Reisepass beschädigt

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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.541
2.955
FRA
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Bisher war es aber nur zweimal das Buergeramt Frankfurt-Hoechst, was die beste Variante fuer einen FRA-Abflug sein duerfte.

Oh, da hätte ich auf Kelsterbach gesetzt. Heißt das, einen vorläufigen Reisepass stellt jede Passbehörde aus?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
Just wow. Das ist so evident falsch, da faellt einem schon nichts mehr ein. Allein der weiterlaufende Mietvertrag sollte den Fall totmachen. Hinzu kommen die Visa, die ja wohl alle nur kurzfristige Tourismus-/Geschaeftsvisa sein werden, keine zur Niederlassung. Zumal es fuer die Bestimmung des Wohnsitzes bei weitem nicht reicht, einfach Tage zu zaehlen. Anyway, am Ende des Tages landet man dann eh bei § 22 Abs. 3 BMG.

Aber wie gesagt, passrechtlich bleibt es dabei, solange Du wohnsitzlos bist, ist jede Behoerde zustaendig. Glueckwunsch, das spart Ermaechtigung und Unzustaendigkeitszuschlag.

Passbehoerde in der Naehe von STR ist Buergeramt Echterdingen. Die hatte ich mir mal rausgesucht, fuer den Fall, dass ich bei Abflug ex STR etwas kurzfristig brauchen sollte. Bisher war es aber nur zweimal das Buergeramt Frankfurt-Hoechst, was die beste Variante fuer einen FRA-Abflug sein duerfte.

Wie gesagt ich hatte nur keine Zeit das ganze in dem Moment wieder zu korrigieren, lieber eine unklare Frage bezüglich des Wohnsitzes als nochmal einen Vorsitzenden des LG sauer zu machen der seit Jahresanfang versucht mich für einen Termin zu laden.
Dass das ganze verwaltungsrechtlich nicht so einfach geht wie die Sachbearbeiterin sich das vorstellt ist mir schon klar.

Übrigens würde ich eher nach Leinfelden statt nach Echterdingen gehen, die sitzen direkt gegenüber vom Bahnhof und die Wartezeiten sind kürzer.
Der wichtigste Punkt ist aber die SBs dort sind kompetenter (wenn sich das nicht in den letzten 10Jahren geändert haben sollte, habe selbst gut 18Jahren in L-E gewohnt)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Oh, da hätte ich auf Kelsterbach gesetzt. Heißt das, einen vorläufigen Reisepass stellt jede Passbehörde aus?

Ja das heisst im Prinzip, es gibt aber auch Städte wie z.B. Berlin die ein bestimmtes Amt dafür haben. Allerdings kann es sein das das Amt erst noch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt (ist in Berlin so) - das verzögert die Sache um ca. 24 Stunden.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
Oh, da hätte ich auf Kelsterbach gesetzt. Heißt das, einen vorläufigen Reisepass stellt jede Passbehörde aus?

Ja das kann grundsätzlich jede machen, es ist nur so dass die Passbehörden an den großen Flughäfen solche Fälle schon "kennen" und darauf vorbereit sind.
Sie brauchen dann eben die sogenannte Passermächtigung der Passbehörde des Wohnsitzes sowas geht durch einen Anruf und Fax in 20-25Minuten.

Man muss dann eben nur 52Euro statt 26 für den grünen vorläufigen Reisepass bezahlen.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ja das kann grundsätzlich jede machen, es ist nur so dass die Passbehörden an den großen Flughäfen solche Fälle schon "kennen" und darauf vorbereit sind.
Sie brauchen dann eben die sogenannte Passermächtigung der Passbehörde des Wohnsitzes sowas geht durch einen Anruf und Fax in 20-25Minuten.

Man muss dann eben nur 52Euro statt 26 für den grünen vorläufigen Reisepass bezahlen.

Da aber du z.B. ja abgemeldet wurdest gibt es keinen Wohnsitz mit entsprechender Behörde - dann muss ein polizeiliches Führungszeugniss eingeholt werden - so meine Info.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
Ja das heisst im Prinzip, es gibt aber auch Städte wie z.B. Berlin die ein bestimmtes Amt dafür haben. Allerdings kann es sein das das Amt erst noch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt (ist in Berlin so) - das verzögert die Sache um ca. 24 Stunden.

Mit welche Rechtsgrundlage sollen die eigentlich das polizeiliche Führungszeugnis verlangen können? Das ist mir bisher noch in keiner Vorschrift aufgefallen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Mit welche Rechtsgrundlage sollen die eigentlich das polizeiliche Führungszeugnis verlangen können? Das ist mir bisher noch in keiner Vorschrift aufgefallen.

Es geht darum festzustellen ob gegen dich Passversagende Gründe vorliegen - daher wohl die Abfrage. PaßG §7.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
Da aber du z.B. ja abgemeldet wurdest gibt es keinen Wohnsitz mit entsprechender Behörde - dann muss ein polizeiliches Führungszeugniss eingeholt werden - so meine Info.

