Schadensersatz bei verschüttetem Kaffee?

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.300
6.092
Z´Sdugärd
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Gibt wohl die Tage ein Urteil drüber: https://www.sueddeutsche.de/panorama/eugh-flugzeug-kaffee-gericht-1.4616888

Finde ich schon sehr gewagt hier zu klagen. Vaddi stellt dem Kind den offenen Becher vor die Nase und in einem FLUGZEUG rutscht der Becher einem KLEINKIND über den Körper. Schuld ist die Fluglinie. Mir hat eine Purserin auch schonmal bei einem kleinen "hoppser" über die Hose gekippt. Für den Rest des Fluges hatte ich da einen besonderen Service, der Oberkellner hat mehr als einmal gefragt ob den alles gut ist und ob ich nicht doch jemanden an den Karren fahren will. Ärgerlich in zuminderst meinem Falle. Aber gleich Klagen? Vorallem hat Vaddi ja die Tasse SELBST abgestellt.
 
A

Anonym70281

Guest
Das schlimme bei solchen Klagen (und vermutlich positivem Ausgang) ist eigentlich, dass damit den Menschen der gesunde Menschenverstand abgenommen wird.
Es ist ja nicht so, dass der Flugbegleiter den Kaffee vor dem Kind abgestellt hat, sondern der Vater. Gut, man könnte jetzt fragen, ob das sein erster Flug war und ihm daher unbekannt war, dass es zu unerwarteten Turbulenzen kommen kann. Aber wie gesagt, der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen: "Becher mit heißem Kaffee, ungesichert auf einem nicht gerade bombenfesten Klapptisch, wenn da etwas Bewegung ins Spiel kommt, könnte der umkippen."

Aber in unserer Gesellschaft ist es halt modern, den Fehler nie bei sich selbst zu suchen.
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
368
51
LEJ/DRS
diese Klagerei geht mir aber sowas von auf den S..! Klar ist es sehr bedauerlich, wenn hier einem Kind unnötige Schmerzen zugefügt wurden, aber irgendwo sollte auch mal der Vater mitdenken und nicht unbedingt den heißen Kaffee direkt vor die Nase der Kleinen stellen.
 
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Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.570
1.084
BRN
Das führt dann zu so nervigen Regeln wie bei SQ - keine Heissgetränke, wenn das Anschnallzeichen an ist. Und der Flug kann da noch so ruhig sein, weil der Captain vergessen hat es wieder auszuschalten. "Sorry Sir..."
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
eben
wollte ich grad schreiben: müßte nicht das Kind den Vater verklagen wegen Schmerzensgeld?
oder der Staatsanwalt wegen fahrlässiger Körperverletzung?
scheint mir einigermaßen dämlich, den Becher vors Kind zu stellen

und gehts wirklich um Schadenersatz in dem Prozeß? welcher Schaden? ich hätte eher Schmerzensgeld erwartet in dem Zusammenhang

davon abgesehn: ein Loch im Tisch für den Becher wäre aber wirklich eine gute Idee, aus meiner Sicht
gibts doch in jedem Auto in teils abenteuerlich aufwändiger klappbar mit silikondämpfer usw
ein Loch im Tisch sollte doch als Minimallösung helfen und bei den sonstigen Aktivitäten auf dem Tisch nicht nennenswert stören
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.442
2.332
KUL (bye bye HAM)
dann kannst du aber jeden Kaffee mit einer Zewarolle ausliefern, da jede Menge Paxe beim Rausheben des Bechers wieder was verschütten, oder ihn von unten versuchen hochzudrücken, etc
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.581
3.702
Das Kind hat jetzt ein lebenslanges Trauma. Immer wenn es einen Kaffeebecher sieht, kommt alles wieder hoch.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Ist ja fast genauso wie beim berühmten McDonalds Fall - auch damals ist der Kaffe umgekippt als die Klägerin Milch und Zucker einfüllen wollte. Die ursprünglichenn US$ 3 Mio die ihr die Jury als Schadensersatz zugesprochen hatte wurden später um 80% auf US$ 600.000 reduziert. Dagegen sind die € 8.500 aus dem Niki-Fall peanuts.
https://www.caoc.org/?pg=facts
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.487
11.883
Dahoam
Wegen solchen Vollhonks werden ja auch Wanderwege über private Grundstücke, das Fahren mit dem MTB auf Forststraßen gesperrt weil diese Ar...löcher sofort den Besitzer verklagen wenn sie aus Dummheit über eine Wurzel gestürzt sind. Selbstverantwortung kennen solche Menschen nicht.

