Rückfahrt vom Flughafen / Ausgangssperre

ANZEIGE

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.878
1.606
ANZEIGE
Passt doch ganz gut zur Grundhaltung in diesem Forum. Einerseits sich über staatliche Gängelung echauffieren, andererseits staatliche Maßnahmen ins lächerliche ziehen, weil die Behörden nicht sofort bei Grenzübertritt durchklingeln und niemand sich für die Einreiseanmeldung interessiert. Das es nicht für jede Person in diesem Land einen eigenen Aufpasser gibt, scheint einige zu erstaunen. Und im Endeffekt ist dann doch jeder sich selbst der Nächste, wenn es persönliche Einschränkungen zur Folge hat. Die Eigenverantwortung wird über den Haufen geworfen und alle wundern sich, weshalb die Zahlen weiter steigen...
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.060
10.741
Dahoam
außerhalb des bereichs kommts halt wieder auf die Regionalfürsten an oder letztlich die Polizisten, die hoffentlich vernünftig sind und einsehen, dass es eben nicht anders ging

Die Polizei kann einem leid tun, dass sie schnell zusammengewurschtelten Regelungen der Politik ausbaden dürfen.
Bei der Polizei sollte man in der Regel weniger Probleme bekommen, solange man sie respektiert und freundlich bleibt. Die meisten Polizisten sind vernünftig. Pech hat man halt wenn man mal einen gerät der übereifrig ist.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
In demselben Artikel stand übrigens auch, dass die Regierung die Auffassung vertritt, bevor man gegen das Einsperrgesetz vor dem BVerfG klagen darf, muss man sich erst durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit klagen.
Das muss man etwas differenzierter betrachten. In dem Thread zur Einführung der allgemeinen Testpflicht vor Flügen nach Deutschland wird die Frage schon behandelt. Grundsätzlich ist es richtig, dass die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde das erfolglose Bemühen um Rechtsschutz vor den in der Sache zuständigen Gerichten voraussetzt. Davon wird jedoch eine Ausnahme gemacht, wenn man sich zur Herbeiführung der Klärung auf diesem Wege zunächst dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat aussetzen müsste. So liegt es hier. Der in dem genannten Thread aufgezeigte Weg einer Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht dürfte - im Gegensatz zu der durch Rechtsverordnung geregelten allgemeinen Testpflicht - darüber hinaus auch deshalb unzumutbar sein, weil das Verwaltungsgericht, wenn es der Klage stattgeben will, zunächst das Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorlegen müsste, ob § 28b IfSG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
 
  • Like
Reaktionen: abundzu

leaddragon

Reguläres Mitglied
17.03.2020
66
42
nochmal zum Originalthema:

ich bin schon öfters im MUC nach der ausgangssperre gelandet, immer mitm auto unterwegs, noch nie kontrolliert wurden.
aber ein Kollege wollte am Aicher-Teststation am Gepäckband testen lassen nach dem dass er angekommen ist, er wurde dann konsequent von BPol nach hause geschickt....
 
  • Wow
Reaktionen: Monstertour

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.705
7.720
natürlich dass man am Bahnhof kontrolliert wird. Kann mir allerdings nicht vorstellen dass an Bahnhöfen systematisch kontrolliert wird der Eingriff wäre meiner Meinung nach zu offensichtlich und zu offensichtlich will man hoffentlich nicht schickanieren. Daher wird man hoffentlich auch nicht bei der Fluggastbrücke oder Einreise die Ausgangssperre kontrollieren.

