Reisepass beschädigt

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Star Alliance

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
384
13
MUC
Bei meinem zugegebener Weise auch stark ledierten Pass ist neulich die Plastikseite
mit den biometrischen Daten ausgerissen. Das ganze ist in Indonesien passiert.
Aber kein Problem bei der Ausreise: 100000 Rupies im Pass versteckt und zauberte dem
Beamten ein Laecheln ins Gesicht. Ohne waere ich sicher abgewiesen worden.
Ein neuer Pass (von der dtsch. Botschaft) haette sicher auch mind. eone Woche gedauert...
 

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
Sollte noch jemand auf die - zugegebenermaßen etwas dümmliche - Idee kommen mit einer fast komplett vom Reisepass abgerissenen ID-Karte in Richtung Israel zu fliegen. Lasst es. :)

2 Stunden Geschiss und Bettelei bei der Einreise und auch bei der Ausreise bis hin zur Bordkartenkontrolle permanentes "Vergnügen". :sick:
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Habe jetzt auch meinen Stoffpass der am zerfledern war gegen einen neuen ausgetauscht...
 

Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
480
0
Nehmen wir mal an, jemand möchte von FRA via HEL nach BKK (in C mit AY) fliegen und sein us-amerikanischer Reisepass ist beschädigt. Der Einband, der mittels einer Fadenheftung mit den Seiten verbunden ist, ist abgelöst und hängt nur noch an einigen wenigen Fäden. Zwecks "Rettung" des Reisepasses wurde der Pass mit Klarsichtfolie (Tesa) im Falz geklebt. Ohne Beanstandung wurde der Reisepass über zwei Jahre in diversen Ländern benutzt (Thailand, Vietnam, Kambodscha, Singapur, Israel, USA, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Portugal, Italien, Südafrika).

Check-In-Vorgang in FRA bei AY ohne Probleme, Pass vorgelegt, Bordkarten ausgedruckt.

In HEL ohne Probleme die Grenzkontrolle zu Non-Schengen passiert.

Beim Boarding am Gate fällt der AY-Mitarbeiterin die (fast unsichtbare) Klebung auf und verweigert das Boarding mit der Begründung mit diesem Pass würde die Einreise in Thailand verweigert. Der Passagier weist darauf hin, dass er mit diesem Pass in den letzten zwei Jahren insgesamt vier Mal ohne Probleme in Thailand ein- und wieder ausgereist sei.

Dem Passagier ist ein Schaden entstanden: Er muss eine Hotelübernachtung in HEL bezahlen und kauft ein neues C-Ticket mit LX für einen Flug via ZRH nach BKK.

Ist in diesem Fall die EU-VO 261/2004 anwendbar?

Rücktransport zum Abflugort, Betreuungsleistungen und Erstattung des Flugpreises werden verweigert.

Welche Aussichten hat eine Klage?
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Anonym38428

Guest
Gegenfrage: Warum kümmert man sich 2 Jahre nicht darum?
 

Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
Tosc meint wohl eher wieso man sich 2 Jahre nicht um einen neuen Pass kümmert
 

Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
480
0
Tosc meint wohl eher wieso man sich 2 Jahre nicht um einen neuen Pass kümmert



Jetzt verstehe ich.

Ich nehme an, der Betroffene ging davon aus, dass er noch keinen neuen Pass benötigt, schließlich gab es ja noch eine körperliche Verbindung zwischen Hülle (Einband) und den Seiten, wenn diese auch nicht mehr dem Originalzustand entsprach. Bei allen (und zwar sehr vielen) "offiziellen" Einreisekontrollen ging der Pass anstandslos durch, nur eben bei der Bordkartenkontrolle in HEL nicht mehr. Auch bei der Wiedereinreise in HEL in den Schengen-Bereich gab es keine Probleme oder Beanstandungen durch die Mitarbeiter der Einreisekontrolle.

Um es noch mal deutlich zu machen, sind meine Fragen nun:


1. Die Kontrolle des Reisedokuments fand durch AY bereits in FRA statt und erbrachte keine Beanstandung. Erst bei einer Bordkartenkontrolle geriet der Betroffene an eine "sehr genaue" Person. Wie häufig und wie intensiv kann eine Airline also die Dokumente kontrollieren? Etwa so lange bis "etwas" gefunden wird?