Gibt ja unzählige solche Urteile die dann zu teils absurden Hinweisschilder oder gleich verbote führen. Vollkasko-Mentalität halt und Schuld sind IMMER die anderen.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
5.001
2.857
Howard Johnson
Versucht doch mal, in USA bei einem Restaurant/Imbiß zu fragen, ob die vielleicht in Ihrer Microwelle Eure Babynahrung für den Nachwuchs aufwärmen könnten?
Nein, ist verboten, weil irgendein Vollhonk mal den total heißen Brei seinem Sproß zu essen gegeben hat und danach den Imbiß verklagt hat.
Arme Welt.
 

chuan

Reguläres Mitglied
06.05.2016
62
11
FRA
Willkommen in der Vollkaskogesellschaft. Schuld sind immer die anderen. Wie will sich die Airline dagegen schützen? Keine heißen Getränke mehr an Bord? Am Essen könnte sich auch jemand verschlucken.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.300
6.092
Z´Sdugärd
TOTAL Gaga...hat ja RECHT bekommen.

Sorry aber bei manchen Richtern frag ich mich wirklich wie die sowas machen können. ABSOLUTES Kopfschütteln!
 
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Heinzkarl

Erfahrenes Mitglied
07.03.2019
319
256
Finde ich auch nicht mehr „Gaga“ als die Lufthansa auf Schadensersatz wegen ausgefallener Mahlzeiten zu verklagen. Beides ist irgendwo gerechtfertigt, aber beides auch so „wtf, deshalb belastet jemand die Gerichte?“.
Man könnte ja auch einfach die Temperatur des gekochten Kaffees beim austeilen niedriger setzen, dass man sich eben keine Verbrennungen 2. Grades zuzieht wenn der mal umkippt. Übrigens, wir in der Pflege kochen auch 2 verschiedene Kannen Kaffee. Welche für die „fitten“ und welche für die Dementen. Wenn die sich nämlich am Kaffee verbrennen handelt es sich ebenfalls um eine klassische Körperverletzung und ist strafbar. Genauso wie vor ein paar Jahren in den Medien aktuell war das ein Heimbewohner verstorben ist, weil er selbst das Wannenthermostat so aufgedreht hat, das er sich den ganzen Körper so verbrüht hat, das er gestorben ist. Die Leitung musste dafür glaube ich in den Bau und das Heim wurde geschlossen. Man hat neunmal eine Fürsorgepflicht, genauso wie die Flugbegleiter die eben dem Passagier gegenüber in einer überlegenen Position sind und definitiv einen größeren Erfahrungsschatz mitbringen sollten wie die Passagiere.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Ja - das ist GAGA.

Die Klage an sich
Der "gedankliche" Background
Die Rolle der Eltern / Erziehungsberechtigten in deren unmittelbarem Beisein sich die Sache zugetragen hat

Ich habe auch eine Symphatie für eine Klage / Untersuchung seitens der Behörden in Bezug auf den Umgang und die Sorgfalt der Eltern mit ihrem Kind.

Der grundsätzliche Fehler und die Basis für dieses Urteil liegt in der schlechten Gesetzgebung, respektive den internationalen Abkommen welche ratifiziert werden. Das der Begriff "Unfall" im Warschauer Abkommen nicht definiert ist - jedenfalls nicht in einer justiziablen Art und Weise, dass ist nicht der Fehler des Gerichts, sondern vielmehr der Legislative.

