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z.B. hierHast du dafür eine Quelle? Sieht unser Steuerberater nämlich anders.
https://mobil.n-tv.de/ratgeber/Verpflegungspauschale-bleibt-erhalten-article17197966.html
z.B. hierHast du dafür eine Quelle? Sieht unser Steuerberater nämlich anders.
Ich habe noch nie einen Kunden erlebt , der die Rechnung übernimmt .
Würde mich auch interessieren inkl. Abendessen in der Lounge.D.h. dann auch das das Frühstück im Hotel das man auf Grund seines Status bekommt auch nicht abgezogen werden muss?
Würde mich auch interessieren inkl. Abendessen in der Lounge.
Knifflige Frage: Was wenn der Status, z.B. bei Hilton über den AG ermöglicht wird, z.B. durch die Ausgabe entsprechender Firmenkreditkarten?Na das Essen wird ja nicht durch den AG veranlasst, warum sollte die Regel dann nicht angewandt werden können.
Würde mich auch interessieren inkl. Abendessen in der Lounge.
D.h. dann auch das das Frühstück im Hotel das man auf Grund seines Status bekommt auch nicht abgezogen werden muss?
Klar, kann man so machen, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, daß das Trinkgeld Privatsache ist. Das wiederum setzt voraus, daß man sich ggf. von den Gepflogenheiten des jeweiligen Landes und der jeweiligen Branche "entkoppelt". In einem deutschen Taxi mag es noch ganz gut ohne Trinkgeld gehen, in einem Restaurant in den USA wohl kaum.
Wenn Trinkgelder, die - aus gesellschaftlicher Sicht - "erwartet" werden jedoch zur Privatsache deklariert werden, dann müsste ja auch der zum Trinkgeld dazugehörige Vorgang Privatsache sein.
Wirkt auf mich irgendwie nicht schlüssig.
Klar, wenn ich Trinkgelder erstatte, habe ich ggf. das Problem, daß es Leute gibt, die immer dann großzügig sind, wenn es nicht an den eigenen Geldbeutel geht. Das wiederum ist dann eine erzieherische Maßnahme, so es ausufert.
Ist in unserem speziellen Fall zwar Kalifornien, aber die Konzernmutter unseres Kunden sitzt in Deutschland und macht die Compliance Richtlinien für die Lieferanten.Besonders USA und US Unternehmen. Öffentlich sowieso, bei privaten Unternehmen auch. Sagen wir (Fiktiv) ein Lieferant für z.B. Ford/GM - da darf der z.B. nicht den Einkäufer einladen. Umgekehrt schon.
Flyglobal
Ich habe den Eindruck du gehst bei deiner Betrachtung nur von dir aus. Was wenn der Eingeladene mit 5-6 Personen kommt und aus dem eigenen Unternehmen kommen nochmal 5 dazu. Da ist die Rechnung schnell bei 500 bis 1000€. Dementsprechend wird auch in Deutschland 25-100€ Trinkgeld gegeben. 5-10% sind auch in Deutschland völlig normal und kein Anlass zur Beanstandung bei Betriebsprüfungen.War der Service gut, lege ich gerne ein paar Euro extra aus eigener Tasche hin, war er es nicht, gibt es eben nix. Folglich erübrigt sich für mich auch die Frage, ob es nun die Firma erstattet oder nicht.
Empfänger und Nutznießer dieser Dienstleistung bin ich immer selbst persönlich und nicht die Firma
Das ist mit dem Essen auch so, und dennoch bezahlt die Firma die Essensrechnung bzw. gewährt dir einen Verpflegungsmehraufwand.
Warum eigentlich nein? Eine Einladung zu einem Geschäftsessen dürfte doch eine vom AG veranlasste Mahlzeit sein und die steuerlich relevante Pauschale kürzen. Sonst wäre einmal Essen ja steuerlich mehrfach relevant?
Frage an die (Un)Moralisten und weniger an die Experten:
Einladung zum Abendessen, die Chefin zahlt, aber aus eigener Tasche. Wie hätten Sie entschieden?
Frage an die (Un)Moralisten und weniger an die Experten:
Einladung zum Abendessen, die Chefin zahlt, aber aus eigener Tasche. Wie hätten Sie entschieden?