Reisepass ohne Wohnsitz (in D)?

ANZEIGE

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
ANZEIGE
Natürlich darf jeder Deutsche Staatsbürger einen Deutschen Reisepass bekommen. Da sehe ich überhaupt kein Problem. Er/Sie muss doch nur die Bedingungen dafür erfüllen. Ohne Wohnsitz in Deutschland eben den Nachweis, dass man woanders ansässig ist. Das sollte ja irgendwie belegbar sein. Beispielsweise auch durch einen ausländischen Steuerbescheid. Strom- oder Gasrechung waren nur exemplarische Beispiele, es gibt sicherlich viele Formen der Belegbarkeit eines ausländischen Wohnsitzes.

Es wäre eben schön wenn die Behörden dort klar sagen würden was sie brauchen, wenn man allerdings einen Reisepass vorlegen kann der auf einen mehr oder weniger ununterbrochenen Auslandsaufenthalt in den letzten zwei Jahren schliessen lässt - dann sollte dies ja eigentlich reichen.

Wer sagt zudem das man irgendwo ansässig sein muss? Wenn ich morgen zum Millionär werden würde, ich wäre erstmal ein paar Jahre nirgendwo ansässig - sonder ständig unterwegs.

In meinem Bekanntenkreis gibt es auch einige die in zwei Jahren längestens mal drei Tage an einem Ort bleiben - wo wären die jetzt ansässig? Im Bus? Im Hotel? oder im Flugzeug?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.914
13.350
FRA/QKL
wenn Du Dich weniger als 180 Tage in den jeweiligen Ländern aufhälst, bist Du aber auch nirgends steuerpflichtig. Daher greift das nicht.
Das wage ich zu bezweifeln, zumindest solange ich irgendwo Einnahmen generiere, bin ich dort Steuerpflichtig oder muss den Nachweis erbringen für Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen die Einnahmen in einem anderen Land versteuert zu haben.


Es steht ja auch nirgends im Gesetz, dass man irgendwo wohnhaft sein muss. Was machst Du wenn Du alle 3 Wochen, das Land wechselst und in einem anderen Hotel wohnst?
Wie agiert man dann eigentlich mit Krankenversicherung und sonstigen Versicherungen, mit Bankkonten, mit allen sonstigen Dingen, die sich ohne feste Adresse sagen wir mal, zumindest schwierig gestalten?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Wie agiert man dann eigentlich mit Krankenversicherung und sonstigen Versicherungen, mit Bankkonten, mit allen sonstigen Dingen, die sich ohne feste Adresse sagen wir mal, zumindest schwierig gestalten?

Das gibt z.b. bei Weltumseglern häufig und ist kein Problem, es gibt Dienstleister die bieten eine Postanschrift und scannen alle Post ein und schicken es als Email weiter.
 

mandango53

Reguläres Mitglied
24.11.2010
72
0
Land ohne Flughafen
... es sollte bloss jedem bewusst sein, dass die Abmeldung nicht dazu führt, dass der Wohnort nicht mehr in Deutschland ist. Gerade Auslandsdeutsche die regelmässig nach DE zurückkommen (Familienfeiern, Sitzungen in der Firmenzentrale, pflegebedürftige Eltern, Scheidung etc.) können in Deutschland lt. Gesetz dort immer noch einen Wohnsitz begründen. Ich habe diesen Fall gerade bei einem Kollegen gesehen, der trotz Abmeldung wieder angemeldet und steuerpflichtig wurde...

Du (und auch einige andere in diesem Thread) unterliegst einem groben Denkfehler.
Steuerpflicht knüpft nicht an die Meldepflicht an, tatsächlich sind sie komplett unabhängig voneinander.
Man kann sowohl ohne meldepflichtigen Wohnsitz in D dort steuerpflichtig sein, als auch trotz Meldeadresse in D dort nicht steuerpflichtig sein.
 
  • Like
Reaktionen: wizzard und LHFan

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.977
16.217
In vielen Ländern gibt es Gesetze, die vorschreiben, dass Mietverträge schriftlich zu verfassen sind (z.B. DE, CH und viele andere).

In Deutschland ist das nicht der Fall.


Der alte Pass ist bis zum Ablauf seiner Gültigkeit gültig. (es ist ja kein Problem zwei Pässe zu besitzen).

Jein: Wenn man zwei gueltige Paesse hat, ist der zweite ein Zweitpass mit sechsjaehriger Gueltigkeit. Wenn man also einen zehnjaehrigen bekommt, muss er zum Erstpass werden und er alte Erstpass muss eingezogen werden.



Die Zustaendigkeit ist ja durch das Zitat des Passgesetzes schon vor geraumer Zeit geklaert worden. Grundsaetzlich koennen auch unzustaendige Behoerden Paesse ausstellen, es verdoppelt sich dann nur die Gebuehr. Und zur EIntragung des Wohnsitzes, ja mei, dann steht da halt "ohne festen Wohnsitz", wie ueblich bei z.B. Obdachlosen. Das scheint seitens des Amtes alles eher ein Fall zu sein von "habe ich noch nie gemacht, mache ich jetzt auch nicht."
 