Das Gericht setzt Recht und Gesetz um - es schafft kein Recht. Das ist die Aufgabe anderer Teile der staatlichen Gewalten.

Und genauso habe ich das Urteil auch verstanden.

Wer jetzt am Zug ist, ist die Gesetzgebung.

Das Problem hierbei: Unsere Politiker / Volksvertreter sind schlechthin überfordert derlei Aufgaben in substantieller Art und Weise zu bewältigen.

Ich bin mal gespannt was die Geschädigte in einigen Jahren ihrem Vater sagen wird, wenn sie vielleicht selbst Mutter wird oder sich dem Thema "Erwachsen" werden mental widmet.

Ich hoffe ein schönes Eigentor für den Erzeuger.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
das war ja nun die 3. Instanz
zwischendrin hatte Niki einmal Recht bekommen
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
355
156
NRW
Wenn ich eine achtjährige Tochter hätte und diese hätte Verbrennungen zweiten Grades im Brustbereich davongetragen, möglicherweise sogar mit bleibenden Narben, dann hätte ich auch mal geschaut, ob ich die Airline nicht in Haftung nehmen kann. Insbesondere wenn das Gesetz so ist, wie es ist. Wenn z.B. das Kind in dem Moment geschlafen oder geruht hat, hätte ich auch nicht unbedingt daran gedacht, dass es sich durch den Kaffee verletzen könnte. Zumal der Vater wohl gerade Milch bekam, also der Kaffee ohnehin abgekühlt worden wäre.

Ob Kaffee und/oder Tee wirklich so heiß auf einem Flug ausgegeben werden muss, wo es immer mal wackeln kann und wo der Kaffee/Tee in der Regel schnell getrunken wird, kann man sich durchaus mal fragen. Es muss ja nicht gerade "kalter Kaffee" sein, aber gerade während eines Fluges können diese wackeligen Becher gerne mal umfallen und dann kann man das Risiko von Verbrennungen durchaus reduzieren.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Wenn ich eine achtjährige Tochter hätte und diese hätte Verbrennungen zweiten Grades im Brustbereich davongetragen, möglicherweise sogar mit bleibenden Narben, dann hätte ich auch mal geschaut, ob ich die Airline nicht in Haftung nehmen kann (...)

Deine Welt ist nicht meine.

(...) Insbesondere wenn das Gesetz so ist, wie es ist (...)

Bitte?

(...) Wenn z.B. das Kind in dem Moment geschlafen oder geruht hat, hätte ich auch nicht unbedingt daran gedacht, dass es sich durch den Kaffee verletzen könnte (...)

Ich schliesse daraus: Du hast offenabr keine Kinder, und bist auch ansonsten nicht in die Aufsicht und Betreuung von Schutzbefohlenen eingebunden.

(...) Ob Kaffee und/oder Tee wirklich so heiß auf einem Flug ausgegeben werden muss (...)

Nun - Kaffee ist ein Heissgetränk.

Die Grenze zwischen "warm" und "heiss" liegt bei 60°C...

Je nach Hauttyp beginnt das Eiweiß der Haut bei 42° zu gerinnen - eine Verbrühung tritt auf. Andere Quellen sprechen von 52° als "Grenze" für Verbrühungen.

Fakt ist: Als Eltern / Aufsicht geht man grundsätzlich vom "Worst Case" aus, erst recht in einem Umfeld (wie zB eine Flugzeugsitzreihe) in der man körperlich "festsitzt" - das heisst nicht ausweichen kann.
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
355
156
NRW
Danke für die Mitteilung deiner Erkenntnisse, insbesondere in Bezug auf meine Person. Nicht richtig, aber auch unerheblich.

Ich gehe vom Sachverhalt aus, wie er in Zeitungsmeldungen und im Urteil beschrieben ist. Tochter lehnt sich an Schulter des Vaters an und bekommt Kaffee übergeschüttet und erleidet Verbrennungen an Bein und Brust.

