Scherz über Bombe auf Flug

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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.424
5.089
FRA
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Wieder mal eine äußerst zielführende Diskussion...

Stimmt: Zielführend ist anders

Zurück zum Thema:

Ich bin der Meinung, man solle dem Scherzbold alle, durch ihn entstandenen, Kosten berechnen. Ob die Fluggesellschaft berechtigt ist, ihn vom Flug auszuschliessen kann ich nicht beurteilen, eine Rückerstattung des Tickets in seinem Fall kann ich auch nicht beurteilen, seine Lebensgefährtin aber ist freiwillig vom Flug zurückgetreten, da sollten die üblichen Stornobedingungen gelten.
 
P

propertindo

Guest
Stimmt: Zielführend ist anders

Zurück zum Thema:

Ich bin der Meinung, man solle dem Scherzbold alle, durch ihn entstandenen, Kosten berechnen. Ob die Fluggesellschaft berechtigt ist, ihn vom Flug auszuschliessen kann ich nicht beurteilen, eine Rückerstattung des Tickets in seinem Fall kann ich auch nicht beurteilen, seine Lebensgefährtin aber ist freiwillig vom Flug zurückgetreten, da sollten die üblichen Stornobedingungen gelten.
wirklich erschreckend.

Wie lange ist Charlie Hebdo jetzt her?
Schön wäre es, es gäbe noch sowas wie ein neues Amerika.
Ein wirklich noch freies Land, wie damals 1800 oder so.

Die Verbots- und Bestrafungskultur im Westen bekommt wirklich langsam erschreckende Ausmaße.
 
P

propertindo

Guest
Was genau möchtest Du uns zu dem Thema des Threads mit Deinem Post sagen ?
Es muss auch Stimmen geben, die die Freiheit noch hochhalten und nicht nur solche Stimmen, die nach Verboten und Bestrafungen rufen.
Auch die Freiheit Witze machen zu dürfen.

Waren wir vor 4 Wochen nicht alle auf Seiten eines Satiremagzins?
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
8.150
6.137
Fluchhafen
Vielleicht ist dir in deiner ganzen Aufregung entgangen, das es gar keine Bombe gab :rolleyes:

Dann geh doch einfach mal in eine Bank und sag dem Mitarbeiter am Schalter "Hände hoch, das ist ein Überfall!"

Oder mach einfach bei jeder Sicherheitskontrolle am Flughafen einen "Bombenwitz". Mal schauen, wie lange du noch fliegen darfst.

Solche Witze macht man einfach nicht! Aber du wirst es wieder nicht kapieren...:rolleyes:
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
Es muss auch Stimmen geben, die die Freiheit noch hochhalten und nicht nur solche Stimmen, die nach Verboten und Bestrafungen rufen.
Auch die Freiheit Witze machen zu dürfen.

Waren wir vor 4 Wochen nicht alle auf Seiten eines Satiremagzins?
Ich finde einen solchen Vergleich allerdings etwas sinnlos. Der Vergleich mit Charlie wäre angebracht wenn man den Fluggast aufgrund seines Witzes erschossen hätte.
Dass ein unangebrachter Witz aber grundsätzlich Konsequenzen haben kann sollte jedem klar sein. Wenn nicht, lernt man das halt früher oder später.
 
P

propertindo

Guest
Dann geh doch einfach mal in eine Bank und sag dem Mitarbeiter am Schalter "Hände hoch, das ist ein Überfall!"

Oder mach einfach bei jeder Sicherheitskontrolle am Flughafen einen "Bombenwitz". Mal schauen, wie lange du noch fliegen darfst.

Solche Witze macht man einfach nicht! Aber du wirst es wieder nicht kapieren...:rolleyes:
Mal ne dumme Frage:
Ich persönlich würde solche Witze nie machen, aber wer entscheidet eigentlich was gute und was schlechte Witze sind und warum und auf welcher Grundlage?

Ein Satiremagazin soll die Freiheit haben bestimmte Scherze machen zu dürfen und zu verteidigen.
Warum soll diese Freiheit eigentlich nicht grundsätzlich jedem westlichen Bürger zustehen?
Wo ist der prinzipielle Unterschied?
 