  • Like
Reaktionen: wizzard und LHFan

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Es steht ja auch nirgends im Gesetz, dass man irgendwo wohnhaft sein muss. Was machst Du wenn Du alle 3 Wochen, das Land wechselst und in einem anderen Hotel wohnst?

Richtig. Man muß die Dinge auch nicht unnötig verkomplizieren. Ich würde in so einem Fall einfach die Meldebestätigung des Hotels vorlegen. Daß ich übermorgen wieder auschecke, danach hat mich ja keiner gefragt und kann sich ja auch ganz kurzfristig ergeben haben.
 

hainan

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
298
1
Ich habe das gleiche Problem, meine Erfahrung ist, daß die Botschaften mir keinen neuen Paß ausstellen wollen . Lösung, "einfach" in DE anmelden, Paß beantragen und gleichzeitig abmelden. Den vielen Neid der Stueuer und Zwangsversicherungszahler genieße ich gern und rechne vor wievielen Nächten in BKK+Begleitung das entspricht.
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Reisepass gibts nur bei Nachweis eines Wohnsitzes im entsprechenden Land bei der Botschaft. Ansonsten verweist die Botschaft auf die zuständige Behörde in Deutschland.
Die Bekannte wird ja irgendwo gemeldet sein. Dort muss sie dann beantragen.

Einfach mal auf die Webseite der zuständigen Botschaft nachschauen. Da steht auch welche Dokumente man braucht.
 
Zuletzt bearbeitet:

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Kannst du mir dieses Gesetz im Falle von Deutschland einmal benennen? Mir sind in dem Zusamenhang nur die allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff BGB bekannt, nach denen ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann.


Und du weißt, dass das Büro der Person, um die es hier geht, in einem Land liegt, dass den Abschluss einer Strombelieferung vorschreibt? Nur dann macht es nämlich Sinn, die Vorlage einer Stromrechnung zu verlangen.


Lies du vielleicht noch einmal durch, worum es hier geht. Es geht hier um eine Person, die sich in Deutschland abgemeldet und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort NICHT in Deutschland hat. Wir reden hier von jemanden, der zweifelsfrei nicht in Deutschland lebt und nicht von jemandem, der so tun möchte, als dass er nicht in Deutschland leben würde.


Wenn ich mich aus Deutschland abgemeldet habe und nicht dort wohne, wird es schwer sein, gegen das deutsche Meldegesetz zu verstoßen. Ich dachte es sei klar, dass wir hier über jemanden reden, der eben gerade NICHT in Deutschland lebt. Diese Hinweise von dir gehen deshalb allesamt ins Leere.

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger z.B. auf den Philippinen "Paradise Island , Bushcity, Palmenstrasse vom Meer kommend Richtung Berge, Dritte Kokosnuss rechts, siebte Wellblechhütte links" wohnt, dann hat er auch das Recht auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses. Davon, dass er einen Mietvertrag oder eine Telefon- oder Stromrechnung vorlegen muss, steht im Gesetz nichts. Wenn ihm die Behörde nicht glaubt, dass er dort wohnt, kann sie das durch eine Inaugenscheinnahme überprüfen.

Was für ein Unsinn. Auch auf den Philippinen (und überall sonst) gibts ein Meldegesetz. Ohne Meldung keine Aufenthaltserlaubnis. Und da reicht "dritte Kokosnuss rechts" auch nicht. :doh:
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Die Bekannte wird ja irgendwo gemeldet sein. Dort muss sie dann beantragen.

Nein sie ist nirgendwo gemeldet - dafür gab es bisher keinen Grund. Aufenthalt in Hotels oder bei Freunden selten länger als 10 Tage in einem Land.

Die Länder sind in der Regel

DE, FR, UK, IT, USA, CAN, TH, CH (Schweiz & China ;.)) - dazu kommt noch ein wenig Australien, Argentinien, Brasilien und Polen. Dort dann auch noch immer die unterschiedlichsten Städte.
 

mandango53

Reguläres Mitglied
24.11.2010
72
0
Land ohne Flughafen
Das wage ich zu bezweifeln, zumindest solange ich irgendwo Einnahmen generiere, bin ich dort Steuerpflichtig oder muss den Nachweis erbringen für Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen die Einnahmen in einem anderen Land versteuert zu haben.

Perpetual traveler - Wikipedia, the free encyclopedia



Wie agiert man dann eigentlich mit Krankenversicherung und sonstigen Versicherungen, mit Bankkonten, mit allen sonstigen Dingen, die sich ohne feste Adresse sagen wir mal, zumindest schwierig gestalten?

Bankkonten und (weltweit gültige) Versicherungen hat man natürlich, bevor man mit dem Reisen loslegt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.464
3.598
Was für ein Unsinn. Auch auf den Philippinen (und überall sonst) gibts ein Meldegesetz.
Ja klar ... :doh: Warst du schon mal auf den Philippinen?

Ohne Meldung keine Aufenthaltserlaubnis.
Seit wann muss man sich melden, um einreisen zu können? :doh:
Erst wenn sie ein ACR will, braucht sie einen festen Wohnsitz.

Und da reicht "dritte Kokosnuss rechts" auch nicht.

Warum sollte das nicht reichen? Wenn es die offizielle Adresse ist...