Rückerstattung von Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges

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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.063
3.430
DTM
LH-Flug Anfang April verpasst.
Direkt danach Customer Service kontaktiert und um Erstattung der Steuern & Gebühren gebeten.
Feedback ID wurde erstellt - erstmal lange Zeit nichts gehört.
Am 16.05. dann: Weiterleitung des Anliegens an die Erstattungsabteilung. Man meldet sich.
Am 28.05. nochmal erinnert. Erneute Weiterleitung an die Erstattungsabteilung.
Heute früh mit Customer Service telefoniert. Die Kollegen der Erstattungsabteilung haben wohl alle Hände voll zu tun und der Erstattungsprozess kann 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

Weiterhin keine Erstattung der Steuern & Gebühren erfolgt.
Gehe ich vom 16.05.2018 aus, an dem Tag wurde mir die Übermittlung an die Erstattungsabteilung mitgeteilt, sind nun über 7 Wochen vergangen. Das Anliegen liegt seit Mitte April vor. Also rund 3 Monate. Auf E-Mails wird nicht mehr reagiert. Rufe ich bei "Customer Relations" an - werde ich freundlich aus der Leitung geschmissen und gebeten es zu einem anderen Zeitpunkt zu probieren.

An die Foren-Anwälte:
Wie geht man nun am besten vor?
Fristsetzung? - 7 Tage Zeit zur Überweisung? - Per E-Mail oder per Einschreiben (Einwurf) an LH-Customer Relations?
Wenn nichts passiert, einfach eine kurze Klage formulieren und ab zum Amtsgericht?
Lieben Dank vorab!
 
A

Anonym38428

Guest
Weiterhin keine Erstattung der Steuern & Gebühren erfolgt.
Gehe ich vom 16.05.2018 aus, an dem Tag wurde mir die Übermittlung an die Erstattungsabteilung mitgeteilt, sind nun über 7 Wochen vergangen. Das Anliegen liegt seit Mitte April vor. Also rund 3 Monate. Auf E-Mails wird nicht mehr reagiert. Rufe ich bei "Customer Relations" an - werde ich freundlich aus der Leitung geschmissen und gebeten es zu einem anderen Zeitpunkt zu probieren.

An die Foren-Anwälte:
Wie geht man nun am besten vor?
Fristsetzung? - 7 Tage Zeit zur Überweisung? - Per E-Mail oder per Einschreiben (Einwurf) an LH-Customer Relations?
Wenn nichts passiert, einfach eine kurze Klage formulieren und ab zum Amtsgericht?
Lieben Dank vorab!

Man rechnet noch daran, was man dir für die Aufzahlung auf den Oneway Stockholm-USA berechnen wird. Das dauert!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Fristsetzung ist immer sinnvoll da dann geklärt wird wann der Verzug beginnt und entsprechende Verzugsschäden zu zahlen sind.

In Bezug auf Fluggesellschaften verwende ich folgende Methode erste Forderungschreiben schriftlich per Fax (E-Mail allein genügt den Zugangsanforderungen nicht und sollte daher immer optional sein) mit Fristsetzung von 14Tagen ist diese Frist abgelaufen folgt die konstplfichtige Mahnung per Brief mit Zustellungsnachweis (ich verwende den Postzustellungsauftrag aber Einschreiben genügt auch) die eine zweite Fristsetzung enthält.

Ist auch diese Frist abgelaufen empfiehlt sich in eindeutigen Fällen der Mahnbescheid, er hat den Vorteil gegenüber einer Klage kostengünstiger zu sein und schneller erstellt und bearbeitet zu werden.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.063
3.430
DTM
Ach, sollen sie doch rechnen. War doch ein billiger Tarif. Viel kann es also auch gar nicht zu erstatten geben. Ich habe das ja nicht entschieden, dass ARN-FRA-JFK-FRA-ARN günstiger ist, als FRA-JFK-FRA. Es war ja auch nicht verboten von dem Angebot Gebrauch zu machen :D Während der ganzen Reise habe ich kein einziges LH-Flugzeug von innen gesehen (Hinflug gestrichen, Rückflug verpasst). Sollen sie doch froh sein, dass ich auf zum Zubringer von DUS nach ARN, die allseits geliebte Eurowings gewählt habe :p
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ach, sollen sie doch rechnen. War doch ein billiger Tarif. Viel kann es also auch gar nicht zu erstatten geben.
Es wird nicht viel zu erstatten geben, sondern einen negativen Betrag....