P

propertindo

Guest
Ich finde einen solchen Vergleich allerdings etwas sinnlos. Der Vergleich mit Charlie wäre angebracht wenn man den Fluggast aufgrund seines Witzes erschossen hätte.
Dass ein unangebrachter Witz aber grundsätzlich Konsequenzen haben kann sollte jedem klar sein. Wenn nicht, lernt man das halt früher oder später.
ich persönlich würde solche Witze oder Scherze nie machen.

Aber ich finde das wäre eine spannende prinzipielle Frage für das Bundesverfassungsgericht.
Wie weit geht denn wirklich noch unsere persönliche Freiheit, oder anders gesagt, wie weit ist sie schon eingeschränkt?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Es muss auch Stimmen geben, die die Freiheit noch hochhalten und nicht nur solche Stimmen, die nach Verboten und Bestrafungen rufen.
Auch die Freiheit Witze machen zu dürfen.

Waren wir vor 4 Wochen nicht alle auf Seiten eines Satiremagzins?

Da bist Du nicht informiert. Bombendrohungen sind verboten. Auch wenn sie spaßig gemeint sind. Hier wird nach Nichtanwendung bzw. Abschaffung von Gesetzen gerufen. Und es wird überlegt, ob man die Gesetze kennen oder bei jeder Gelegenheit durch Schilder auf diese hingewiesen werden muss. Das ist etwas anderes als der Ruf nach Verboten und Bestrafungen.

Ich halte es auch für sehr geschmacklos, Charlie Hebdo mit "Späßen" von spätpubertierenden charakterlich Benachteiligten an der Siko zu vergleichen. Bei Charlie Hebdo geht es um Kunst und Meinungsäußerung im Rahmen eines Satiremagazins. Das mag viele ärgern, stellt jedoch weder Bedrohung noch Straftat dar. Die Anmerkung, man habe eine Bombe dabei, stellt Bedrohung und Straftat dar und hat weder mit Kunst noch mit Meinungsäußerung zu tun.

Insgesamt ist der Spaßvogel sehr gelinde bei weggekommen, eben weil es ein dämlicher Spaß war, er dies einsah und sich mehrfach entschuldigt hat. Vielleicht ist vielen nicht bekannt, was ihm gedroht hätte, wenn er stur bei "auch diese Art von Humor ist mein Recht" geblieben wäre, es ernst gemeint oder sogar eine Bombe dabei gehabt hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
349
0
ich persönlich würde solche Witze oder Scherze nie machen.

Aber ich finde das wäre eine spannende prinzipielle Frage für das Bundesverfassungsgericht.
Wie weit geht denn wirklich noch unsere persönliche Freiheit, oder anders gesagt, wie weit ist sie schon eingeschränkt?

Wenn du dich nur ansatzweise auskennen würdest, und nicht nur rumtrollen willst:

[h=3]§ 126 StGB
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten[/h](1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dabei der Verweis unter 6. auf §308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion im speziellen
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.424
5.089
FRA
Mal ne dumme Frage:
Ich persönlich würde solche Witze nie machen, aber wer entscheidet eigentlich was gute und was schlechte Witze sind und warum und auf welcher Grundlage?

Ein Satiremagazin soll die Freiheit haben bestimmte Scherze machen zu dürfen und zu verteidigen.
Warum soll diese Freiheit eigentlich nicht grundsätzlich jedem westlichen Bürger zustehen?
Wo ist der prinzipielle Unterschied?

Der prinzipielle Unterschied liegt schonmal im Medium:
Ein Satiremagazin (also eine Druckschrift mit der Aufschrift Satiremagazin) sollte Satire drucken dürfen. Ein Komiker (also ein Mensch, der auf einer Bühne steht und andere haben sich für diese Vorstellung Eintrittskarten gekauft) sollte auch Witze machen dürfen. Du darfst selber gerne solche Witze machen, wenn Du ankündigst einen Witz zu machen (Kennst Du den schon ... : Kommt ein Mann zur Security und sagt ... )
"StandUp Comedy" in der Öffentlichkeit ist selten Comedy und in dem Moment, wo es um die Sicherheit anderer geht oder darum, dass sich andere Menschen des "Scherzes" wegen selber in Gefahr bringen müssen(Rettungskräfte, SiKo, Polizei) ist der "Scherz" kein Scherz mehr sondern dumm, dämlich und blödsinnig.

