Reisekosten: wie geht ihr mit Trinkgeldern bei der Abrechnung um?

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ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Bei uns wird das Taggeld bzw. Nächtigungsgeld laut KV bezahlt. Daher gibt es keine Abrechnung von Nächtungen oder Essenrechnungen.

Essenseinladungen von Kunden sind sehr probematisch und lade weder ein noch lasse ich miich einladen. Werde ich von einem Lieferanten eingeladen lehne ich dass immer ab.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.236
1.542
Rheinland-Pfalz
Trinkgeld vermerke ich auf dem Abrechnungsbeleg oder der Reisekostenabrechnung als Barzahlung und wird problemlos erstattet.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.823
1.084
KUL (bye bye HAM)
Würde mich auch interessieren inkl. Abendessen in der Lounge.

D.h. dann auch das das Frühstück im Hotel das man auf Grund seines Status bekommt auch nicht abgezogen werden muss?

Wenn der Loungezugang vom AG bezahlt wurde, muss es in Abzug gebracht werden. Bei einer Leistungsgewährung an den AN seitens des Hotels, aufgrund der persönlichen Loyalität muss nichts abgezogen werden.
Essenseinladungen von Dritten müssen selbstverständlich nicht in Abzug gebracht werden.
 
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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
844
1.831
FRA
Klar, kann man so machen, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, daß das Trinkgeld Privatsache ist. Das wiederum setzt voraus, daß man sich ggf. von den Gepflogenheiten des jeweiligen Landes und der jeweiligen Branche "entkoppelt". In einem deutschen Taxi mag es noch ganz gut ohne Trinkgeld gehen, in einem Restaurant in den USA wohl kaum.
Wenn Trinkgelder, die - aus gesellschaftlicher Sicht - "erwartet" werden jedoch zur Privatsache deklariert werden, dann müsste ja auch der zum Trinkgeld dazugehörige Vorgang Privatsache sein.

Wirkt auf mich irgendwie nicht schlüssig.
Klar, wenn ich Trinkgelder erstatte, habe ich ggf. das Problem, daß es Leute gibt, die immer dann großzügig sind, wenn es nicht an den eigenen Geldbeutel geht. Das wiederum ist dann eine erzieherische Maßnahme, so es ausufert.

Zumindest in Europa würde ich Trinkgeld ganz klar als Privatsache sehen. Hierzulande ist es Usus jegliche Art von PERSÖNLICHER Dienstleistung, wo der Service den Dienst nach Vorschrift übersteigt mit einem kleinen Obolus zu quittieren. Empfänger und Nutznießer dieser Dienstleistung bin ich immer selbst persönlich und nicht die Firma, auch wenn ich in deren Auftrag unterwegs bin. Insofern fällt das Trinkgeld genauso hoch aus als wäre ich privat unterwegs. War der Service gut, lege ich gerne ein paar Euro extra aus eigener Tasche hin, war er es nicht, gibt es eben nix. Folglich erübrigt sich für mich auch die Frage, ob es nun die Firma erstattet oder nicht.

Ganz anders sieht es in den USA aus. Da hat Trinkgeld absolut nichts damit zu tun außerordentlichen Service zu honorieren, sondern damit die Angestellten zu bezahlen, weil es der Arbeitgeber nicht tut. In Erwartung, dass sowieso getippt wird, beschränkt sich der Service in der Regel auf oberflächliche Schleimereien und ist mir persönlich keinen Pfifferling wert. Geben tue ich die obligatorischen 20% dennoch. Ist dann auch genauso zu erstatten wie die Salestax, denn genau in die gleiche Kategorie fällt da auch das Trinkgeld. Das sind obligatorische Nebenkosten und kein Ausdruck der persönlichen Wertschätzung.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.923
FRA/QKL
Besonders USA und US Unternehmen. Öffentlich sowieso, bei privaten Unternehmen auch. Sagen wir (Fiktiv) ein Lieferant für z.B. Ford/GM - da darf der z.B. nicht den Einkäufer einladen. Umgekehrt schon.

Flyglobal
Ist in unserem speziellen Fall zwar Kalifornien, aber die Konzernmutter unseres Kunden sitzt in Deutschland und macht die Compliance Richtlinien für die Lieferanten.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.923
FRA/QKL
War der Service gut, lege ich gerne ein paar Euro extra aus eigener Tasche hin, war er es nicht, gibt es eben nix. Folglich erübrigt sich für mich auch die Frage, ob es nun die Firma erstattet oder nicht.
Ich habe den Eindruck du gehst bei deiner Betrachtung nur von dir aus. Was wenn der Eingeladene mit 5-6 Personen kommt und aus dem eigenen Unternehmen kommen nochmal 5 dazu. Da ist die Rechnung schnell bei 500 bis 1000€. Dementsprechend wird auch in Deutschland 25-100€ Trinkgeld gegeben. 5-10% sind auch in Deutschland völlig normal und kein Anlass zur Beanstandung bei Betriebsprüfungen.
 
