Scheidungsanwalt im Großraum Stuttgart

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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
1.312
1.903
FMO
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du musst nicht in Fäden gehen, die dich nicht interessieren
schon gar nicht musst du lesen, was dich nicht interessiert

und schon überhaupt gleich gar nicht, musst du dich auch noch an einer Diskussion beteiligen, die dich nicht interessiert
Immer diese Unterstellungen . Du weißt Null von mir .
DEINE massenhaften Beiträge überlese ich. Aber es gibt ja durchaus qualifizierte Antworten / Reaktionen darauf.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
Deine Ausführungen zeigen allerbestens, warum besserwisserische Menschen, vor allem mittelalte Männer, eigentlich einen Anwalt brauchen. Und zwar einen sehr guten. Aber den wirst du nicht bezahlen können oder nicht bezahlen wollen und spätestens nach einer Stunde deiner Ausführungen wäre das Mandatsverhältnis bei mir auch wieder beendet. Erfreulicherweise können wir Anwälte uns noch unsere Mandanten aussuchen. Du und Charaktere wie Du werden niemals dazu gehören.
meine Anwälte kennen mich und sind heilfroh, dass ich die Verfahren selber führe, weil sie meist eh nix davon verstehen
ich brauch sie fürs reine Technokratische, also den reinen Kodex, wenn du so willst (die Robe spazieren tragen)
und für dieses reine Anwesendsein sind sie auch nicht schlecht bezahlt, so rein stundensatzbezogen

die Verhandlungen und Agreements mit meinen Kunden (ist alles B2B, kein B2C ... sind also alles Kundenfirmen, keine natürlichen Personenkunden) führe ich komplett selber, und schmeiß die Anwälte auch oft raus aus den Meetingrooms, weil sie da oft nur stören und den eigentlichen Punkt oft gar nicht erfassen, und mit ihrem Juralatein auch oft am eigentlichen Punkt vorbei sabbeln

um die Abmachung mit dem Kunden dann in Worte zu gießen und den Vertrags- oder den Agreementtext aufzusetzen, holen wir sie dann wieder rein
es ist also reines Jurahandwerk, dafür sind sie da, und dafür sind sie zu gebrauchen

den Rest machen meine Kunden und ich alleine
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
wieso glauben !?
machen!!

außer Derjenige, der jetzt im 14. Jahr Scheidungsverfahren steckt
der hätte mich halt vor 16 Jahren fragen sollen, wie man das macht, dann wären ihm wohl 80 oder 90% erspart geblieben

jetzt, 14 Jahre später, ist es reichlich zu spät dafür

aber der SE hat ja noch Möglichkeiten
falls er diese überhaupt ausspielen wollte, was ganz alleine ihm selber obliegt
Deine Aussagen zur Möglichkeit, Unternehmenswerte zu einem Stichtag bewertungssicher und gerichtsfest zu manipulieren, zeigen mir nur, dass du entweder von Unternehmungen redest, bei denen allenfalls die Assets bewertet werden (so der alleinfahrende Taxiunternehmer) oder du noch weniger Ahnung hast als es hier erscheint. Ertragswertmethode und AWH Standard blicken auf mehrere Jahre. Auch dein Einkommen hast du natürlich auch als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht voll selbst in der Hand, denn was der Geschäftsführer nicht verdient, fließt dem Gesellschafter wieder zu. Und die Gerichte wissen, wie sie mit Umgehungen und Vermögensverschiebungen zu Lasten eines - dann - Scheidungsopfers umzugehen haben. Und die Staatsanwaltschaft auch: § 170 StGB ist eine schöne Nummer.
 

Poppy

Erfahrenes Mitglied
19.06.2021
367
412
ich brauch keine KI fragen, du aufgeblasener Halbwisser
schon mal dran gedacht, dass ich ne Gutachterlizenz haben könnte ?!
nur mal so rein theoretisch
Da würde ich mir als angesprochener überlegen ob das den Tatbestand der Beleidigung erfüllt.