das ist m.E. das Absurde: es werden Gesetze erlassen, aber man (der Staat) scheut sich dann, zu diesen zu stehen und sie durchzusetzen. Das ist m.E. ein Merkmal einer Bananenrepublik (unabhängig davon, ob man das Gesetz an sich sinnvoll oder sinnlos oder notwendig oder blöd findet). Das führt dann nur dazu, dass gesetzestreue Bürger sich ver*scht vorkommen. Ein Gesetz, das man nicht durchzusetzen bereit ist, kann man auch weglassen und als Empfehlung kommunizieren. Wie gesagt, diese Überlegung ist unabhängig vom Inhalt des betreffenden Gesetzes und dem persönlichen Standpunkt dazu.
Für wahrscheinlicher halte ich es allerdings durch Zufall auf dem Weg in eine Kontrolle zu geraten. Mit schwerem Gepäck wird man wohl zurecht annehmen, dass man die Ausgangssperre zuvor verletzt hat. Es wird ja immer davon gesprochen, dass die Ordnungshüter bei den Kontrollen gesunden Menschenverstand anwenden sollen. Bei zu offensichtlichen Ausreden bin ich mir nicht sicher ob das so akzeptiert wird

es soll ja Leute geben, die nach einer längeren Fahrt mit ewigem Sitzen im Flugzeug oder Zug gezielt die letzten zwei km zu Fuß laufen, um man wieder etwas für die Gesundheit zu machen. Wenn das vor 24 Uhr geschieht, sollte alles i.O. sein.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.522
2.250
Meine Erfahrung zu PMI-DTM gestern Abend mit W6.
Geplante Ankunft war 21:50... gelandet sind wir 10min früher.

Einreise wurde in keiner Weise „kontrolliert“, praktisch wie vor Corona -> Polizei hatte anscheinend schon Feierabend..

von DTM Fahrtzeit nach hause ca. 50min... auch hier keine Kontrolle in Bezug auf die Ausgangssperre..

auf der Autobahn war (gefühlt) auch noch einiges los.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.349
5.858
DTM
Die Kapazitäten alle zu kontrollieren, sind ohnehin nicht vorhanden und bei den meisten Polizisten besteht noch die Hoffnung, dass die solche Ordnungswidrigkeiten im tiefen Inneren auch nicht erteilen möchten.
Interessant wird's dann, wenn der erste dagegen klagt. Die Chancen stehen mMn nicht sehr schlecht, dass die Strafe fallen gelassen wird.
PS: Seit Samstag, 24.04.2021, gilt im ÖPNV bundesweit auch eine verschärfte FFP2-Maskenpflicht [Edit: Danke an @Airsicknessbag - gilt erst ab Inzidenz größer als 100]. Das ist bis heute bei den wenigsten angekommen und ca. 50% fahren nach wir vor mit (medizinischer) OP-Maske im Gesicht. Durchsagen bei der Zugfahrt werden vielleicht in deutscher Sprache (Bundesland: NRW) nicht von allen verstanden. Samstag wollte man es noch dulden. Sonntag ging's genauso weiter. Strafen? Fehlanzeige. "Du, du, du...." - "MiMiMi" - Fertig.
Bananenrepublik Deutschland - jeder macht hier was er will.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.137
München
Der Wissenschaftliche Dienst schreibt zur Durchreise bei Ausgangssperren nach § 28b Infektionsschutzgesetz:

Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, wie es am 21. April 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist, führt § 28b in das Infektionsschutzgesetz(IfSG)ein. Gemäß § 28b Abs. 1 Nr. 2IfSG n.F. wird der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22Uhr bis 5 Uhr des Folgetags mit Inkrafttreten des Gesetzes untersagt sein, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die nach § 28a Abs. 3 S. 13 durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100 überschreitet.

Als Wohnung im verfassungsrechtlichen Sinne sind alle Räume einzustufen, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschirmung entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind. Nicht erfasst sind unter anderem Autos. Auch Luftverkehrsmittel, die lediglich der Fortbewegung dienen, dürften nicht dazu zählen. Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs sollen auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst sein. Demnach ist also in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, in denen die Ausgangsbeschränkung gilt, zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt. Eine Durchreise wäre nur dann gestattet, wenn dies in § 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG n.F. als Ausnahmetatbestand definiert wäre; dies ist jedoch nicht der Fall. Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet ist, wenn sie einem der in § 28b Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a-f IfSGn.F. genannten Ausnahmetatbestände dient.
 