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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
844
1.831
FRA
Ich hab das Wort persönlich nicht umsonst großgeschrieben.
Sobald du für mehrere Personen auslegst sehe ich das Trinkgeld auch nicht mehr als persönliche Honorierung einer personenbezogenen Dienstleistung. Da finde ich es völlig korrekt, sich dies erstatten zu lassen.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
844
1.831
FRA
Das ist mit dem Essen auch so, und dennoch bezahlt die Firma die Essensrechnung bzw. gewährt dir einen Verpflegungsmehraufwand.

Das ist mir bewusst und ist natürlich auch völlig korrekt so, denn im Gegensatz zum Trinkgeld sind dies Kosten, die zwangsläufig anfallen. Beim Trinkgeld handelt es sich um einen freiwilligen Betrag, der meine persönliche Wertschätzung ausdrückt. Wenn ich mir nun diesen Betrag erstatten lasse oder gar nur gebe, weil er eben erstattet wird, bedeutet es letzendlich nichts Anderes als dass mir persönlich der Service nichts Wert war. Da kann ich auch direkt gar nichts geben, was auch durchaus vorkommen kann. Mir scheint, dass viele diese Freiwilligkeit im Trinkgeld nicht sehen, sondern sich durch gesellschaftlichen Druck verpflichtet fühlen paar Prozent abzudrücken und sich dann benachteiligt fühlen, wenn der AG diese Zwangsabgabe nicht übernimmt. Kann man so sehen. Führt aber die Grundidee von Trinkgeld ad absurdum.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.804
3.341
Bei fast jedem geschäftlichen (und privaten) Hotelaufenthalt, lasse ich 2-5 Euro Trinkgeld für die Reinigungskraft aus privaten Mitteln im Zimmer. Wenn man das aufs Jahr hochgerechnet kommt da schon etwas zusammen. Wenn ich so auf meine Gehaltsabrechnung schaue und den Nettobetrag aufs Jahr hochrechne, kommt da auch ganz schön was zusammen. Wenn ich mir vorstelle, was bei den Reinigungskräften auf der Lohnabrechnung steht... Da kommt eher nicht viel zusammen. Daher gleiche ich gerne direkt aus, worauf ich indirekt keinen Einfluss habe.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Warum eigentlich nein? Eine Einladung zu einem Geschäftsessen dürfte doch eine vom AG veranlasste Mahlzeit sein und die steuerlich relevante Pauschale kürzen. Sonst wäre einmal Essen ja steuerlich mehrfach relevant?

Dann muss der AG auch zahlen. Ist zwar eigentlich nicht logisch (ohne AG kein Geschäftsessen), muss es aber auch nicht.

Abgesehen davon ist das unmöglich zu kontrollieren bzw. nachzuweisen. Sonst brauchst du bei jedem ganztägigen Kundenbesuch eine Bescheinigung des Kunden, dass er dich auf keinen Fall verköstigt hat...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.804
3.341
Frage an die (Un)Moralisten und weniger an die Experten:
Einladung zum Abendessen, die Chefin zahlt, aber aus eigener Tasche. Wie hätten Sie entschieden?
 

Ein Klavierspieler

Erfahrenes Mitglied
10.04.2015
622
151
Am nächsten Morgen 2-5 Euro auf ihren Kopfpolster...
Damit machst du nix falsch...selbtverständlich aus privaten Mitteln
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Frage an die (Un)Moralisten und weniger an die Experten:
Einladung zum Abendessen, die Chefin zahlt, aber aus eigener Tasche. Wie hätten Sie entschieden?

Spontan: zum Absacker an der Hotelbar noch einen Drink dann auf mich.

Ich habe übrigens auch schon öfter mal einen Mitarbeiter auf Dienstreise privat das Essen spendiert. Oder bei der nicht vom Arbeitgeber unterstützten Weihnachtsfeier- (Typ jeder zahlt selbst) die Master Studentin in der Abteilung eingeladen. Üblich ist dass die Führungskräfte dann einen (privaten) extra Bonus zahlen.

Flyglobal
 

210597

Erfahrenes Mitglied
11.10.2017
420
287
Trinkgeld rechne ich mit ab. Auslandsgebühr auf der Kreditkarte ebenfalls, sind zwar nur die 1,75% aber auch die läppern sich eben.

Ich mache das mit dem Abrechnen einfach grundsätzlich auf der Basis der Frage, ob ich irgendwas dagegen hätte, mich im Zweifelsfall zu rechtfertigen. Wenn mir jemand mitteilen will, dass ich zu viel Trinkgeld gebe, dann gerne, aber bis jetzt ist es dazu noch nicht gekommen.

Edit: Das oben geschriebene gilt aber nur für Trinkgeld, das auch irgendwo auf einer Rechnung auftaucht. Ich fange jetzt nicht mit den paar Euro auf dem Kopfkissen oder mit Cash-Trinkgeldern an. Ausnahme wäre ein Geschäftsessen bei dem nur Cash gezahlt werden kann und dann noch 15-20% obendrauf kämen, aber den Fall hatte ich tatsächlich noch nicht.
 
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