Na die Frage von eben bezog sich ja auf die Frage eines anderen Schreibers der doch hoffentlich einen regulären Wohnsitz hat.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
Es geht darum festzustellen ob gegen dich Passversagende Gründe vorliegen - daher wohl die Abfrage. PaßG §7.

Hmm wäre dann aber eine Anfrage des BZR bei der nächsten Polizei nicht sinnvoller?

Aber danke für den Tipp dann werde ich mal zusehen wo ich hier einen Kartenleser her bekommen meinen habe ich "zu Hause" gelassen, um das pFZ Online beantragen zu können.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.948
11.216
Mit welche Rechtsgrundlage sollen die eigentlich das polizeiliche Führungszeugnis verlangen können? Das ist mir bisher noch in keiner Vorschrift aufgefallen.

Das hatten wir neulich in einer anderen Diskussion:

Zum Thema Auszug aus dem BZR: Da sollte man mal die inlaendische unzustaendige Passbehoerde aufmerksam machen auf 19.4.1 PassVwV (Ausstellung an Auslandsdeutsche nach Passermaechtigung durch die zustaendige Botschaft, im Einzelfall auch telefonisch) sowie 7.0.3 PassVwV:

"Ein Führungszeugnis ist in der Regel nicht zu fordern. Wird ein Führungszeugnis aus besonderem Grund für notwendig erachtet (z. B. wenn die antragstellende Person keinen festen Wohnsitz hat oder wenn der Verdacht besteht, dass von einer anderen Passbehörde ein Pass versagt oder entzogen worden ist)..." - Welchen besonderen Grund sehen sie denn bei Dir, wenn schon die Regelbeispiele nicht treffen? Da muss die Ermessensentscheidung schon ziemlich sitzen, wenn sie zum einen vom "ist in der Regel" abweichen wollen und sich dafuer zum anderen noch nicht einmal auf die gesetzlichen Regelbeispiele berufen koennen.

Seeeeehr duennes Eis.

In der dortigen Diskussion ging es um einen Fragesteller mit festem Wohnsitz, aber im Ausland, so dass die Abfrage eines Fuehrungszeugnisses schwierig zu verargumentieren war. Du bist aber offenbar im Moment zumindest auf dem Papier tatsaechlich wohnsitzlos, so dass man tatsaechlich mit dem 7.03 PassVwV nach Dir werfen koennte.

Schoener Amtshaftungsanspruch gegen die Dich zu Unrecht abmeldende Behoerde :-(
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
Nun das mit dem pFZ ist ja kein Problem lässt sich ja einfach Online beantragen und einen Briefkasten und Postfach habe ich ja noch.
Die Kunst ist es hier einen passenden Kartenleser zu finden.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nun das mit dem pFZ ist ja kein Problem lässt sich ja einfach Online beantragen und einen Briefkasten und Postfach habe ich ja noch.
Die Kunst ist es hier einen passenden Kartenleser zu finden.


Das pFZ (schöne Abkürzung) wird vom Amt beantragt.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.948
11.216
:no:

"so hat die Passbehörde die antragstellende Person aufzufordern, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei ihr zu beantragen (§ 30 Absatz 1, 2, 5 des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) und innerhalb eines Monats vorzulegen. Ist das Führungszeugnis nicht nach Ablauf eines Monats seit Zustellung der Aufforderung an die antragstellende Person bei der Passbehörde eingegangen, so kann es von der Passbehörde beantragt werden (§ 31 BZRG)."

Erst soll's der Delinquent bringen. Erst wenn der nicht in die Puschen kommt (weiss man ja, diese Wohnsitzlosen, antriebslos, faul, wahrscheinlich alkohol- und/oder drogenabhaengig :D), beantragt die Behoerde selber.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich bin überrascht von diesem Berliner Amt die haben das pVZ ohne Nachfrage sofort beantragt. Zwei Wochen später dann auch das gleiche Ding für den richtigen neuen Pass benutzt m
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
wobei mir gerade auffällt das gar nicht klar ist welches pFZ die dann brauchen das gibt es ja unterschiedliche Versionen.

pFZ ist doch eine ganz offzielle Abkürzung für polizeiliches Führungszeugnis oder?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.948
11.216
Ich bin überrascht von diesem Berliner Amt die haben das pVZ ohne Nachfrage sofort beantragt.

Offenbar sind die Berliner Wohnsitzlosen besonders antriebslos, faul, wahrscheinlich alkohol- und/oder drogenabhaengig :D

pFZ ist doch eine ganz offzielle Abkürzung für polizeiliches Führungszeugnis oder?

Polizeiliches Fuehrungszeugnis ist schon nur umgangssprachlich.

wobei mir gerade auffällt das gar nicht klar ist welches pFZ die dann brauchen das gibt es ja unterschiedliche Versionen.