2. Schuldet eine Airline, die so handelt wie beschrieben, Betreuungsleistungen entsprechend der Flugpassagierverordnung, denn schließlich hat sie den Passagier zunächst anstandslos befördert und hat erst während der Beförderung beschlossen, die Weiterreise zu verweigern?

3. Gibt es einsehbare (schriftliche) Regeln, wann ein Reisepass so "beschädigt" ist, dass er nicht mehr von den Einreisebehörden anerkannt wird? Oder sind das ungeschriebene Regeln oder gibt es so etwas wie eine ständige Übung? Spielt es eine Rolle, ob es sich um einen deutschen, spanischen, japanischen oder us-amerikanischen Pass handelt?



Ich bereite gerade die Klage gegen AY vor dem AG Frankfurt am Main vor und möchte im Vorfeld eventuelle Schwachstellen erkennen.
 
Zuletzt bearbeitet:

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
1. Die Kontrolle des Reisedokuments fand durch AY bereits in FRA statt und erbrachte keine Beanstandung. Erst bei einer Bordkartenkontrolle geriet der Betroffene an eine "sehr genaue" Person. Wie häufig und wie intensiv kann eine Airline also die Dokumente kontrollieren? Etwa so lange bis "etwas" gefunden wird?

Grundsaetzlich ist die mehrfache Kontrolle von Reisedokumenten nichts neues. Bei USA/Canada Fluegen z.B. wird auch noch einmal am Gate kontrolliert und theoretisch 'kann' jeder Kontrolleur etwas beanstanden sofern es denn berechtigt ist. Und das ist eben der Knackpunkt. Wie beschaedigt ist der Pass wirklich und was sagt z.B. ein Zollbeamter dazu? Bzw, wer hat in so einem Fall wirklich das letze Wort? Eine Halbtags-Schalterkraft der Airline oder muss das ein Manager/Corporate Security entscheiden? Grundsaetzlich gilt jedoch: Eigene Modifikationen am Reisepass (und das beinhaltet Reparaturen) machen den Pass sofort ungueltig.

2. Schuldet eine Airline, die so handelt wie beschrieben, Betreuungsleistungen entsprechend der Flugpassagierverordnung, denn schließlich hat sie den Passagier zunächst anstandslos befördert und hat erst während der Beförderung beschlossen, die Weiterreise zu verweigern?

Das wird auf die Interpretation des Richters ankommen und inwiefern der Behauptung der Airline Glauben geschenkt wird (Fotos vom Pass machen). Am Ende kommt es ja auch auf Kundenservice an. Statuskunden? Passagiere der Business Class? Hat hier ein Mitarbeiter seine Kompetenzen ueberschritten um ggf Standby Passagieren noch zu einem Flug zu verhelfen oder war der Flug ggf ueberbucht und die Airline wollte sich herausreden?

3. Gibt es einsehbare (schriftliche) Regeln, wann ein Reisepass so "beschädigt" ist, dass er nicht mehr von den Einreisebehörden anerkannt wird? Oder sind das ungeschriebene Regeln oder gibt es so etwas wie eine ständige Übung? Spielt es eine Rolle, ob es sich um einen deutschen, spanischen, japanischen oder us-amerikanischen Pass handelt?

Ich habe auf Anhieb nur eine aehnliche Diskussion gefunden: Reisepass beschädigt Generelle Themen Forum 123recht.net

Ggf einmal bei Ausreise aus dem Schengenraum heute bei einem Buero des BGS etc vorbeigehen und fragen ob dort etwas schriftliches vorliegt. Oder am besten noch in Finnland!
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Der Pass besteht grundsätzlich aus mehreren fest miteinander verbundenen Teilen. Fällt die die Lichtbildseite heraus, so kann nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, ob die Passseiten zur Lichtbildseite gehören. Dies ist aber anhand der Eintragungen (Stempel, Visa, ...) nötig. Daher dürfte der Pass als ungültig gelten. Dass man damit seit 2 Jahren reist ist kein Grund hier auf Gültigkeit zu schließen. Imho war die Verweigerung des Boardings hier gerechtfertigt, denn die Airline muss sich gem. ICAO Vorschriften auch absichern und darf keine Pax mit ungültigen Reisedokumenten befördern. Ansonsten ist die einzig angemessene Frage von Tosc bereits gestellt worden.
 
