konkrete Zahl die ich nicht kenne, die aber bestimmt auch wieder nach "Partner"-Level, es gab A-B-C-D-Partner, unterscheidet)

... hach, ich find es toll da nicht mehr zu arbeiten und diesen ganzen Quatsch der Regelungen etwas lockerer sehen zu können und den Mitarbeitern zu überlassen was sie einreichen. Wobei es verständlicher Weise einen Unterschied macht ob man bei einem Laden mit >200k Mitabeitern unterwegs ist oder eben mit 4.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.145
3.061
Z´Sdugärd
D.h. wenn man Trinkgelder gibt zahlt man die bei einer Geschäftsreise aus eigener Tasche? Kopfschüttel.

Isso. ICH bin ja auch mit dem Service zufrieden und nicht die Firma. Ich bin zwar Schabe aber wen ich die paar Mücken net aus eigener Tasche zahlen kann dann setzt ich mich eben ins Hotelzimmer und kauf mir ne Tütensuppe im Supermarkt und mach die mit dem Wasserkocher warm. Bleiben dann auch mehr Spesen hängen und ich muss kein Trinkgeld zahlen.

Anders gefragt: Was machst du wen DU vom Kunden ein Trinkgeld/Aufmerksamkeit etc bekommst?
 
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Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9

Sind bei einem Geschäftsessen in USA mal schnell >100 USD, muss ich jetzt nicht unbedingt selbst zahlen. (Muss ich aber auch in der Praxis nicht)

Es geht ja nicht um das private Abendessen, was ohnehin für viele durch Taggeld abgedeckt ist.

Aufmerksamkeiten von Seiten des Kunden beschränken sich bei mir auf die ein oder andere Einladung zum Essen, da mache ich gar nichts ausser "danke" sagen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Mal so nachgefragt, die Trinkgelder wollt ihr natürlich absetzen, gebt ihr in eueren Reiseabrechnungen auch immer an wenn ihr zu Essen eingeladen werdet? (Auch der kostenlose Kantinenbesuch beim Kunden gehört dazu).
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Mal so nachgefragt, die Trinkgelder wollt ihr natürlich absetzen, gebt ihr in eueren Reiseabrechnungen auch immer an wenn ihr zu Essen eingeladen werdet? (Auch der kostenlose Kantinenbesuch beim Kunden gehört dazu).

Nein, ich bekomme aber auch keine Pauschalen. Ich rechne alle Belege 1:1 (inkl. Trinkgelder) ab - habe aber auch einen ausländischen Arbeitgeber.
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Isso. ICH bin ja auch mit dem Service zufrieden und nicht die Firma. Ich bin zwar Schabe aber wen ich die paar Mücken net aus eigener Tasche zahlen kann dann setzt ich mich eben ins Hotelzimmer und kauf mir ne Tütensuppe im Supermarkt und mach die mit dem Wasserkocher warm. Bleiben dann auch mehr Spesen hängen und ich muss kein Trinkgeld zahlen.

Anders gefragt: Was machst du wen DU vom Kunden ein Trinkgeld/Aufmerksamkeit etc bekommst?

Ich habe da einen anderen Blickwinkel drauf: wenn mein Arbeitgeber von mir erwartet, dass ich einen großen Teil meiner Zeit auf Reisen bin, die er mir aufgetragen hat, dann möge er auch finanziell vollständig dafür gerade stehen.

Und nein, ich werde mir sicher keine Tütensuppen gönnen. Ich lege zuhause großen Wert auf anständiges Essen und dasselbe muss dann auch auf Geschäftsreisen gegeben sein.

Zu Deiner Frage: Trinkgelder von Kunden bekomme ich keine. Wenn irgendwo mal mir z.B. eine Flasche Wein etc. gegeben dann trinke ich sie. Sie ins Ausland zu meinem Arbeitgeber zu schicken würde den Wert übersteigen. Abgesehen davon ich in den vergangenen > 5 Jahren noch nie irgenwelche Rückfragen zur gelebten Praxis.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Mal so nachgefragt, die Trinkgelder wollt ihr natürlich absetzen, gebt ihr in eueren Reiseabrechnungen auch immer an wenn ihr zu Essen eingeladen werdet? (Auch der kostenlose Kantinenbesuch beim Kunden gehört dazu).

