Rückfahrt vom Flughafen / Ausgangssperre

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Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.032
1.272
CGN
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Heute Landung um 22:55 Uhr in DUS. Die Polizei hat mich zum ersten Mal nach dem Coronatest gefragt. Das wars. Auf dem Weg mit dem Taxi ins Düsseldorfer Zentrum und anschließend mit dem Auto nach Köln hat keine Probleme gemacht. Keine Kontrolle, nix. Die Straßen waren aber schon verdammt leer.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.487
223
Ich habe mal den Kreis Heinsberg angeschrieben und gefragt, wie dort die Rückkehr von Urlauben gesehen wird, die später als 22.00h ankommen und dann nach Hause fahren. Antwort: kein Problem, wenn die Buchung vor dem Beschluss der Ausgangssperre erfolgt ist. Nachweis Buchungsbestätigung.
Das reicht mir persönlich.
 

BAVARIA

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
854
222
Waldmünchen
In Köln wird das ganze locker gesehen:

"Tatsächlich heißt es auf der Homepage der Stadt Köln auf die Frage: Was ist, wenn ich nach 21 Uhr beziehungsweise vor 5 Uhr mit dem Zug, Auto oder Flugzeug in Köln ankomme? "Wenn das nicht zu verhindern ist, zum Beispiel bei einem Flug, ist das kein Problem. Man darf nur die Reisezeiten nicht ohne triftigen Grund so legen, dass man mit Sicherheit nach 21 Uhr ankommt".

 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.204
7.577
Ausnahmen:
1. der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
2. der Berufsausübung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,
3. der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts,
4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender,
5. der Versorgung von Tieren oder
6. aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Tabakabhängigkeit ist eine anerkannte und nach ICD-10 klassifizierte Erkrankung. Mit einem guten Anwalt könnte es schon gehen.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
42
Ausnahmen:
[...]der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,

Okay, also keine Ausgangssperre, sofern ich direkt im Falle einer Kontrolle die Kamera zücke und das Procedere abfilme, um auf meinen Youtube/XY-Kanal über die Kontrollen der Maßnahme Bericht zu erstatten? Oder wer keine Kamera zur Hand hat, der schreibt im Nachgang der Kontrolle einfach einen kleinen Bericht und veröffentlich ihn auf seiner Homepage oder noch besser... hier?! [...Berichterstattung: check; ...Vertreter anderer Medien: Ich bin hier Mitglied, check] ;)
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.059
10.736
Dahoam
Tabakabhängigkeit ist eine anerkannte und nach ICD-10 klassifizierte Erkrankung. Mit einem guten Anwalt könnte es schon gehen.

Man weiß ja nicht wie es gelaufen ist. Vielleicht hätten die Polizisten es auch bei einer Ermahnung gelassen wenn er freundlich geblieben wäre. Wenn man die beleidigt wird natürlich kein Auge mehr zugedrückt.
 

Lollypop

Reguläres Mitglied
27.04.2021
67
13
Ob nun einer vor 5Uhr zum Flughafen muss, oder einer nach 22Uhr vom Flughafen wegfährt, dass ist die eine Sache. Die andere Sache ist die, wenn ich um 22:20Uhr mit Emirates in den Urlaub losfliegen möchte. Dann bin ich schon weit vor 22Uhr am Flughafen und sitze im Normalfall schon um 22Uhr im Flieger, wo dann noch die Koffer eingeladen werden und der Flieger zur Startbahn rollt. Trotzdem sollte ich nicht in dem Flieger sitzen, für touristische Zwecke. Absurd.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.979
16.229
Okay, also keine Ausgangssperre, sofern ich direkt im Falle einer Kontrolle die Kamera zücke und das Procedere abfilme, um auf meinen Youtube/XY-Kanal über die Kontrollen der Maßnahme Bericht zu erstatten? Oder wer keine Kamera zur Hand hat, der schreibt im Nachgang der Kontrolle einfach einen kleinen Bericht und veröffentlich ihn auf seiner Homepage oder noch besser... hier?! [...Berichterstattung: check; ...Vertreter anderer Medien: Ich bin hier Mitglied, check] ;)

Ich sehe den Smilie, aber da es bestimmt auch Zeitgenossen gibt, die diese Argumentation ernsthaft brächten, erlaube ich mir eine ernsthafte Antwort. Und nein, das habe ich nicht für dieses Posting erstmals so verfasst ;)

Berichterstattung im infektionsschutzrechtlichen Sinne dürfte journalistische Arbeit erfordern. Daran fehlt es vorliegend. Das Tatbestandsmerkmal des § 55 Abs. 2 S. 1 RStV eines „journalistisch-redaktionell gestalteten Angebotes“ ist nicht erfüllt. Hierfür wären „Professionalisierung der Arbeitsweise“ und ein „Grad an organisierter Verfestigung, der eine gewisse Kontinuität gewährleistet“, ebenso notwendig wie die Tatsache, „dass der Internetauftritt sich in hohem Maße von typischen privaten Blogs unterscheidet“ (OLG Bremen, Urteil vom 14. Januar 2011 – 2 U 115/10, Rn. 44; KG, Beschluss vom 28. November 2016 – 10 W 173/16, Rn. 7).