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Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
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BRE
Ich kenne die Regeln für US Pässe nicht, aber ich Deutschland wäre er wohl ungültig.
Auch wenn das ganze doch sehr pingelig klingt, aber innerhalb von 2 Jahren kann man sich wohl einen neuen Pass besorgen statt ihn selber zu Kleben.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pa_g_1986/gesamt.pdf

§ 11 Ungültigkeit(1) Ein Paß oder Paßersatz ist ungültig, wenn
1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Paßinhabers nicht zuläßt oder verändert worden ist;
2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort oder dieGröße - unzutreffend sind;
3. die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
(2) Eine Passbehörde hat einen Pass für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nichtvorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.
(3) Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speichermediums berühren nicht die Gültigkeit desPasses.
 

vantom

Erfahrenes Mitglied
02.11.2011
1.361
1
BER
www.tomflieger.net
Formal steht die Passnummer auf dem Plastikteil und ist unten auf allen Papierseiten des Passes eingestanzt. Eine Identifizierung und die Sicherstellung dass die Teile zusammengehören wäre somit grundsätzlich möglich, dennoch würde ich nicht mit einem total zerfledderten, auseinanderfallenden Pass durch die Gegend reisen.
 
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skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Der Pass besteht grundsätzlich aus mehreren fest miteinander verbundenen Teilen. Fällt die die Lichtbildseite heraus, so kann nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, ob die Passseiten zur Lichtbildseite gehören. Dies ist aber anhand der Eintragungen (Stempel, Visa, ...) nötig. Daher dürfte der Pass als ungültig gelten. Dass man damit seit 2 Jahren reist ist kein Grund hier auf Gültigkeit zu schließen. Imho war die Verweigerung des Boardings hier gerechtfertigt, denn die Airline muss sich gem. ICAO Vorschriften auch absichern und darf keine Pax mit ungültigen Reisedokumenten befördern. Ansonsten ist die einzig angemessene Frage von Tosc bereits gestellt worden.

Wo liest du im OP dass die Lichtbildseite herausgeloest war? :confused: Ich erkenne lt Angaben dass sich der Pass noch im Gesamtzustand, als Eins befand jedoch notduerftig (praeventiv?) mit Tesafilm gefixt wurde. Und hier sehe ich das Problem: Den Tesafilm! Denn das ist eine Modifikation des Passes = ungueltig.

Weiterhin sehe ich es in der Tat als problematisch an warum mit dem Pass noch gereist wird, denn selbst der OP sah die o.g. Massnahme der Reparatur schon als 'Rettung' an. Wenn ich sehe wie mit dem Reisepass bei checkin etc umgegangen wird ist es doch nur eine Frage der Zeit bis mal jemand den Pass etwas zu schnell durch das Lesegeraet zieht und dann hat man zwei.
 

Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
480
0
Ich lese das zwischen den Zeilen. Ein geklebter Pass hat eigentlich einen Grund. Ansonsten stimme ich Dir zu.


Es handelt sich, wie erwähnt, um keinen deutschen Pass und eventuell hast du schon mal den Unterschied gesehen. Die deutschen Pässe sind sehr robust, während manche europäische oder auch der amerikanische (USA) eher filigran sind.

Der mir vorliegende Pass besteht - grob gesprochen - aus zwei Teilen: Den Innenseiten und dem Umschlag. Dieser Umschlag ist mit den Innenseiten durch Fäden und Papier fest verbunden. Am hinteren Falz ist die Klebung komplett beschädigt, während im vorderen Falz sowohl das verklebte Papier als auch eine Anzahl von Fäden noch vorhanden sind. Zum Schutz dieser beiden Falze war ein Tesa (oder ähnliches Produkt) auf den Falz geklebt. Auf Anweisung der AY-Check-In-Dame hat mein Mandant diese beiden Klebestreifen entfernt, was mit einer weiteren Beschädigung verbunden war. Es gibt aber nach wie vor "verbundenes Papier- und Fäden". Es wuerde jetzt ein "leichter Ruck" genuegen und die beiden Teile wären tatsächlich getrennt. Meinem Mandanten war die "Wiedereinreise" nach Finnland möglich und die Beamten an der Passkontrolle waren von der Zurueckweisung (denied boarding) durch AY informiert und haben den Pass ausgiebig "geprueft". Auch bei der späteren Weiterreise ueber ZRH gab es durch die schweizerischen Beamten keine Beanstandung oder Zurueckweisung.