Ein normales, also kein erweitertes (§ 30 Abs. 5, § 31 BZRG).
 
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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.055
523
jwd
Führungszeugnis an einer Auslandsvertretung ist ungewöhnlich. Nach Eingabe der Personendaten ploppt nach kurzer Zeit jede Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder Festnahme auf. Führungszeugnis ergibt keinen Sinn.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
Falls es von Interesse ist, ich konnte nun heute im dritten Versuch erfolgreich einen Pass beantragen!

Der Aufwand war etwas mehr als normal da ich ja im Moment den Status ohne festen Wohnsitz inne habe.
Das Führungszeugnis lässt sich übrigens zügig Online per OLAF beantragen, etwa eine Woche später lag es im Postfach, wobei ich allerdings auch noch einen Auszug des Bundeszentralregisters gehabt hätte (guter Kontakt zu früheren Kollegen hat eben immer noch Vorteile)
Sonst wurde eben die Abmeldebestätigung der letzten Meldebehörde telefonisch angefordert und ist per Fax eingegangen.

Mich hat jetzt der 32Seiten Expresspass 92Euro gekostet, ich kann also nun morgen gelassen von STR abfliegen und den Pass nach meiner Rückkehr in 17 Tagen hoffentlich erfolgreich abholen.
 
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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Wie kann man überhaupt an sein Bundeszentralregister kommen?? Ich hatte immer gelesen man kann nen Antrag schicken dann kann man es bei Gericht einsehen und anschließen wird es geschreddert??
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
§42 BZRG ist hier maßgeblich. Infos dazu auf der Website des Bundesamt für Justiz. Auf der Website des BfDI findet man auch die Adresse, an die der Antrag zu richten ist.

Das is mir schon klar aber es steht ja selber drin:
Die zur eigenen Person im Register enthaltenen Eintragungen können auf Antrag gemäß § 42 BZRG im Bundesamt für Justiz oder an einem von Ihnen benannten Amtsgericht eingesehen werden. Zu diesem Zweck müssen Sie dort Ihre Identität (Vorlage eines gültigen Personalausweises) nachweisen. Nach der Einsichtnahme muss der Auszug vernichtet werden. Der Auszug darf nicht fotokopiert werden, es dürfen aber Notizen gefertigt werden.

Genau das passt doch nicht zu dem hier:
Das Führungszeugnis lässt sich übrigens zügig Online per OLAF beantragen, etwa eine Woche später lag es im Postfach, wobei ich allerdings auch noch einen Auszug des Bundeszentralregisters gehabt hätte

bleibt die Frage wie funktioniert das also?
 
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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Sorry, hab nicht erkannt, das du dich auf diese Aussage von alinakl bezogen hast.

macht ja nix aber die Frage bleibt wie sowas geht? das würde manchmal echt Zeit sparen wenn man das Register wegen den Prüfungen vorlegen muss, das Anforderung nach X schicken lassen usw usw dauert immer ne halbe Ewigkeit.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
Nun meine ehmaligen Kollegen haben natürlich auch Zugang zum System und des BZR, natürlich war das ganze in dem Fall wohl nicht zu 100% den Vorschriften entsprechend.

Ansonsten ja das BZR kann nur zur Einsicht an ein Amtsgericht gesendet werden, das kopieren ist nicht zulässig und wird nachdem die Einsicht erfolgt ist vernichtet.

Allerdings ist nicht so ganz nachvollziehbar wofür wiederkehrend des BZR benötigt wird, normalerweise reicht ein Führungszeugnis zur Vorlage von Behörden aus, in den Fällen von Zuverlässigkeits- oder Sicherheitsüberprüfungen beschaft die ausführende Stelle dieses selbst.

Um zum Thema beschädigter Pass: heute kam folgende E-Mail:
"Ihr Reisepass liegt zur Aushändigung bereit. Bitte bringen Sie zur Abholung ggf. Ihren alten Reisepass mit.



Mit freundlichen Grüßen
Ihre Passbehörde"

Ich muss ihn also nur noch bald nach meiner Ankunft am STR abholen, der ganze Spass hat immerhin etwas über 4Monate gedauert.

Was den Sachverhalt Wohnsitz angeht lasse ich mal die Sache im Verfahren Meldebehöde vs. Finananzverwaltung ausfechten.
 

pfeilstern

Aktives Mitglied
17.09.2016
117
7
Wie kann man überhaupt an sein Bundeszentralregister kommen?? Ich hatte immer gelesen man kann nen Antrag schicken dann kann man es bei Gericht einsehen und anschließen wird es geschreddert??

Nur zur Klarstellung: Hier wird § 42 BZRG diskutiert, die "unbeschränkte Auskunft aus dem Register". Ein einfaches Führungszeugnis kann man sich nach § 30 BZRG nach Hause schicken lassen. Manche Dinge stehen dort eben nicht drin.