„Kostenloses Essen“ (egal, ob das die Einladung, das Mittagsbuffet während der Konferenz oder auch das in der Hotelrate enthaltene Frühstück ist) ist bei uns anzugeben, und es wird dafür ein Prozentsatz von der Tagespauschale abgezogen.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
„Kostenloses Essen“ (egal, ob das die Einladung, das Mittagsbuffet während der Konferenz oder auch das in der Hotelrate enthaltene Frühstück ist) ist bei uns anzugeben, und es wird dafür ein Prozentsatz von der Tagespauschale abgezogen.
Hier identisch, wohl begründet durch den Abzug beim Verpflegungsmehraufwand nach Gesetz.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Mal so nachgefragt, die Trinkgelder wollt ihr natürlich absetzen, gebt ihr in eueren Reiseabrechnungen auch immer an wenn ihr zu Essen eingeladen werdet? (Auch der kostenlose Kantinenbesuch beim Kunden gehört dazu).

Bei Abrechnung von Verpflegubgsmehraufwand muss man dann eben entsprechend kürzen um 20/40/40%.
Ist ja auch klar, daß man keinen MEHR-Aufwand haben kann, wenn man zum Essen eingeladen wird.
 

aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.565
71
MUC
Ist ja auch klar, daß man keinen MEHR-Aufwand haben kann, wenn man zum Essen eingeladen wird.

Nicht unbedingt.

Ein Mitarbeiter wird vom Kunden zum Essen eigeladen, um die Einzelheiten eines abzuschließenden Vertrages zu besprechen. Der Kunde zahlt die Rechnung. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein arbeitgeberveranlasstes Essen. Die Verpflegungspauschale kann ungekürzt ausgezahlt werden.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nicht unbedingt.

Ein Mitarbeiter wird vom Kunden zum Essen eigeladen, um die Einzelheiten eines abzuschließenden Vertrages zu besprechen. Der Kunde zahlt die Rechnung. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein arbeitgeberveranlasstes Essen. Die Verpflegungspauschale kann ungekürzt ausgezahlt werden.

Hast du dafür eine Quelle? Sieht unser Steuerberater nämlich anders.
 
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F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
Nicht unbedingt.

Ein Mitarbeiter wird vom Kunden zum Essen eigeladen, um die Einzelheiten eines abzuschließenden Vertrages zu besprechen. Der Kunde zahlt die Rechnung. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein arbeitgeberveranlasstes Essen. Die Verpflegungspauschale kann ungekürzt ausgezahlt werden.

Ich habe noch nie einen Kunden erlebt , der die Rechnung übernimmt .
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Nicht unbedingt.

Ein Mitarbeiter wird vom Kunden zum Essen eigeladen, um die Einzelheiten eines abzuschließenden Vertrages zu besprechen. Der Kunde zahlt die Rechnung. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein arbeitgeberveranlasstes Essen. Die Verpflegungspauschale kann ungekürzt ausgezahlt werden.

Hast du dafür eine Quelle? Sieht unser Steuerberater nämlich anders.

Ich hätte es gefühlt auch anders gesehen. Ohne den AG gäbe es das Essen nicht und ein Essen würde steuerlich doppelt berücksichtigt.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Ich sehr oft. Bei einem unserer großen Kunden ist das sogar per Compliance geregelt. Ich darf die gar nicht einladen und bezahlen.

Besonders USA und US Unternehmen. Öffentlich sowieso, bei privaten Unternehmen auch. Sagen wir (Fiktiv) ein Lieferant für z.B. Ford/GM - da darf der z.B. nicht den Einkäufer einladen. Umgekehrt schon.

Flyglobal