Wer entscheidet das ? Nun, das sollten Eltern ihren Kindern beibringen, wenn sie es nicht getan haben, dann haben sie in der Erziehung an dieser Stelle versagt. Dann müssen es die Kinder eben auf die harte Tour lernen und die, durch sie verursachten, Kosten auferlegt bekommen.
 

SaintCity

Erfahrenes Mitglied
03.01.2014
349
42
Du meinst, Mord und Totschlag sind erlaubt, solange sie spaßig gemeint sind?

Ist ja nichts neues, dass manche Klientel rechtsfreie Räume einfordert. Bis dahin ist es noch philosophisch. Aber das findet schnell seine Grenzen, wenn sie selbst durch den rechtsfreien Raum benachteiligt werden. Feuerwerk im Fußballstadion ja, aber wenn das eigene Trommelfell weggesprengt wird, dann reicht die Todesstrafe für den Verursacher nicht aus. Bombendrohungen als freie Meinungsäußerung und Spaß, aber wenn man ihnen sagt, dass man ihre Tochter (oder ihren Hund entführt) entführt und mit deren Massakrieren schon gegonnen hat, dann stehen Freiheit und Humor plötzlich nicht mehr im Vordergrund.


Mir ist schon klar, dass es Persönlichkeiten gibt, die ein grundlegendes Problem mit Autoritäten, Gefühlsbeherrschung, Empathie etc. haben. Doch diese Benachteiligungen können nunmal nicht beliebig ausgelebt werden, wenn man gleichzeitig eine funktionierende Gesellschaft beibehalten will.

Auch wenn ich grundsätzlich in dieser Diskussion eher deine Meinung teile. Der letzte Abschnitt ist imho Quatsch oder zumindest viel zu allgemein formuliert. Für eine funktionierende Gesellschaft ist es genau so wichtig, dass man gewisse Freiheiten nicht einfach aufgibt. Natürlich sollte jedem klar sein, dass solche Witze an der Siko nicht sehr schlau sind. Aber es sollte halt auch nicht jedem Bürger das Gefühl vermittelt werden, er müsse jede Aussage vorher mit dem Anwalt absprechen. Oder noch schlimmer: Sicher sei er nur, wenn er immer die Klappe halte...
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Auch wenn ich grundsätzlich in dieser Diskussion eher deine Meinung teile. Der letzte Abschnitt ist imho Quatsch oder zumindest viel zu allgemein formuliert. Für eine funktionierende Gesellschaft ist es genau so wichtig, dass man gewisse Freiheiten nicht einfach aufgibt. Natürlich sollte jedem klar sein, dass solche Witze an der Siko nicht sehr schlau sind. Aber es sollte halt auch nicht jedem Bürger das Gefühl vermittelt werden, er müsse jede Aussage vorher mit dem Anwalt absprechen. Oder noch schlimmer: Sicher sei er nur, wenn er immer die Klappe halte...

Nein, die Kompromissfindung zwischen Individuum und Gemeinschaft ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesellschaft. Eine Gemeinschaft, in der jeder Einzelne beliebige Rechte für sich beanspruchen kann, ist keine Gemeinschaft bzw. kann nicht funktionieren.

Und wie schon ausgeführt, pflichtet jeder "Humor- und Freiheitsfreund" den Normen zu, wenn er selbst durch deren Verletzen benachteiligt würde.

Ich halte es für Quatsch - um den Begriff hier mal treffend einzusetzen - wenn man eine Bombendrohung - und um eine solche handelt es sich - als Sinnbild der freien Meinungsäußerung sieht. Ein Problem sähe ich, wenn jemand besonders intensiv kontrolliert oder gar nicht mitgenommen würde, weil er über Verzögerungen, die Siko-Mitarbeiter, die Airline, den Flughafenbetreiber oder Politiker mault. Das wäre ein Problem in Sachen freie Meinungsäußerung.