  • Like
Reaktionen: MFox

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.677
2.320
Der Wissenschaftliche Dienst schreibt zur Durchreise bei Ausgangssperren nach § 28b Infektionsschutzgesetz:
Hast du dafür einen Link zur Quelle? Möchte das gerne ausdrucken, insbesondere die Wohnungsdefinition wenn ich mal wieder spät vom Flughafen heimkomme und die Ausgangssperre auf einem ruhigen Parkplatz in meinem Camper ausschlafen möchte...

//edit: Habs schon, gefunden hier: https://www.bundestag.de/resource/b...380fbdc8e857d17eafa5/WD-9-049-21-pdf-data.pdf
 
  • Like
Reaktionen: jotxl

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.060
10.741
Dahoam
Man muss halt zusätzlich berücksichtigen wieviele Personen man in dem Kreis der Wohnung sich treffen dürfen und aus wievielen Haushalten sie kommen. Da gibt's ja auch etliche Vorgaben je nach Inzidenz.
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.032
1.272
CGN
Man muss halt zusätzlich berücksichtigen wieviele Personen man in dem Kreis der Wohnung sich treffen dürfen und aus wievielen Haushalten sie kommen. Da gibt's ja auch etliche Vorgaben je nach Inzidenz.

Deutschland, Papierkriegweltmeister 2020/2021. Wenn wir schon im Fußball nichts reißen ;)
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.967
6.669
Mich würde ja nicht wundern, wenn die beim "Enttarnen" einer "illegalen" Party erst Geld abzocken, dann alle Leute der Wohnung verweisen und dann nochmal abzocken, da ja gegen die Ausgangssperre verstoßen wurde. Irgendwie müssen halt die wirtschaftskrisenbezogenen Ausgaben der Bundesregierung wieder reingeholt werden. :ROFLMAO:
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.979
16.229
außerhalb einer Wohnung, das muss nicht die eigene sein ?
Ja, genauso ist es, VG Bremen, Beschluss vom 9. April 2021, 5 V 652/21.
Man muss halt zusätzlich berücksichtigen wieviele Personen man in dem Kreis der Wohnung sich treffen dürfen und aus wievielen Haushalten sie kommen. Da gibt's ja auch etliche Vorgaben je nach Inzidenz.
Nach der neuen "Notbremse" darf man sich in der Wohnung aufhalten, wenn man sich nicht trifft. Insofern ist das gegenüber z.B. Bayern sogar eine Lockerung gegenüber dem vorherigen Zustand, als man sich auf einem Grundstück (!), egal wie groß, nicht gemeinsam aufhalten durfte.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.967
6.669
Wir haben jetzt ja schon einige Erfahrungen von abends zurückkehrenden Passagieren gelesen, könnte jemand auch eine Erfahrung mit einem Abflug früh morgens beisteuern?
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.204
7.577
Muss die Polizei eigentlich jeder Anzeige nachgehen? Als gesetzestreuer Bürger wäre ich ja geneigt, jeden internationalen Flug der nach 22:00 Uhr das Bundesgebiet bzw. einen betroffenen Landkreis überquert der Polizei zu melden. Gestern kurz nach 22:00 Uhr gab es alleine auf der Route AMS-BKK schon zwei sehr verdächtige Flüge.

Dass Obdachlose, diese arbeitsscheuen Gfrasta, nun per Definition kriminelle Gesetzesbrecher sind freut einen Misanthropen wie mich natürlich riesig.
 
  • Like
Reaktionen: steroidpsycho

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Muss die Polizei eigentlich jeder Anzeige nachgehen? Als gesetzestreuer Bürger wäre ich ja geneigt, jeden internationalen Flug der nach 22:00 Uhr das Bundesgebiet bzw. einen betroffenen Landkreis überquert der Polizei zu melden. Gestern kurz nach 22:00 Uhr gab es alleine auf der Route AMS-BKK schon zwei sehr verdächtige Flüge.

