FR: Ryanair verschwindet aus der Schweiz

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rcs

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:rolleyes:

Nicht wirklich - die sind nicht dafür verpflichtet. Die Annulierungen wurden rechtzeitig bekanntgegeben - sprich mehr als 14 Tage vor geplantem Abflug. Siehe EU-Richtline 261/04.

Die Airline ist aber dennoch verpflichtet, nach Wahl des Passagiers eine Ersatzbeförderung zu offerieren. :idea:

Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, macht sie sich meines Ermessens nach durchaus schadensersatzpflichtig für etwaige Mehrkosten - Smithy hat vollkommen recht.

Wir sprechen ja nicht von pauschaler Kompensation, sondern nur von der reinen Beförderung von A nach B.
 
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rorschi

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09.03.2009
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Die Airline ist aber dennoch verpflichtet, nach Wahl des Passagiers eine Ersatzbeförderung zu offerieren. :idea:

Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, macht sie sich meines Ermessens nach durchaus schadensersatzpflichtig für etwaige Mehrkosten - Smithy hat vollkommen recht.

OK... die werden schon eine Ausrede finden.

Das ist das, was the "worlds most favourite airline" ihren Beföderungsfällen mitgeteilt hat:

Ryanair - News : Ryanair to Close Six Basel Routes

Ryanair apologises to passengers affected by these cancellations and will contact them in the coming weeks to provide them with a full refund.
 

rcs

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06.03.2009
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Ryanair apologises to passengers affected by these cancellations and will contact them in the coming weeks to provide them with a full refund.

Ja klar, umbuchen kann Ryanair selber ja nicht direkt, da sie keinerlei Interline-Agreements haben. Verpflichtet sind sie aber dazu.

Der Weg zu dem EU-Passagierrecht wird in dem Fall auch bei Ryanair nur über den Anwalt funktionieren.
 

Ralf1975

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12.05.2009
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Ja klar, umbuchen kann Ryanair selber ja nicht direkt, da sie keinerlei Interline-Agreements haben. Verpflichtet sind sie aber dazu.

Der Weg zu dem EU-Passagierrecht wird in dem Fall auch bei Ryanair nur über den Anwalt funktionieren.

Da sind andere Billigflieger weiter, bei mir wurde mal ein Flug von Wizzair ab DTM aus technischen Gruenden gestrichen, ich wurde auf LH ab DUS umgebucht.

Es gab dann auch Meilen. :D
 

Ralf1975

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12.05.2009
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Aber bei FR haette ich wenig Hoffnung ohne ein Gericht zu bemuehen.

Und wer außer Anwaelten und Beamten hat da schon Zeit und Lust drauf?
 

ckruetze

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09.07.2009
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EDXK
Ja klar, umbuchen kann Ryanair selber ja nicht direkt, da sie keinerlei Interline-Agreements haben. Verpflichtet sind sie aber dazu.

Der Weg zu dem EU-Passagierrecht wird in dem Fall auch bei Ryanair nur über den Anwalt funktionieren.

Ich kann mich an einen TV Bericht über eine Firma erinnern die das Klagen gegen Fluggesellschaften übernimmt. Die behalten dann einen Teil der von der Fluggesellschaft erhaltenen Erstattungen aber ansonsten ist es kostenfrei, soweit ich mich erinnere.
Hab nur leider den Namen der Firma vergessen.
 
S

Smithy

Guest
OK... die werden schon eine Ausrede finden.

Das ist das, was the "worlds most favourite airline" ihren Beföderungsfällen mitgeteilt hat:

:confused:

Wer glaubt schon, was Ryanair behauptet.

Als ich die gleiche Geschichte mit AB hatte, war deren individuelle und öffentliche Kommunikation identisch.

Auf mein erstes Schreiben hat man nicht reagiert. Das zweite Schreiben habe ich zugleich an das LBA geschickt. Dann kam vom LBA eine Eingangsbestätigung und zeitgleich Post von AB, dass ich selbst anderweitig planen und die Belege zur Erstattung einreichen möge (ergänzt um Firlefanz, der nur lächerlich war). Ein Rechtsanwalt war nicht nötig.

Ähnliches würde ich bei Ryanair erwarten.

Ansonsten bleibt im übrigen der Rekurs auf das (schweizerische? französische?) Recht. Ich weiss nicht, welchen Teil des Flufghafens FR verwendet und wie sie ihre Tickets verkaufen - in jedem Fall hätte ich Vertrauen in beide Rechtsordnungen und die erforderlichenfalls zuständigen Gerichte.


Und was da gerade abläuft, hat - wie erwähnt - AB identisch veranstaltet. Aber Hunold ist ja auch keine besonders sympathische Figur :D