Ich kenne Menschen die alles besser wissen, die werden von dir getopt und das ist keine Glanzleistung.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
Deine Aussagen zur Möglichkeit, Unternehmenswerte zu einem Stichtag bewertungssicher und gerichtsfest zu manipulieren, zeigen mir nur, dass du entweder von Unternehmungen redest, bei denen allenfalls die Assets bewertet werden (so der alleinfahrende Taxiunternehmer) oder du noch weniger Ahnung hast als es hier erscheint. Ertragswertmethode und AWH Standard blicken auf mehrere Jahre. Auch dein Einkommen hast du natürlich auch als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht voll selbst in der Hand, denn was der Geschäftsführer nicht verdient, fließt dem Gesellschafter wieder zu. Und die Gerichte wissen, wie sie mit Umgehungen und Vermögensverschiebungen zu Lasten eines - dann - Scheidungsopfers umzugehen haben. Und die Staatsanwaltschaft auch: § 170 StGB ist eine schöne Nummer.
du hast ja echt so gar keinen Schimmer, oder

die meisten Bilanzen sind manipulierbar
wenn ich also weiß, dass ich aus strategischen Gründen 2 oder 3 schlechte Bilanzen brauche, krieg ich die auch so hin, weil in fast jeder Bilanz sehr viel Subjektivität drin steckt, die das geschäftsführende Organ meist selber bestimmt/bewertet. Dann haben viele GmbHs nur eine Jahresbilanz, da heißt unter Jahr besteht das fast nur noch aus BWAs, und die sind fast schon maximal gestaltbar. Ein zum 31. Dezember bilanzierendes Unternehmen hat also maximalen Einfluss, wenn man diesen Stichtag in den Juni setzt, weil da kann man richtig "schön" herumgestalten

übrigens, dasselbe gilt auch, wenn ich weiß, dass ich 3 gute Bilanzen brauche
falls ich ... auch rein fiktiv ... nur so als Beispiel, in 3 Jahren das Unternehmen verkaufen wollte, und daher diese 3 guten Bilanzen strategisch genau so bräuchte

das Ganze gilt natürlich nur in gewissen Grenzen
ich hab aber schon 12% EBIT auf 3% herunterdreht, wenn ich das für vorteilhaft hielt, und 5% auf 10% hoch

ich sagte doch schon
du magst ein guter Handwerker sein, auf deinem Gebiet, ein Technokrat halt
vom Rest im Leben, und gerade da, wo es kreativ drauf ankommt, hast du aber keinen blassen Schimmer
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.786
15.934
Trans Balkan Express
die Verhandlungen und Agreements mit meinen Kunden (ist alles B2B, kein B2C ... sind also alles Kundenfirmen, keine natürlichen Personenkunden) führe ich komplett selber, und schmeiß die Anwälte auch oft raus aus den Meetingrooms, weil sie da oft nur stören und den eigentlichen Punkt oft gar nicht erfassen, und mit ihrem Juralatein auch oft am eigentlichen Punkt vorbei sabbeln

"Der Barkeeper räumt die Gläser zusammen. Die Klofrau hat mächtig zutun im Revier. Die böse Uhr hat die Gäste vertrieben. Die Gäste sind fort außer mir.

Ich bin der letzte Kunde. Ich komm' nicht los vom Hahn. Vor einer viertel Stunde fuhr meine letzte Bahn.

Der Barkeeper nimmt den Mantel vom Haken. Die Klofrau entsichert ihr Fahrrad im Flur. Die böse Uhr zeigt nach oben und unten. Ich frag' mich was meinen die nur? Ich bin der letzte Kunde. Ich komm' nicht los vom Hahn. Vor einer viertel Stunde fuhr meine letzte Bahn. Vor einer viertel Stunde ging meine letzte Frau.

Ich bin der letzte Kunde und immernoch nicht blau! Der Barkeeper startet sein dickes Auto. Der Klofrau springt die Kette vom Rad. Die böse Uhr dreht sich hilflos im Kreise. Ich glaub', ich brauche jetzt'n Bad."