Dass Obdachlose, diese arbeitsscheuen Gfrasta, nun per Definition kriminelle Gesetzesbrecher sind freut einen Misanthropen wie mich natürlich riesig.
Die Polizei hat bei Ordnungswidrigkeiten nur begrenzte Zuständigkeiten, § 53 Abs. 1 OWiG. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist Aufgabe der zuständigen Verwaltungsbehörde, bei IfSG-Sachverhalten in der Regel das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Dabei käme heraus: Nichts. Die Crew und alle Paxe auf Geschäftsreise sind im Rahmen der Berufsausübung unterwegs. Paxe auf Urlaubsreise können keinen zumindest fahrlässigen Verstoß gegen die Ausgangssperre begehen, da sie keinen Einfluss auf die Flugroute haben.

Nach der Begründung zu § 28b IfSG stellt Wohnungslosigkeit einen triftigen Grund für den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft während der Ausgangssperre dar.
 
  • Like
Reaktionen: freddie.frobisher

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.204
7.577
Paxe auf Urlaubsreise können keinen zumindest fahrlässigen Verstoß gegen die Ausgangssperre begehen, da sie keinen Einfluss auf die Flugroute haben.
Das habe ich als Bahnreisender auch nicht. Wenn ich nachts von Lüneburg (63,0) legal nach Göttingen (76,7) möchte, dann fährt der ICE 591 trotzdem durch das verseuchte Hannover (141,0). Was kann ich dafür, dass der Lokführer keinen großen Bogen über Braunschweig macht? Flugzeuge bewegen sich ebenfalls auf fixen Routen. Von einem niederländischen Thailand-Reisenden sollte man schon erwarten können, dass er sich vor Abflug informiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, glücklicherweise sind Passagierlisten von Flugzeugen leichter zu bekommen als jene von ICEs.

Und ja, natürlich meine ich all das nicht ernst. Aber es ärgert mich einfach, mit welchem Dilettantismus das IfSG zusammengeschustert wurde. Die Grundrechte sind das höchste Gut, über das wir Menschen verfügen, dafür haben viele Generationen mit ihrem Leben gekämpft. Wenn wir diese schon einschränken müssen, dann sollte dies wohl überlegt und rechtlich sauber geschehen.
 

aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
1.635
2.111
MZ
Wir haben jetzt ja schon einige Erfahrungen von abends zurückkehrenden Passagieren gelesen, könnte jemand auch eine Erfahrung mit einem Abflug früh morgens beisteuern?
Heute früh mit der LH173 unterwegs gewesen. Den ersten Zug gegen 4.30am betreten. Wenig überraschend keine Kontrolle und alles schick. Bei früheren Ausgangsbeschränkungen habe ich aber Kontrollen erlebt die aber mit Verweis auf den Abflug immer als erledigt betrachtet wurden.
 
  • Like
Reaktionen: skyblue99 und Oliigel

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.705
7.720
PS: Seit Samstag, 24.04.2021, gilt im ÖPNV bundesweit auch eine verschärfte FFP2-Maskenpflicht [Edit: Danke an @Airsicknessbag - gilt erst ab Inzidenz größer als 100]. Das ist bis heute bei den wenigsten angekommen und ca. 50% fahren nach wir vor mit (medizinischer) OP-Maske im Gesicht. Durchsagen bei der Zugfahrt werden vielleicht in deutscher Sprache (Bundesland: NRW) nicht von allen verstanden. Samstag wollte man es noch dulden. Sonntag ging's genauso weiter. Strafen? Fehlanzeige. "Du, du, du...." - "MiMiMi" - Fertig.
Bananenrepublik Deutschland - jeder macht hier was er will.
So. in Berlin: Zugbegleiterin achtete penibel genau darauf, dass alle, die in den RE einstiegen, auch eine FFP2-Maske trugen; wer keine hatte, durfte nicht mitfahren.
 
