[Sammelthread] Flüge mit Ansprüchen nach der VO (EG) 261/2004 - Fluggastrechte-Verordnung

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mat

Reguläres Mitglied
09.10.2009
83
0
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Habs mal separiert.
thx
 
Zuletzt bearbeitet:

engelchen62

Neues Mitglied
02.10.2011
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0
Liebe Vielflieger-Gemeinde,

bin zwar nur ein sporadischer Ab-und-zu-Flieger, trotzdem hoffe ich darauf, hier Tipps zu bekommen.

Hab derzeit Ärger mit AIR BERLIN, bei der Verspätungen, Annulierungen, schlechter Service und null Information offenbar an der Tagesordnung sind. Entsprechend dem Artikel erging es mir ebenso:

17.6.2011 - AB9621 PMI - MUC

Flugzeug war defekt und kein Ersatzflieger vorhanden, wir mußten eine weitere Nacht auf Mallorca verbringen (dies alles erfuhr man aber erst nach stundenlanger Wartezeit ohne jegliche Information, Getränke oder Snacks!!!). Am nächsten Tag erfolgte der Rückflug - wieder mit erneutem Einschecken und anschließender (inzwischen schon gewohnter) Verspätung des Abfluges, noch dazu wurde auch das komplette Gepäck aller Fluggäste vergessen.

Inzwischen habe ich versucht, AIR Berlin auf die Entschädigungszahlung entsprechend der Fluggastverordnung 261/2004 hinzuweisen und um Zahlung gebeten. Nach wochenlangem Warten bot mir AIR BERLIN lediglich einen 100 EUR-Preisnachlass auf eine erneute zukünftige Flugbuchung an, den ich dankend zurückwies und auf die Pflicht der Barauszahlung hinwies. Bis heute habe ich keinerlei Rückmeldung erhalten. Vermutlich legt AIR BERLIN es darauf an, ob man sich wirklich die Mühe eines Rechtstreits macht, wegen der 250 EUR, die einem gemäß dieser Verordnung zustehen würden.

Ebenso habe ich Anzeige beim Luftfahrtbundesamt gegen AIR BERLIN erstattet, die aber lediglich eine Verwarnung oder Strafzahlung an diese Airline verhängen können; die 250 EUR müßte ich mir schon selber erkämpfen.
So fühle ich mich relativ hilflos und alleine - denn wegen 250 EUR/Person (wir waren zu zweit) einen RA suchen, der sich der Sache annimmt? Wer macht das schon?

Daher meine Fragen hier in diesem Forum:
Kann mir jemand einen RA empfehlen, der Erfahrung mit diesem Thema hat und das trotz des eher geringen Betrages durchfechten würde?
Gibt es hier im Forum eventuell Mitgeschädigte dieses Fluges AB9621 vom 17.6.2011 (die evtentuell schon erfolgreich eine Entschädigung erhalten haben), oder eines anderen AB-Fluges, denen es ähnlich ging?

Vielen Dank in jedem Falle an jeden, der mir mit Tipps zur Seite steht!

LG engelchen62
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
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Muc
letztes Jahr Mitte September - Hurghada-Muc mit Condor, Flugverspätung 18 Std. aufgrund eines technischen Defekts durfte die Crew dann um 1 Uhr nachts nicht mehr fliegen, da die Arbeitszeit (angeblich) überschritten war! Wir sind dann alle in ein Ersatzhotel gekommen, Abflug dann am nächsten Tag!
Entschädigung: 400 Euro aber auch erst nach einem Schreiben vom Rechtsanwalt, selber schreiben bringt gar nix!

Weiss nicht, ob ich den Namen des Anwalts hier posten darf... ein Experte für Reiserecht aus Wiesbaden
 
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engelchen62

Neues Mitglied
02.10.2011
2
0
Hallo reisefan,

dank Deiner RA-Empfehlung (Reiserechtsexperte aus Wiesbaden) habe ich die mir und meinem Sohn zustehende Entschädigung laut Fluggastverordnung per aktuellem Gerichtsentscheid zugesprochen bekommen. AIR BERLIN muss diese nun zahlen zzgl. Zinsen und die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Es hat sich also gelohnt, hartnäckig zu bleiben und sich nicht mit Flug-Gutscheinen abspeisen zu lassen. AIR BERLIN hat sich zwar gewunden wie ein Wurm und es tatsächlich auf die Klage ankommen lassen. Fazit an alle, die ggf. noch zögern: Dran bleiben, nicht klein beigeben, die Stirn bieten!

