ANZEIGE
Hallo zusammen,
ich grabe den Thread mal wieder aus, weil ich ein kleines Problem dazu habe. Habe einen FR-Flug im November (den ich eigentlich nicht mehr brauche, da mal als Backup gebucht) und habe zu diesem gestern eine Flugzeitenänderung per Mail bekommen. Ursprünglich war Abflug 23:30, Abflug neu soll nun um 19:50 sein. Aus meiner Sicht ein guter Grund zur Stornierung des Fluges und zugehöriger voller Erstattung.
Nachdem ich aber online keine Möglichkeit der Erstattung gefunden habe, habe ich mich in die Chat-Warteschlange eingereiht, um dann am Ende zu erfahren, dass FR mittlerweile erst ab einer Flugzeitenverschiebung von mind. 5 Stunden eine Erstattung zulässt.
Ist das rechtlich korrekt?
Wenn nein, dann würde ich wegen der 20€ eigentlich gerne rechtliche Schritte einleiten, weil ich das als äußerst dreist empfinde.
Eure Einschätzungen dazu?
Dank und Gruß
B.Santiago
ich grabe den Thread mal wieder aus, weil ich ein kleines Problem dazu habe. Habe einen FR-Flug im November (den ich eigentlich nicht mehr brauche, da mal als Backup gebucht) und habe zu diesem gestern eine Flugzeitenänderung per Mail bekommen. Ursprünglich war Abflug 23:30, Abflug neu soll nun um 19:50 sein. Aus meiner Sicht ein guter Grund zur Stornierung des Fluges und zugehöriger voller Erstattung.
Nachdem ich aber online keine Möglichkeit der Erstattung gefunden habe, habe ich mich in die Chat-Warteschlange eingereiht, um dann am Ende zu erfahren, dass FR mittlerweile erst ab einer Flugzeitenverschiebung von mind. 5 Stunden eine Erstattung zulässt.
Ist das rechtlich korrekt?
Wenn nein, dann würde ich wegen der 20€ eigentlich gerne rechtliche Schritte einleiten, weil ich das als äußerst dreist empfinde.
Eure Einschätzungen dazu?
Dank und Gruß
B.Santiago