  • Like
Reaktionen: tripleseven777

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.705
7.720
Deutschland, Papierkriegweltmeister 2020/2021. Wenn wir schon im Fußball nichts reißen ;)
ich bin nicht sicher, ob da nicht andere Länder locker diesen Titel holen. Stichwort Frankreich oder Italien, wo man Bescheinigungen mitführen muss(te?), wenn man die Wohnung verlässt. Oder Testpflicht beim Verlassen des Bundeslandes (vermutlich auch mit Papiernachweis). Und wiederum andere Länder riegeln einfach das Stadtviertel für ein paar Wochen ab; zugegeben, das ist dann deutlich weniger Papierkrieg.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Muss die Polizei eigentlich jeder Anzeige nachgehen? Als gesetzestreuer Bürger wäre ich ja geneigt, jeden internationalen Flug der nach 22:00 Uhr das Bundesgebiet bzw. einen betroffenen Landkreis überquert der Polizei zu melden. Gestern kurz nach 22:00 Uhr gab es alleine auf der Route AMS-BKK schon zwei sehr verdächtige Flüge.

da sitzen vermutlich nur Geschäftsreisende drin oder Leute, die zur dringenden medizinischen Behandlung nach BKK fliegen.
 
  • Like
Reaktionen: Admiral

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Das habe ich als Bahnreisender auch nicht. Wenn ich nachts von Lüneburg (63,0) legal nach Göttingen (76,7) möchte, dann fährt der ICE 591 trotzdem durch das verseuchte Hannover (141,0). Was kann ich dafür, dass der Lokführer keinen großen Bogen über Braunschweig macht? Flugzeuge bewegen sich ebenfalls auf fixen Routen. Von einem niederländischen Thailand-Reisenden sollte man schon erwarten können, dass er sich vor Abflug informiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, glücklicherweise sind Passagierlisten von Flugzeugen leichter zu bekommen als jene von ICEs.

Und ja, natürlich meine ich all das nicht ernst. Aber es ärgert mich einfach, mit welchem Dilettantismus das IfSG zusammengeschustert wurde. Die Grundrechte sind das höchste Gut, über das wir Menschen verfügen, dafür haben viele Generationen mit ihrem Leben gekämpft. Wenn wir diese schon einschränken müssen, dann sollte dies wohl überlegt und rechtlich sauber geschehen.
Das Beispiel mit dem Thailand-Reisenden an Bord eines Flugzeuges von KLM auf dem Weg von AMS nach BKK lässt sich juristisch noch weiter durch die Mühle drehen. An Bord eines im Flug befindlichen Flugzeuges von KLM gilt nach dem Tokioter Abkommen für Zuwiderhandlungen gegen Strafgesetze niederländisches Recht. Ich konnte es auf die Schnelle nicht verifizieren, gehe aber davon aus, dass "Zuwiderhandlungen gegen Strafgesetze" auch Ordnungswidrigkeiten einschließt. Von daher wäre der Thailand-Reisende auch darüber aus der Nummer raus. Ob ein deutsches Ordnungsamt an eine Passagierliste für einen KLM-Flug AMS-BKK käme, würde ich eher bezweifeln.

Bei einem in Deutschland registrierten Flugzeug würde es anders aussehen und kann anders ausgehen, wenn es jemand darauf anlegen würde, das durchzuziehen.

In dem Beispiel mit der nächtlichen ICE-Fahrt von Lüneburg nach Göttingen würde der Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich der Begehung einer Ordnungswidrigkeit daraus hergeleitet, dass Du es vor Reiseantritt unterlassen hast, Dich darüber zu vergewissern, dass der Zug nicht durch ein Gebiet mit einer Inzidenz > 100 fährt.

Zu dem Informationsthema gibt es hier eine interessente Abhandlung: https://www.juwiss.de/32-2021/. Die darin getätigte Aussage zur "RKI-Dashbord-Obliegenheit" ist insofern nicht mehr aktuell, dass das RKI auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html arbeitstäglich Zahlen veröffentlicht - in einer 1 MB großen nicht barrierefreien Excel-Datei, die aus mehreren Arbeitsblättern besteht.

Man kann sowas auch unter Hochdruck inhaltlich stimmig niederschreiben. Wir wissen aber nicht, was es speziell für die initiale "Formulierungshilfe" für Vorgaben gab, was drinstehen darf und was nicht.