 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
Schon die Verwendung dieser beiden Vokabeln sagt mir einiges.
was sagt es dir denn
die Meisten denken beim Begriff "Kunde" an den Gast, der an der Currywurstbude Pommen bestellt

dabei besteht gerade in der vielfliegenden deutschen Exportwirtschaft der Kunde fast alleine aus B2B ... also nichtdeutschen Firmen irgendwo draußen in der Welt
weil es meist um (größere) Investitionsgüter geht, und nicht um Currywürste

damit wollte ich dir Halbgeist halt ein wenig helfen, weil deine bisherige Lesekompetenz kein allzu großes Vertrauen in mir weckte
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
du hast ja echt so gar keinen Schimmer, oder

die meisten Bilanzen sind manipulierbar
Anwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaften wissen, wie sie damit umzugehen haben. Und der Begriff der "Manipulation" ist schon der Anfangsverdacht des § 170 StGB.

Wie beim Unternehmenskauf schaut man bei einer anständigen Bewertung nicht allein in die aufgebauschte oder runtergerechnete Bilanz, sondern ins Unternehmen. Jeder seriöse Bewerber weiß, dass gerade im mittleren Unternehmen eines Einzelgesellschafters viel geschoben werden kann. Aber auch Bewertungslügen haben sehr kurze Beine. Und kein Trick ist so neu, dass man ihn noch nicht einmal erlebt hat.

Und du darfst an noch eines denken: Die Ehefrau kennt die meisten Leichen, die so ein Trickser, wie du gerne einer sein möchte, im Keller hat. Der Steuerberater und die Ehefrau sind diejenigen, mit denen sich der kleine Mittelständler niemals anlegen sollte. Das mal als kostenloser Rat für dich.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
Auch dein Einkommen hast du natürlich auch als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht voll selbst in der Hand, denn was der Geschäftsführer nicht verdient, fließt dem Gesellschafter wieder zu.
es geht ja auch nicht um voll, sondern darum, es signifikant zu verkleinern
die Ehefrau hat ja normalerweise auch ein fiktives oder reales Einkommen, es ist also nur noch die Differenz maßgebend

und wenn du dir Gewinne nicht als Gehalt ausbezahlst, bleiben sie halt in der Gesellschaft
thesauriert
hilft nur der Ehefrau nix, weil sie nicht auf deiner persönlichen Einkommenssteuererklärung erscheinen

in welcher von deinen juristischen Uniwelten gibt es denn einen Gewinnausschüttungszwang ?!
der würde dann tatsächlich auch in der EKStErk erscheinen
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
30.258
22.128
www.red-travels.com
Lass es doch bitte einfach mal !!!

bitte klickt doch einfach, statt ständig wieder drauf anzuspringen... ignorieren

Als Internet-Trolls bezeichnet man Nutzer, die in Online-Netzwerken absichtlich provozieren, beleidigen oder Diskussionen stören, um Reaktionen hervorzurufen. Ihre Hauptmotivation ist meist Langeweile, die Suche nach Aufmerksamkeit oder die Lust am Stiften von Chaos. [1, 2, 3, 4, 5]
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
Anwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaften wissen, wie sie damit umzugehen haben. Und der Begriff der "Manipulation" ist schon der Anfangsverdacht des § 170 StGB.

Wie beim Unternehmenskauf schaut man bei einer anständigen Bewertung nicht allein in die aufgebauschte oder runtergerechnete Bilanz, sondern ins Unternehmen. Jeder seriöse Bewerber weiß, dass gerade im mittleren Unternehmen eines Einzelgesellschafters viel geschoben werden kann. Aber auch Bewertungslügen haben sehr kurze Beine. Und kein Trick ist so neu, dass man ihn noch nicht einmal erlebt hat.

Und du darfst an noch eines denken: Die Ehefrau kennt die meisten Leichen, die so ein Trickser, wie du gerne einer sein möchte, im Keller hat. Der Steuerberater und die Ehefrau sind diejenigen, mit denen sich der kleine Mittelständler niemals anlegen sollte. Das mal als kostenloser Rat für dich.
ach sieh an, jetzt auf einmal weißt du, das viel geschoben werden kann
hattest du vorhin noch abgestritten

ja, die Ehefrau und deren Anwaltschaft können das behaupten und unterstellen
machen sie auch regelmäßig, so als Gutachter kriegt man ja viel mit, was alles so hin- und herbehauptet wird

nur, außer blanken Unterstellungen können sie oft nix beweisen
also falls der Ehemann kein Depp ist, und die Beweise selber liefert
aber falls er ein Depp sein sollte, ist er höchtswahrscheinlich kein Unternehmer, zumindest kein guter, und zahlt dann wohl
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
es geht ja auch nicht um voll, sondern darum, es signifikant zu verkleinern
die Ehefrau hat ja normalerweise auch ein fiktives oder reales Einkommen, es ist also nur noch die Differenz maßgebend
Ah, die Ehefrau kennt das "fiktive" Einkommen, was zur Verkürzung des zu versteuernden Gewinns gezahlt wird. Glückwunsch, der erste Aufhänger für die Steuerprüfung und das Finanzamt für Steuerstrafsachen.
und wenn du dir Gewinne nicht als Gehalt ausbezahlst, bleiben sie halt in der Gesellschaft
thesauriert
hilft nur der Ehefrau nix, weil sie nicht auf deiner persönlichen Einkommenssteuererklärung erscheinen
Ein Unterhaltspflichtiger hat eine sogenannte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, er muss seine Arbeitskraft voll ausschöpfen. Tut er das nicht und mindert absichtlich sein Gehalt, wird für die Unterhaltsberechnung das Gehalt herangezogen, das er bei einer ordnungsgemäßen Ausübung seines Geschäftsführeramtes erzielen könnte.
in welcher von deinen juristischen Uniwelten gibt es denn einen Gewinnausschüttungszwang ?!
der würde dann tatsächlich auch in der EKStErk erscheinen
Wenn du gleichzeitig Gesellschafter (z. B. der eigenen GmbH) bist, werden nicht nur das geringe Gehalt, sondern auch einbehaltene Gewinne oder andere Zahlungen (wie Verrechnungskonten) für den Unterhalt relevant. Vielleicht doch mal einen Anwalt fragen und nicht nur auf Stammtischwissen rekurrieren?
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
Ein Unterhaltspflichtiger hat eine sogenannte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, er muss seine Arbeitskraft voll ausschöpfen.
den hat auch die Ehefrau
und meist ist es die Frau, die diese Obliegenheit aus Gründen und mit Absichten schleifen läßt, und nicht der Mann
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn du gleichzeitig Gesellschafter (z. B. der eigenen GmbH) bist, werden nicht nur das geringe Gehalt, sondern auch einbehaltene Gewinne oder andere Zahlungen (wie Verrechnungskonten) für den Unterhalt relevant. Vielleicht doch mal einen Anwalt fragen und nicht nur auf Stammtischwissen rekurrieren?
aber in der Bilanz stand doch gar kein Gewinn ... oder halt nur ein kleiner Gewinn :)
(uups, wie konnte denn das passieren ?!)
das hatten wir doch oben ausführlichst behandelt

du bist mir schon so ein Held, Mann
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
ach sieh an, jetzt auf einmal weißt du, das viel geschoben werden kann
hattest du vorhin noch abgestritten
"Schieben" heisst nicht, dass es rechtliche Relevanz und rechtlichen Bestand hat. Spätestens die von der gut beratenen Ex-Ehefrau initiierte Steuerprüfung (oder nur deren Androhung) wird zusammen mit deren Informationen genug Futter liefern, um dem Trickser jahrelang Freude zu bereiten. Die Ehefrau kennt die nur zum Schein eingegangenen angeblichen Arbeitsverhältnisse, die Essen mit der Liebsten, die als angebliche Geschäftsessen deklariert wurden, die angeblichen Kundenbesuche, die dem Sommerurlaub dienten, den Geschäftswagen und das Geschäftshandy für den Sohn und die Tochter, die 540-EUR-Jobs, die in Wahrheit im Garten und im Haushalt des GF ausgeübt wurden und vieles mehr. Have Fun!
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
Glückwunsch, der erste Aufhänger für die Steuerprüfung und das Finanzamt für Steuerstrafsachen.
keine Sorge
"uns Maagus" behauptet zwar medial immer, bayerische Unternehmen würden im Schnitt nur alle 10 oder 15 Jahre geprüft
keine Ahnung, welche das sein sollen

uns beehren sie alle 3 Jahre, immer, und man kann den Wecker nach ihnen stellen
Exporteure stehen halt immer im Verdacht ... Geldwäscheg, Außenhandelswirtschaftsg, Kriegswaffenkontrollg, und was sie nicht alles daherbringen

aber so ne 3 jährige Prüfungsfrequenz muss ja nicht nur schlecht sein ,,, klar es nervt
manchmal hat sie auch was gutes ... sie schafft Rechtssicherheit :)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
den hat auch die Ehefrau
und meist ist es die Frau, die diese Obliegenheit aus Gründen und mit Absichten schleifen läßt, und nicht der Mann
Diese ist nach vielen Jahren Scheinarbeitsverhältnis in deiner GmbH oder aber jahrelanger Auszeit mit dem managen der Familie oder aber aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Erziehung der in den meisten solchen Fälle bei ihr verbleibenden Kinder nicht zum Erwerb verpflichtet oder nicht vermittelbar.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
"Schieben" heisst nicht, dass es rechtliche Relevanz und rechtlichen Bestand hat. Spätestens die von der gut beratenen Ex-Ehefrau initiierte Steuerprüfung (oder nur deren Androhung) wird zusammen mit deren Informationen genug Futter liefern, um dem Trickser jahrelang Freude zu bereiten. Die Ehefrau kennt die nur zum Schein eingegangenen angeblichen Arbeitsverhältnisse, die Essen mit der Liebsten, die als angebliche Geschäftsessen deklariert wurden, die angeblichen Kundenbesuche, die dem Sommerurlaub dienten, den Geschäftswagen und das Geschäftshandy für den Sohn und die Tochter, die 540-EUR-Jobs, die in Wahrheit im Garten und im Haushalt des GF ausgeübt wurden und vieles mehr. Have Fun!
ach komm
sollen das jetzt deine Strohhalme werden !?
reichlich flach, inzwischen

du sprichst hier mit jemanden, der seinen Job seit 35 Jahren macht
und ein Hidden Champion wird man nicht, und vor allem bleibt man nicht, wenn man gewisse Kniffe nicht kennt, oder vor ihnen zurückschrecken würde
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Diese ist nach vielen Jahren Scheinarbeitsverhältnis in deiner GmbH oder aber jahrelanger Auszeit mit dem managen der Familie oder aber aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Erziehung der in den meisten solchen Fälle bei ihr verbleibenden Kinder nicht zum Erwerb verpflichtet oder nicht vermittelbar.
ich rate jedem, der mich explizit danach frägt und keinen Ehevertrag hat, oder in Zugewinngemeinschaft lebt
"hol Sie auf gar keinen Fall in deine Firma !!"

wers dann trotzdem macht, und ihr damit alle Beweise offenlegt, die sich suchen und haben will, ist selber schuld
da kann ich dann auch nicht mehr helfen

und ich rate ihm sogar noch mind. 5 oder 10 Sachen mehr
aber es darf sich jeder so verhalten, wie er das für sich für richtig erachtet
man muss keine Tipps annehmen, zumal das alles Tipps sind, die man von keinem Anwalt der Welt je bekommen würde
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
uns beehren sie alle 3 Jahre, immer, und man kann den Wecker nach ihnen stellen
Exporteure stehen halt immer im Verdacht ... Geldwäscheg, Außenhandelswirtschaftsg, Kriegswaffenkontrollg, und was sie nicht alles daherbringen
Auch die letzten drei Jahre reichen für die Gefängnisstrafe, wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen weiß, wonach es suchen soll und eine entsprechende Zeugin hat. Exporteure stehen zu Recht im Verdacht. Auch Al Capone wurde nicht wegen "Geldwäscheg, Außenhandelswirtschaftsg, Kriegswaffenkontrollg" oder Mord und Totschlag verurteilt, sondern wegen Steuerstraftaten. Und fühl dich nach der Außenprüfung nicht sicher: Eine in der Prüfung unentdeckte Steuerhinterziehung kann auch nach einer abgeschlossenen Außenprüfung noch verfolgt werden. Das hängt allein von der gesetzlichen Verjährungsfrist ab. Da ist nichts mit "Rechtssicherheit"

Einigen wir uns darauf, du bist (oder willst sein) ein schlauer Trickser, der das Gesetz umgeht, wie er kann und darüber in einem Forum schwadroniert. Ich berate meine Mandanten nicht darin, dass Gesetz zu umgehen, sondern sich so zu verhalten, dass sie weiter ruhig schlafen könnten und nicht die Sorge haben, dass die StA morgens um fünf vor der Türe steht.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
Auch die letzten drei Jahre reichen für die Gefängnisstrafe, wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen weiß, wonach es suchen soll und eine entsprechende Zeugin hat. Exporteure stehen zu Recht im Verdacht. Auch Al Capone wurde nicht wegen "Geldwäscheg, Außenhandelswirtschaftsg, Kriegswaffenkontrollg" oder Mord und Totschlag verurteilt, sondern wegen Steuerstraftaten. Und fühl dich nach der Außenprüfung nicht sicher: Eine in der Prüfung unentdeckte Steuerhinterziehung kann auch nach einer abgeschlossenen Außenprüfung noch verfolgt werden. Das hängt allein von der gesetzlichen Verjährungsfrist ab. Da ist nichts mit "Rechtssicherheit"

Einigen wir uns darauf, du bist (oder willst sein) ein schlauer Trickser, der das Gesetz umgeht, wie er kann und darüber in einem Forum schwadroniert. Ich berate meine Mandanten nicht darin, dass Gesetz zu umgehen, sondern sich so zu verhalten, dass sie weiter ruhig schlafen könnten und nicht die Sorge haben, dass die StA morgens um fünf vor der Türe steht.
nein, können wir nicht

ich kenne Mittel und Wege, wie man gewinnt
das hattest du vor ein paar Stunden noch arrogant abgestritten

diese Mittel und Wege kann Jeder für sich gehen, der sie gehen will
oder es bleiben lassen, wenn er sie nicht gehen will
ist Jedems eigene Entscheidung

und schon fertig

du magst Verfahren führen können
ich hingegen weiß, wie man am Ende siegt (wenn man rechtzeitig angefangen hat)

das ist eben der große Unterschied
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.671
1.288
Ich auch. Nur bleiben meine Mittel und Wege seriös und auf dem Boden des Rechts und der Realität.
richtig, so "schön" technokratisch halt

deswegen läßt man euch auch das Handwerk machen, also die Technokratie selber
wie man hingegen zu den Zahlen, Daten und Belegen kommt, mit denen ihr Technokraten dann so herumhandwerkt, das bespricht man am Besten mit guten Freunden

denn da kommen die wirklich wertvollen Tipps her
die, die am Ende auch entscheiden werden

und es gibt noch zig Tipps mehr, als nur den einen Tipp, eine einzige Sache im Endvermögen zu verschönern
von euch Anwälten kommen diese Tipps ja sowieso nicht ... sagte ich aber vor Stunden bereits
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
und es gibt noch zig Tipps mehr, als nur den einen Tipp, eine einzige Sache im Endvermögen zu verschönern
von euch Anwälten kommen diese Tipps ja sowieso nicht ... sagte ich aber vor Stunden bereits
Nein, als Anwalt bin ich und sind auch meine Kollegen nicht dafür da, Beihilfe zum Betrug zu leisten.

Der letzte Anwalt mit super guten und absolut sicheren Tips, den ich persönlich auch kenne, war Hanno Berger, der gerade genau wegen seiner super sicheren und absolut legalen Tips zu 10 Jahren verurteilt wurde. Ich überlasse dieses Risiko Leuten wie Hanno oder dir, wobei Hanno wahrscheinlich im Vergleich zu dir einen in der Prozent höheren IQ besitzt