Es ist unstreitig, dass der Pass stark im Bereich des Falzes beschädigt ist, er sieht aber weitaus besser aus als der weiter oben gezeigte deutsche Reisepass. Eigentlich wirkt der Pass auf den ersten Blick neuwertig.

Warum der Mandant sich noch keinen neuen Reisepass besorgt hat? Keine Ahnung und ich vermute, er liest in diesem Forum nicht mit, da er der deutschen Sprache auch nicht mächtig ist. Was selbstverständlich sein Fehler ist.

Mein Ansatzpunkt ist jedoch ein anderer und ist anscheinend nicht verstanden worden. Meiner Ansicht nach erfolgt in der Regel die Kontrolle der Reisedokumente bei einer internationalen Beförderung an dem Flughafen, an dem die Bordkarten fuer die weiteren Flugabschnitte ausgegeben werden. Hier also FRA. Nur wenn besondere und aussergwöhnliche Umstände vorliegen, kann es zu weiteren Kontrollen der Reisedokumente durch die Fluggesellschaft kommen. Die Kotrollen bei einem Grenzuebertritt, also bei einer Ausreise oder einer Einreise, werden noch) nicht von den Fluggesellschaften durchgefuehrt. Nach unserem bisherigen Verständnis sind solche Kontrollen ein hoheitlicher Akt und sollen (können) nur von Beamten durchgefuehrt werden. Jedenfalls so Stand heute.

Die Kontrollen der Bordkarten und der Dokumente beim Boarding dienen gerade nicht der Kontrolle, ob die Dokumente zur Einreise in ein anderes Land taugen, sondern dienen nur der Durchsetzung des Wunsches der Fluggesellschaft, dass nur die Person, die auf der Bordkarte namentlich genannt ist, den Flug antritt. Letztendlich dient diese Kontrolle der Durchsetzung des Tarifmodells. Ich höre zwar immer wieder, "diese Kontrolle dient ihrer Sicherheit und unserem Schutz vor Terroristen". Dies mag sich Lieschen Mueller so denken, jedoch sollte der Schutz vor Terroristen doch eher von Fachleuten (mt Waffen) durchgefuehrt werden und nicht von älteren Damen, die die Bordkarten kontrollieren.

Meiner Ansicht nach könnte ein Anspruch aus der EU-Verordnung bestehen, da ordnungsgemäss eingecheckt wurde und bei einem Zwischenaufenthalt nun willkuerlich eine Kontrolle durchgefuehrt wurde. Weiterhin stellt sich die Frage, ob die EU-Verordnung nicht gerade die Fluggesellschaft in Haftung nimmt, wenn sie zunächst Passagiere transportiert und diese dann ihrem Schicksal ueberlässt, ihnen also keinen Ruecktransport anbietet und/oder Betreuungsleistungen gewährt.

Was kommt als nächstes? Eine Fluggesellschaft nimmt minderjährige Kinder an und verspricht diese zu transportieren und stellt dann bei der Zwischenlandung fest, dass diese Kinder schon zu alt sind und ihnen könne keine Betreuung gewährt werden. Oder Passagiere werden bei einem Transport von A nach B in einem Krisenort C (Ostukraine zum Beispiel) zwischengelandet. Haben diese gestrandeten Passagiere dann auch keine Ansprueche? Gerade fuer solche Situationen ist ja die EU-Verordnung gedacht. Im vorliegenden Fall hätte also AY den (kostenfreien) Ruecktransport und die ueblichen Betreuungsleistungen (Hotel etc.) anbieten muessen.

Daneben und eventuell konkurrierend gibt es ja auch noch transportvertragliche Ansprueche.
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Du liegst in weiten Teilen Deiner Argumentation leider daneben. Ich melde mich nachher mal bei dir, bin gerade nur mobil online. Dann gibt's auch entsprechende Rechtsgrundlagen.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Mein Ansatzpunkt ist jedoch ein anderer und ist anscheinend nicht verstanden worden. Meiner nsicht nach erfolgt in der Regel die Kontrolle der Reisedokumente bei einer internationalen Beförderung an dem Flughafen, an dem die Bordkarten auch fuer die weiteren Flugabschnitte ausgegeben werden. Hier also FRA. Nur wenn besondere und aussergwöhnliche Umstände vorliegen, kann es zu weiteren Kontrollen der Reisedokumente durch die Fluggesellschaft kommen. Die Kotrollen bei einem Grenzuebertritt, also bei einer Ausreise oder einer Einreise, werden noch) nicht von den Fluggesellschaften durchgefuehrt. Nach unserem bisherigen Verständnis sind solche Kontrollen ein hoheitlicher Akt und sollen (können) nur von Beamten durchgefuehrt werden. Jedenfalls so Stand heute.