Unsere Gesellschaft erwartet von jedem Einzelnen, dass er weder Bomben mit sich trägt noch behauptet, Bomben mit sich zu tragen und hat dies in Normen entsprechend formuliert. Es handelt sich dabei auch um keine deutsche Spezialität. Mir ist kein Staat bekannt - weder der Gegenwart noch der Vergangenheit -, in dem der Einzelne das Recht hat, spaßeshalber zu behaupten, eine Bombe mit sich zu tragen. Ganz im Gegenteil reagieren viele andere Staaten erheblich restriktiver auf solche Taten.

Der Spaßvogel hat im konrekten Fall milde Restriktionen erfahren, sich entschuldigt, muss ggf. noch eine OWi-Strafe bezahlen und gut ist. Aber um als Änderungen zu verlangen, dass jeder Einzelne das Recht hat, selbst an Orten wie den Sikos sicherheitsrelevante Späße zu machen, das ist schon extrem pappnasig. Und wer dazu Freiheit der Person und der Meinung als Begründung anführt, der weiss schlichtweg nicht, was das beides überhaupt ist.
 
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MarcNY

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01.04.2014
147
64
Für die, die sich hier immer so aufregen, dass man keine Witze mehr machen darf:

- Darf ich im Krankenhaus über Krebspatienten Witze machen?
- Darf ich auf einer Beerdigung Witze über Tote machen?
- Darf ich auf einem Kindergeburtstag Witze über Pädophile reißen?

Ich weiß nicht warum bei Manchen der Drang besteht überall und immer witzig sein zu müssen? Ich bin bei weitem Niemand der in den Keller geht zum lachen, aber gibt doch Grenzen! Warum kann man sich nicht mal 5 Minuten zurück halten? Was soll an einer Bombe im Handgepäck überhaupt witzig sein? Erschließt sich mir nicht, insbesondere an der SiKo für einen USA Flug. Wie bereits Einige sagten: Er soll froh sein, dass er in DE noch so milde davon kommt. In den USA oder Israel wäre der "Spaß" ganz anders ausgegangen...

Wer meint, dass Witze in diesen Umständen abgebracht sind, ist in einer normalen Gesellschaft wahrscheinlich falsch aufgehoben.
 
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umsteiger

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22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Für die, die sich hier immer so aufregen, dass man keine Witze mehr machen darf:

- Darf ich im Krankenhaus über Krebspatienten Witze machen?
- Darf ich auf einer Beerdigung Witze über Tote machen?
- Darf ich auf einem Kindergeburtstag Witze über Pädophile reißen?

Ich weiß nicht warum bei Manchen der Drang besteht überall und immer witzig sein zu müssen? Ich bin bei weitem Niemand der in den Keller geht zum lachen, aber gibt doch Grenzen! Warum kann man sich nicht mal 5 Minuten zurück halten? Was soll an einer Bombe im Handgepäck überhaupt witzig sein? Erschließt sich mir nicht, insbesondere an der SiKo für einen USA Flug. Wie bereits Einige sagten: Er soll froh sein, dass er in DE noch so milde davon kommt. In den USA oder Israel wäre der "Spaß" ganz anders ausgegangen...

Wer meint, dass Witze in diesen Umständen abgebracht sind, ist in einer normalen Gesellschaft wahrscheinlich falsch aufgehoben.



Ich sehe niemanden hier, der dazu auffordert, ausgerechnet in der SiKo Witze über Bomben zu reißen. Und definitiv jeder hier ist der Meinung, dass eine Bomben-DROHUNG in der Siko (und vermutlich auch sonstwo) zu ahnden ist.