Zitat aus dem Urteil:

13 Im Jahr 2015 reiste GN, die damals sechsjährige Klägerin des Ausgangsverfahrens, an Bord eines Flugzeugs mit ihrem Vater, HM, neben dem sie saß. Der Flug ging von Mallorca (Spanien) nach Wien (Österreich) und wurde von Niki Luftfahrt durchgeführt.

14 Während des Fluges wurde HM ein Becher heißen Kaffees serviert, der von dem vor HM befindlichen Abstellbrett, auf dem er abgestellt war, über den rechten Oberschenkel von HM sowie über die Brust von GN kippte, wodurch diese Verbrühungen zweiten Grades erlitt.
15 Ob der Kaffeebecher wegen eines Defekts des ausklappbaren Abstellbretts, auf dem er abgestellt war, oder durch ein Vibrieren des Flugzeugs kippte, konnte nicht festgestellt werden.

In Zeitungsartikeln wird berichtet, dass sich die Tochter an den Vater anlehnt. Das teilweise hier unterstellte "Kind sitzt beim Vater auf dem Schoß" oder "der Kaffe wird dem Kind vor die Nase gestellt" dürfte vom Sachverhalt schlicht falsch sein.

Wenn das ein Grund dafür ist, den Staatsanwalt einzuschalten, wie von einigen gefordert, dann darf niemand, der nicht am Gang sitzt, sich mehr Kaffee bestellen. Denn die Gefahr, dass sich die Suppe beim Herüberreichen auf die Nachbarleute ergießt, ist immer gegeben. Eigentlich darf auch derjenige am Gang keinen Kaffee/Tee mehr bestellen, zumindest solange der Sitznachbar ein wenig fülliger ist und mit seinen Beinen an die eigenen heranragt (gilt natürlich für den ausschließlich in F reisenden Vielflieger nicht, der ist safe).

Unabhängig davon, soll der Vater (auch wenn er Schuld war), die Airline nicht in Anspruch nehmen, wenn die Rechtslage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet? Soll der Maximierer nicht die Error Fare buchen, obwohl er weiß, dass sie nicht richtig sein kann? Ich denke schon.

P.S.: Wenn du bei deinen Schutzbefohlenen wirklich immer vom Worst Case ausgehst, lässt du sie hoffentlich keine Treppe steigen, denn da kann man böse runterfallen. Oder abends alleine weggehen. Oder sonstwie am Leben teilnehmen. Disclaimer: Natürlich sollte man insbesondere ein Kleinkind nicht unnötigen Gefahren aussetzen, aber vor der Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos kannst du sie nicht schützen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.300
6.092
Z´Sdugärd
Wenn ich eine achtjährige Tochter hätte und diese hätte Verbrennungen zweiten Grades im Brustbereich davongetragen, möglicherweise sogar mit bleibenden Narben, dann hätte ich auch mal geschaut, ob ich die Airline nicht in Haftung nehmen kann.
Du hast aber schon gelesen das die Purserin das Käffchen dem Vaddi in die Hand gegeben hat und DIESER den Kaffee auf den Tisch seines NACHWUCHSES gestellt hat? Somit hat meiner Meinung nach die Purserin und die Airline alles richtig gemacht. Der VATER hat den Fehler behangen weil ER den Humpen nicht bei sich sondern beim Nachwuchs abgestellt hat. Wen er das gemacht HÄTTE währe (warum auch immer) der Becher über seinen Zipfel geschwappt und es währe SEIN Problem gewesen.

Wiegesagt ich kann da nur den Kopf schütteln das man ÜBERHAUPT Klage erhebt wen man SELBST was falsch gemacht hat. Ob der Becher durch ein "Luftloch" oder durch das unachtsames Verhalten des Kindes....für beides kann die Airline nichts.
 
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Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
355
156
NRW
Habe ich alles gelesen und nicht einmal behauptet, dass die Airline oder den Purser oder sonstwen ein Verschulden trifft. Wenn das Montrealer Übereinkommen aber einen verschuldensunabhängigen Anspruch bietet, sehe ich keinen Grund, diesen nicht zu verfolgen.

Wäre der Kaffee wegen einer unvorhersehbaren Turbulenz verschüttet worden, hätte auch niemand etwas falsch gemacht, der EuGH hätte dann aber gar nicht entscheiden brauchen, die Klage wäre glatt in Österreich durchgegangen, da sich dann unsteitig ein "flugspezifisches Risiko" realisiert hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
odie
es wird im Urteil nicht geschrieben, auf nachbartisch
(hatte ich zunächst auch falsch angenommen)
ist aber auch egal, jedenfalls ohne festhalten in Schüttreichweite Becher>Kind, (z.B. Vatertisch ausgeklappt, Kindtisch nicht)
nachdem der Vater wußte, wie heiß es ist (persönlich entgegengenommen) oder annehmen durfte, daß der Kaffee heiß ist

wenn ich fliege und Tee bestelle, dann noch wasser dazu und schwups habe ich eine trinkbare Temperatur und keine verbrühgefahr mehr
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Danke für die Mitteilung deiner Erkenntnisse, insbesondere in Bezug auf meine Person. Nicht richtig, aber auch unerheblich (...)

Ich lege Wert darauf, dass ich ausschließlich persönliche Mutmassungen angestellt habe - keinesfalls Erkenntnisse. Insofern ist deren Inhalt tatsächlich, ausser im Kontext meiner dargelegten Meinung zu Deinem Post, unerheblich.

(...) Ich gehe vom Sachverhalt aus (...) Tochter (...) bekommt Kaffee übergeschüttet (...)

Ich denke, nach Studium der mir vorliegenden Texte dazu, dass dies nicht zutrifft.

(...) Unabhängig davon, soll der Vater (auch wenn er Schuld war), die Airline nicht in Anspruch nehmen, wenn die Rechtslage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet? Soll der Maximierer nicht die Error Fare buchen, obwohl er weiß, dass sie nicht richtig sein kann? (...)

Wie gesagt - nicht meine Welt. Und hoffentlich nicht (niemals) die Welt der Kinder die in meiner Obhut aufgewachsen sind.

Der Zusammenhang zwischen den Verletzungen des Mädchens und der Buchung einer Error Fare erschliesst sich mir nicht. Anders gesagt: Er befremdet mich.

(...) P.S.: Wenn du bei deinen Schutzbefohlenen wirklich immer vom Worst Case ausgehst, lässt du sie hoffentlich keine Treppe steigen, denn da kann man böse runterfallen. Oder abends alleine weggehen. Oder sonstwie am Leben teilnehmen. Disclaimer: Natürlich sollte man insbesondere ein Kleinkind nicht unnötigen Gefahren aussetzen, aber vor der Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos kannst du sie nicht schützen.

Beruflich bin ich irgendwie geprägt immer den Worst Case als Szenario mental dabei zu haben - das bedeutet aber glücklicherweise nicht das ich jemals in irgendeiner Art "Angst" gesteuert gewesen wäre.

Wichtig für mich ist vom möglichen Ausgang einer Situation nicht überrascht zu sein - bzw. bei Unvorhergesehenem das Beste daraus zu machen, und im zweiten Schritt darüber mit mir selbst klar zukommen warum ich "überrascht" wurde, daraus zu lernen und auch im fortgeschrittenen Alter zu reifen ;)

In meiner Wahrnehmung bin ich ein ein echter "Exot" was die Art der Guidance und Surveillance der Kinder anging / angeht. Aber vielleicht täusche ich mich auch. Und wenn ich vor einigen Monden an einem Wochende 3x in der Notaufnahme eines Krkh aufschlagen musste (meine Frau war abwesend), dann habe ich natuerlich auch mal gegrübelt ...

(...) Wenn das Montrealer Übereinkommen aber einen verschuldensunabhängigen Anspruch bietet, sehe ich keinen Grund, diesen nicht zu verfolgen (...)

Das habe ich nun deutlich verstanden.
Und es ist mir fremd.