Nicht wirklich. Kontrollen am Gate oder speziell eingerichteten Kontrollposten sind durchaus gaengig jedoch im Fall der USA und Kanada haben die Personen welche diese Pruefung durchfuehren lt meinem letzten Kenntnisstand zumindest den Auftrag der US Regierung zu diesen Kontrollen. Es sollte also zumindest keine Probleme bei der Frage Hoheitlich oder nicht geben (aehnlich dem Fall Uebertrag von Sicherheitskontrollen an Privatfirmen wie Koetter Security o.a.), was in diesem Fall jedoch irrelevant ist da die Pruefung durch die Airline erfolgte.

Ich wuerde meine letzte Antwort in zwei Teile aufteilen.

a) Der Pass kann von der Airline bzw dessen Beauftragten fuer nicht reisefit erklaert werden -> Verweigerung der Befoerdung.
b) Da Finnair den Gast jedoch erst einmal durch halb Europa befoerdert hat und dann in HEL stehengelassen wurde ergibt sich meiner Meinung nach eine Fuersorgepflicht/Teilschuld der Airline denn der Mitarbeiter in XYZ hat den Pass als vollwertiges Reisedokument anerkannt und den Gast auf die Reise geschickt.

Somit wuerde ich sagen steht dem Fluggast mindestens das Hotel in Helsinki sowie ein Rueckflug nach Frankfurt zu. Weitergehende Forderungen muss ein Gericht klaeren denn ob hier ein Rechtsanspruch besteht oder nicht kann kein Laie sagen. Das kommt darauf an wie der Zustand des Passes nachgewiesen werden kann und ggf eine fachmaennische Meinung/Stellungnahme zum genauen Fall.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Also, Skywalker hat das Wichtigste schon zusammengefasst.

@ Saul Goodman: Man muss hier unterscheiden, ob es eine behördliche oder "private" Kontrolle war.
Im Endeffekt hast Du schon Recht, wenn Du sagst, dass dies bereits beim Boarding des ersten Legs hätte auffallen müssen. Auch in den letzten 2 Jahren. Nichtsdestotrotz wird auch beim zweiten Leg kontrolliert. Das hat im Übrigen auch seine Berechtigung, da man mit Bordkarten noch Schindluder treiben kann. Gehört hier nicht her, musst Du mir einfach glauben. Zum Wesentlichen:
Die Fluggesellschaft "soll" die Reisedokumente für das Ziel und Transitland überprüfen. Es bleibt letztendlich der Airline überlassen, ob sie das tut oder nicht. Jedenfalls ist in der Regel für jeden "unvorschriftsmäßig ausgewiesenen" Reisenden eine Strafe fällig. die Höhe dieser Strafe schwankt. Weiterhin sind durch die Fluggesellschaft alle mit dem Transport und einer eventuellen Zurückweisung in Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen (inkl. Haft und allem was dazu gehört).

3.33 Aircraft operators shall take necessary precautions at the point of embarkation to ensure that passengers are in
possession of the documents prescribed by the States of transit and destination for control purposes as described in this
chapter.

3.33.3 Contracting States shall not require an aircraft operator to carry a passenger from a point of departure or transit,
to the intended final destination, when the travel document presented by that passenger is determined by the State to be
fraudulent, falsified or counterfeit, or is held by a person other than to whom the document was legitimately issued.

3.43 The aircraft operator shall be responsible for the custody and care of disembarking passengers and crew members
from the time they leave the aircraft until they are accepted for examination as provided in 3.42.