Der Kontakt mit dem Anwalt war prima und lief problemlos per Mail. Also nochmals vielen lieben Dank für den Tipp!!!

lg engelchen62
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
AIR BERLIN hat sich zwar gewunden wie ein Wurm und es tatsächlich auf die Klage ankommen lassen.
AB windet sich immer wie ein Wurm und lässt es auf eine Klage ankommen. Vor Gericht kommen die dann nach dem Daumen-runter-Signal vom Richtertisch wieder mit einem Fluggutschein angeschi**en. Vor einiger Zeit war das ja durchaus interessant, weil über die Gutscheinvariante mehr als die Kompensationzahlung rauszuholen war. Neuerdings scheinen die Gutscheinangebote auf die Höhe der Ausgleichszahlung gedeckelt zu werden, was mich veranlasste, die Friedenspfeife der AB-Vertreterin auszuschlagen.
Es geht vor Gericht ja schliesslich um Geld und nicht um Spielgeld. :D
 

Apfelwein

Reguläres Mitglied
14.09.2010
29
31
Ich fange dann mal an - vor allem, da ich einen Mitstreiter des selben Fluges über VFT gefunden habe!

Flug AB6939 HAM-FRA 25.12.2010 annuliert ohne Begründung - gerichtlicher Vergleich vor dem AG Charlottenburg, 200 Euro Air Berlin-Fluggutschein pro Person (schlechter Deal, unerfahrener Anwalt).

Gleicher Flug:

Vergleich vor dem AG Frankfurt: 80% = EUR 200,- Bargeld pro Kopf und 80% der Kosten.
 

rz231

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
1.039
35
HAJ, BWE
Eine Verständnisfrage: An wen halte ich mich bei Annulierung von Codeshare Flügen? An den Carrier unter dessen Nr. ich gebucht habe (in diesem Fall LX) oder an den Operating Carrier (hier LH)?. Ich würde zunächst mal auf den OP Carrier tippen - bin mir aber nicht ganz sicher.

Besten Dank!
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Laut der EU Verordnung ist ausschliesslich der operating Carrier zustaendig - egal ob Codeshare oder nicht.
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Mal was neues (noch warm!):

Gerade eben vorhin, 08.03.2013:
LH2756 DUS-STR, 15.45-16.45 Uhr, Annulierung (technical) --> automatische Umbuchung auf Nachfolgemaschine LH2758, 18.50-19.50 --> für mich nicht brauchbar, da fester Termin auf der Retroclassic mit anschliessendem Rückflug STR-DUS mit LH2759, 20.20-21.20 Uhr --> Umbuchung auf AB nicht mehr möglich (Annulierung wurde ganz kurz nachdem AB geschlossen wurde durchgesagt - ein Schelm, wer böses dabei denkt...) --> Ticket storniert --> Termin geplatzt.

Wie war noch mal die Adresse von LH zur Duchsetzung der Fluggastrechte (€ 250,00?) ?
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Mal was neues (noch warm!):

Gerade eben vorhin, 08.03.2013:
LH2756 DUS-STR, 15.45-16.45 Uhr, Annulierung (technical) --> automatische Umbuchung auf Nachfolgemaschine LH2758, 18.50-19.50 --> für mich nicht brauchbar, da fester Termin auf der Retroclassic mit anschliessendem Rückflug STR-DUS mit LH2759, 20.20-21.20 Uhr --> Umbuchung auf AB nicht mehr möglich (Annulierung wurde ganz kurz nachdem AB geschlossen wurde durchgesagt - ein Schelm, wer böses dabei denkt...) --> Ticket storniert --> Termin geplatzt.

Wie war noch mal die Adresse von LH zur Duchsetzung der Fluggastrechte (€ 250,00?) ?

Halt uns dann mal auf dem Laufenden!

Gerade eben einen netten Anruf von LH bekommen - Entschuldigung für die späte Reaktion seitens LH und für den seinerzeit ausgefallenen Flug, Ankündigung der kurzfristigen Auszahlung sowohl des vollständigen seinerzeitigen Ticktpreises als auch der Zahlung nach EU-Verordnung über 250 €, verbunden mit dem Wunsch, trotzdem weiter Gast bei LH zu bleiben.
Aus meiner Sicht eine einwandfreie Abwicklung und ein am Ende zufriedener Kunde.
 
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antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.771
150
Wie stellt sich EY so an?

Had jemand eigene Erfahrung mit dem Verhalten von EY bei Annullierung aus technischen Gründen?

Schnelle und unkomplizierte Auszahlung oder langwierige Verzögerungstaktik?
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Thread schon etwas älter, mache hier mal weiter:

...bin auch gerade dabei meine Kompensation einzufordern für ein Downgrade(streikbedingt) von F nach C für Rückflug aus USA nach D.
LH hat von sich aus natürlich nur fast genau den Betrag angeboten, den ich jetzt anhand der Entfernungsmeilen von http://milecalc.com/
usw. nachvollziehen kann und der ist um gut 300 Euro niedriger*, als wenn ich auf die 75 % bestehen würde.
Ich bin noch etwas am schwanken, ob ich das akzeptieren soll, denke aber schon. Schließlich hab ich jetzt ja keinen Nachteil mehr.
OK, mancher wird denken, ....schön blöd,.............aber kann ja jeder machen wie er will.
Rechtschutzversicherung wäre übrigens vorhanden, daran liegt es nicht.

* entspricht aber in etwa dem Ticketpreis ohne Steuern und Gebühren
 
Zuletzt bearbeitet: