AB windet sich immer wie ein Wurm und lässt es auf eine Klage ankommen. Vor Gericht kommen die dann nach dem Daumen-runter-Signal vom Richtertisch wieder mit einem Fluggutschein angeschi**en. Vor einiger Zeit war das ja durchaus interessant, weil über die Gutscheinvariante mehr als die Kompensationzahlung rauszuholen war. Neuerdings scheinen die Gutscheinangebote auf die Höhe der Ausgleichszahlung gedeckelt zu werden, was mich veranlasste, die Friedenspfeife der AB-Vertreterin auszuschlagen.AIR BERLIN hat sich zwar gewunden wie ein Wurm und es tatsächlich auf die Klage ankommen lassen.
Ich fange dann mal an - vor allem, da ich einen Mitstreiter des selben Fluges über VFT gefunden habe!
Flug AB6939 HAM-FRA 25.12.2010 annuliert ohne Begründung - gerichtlicher Vergleich vor dem AG Charlottenburg, 200 Euro Air Berlin-Fluggutschein pro Person (schlechter Deal, unerfahrener Anwalt).
Vergleiche sind doch nur gut für den Anwalt. Der kassiert mehr Gebühren und selber bekommt man weniger als einem zusteht...Vergleich vor dem AG Frankfurt: 80% = EUR 200,- Bargeld pro Kopf und 80% der Kosten.
Halt uns dann mal auf dem Laufenden!meilenfreund meinte:Deutsche Lufthansa AG
FRA CJ
Lufthansa Aviation Center
Airportring
60546 Frankfurt/Main
Mal was neues (noch warm!):
Gerade eben vorhin, 08.03.2013:
LH2756 DUS-STR, 15.45-16.45 Uhr, Annulierung (technical) --> automatische Umbuchung auf Nachfolgemaschine LH2758, 18.50-19.50 --> für mich nicht brauchbar, da fester Termin auf der Retroclassic mit anschliessendem Rückflug STR-DUS mit LH2759, 20.20-21.20 Uhr --> Umbuchung auf AB nicht mehr möglich (Annulierung wurde ganz kurz nachdem AB geschlossen wurde durchgesagt - ein Schelm, wer böses dabei denkt...) --> Ticket storniert --> Termin geplatzt.
Wie war noch mal die Adresse von LH zur Duchsetzung der Fluggastrechte (€ 250,00?) ?
Halt uns dann mal auf dem Laufenden!