Aus dem ICAO Annex 9: http://www.bazl.admin.ch/experten/r...O2Yuq2Z6gpJCDe4N7fWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--


Da es hier nun nicht bei der ersten Kontrolle aufgefallen ist, liegt wahrscheinlich an der "Qualität" der Klebung. Frage ist also, wäre das bereits beim ersten Mal aufgefallen, würde da die Ungültigkeit des Passes bezweifelt werden? Grundsätzlich ist meines Wissens nach keine definitive Aussage dazu zu finden. Sollten jedoch die Behörden des Ziellandes zu der Überzeugung kommen, dass es sich um einen im weiteren Sinne "veränderten" Pass handelt, so ist dieser ungültig. Die Prüfung, ob dies so sein könnte vermag ich einem deustchen, finnischen, younameit Gericht nicht zuzutrauen, da hier ausschließlich das Recht des Transit- und Ziellandes zum Tragen kommt.
Man könnte aber wohl davon ausgehen, dass es sich "bei verständiger Würdigung der Umstände" um einen nicht überall anerkannten und, damit einhergehend, ungültigen Pass handelt.

Die Frage, ob und inwieweit Schadenersatzansprüche gegen die Airline hinsichtlich z.B. einer Übernachtung in HEL oder sonstiger etwaiger Kosten für dieses erste Leg bestehen muss sich dann auch danach richten, ob es in Finnland eine solche Kontroll"pflicht" auch für Intra-Schengen-Flüge gibt. In D gibt es sowas z.B. nicht.
Letzendlich ist es, wie bereits durch Skywalker erläutert einfach so, dass die Airline diesen Pass als nicht gültig bewertet hat und damit die Beförderung verweigerte. Eine Aussage, ob dieser Pass auch im Zielland gültig gewesen wäre, kann auch von den finnischen Behörden nicht getroffen werden.
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Immer ärgerlich
Hatte vor Jahren auch so etwas ähnliches, das Problem ist, den einen juckts den anderen nicht
Flug von BKK nach DUS, damals noch LTU, während des Check In fiel die Lichtbildseite raus,
die freundliche Dame klebte sie mit einem Tesastreifen wieder ein, keine Beanstandung bei der Ausreise
Keine Beanstandung bei der Einreise in D
Hatte mir zu dem Zeitpunkt auch keine weiteren Gedanken darum gemacht

Flug von FRA über SIN nach HKT, (SQ und MI) an keinem Punkt der Reise eine Beanstandung
Dann sollte es von BKK nach MNL mit 5J gehen und die Check In MA sagt mir sorry, Pass defekt

Da ich nach 3 Monaten ausreisen musste, ging es dann auf dem Landweg nach Laos
und wieder zurück nach Thailand, keine Beanstandung

Danach hab ich dann den neuen Pass beantragt (in Bangkok)

Vermutlich wurden beim Check In Gründe zum aussortieren gesucht, da die Maschine überbucht war
Ich war nicht der einzige der wegen 'fadenscheiniger' Gründe aussortiert wurde
 
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skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Kann ich nicht sagen, dass die robust wären. Bei mir brechen nach spätestens zwei Jahren immer die Plastikkarten von der ständigen Knickerei raus.

Was fuer eine Knickerei? Ich reise ja nun wirklich nicht wenig aber dass bei mir jemals die Ident Seite herausgebrochen ware ist mir nicht bekannt. Die sind nicht einmal annaehrend verschlissen oder angeknickt. Was machst du mit deinen Paessen? :eek:
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Was fuer eine Knickerei? Ich reise ja nun wirklich nicht wenig aber dass bei mir jemals die Ident Seite herausgebrochen ware ist mir nicht bekannt. Die sind nicht einmal annaehrend verschlissen oder angeknickt. Was machst du mit deinen Paessen? :eek:

Nicht ich...idR sind das die Grenzbeamten oder die Damen und Herren beim Checkin. Die legen den Pass nicht etwa komplett mit Deckel und Datenseite auf die Scanner sondern knicken den Deckel ganz nach hinten, damit die Datenseite isoliert ist um die dann zu scannen. Und davon reissen die irgendwann aus. Beliebt ist auch kräftiges ziehen und knicken an der Datenkarte zu Prüfung, ob diese manipuliert wurde.

Das ginge auch anders und materialschonender, aber denen ist das doch egal. Ist wie beim Tüv wo der Ingenieur bei der HU mit dem Schraubenzieher den Unterbodenschutz beschädigt, damit der Wagen beim nächsten Mal dann garantiert Rost aufweist.

In den letzte zwei Jahren hat es zwei meiner Pässe auf die Weise erwischt. Vielleicht hat hier die Bundesdruckerei "enhanced" - mit den alten Pässen hatte ich das nicht und da war die Datenkarte auch subjektiv "störrischer".