Der OW-Tarif ARN-JFK = ca. 1700 Euro. Abzgl. ca. 150-200€ erstattbare S&G brauchst du "nur" mit einer Nachforderung von pi mal Daumen 1.500€ zu rechnen ;-)
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.063
3.430
DTM
Es wird nicht viel zu erstatten geben, sondern einen negativen Betrag....

Der OW-Tarif ARN-JFK = ca. 1700 Euro. Abzgl. ca. 150-200€ erstattbare S&G brauchst du "nur" mit einer Nachforderung von pi mal Daumen 1.500€ zu rechnen ;-)

Ja, natürlich.
Das ganze Theater mit dem Routing ORD-PHL-JFK, um den LH-Langstrecken-A380 LH401 zu erreichen, wird Lufthansa sicher widerlegen und so darstellen, dass ich nur einen Oneway haben wollte und extra, aufgrund des günstigen Preises, das so als Return gebucht habe.
Das Thomas Cook UK/FlyBE - Flugticket JFK-MAN-DUS, weil LH401 ja ohne mich abhob, habe ich natürlich auch nur zur Täuschung gekauft :D:p Ja, nee. Isss vollkommen klar.
Das genügt nun mit dem Spaß.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Hallo tripleseven777,
ich habe den Kollegen bei Customer Relations einen Reminder geschickt und sie gebeten, sich so schnell wie möglich bei Dir zu melden.
Jens
Ich versteh nicht ganz, warum 777 hier den schlafenden Löwen weckt.
Der inoffizielle "deal" beim Weglassen des letzten legs ist ja gerade, dass man das letzte Stück nicht fliegt und dann schweigt.

Wenn man nun doch so gierig ist, und seine Steuern für das letzte leg wieder zurück haben will, dann läuft natürlich automatisch die ganze Tarifberechnung an und es entsteht unter Strich eine Forderung der LH an Dich (Neuberechnung Oneway-Tarif minus Rückvergütung der Zuviel bezahlten Steuern).

Bin jetzt wirklich mal gespannt, was dabei raus kommt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Aber ist es denn überhaupt schon höchstrichterlich entschieden dass die Airline dann Nachforderungen erheben kann?

Ich sehe das eben als das persönliche Vergnügen der Airline wenn eben die Owneways teuerer sind als Return Tickets.
In dem Fall ist der Airline im Gegensatz zur Streichung von Teilstrecken kein Mehraufwand entstanden.
Dann gibt es noch den Punkt dass die Preisermittlung problematisch ist welcher Preis soll denn dann gelten? Der Preis des OW Flugs am Buchungstag? Am Tag der Stornierung bzw. am Tag des No-show? irgendein fiktives Datum?

Formalrechtlich sehe ich auch die Rechtsgrundlage für eine Nachforderung nicht und würde auch davon ausgehen dass die eher Verbraucherfreundliche Rechtsprechung dieser Praxis ganz schnell ein Ende setzt.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.063
3.430
DTM
Dieselbe Antwort wie im Forum von airliners.de:

"Eigentlich Zeitverschwendung darauf einzugehen, aber ich tue es trotzdem. Lufthansa kann mir auch unterstellen, dass ich Fort Knox ausrauben wollte.
Einen günstigen Skandinavien-Tarif zu buchen, ist nicht verboten.
Ich konnte LH401 (JFK-FRA) leider trotz 8 Stunden Puffer im April nicht erreichen, da ich in PHL stecken geblieben bin. War die falsche Entscheidung ORD-PHL-JFK als Routing und AA als Fluggesellschaft zu wählen. Aber hinterher ist man immer schlauer. In PHL hat American Airlines allerhand Flüge gestrichen und mein Koffer kam leider auch nicht in JFK, sondern in LGA an. Der wurde dann direkt nach DUS geflogen (BA sei dank).
Ich wurde am besagten Tag auch am LH-Schalter in JFK vorstellig. Habe mit Swiss und American Airlines gesprochen und man hat sich bemüht mir zu helfen. Auch dafür schulde ich den Fluggesellschaften meinen Dank.

Es wäre sehr nett, wenn diese Unterstellung nur einen "billigen One-Way" buchen zu wollen, unterbleiben würde. LH vertröstet mich seit rund 3 Monaten (Erstattungsabteilung hat alle Hände voll zutun etc. pp.). Ich möchte nur die Steuern & Gebühren zurück, für die Flüge (JFK-FRA-ARN) die ich nicht nutzen konnte und auch vollständig bezahlt habe. Das ist mein gutes Recht. Ich unterstelle Dir oder anderen Foren-Teilnehmern auch nichts. Herzlichen Dank!"

Wenn ich also unabsichtlicherweise meinen Langstreckenflug verpasse, soll mir im Nachhinein ein Strick daraus gemacht werden und Lufthansa nun hunderte von Euro Nachzahlung fordern? Ich glaube, einige träumen zu viel.
Die paar Cent wird LH noch übrig haben, wenn über eine Millarde Euro im Geschäftsjahr verbucht werden können.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Das wird LH vermutlich anders sehen. Ich will dir hiermit nichts unterstellen, sondern das ist eigene Erfahrung mit der Tochter Swiss. Ich hatte mal den Fall, dass mich zu Beginn eines 10 tägigen Urlaubs ein Unfall zum Abbruch der Reise zwang. Ich wollte nicht 8 weitere Tage mit 2 gebrochenen Händen, die eher notdürfig versorgt waren, vor Ort bleiben. Im Nachgang wollte ich von Swiss einzig und alleine die für den Airport eigezogene Passagiergebühr zurück. Dieses wurde mir mit einer Gegenrechung für einen oneway mit Mondpreis verweigert.
Ich wollte dann aber mit der Geschichte auch auf Grund einiger persönlicher Veränderungen abschliessen und habe es dann schlussendlich unterlassen weiter gegen die Swiss vorzugehen, auch weil es sich um einen Kleckerbetrag gehandelt hat.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Die paar Cent wird LH noch übrig haben, wenn über eine Millarde Euro im Geschäftsjahr verbucht werden können.
… die Milliarde kommt sicher nicht von dir. Und bei 156€ anteilig die Hälfte für den Rückflug werden auch nicht allzuviel Steuern dabei sein

ARN-FRA-JFK-FRA-ARN mit LH hat mich ca. 312 Euro gekostet (inkl. 1 Gepäckstück bis 23kg)
Lufthansa hat 141,- Euro für die zusätzliche Nacht in der Nähe von ARN (Sigtuna - Unterkunft+Essen/Trinken) erstattet.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.063
3.430
DTM
… die Milliarde kommt sicher nicht von dir. Und bei 156€ anteilig die Hälfte für den Rückflug werden auch nicht allzuviel Steuern dabei sein

Ja, die Milliarde kommt nicht von mir. Richtig! Ich entschuldige mich dafür, dass ich einen billigen Skandinavien-Tarif gebucht habe. Am besten wir lassen nur noch Personen an Bord, wenn mindestens 1000 Euro an Lufthansa überwiesen worden sind.
Ja, richtig. Es werden nicht 500 Euro Steuern & Gebühren sein. Es war aber Geld für ein Flugticket mit Flugstrecken, die letztenendes nicht genutzt werden konnten.
Ja, war nett von LH mir die Hotelkosten in ARN zu ersetzen, wenn sie schon den A380 paar Stunden vor Abflug gestrichen haben und ansonsten fühlte sich auch in ARN niemand verantwortlich. Hotel? Alles voll. Nicht unser Problem (SAS).
Aber danke für deine Belehrung!
Das genügt nun aber.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.063
3.430
DTM
Es wurden nun ~350 SEK (~ 33,69 EUR) zurückerstattet. Sind zwar nur Peanuts, aber besser als gar nichts.
Gemessen am Gesamtpreis sind dies etwas mehr als 10%.
War eine schwere Geburt. Danke, LH!
 
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TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
224
40
Ich habe eine Flug, den ich eigentlich umbuchen wollte. Ich habe aber gesehen, dass der reine Flugpreis bei - 5 Euro lag. Wenn ich den Flug nicht antrete und S&G zurückfordere, bekomme ich dann die kompletten S&G zurück oder nur den Preis, den ich bezahlt habe? Bei ersterem hätte ich ja sogar Gewinn gemacht. Airline ist EW
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Weiss jemand welchen Weg ich gehen muss, um von Iberia Steuern für einen nicht angetretenen Flug zurückzubekommen? Massenger und Chatbot bleiben ohne Reaktion.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.565
1.198
Europa
Rufe mal dort an, habe (vor Corona und bestimmt vor 5/6 Jahren), mal einen Flug Stoniert von FRA nach HAV über MAD
Habe mal bei IBERIA angerufen und gesagt, dass wir Flug Stornieren müssen, da meine Schwiegereltern ein Schengenvisum bekommen haben und hier nach DEU kommen
Die haben mir alles erstatten für alle 3 Pax, außer den Ticketpreis, war aber damals 24 oder 42 Euro, muss dazu sagen, ich war damals bei BA Gold Member
 
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