FR: Ryanair email Flugzeitänderung Verwirrung

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B.Santiago

Erfahrenes Mitglied
18.04.2011
269
35
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Hallo zusammen,

ich grabe den Thread mal wieder aus, weil ich ein kleines Problem dazu habe. Habe einen FR-Flug im November (den ich eigentlich nicht mehr brauche, da mal als Backup gebucht) und habe zu diesem gestern eine Flugzeitenänderung per Mail bekommen. Ursprünglich war Abflug 23:30, Abflug neu soll nun um 19:50 sein. Aus meiner Sicht ein guter Grund zur Stornierung des Fluges und zugehöriger voller Erstattung.

Nachdem ich aber online keine Möglichkeit der Erstattung gefunden habe, habe ich mich in die Chat-Warteschlange eingereiht, um dann am Ende zu erfahren, dass FR mittlerweile erst ab einer Flugzeitenverschiebung von mind. 5 Stunden eine Erstattung zulässt.

Ist das rechtlich korrekt?

Wenn nein, dann würde ich wegen der 20€ eigentlich gerne rechtliche Schritte einleiten, weil ich das als äußerst dreist empfinde.

Eure Einschätzungen dazu?

Dank und Gruß

B.Santiago
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.148
PIX, BER, ZRH
Hallo zusammen,

ich grabe den Thread mal wieder aus, weil ich ein kleines Problem dazu habe. Habe einen FR-Flug im November (den ich eigentlich nicht mehr brauche, da mal als Backup gebucht) und habe zu diesem gestern eine Flugzeitenänderung per Mail bekommen. Ursprünglich war Abflug 23:30, Abflug neu soll nun um 19:50 sein. Aus meiner Sicht ein guter Grund zur Stornierung des Fluges und zugehöriger voller Erstattung.

Nachdem ich aber online keine Möglichkeit der Erstattung gefunden habe, habe ich mich in die Chat-Warteschlange eingereiht, um dann am Ende zu erfahren, dass FR mittlerweile erst ab einer Flugzeitenverschiebung von mind. 5 Stunden eine Erstattung zulässt.

Ist das rechtlich korrekt?

Wenn nein, dann würde ich wegen der 20€ eigentlich gerne rechtliche Schritte einleiten, weil ich das als äußerst dreist empfinde.

Eure Einschätzungen dazu?

Dank und Gruß

B.Santiago

Der Flug findet nicht wie gebucht statt, fluggastrechtlich ist das eine Annulierung. Es besteht Anspruch auf vollumfängliche Erstattung des Ticketpreises, im Zweifel mit Klage und Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden.
 
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Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
410
243
Der Flug findet nicht wie gebucht statt, fluggastrechtlich ist das eine Annulierung. Es besteht Anspruch auf vollumfängliche Erstattung des Ticketpreises, im Zweifel mit Klage und Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden.
Ist abschließend geklärt, ab wann eine Flugzeitenänderung "signifikant" ist? Fünf Stunden sind natürlich sportlich, trotzdem: Ist das ganz so einfach?

Bei dem überschaubaren Einsatz von 20EUR für ein Backup Ticket würde ich Steuern/Gebühren stressfrei per ersatz-pilot.de oder so eintreiben und den Rest abschreiben. Abflug/Landung in D mal angenommen.
 

B.Santiago

Erfahrenes Mitglied
18.04.2011
269
35
Bei dem überschaubaren Einsatz von 20EUR für ein Backup Ticket würde ich Steuern/Gebühren stressfrei per ersatz-pilot.de oder so eintreiben und den Rest abschreiben. Abflug/Landung in D mal angenommen.

Das würde ich wohl normalerweise auch tun. Aber 1. finde ich einfach diese 5 Stunden fern jeglicher Realität und 2. ist Deine Annahme leider falsch, da es sich um einen Flug von Spanien nach Portugal handelt.

Beste Grüße

B.Santiago