Zusätzlich müssten „Informationen nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz ausgewählt und zusammengestellt werden“, um „zur öffentlichen Kommunikation beizutragen“ und „eine erkennbare publizistische Zielsetzung haben“, wofür eine „Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung“ intendiert sein müsste (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2014 – 1 S 169/14, Rn. 22). Das typische Bloggen dürfte - wenn überhaupt - allenfalls noch eine „bloße Meinungskundgebung“ (Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 – 7 CE 16.1994, Rn. 20) des Autors darstellen, und gerade keine Teilnahme an öffentlicher Meinungsbildung bzw. öffentlichem Meinungsaustausch.

Zudem dürfte es dem typischen Blog an der notwendigen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 – OVG 11 S 15.14, Rn. 24) Periodizität fehlen, welche elektronische Medien durch „kontinuierliche Aktualisierung“ (OVG Berlin-Brandenburg aaO) erreichen.

Hilfreich wäre zudem ein gültiger bundeseinheitlicher Presseausweises im Sinne der Vereinbarung zwischen dem Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und dem Trägerverein des Deutschen Presserates e.V. (Vertragsparteien) über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises) vom 1. Dezember 2016, dessen Inhaberschaft unabhängig von den obigen inhaltlichen Ausführungen eine gewisse Vermutungswirkung der journalistischen Tätigkeit setzen könnte.
 

Lollypop

Reguläres Mitglied
27.04.2021
67
13
Geschwafel und Wichtigtuerei, sorry

Thema: Rückfahrt vom Flughafen / Ausgangssperre​

 

Nightflight2020

Aktives Mitglied
17.07.2020
125
641
Hier eine Information für Flugreisende die in/durch Baden-Württemberg reisen:
In Fragen & Antworten zu den Ausgangssperren steht:
Was wenn man nach 22 Uhr von einer Reise am Bahnhof/Flughafen ankommt?
Dann darf man direkt in die eigene Wohnung nach Hause oder in die Wohnung des Partners fahren.

 
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Lollypop

Reguläres Mitglied
27.04.2021
67
13
Das ist interessant, danke für den link
Das wird sicher bald flächendeckend so gehalten
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.113
31.557
MUC
Das Thema bzgl. Anreise zum und Heimreise vom Flughafen zu Zeiten, in denen die Ausgangssperre gilt, hat mittlerweile auch Beachtung der Rheinischen Post erhalten:


Tenor: Anreise zum und Abreise vom Flughafen sind zum Zwecke der Urlaubsreise während der Ausgangssperre nicht zulässig. Ein paar Flüge wurden deswegen wohl schon verlegt, wenngleich sich die Fluggesellschaften offenbar darauf berufen, dass sie den Zweck der Reise der Passagiere ja nicht prüfen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.979
16.229
Das sollten sie aber mal besser. Übrigens auch tagsüber: Das Anbieten gewerblicher Freizeitaktivitäten ist ganztägig verboten. (Ein weiteres Beispiel dafür, wie bekloppt und handwerklich schlecht dieses Gesetz ist.)
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.487
223
Die Hotline des Landes NRW, hat telefonisch bestätigt, dass eine Rückreise zu Zeiten der Ausgangssperre nicht beanstandet wird, wenn die Reise vorher gebucht wurde. Ich werde meinen Rückflug wie geplant vornehmen, es sei denn, Condor storniert oder verschiebt.
 
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ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
720
Die Hotline des Landes NRW, hat telefonisch bestätigt, dass eine Rückreise zu Zeiten der Ausgangssperre nicht beanstandet wird, wenn die Reise vorher gebucht wurde. Ich werde meinen Rückflug wie geplant vornehmen, es sei denn, Condor storniert oder verschiebt.
Man muss also die Inzidenz des Landkreises des Flughafens, sowie auf der Rückreise zu durchfahrenden Landkreise zum Buchungszeitpunkt nachhalten? LOL
 
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Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.032
1.272
CGN
Man muss also die Inzidenz des Landkreises des Flughafens, sowie auf der Rückreise zu durchfahrenden Landkreise zum Buchungszeitpunkt nachhalten? LOL
Unmöglich. Am besten noch mit einem Foto der aktuellen Tageszeitung und einer digitalen Uhr mit Datumanzeige, als würde man ein Foto für eine Geiselnahmen machen 🤣
 

Lollypop

Reguläres Mitglied
27.04.2021
67
13
Und das Telefongespräch mitschneiden, wenn man es nicht schriftlich hat. Sowie den Einzelverbindungsnachweis aufheben, dass man wirklich dort angerufen hat.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.204
7.577
Und das Telefongespräch mitschneiden, wenn man es nicht schriftlich hat.
Du willst den Gesprächspartner über den Mitschnitt informieren, ihm sämtliche Infos zur Verarbeitung und Speicherung der Daten mitteilen und dann die Erlaubnis hierfür geben lassen? Na da wünsche ich viel Erfolg.
 

Lollypop

Reguläres Mitglied
27.04.2021
67
13
Du willst den Gesprächspartner über den Mitschnitt informieren, ihm sämtliche Infos zur Verarbeitung und Speicherung der Daten mitteilen und dann die Erlaubnis hierfür geben lassen? Na da wünsche ich viel Erfolg.

Genau :cool:
Aber danke für die Erinnerung, dass man so etwas nicht tun sollte(y) Bist der Beste.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
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