Eine völlig andere Frage ist, ob ein Bomben-Witz, mag er auch dämlich sein, zwingend und in jedem Einzelfall straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen haben muss.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
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Berlin (West) - TXL
Dir ist schon klar, dass das eine Vorsatz-Straftat ist, ja? Ich frage das nur, weil du für dich in Anspruch nimmst, nicht "rumzutrollen"...
Dir ist schon klar, dass er lediglich darauf verwies, dass §126 StGB Absatz 1, 6. Punkt auf §308 StGB referenziert (siehe zitierten Gesetzestext im Beitrag) und frontloop somit aufgezeigt hat, dass §126 auf den vorliegenden Fall tatsächlich zutreffen könnte? Da das der Fall ist und §126 StGB ein Offizialdelikt ist, hätte man bei erheblicher Störung des öffentlichen Friedens hier auch ein Strafverfahren einleiten können. Das wurde offensichtlich nicht getan. Hier wurde nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach §118 OWiG wegen "Belästigung der Allgemeinheit" eröffnet. Falls hier ein Bußgeld verhängt wird, dann im Bereich 5 bis 1000 Euro. Meines Erachtens angemessen. Wobei hier vielleicht auch eine mündliche Verwarnung reichen dürfte.

Zu der Ausführung:
Wie weit geht denn wirklich noch unsere persönliche Freiheit, oder anders gesagt, wie weit ist sie schon eingeschränkt?
Fühlst du dich denn sehr in deiner persönlichen Freiheit eingeschränkt, dass du nicht einfach so jeden Töten darfst? Oder dass du die Tötung nicht androhen darfst? Ist es für dich sehr schlimm, dass du in der Stadt nur mit 50km/h, teilweise sogar nur 30km/h unterwegs sein darfst? Fühlst du dich in deiner Freiheit durch die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen sehr eingeschränkt? Irgendwo werden eben Grenzen gezogen. Und da hier ja auch andere betroffen sind (nämlich andere Fluggäste, die u.U. um ihr Leben fürchten müssen), finde ich die Einschränkung der Freiheit einer einzelnen Person, keine Bombenwitze o.ä. im Sicherheitsbereich eines Flughafens zu machen, absolut angemessen. Ich kann mir richtig vorstellen, wie entspannt du bleibst, wenn du das nächste Mal im Flieger sitzt und dein Sitznachbar dir zuflüstert: "Heute hab ich meine Bombe durch die SiKo bekommen. Die sind so dämlich die Jungs." So ein Spaß muss doch möglich sein, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ich sehe niemanden hier, der dazu auffordert, ausgerechnet in der SiKo Witze über Bomben zu reißen. Und definitiv jeder hier ist der Meinung, dass eine Bomben-DROHUNG in der Siko (und vermutlich auch sonstwo) zu ahnden ist.

Eine völlig andere Frage ist, ob ein Bomben-Witz, mag er auch dämlich sein, zwingend und in jedem Einzelfall straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen haben muss.

Es mag ja eine manchmal glückende Taktik sein, wenn man im Irrtum befindlich das Thema solange dreht, bis der Irrtum nicht mehr ganz so groß ist.

Gerne nochmal: Hier wurde kein Witz über eine Bombe gemacht. Ein Witz über eine Bombe ist z. B. das:
"Was macht ein Mathematiker, der vor dem Fliegen Angst hat, dass eine Bombe im Flugzeug ist?
Er nimmt eine eigene Bombe mit, da die statistische Wahrscheinlichkeit, dass sich in einem Flugzeug zwei Bomben befinden, nahezu Null ist."

Eine Bombendrohung ist dagegen:
"In der [selbst mitgebrachten] Tasche ist eine Bombe."

Und zwar ganz gleich, ob sich eine Bombe in der Tasche befindet oder nicht.
 

SaintCity

Erfahrenes Mitglied
03.01.2014
349
42
Nein, die Kompromissfindung zwischen Individuum und Gemeinschaft ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesellschaft. Eine Gemeinschaft, in der jeder Einzelne beliebige Rechte für sich beanspruchen kann, ist keine Gemeinschaft bzw. kann nicht funktionieren.

Und wie schon ausgeführt, pflichtet jeder "Humor- und Freiheitsfreund" den Normen zu, wenn er selbst durch deren Verletzen benachteiligt würde.

Ich halte es für Quatsch - um den Begriff hier mal treffend einzusetzen - wenn man eine Bombendrohung - und um eine solche handelt es sich - als Sinnbild der freien Meinungsäußerung sieht. Ein Problem sähe ich, wenn jemand besonders intensiv kontrolliert oder gar nicht mitgenommen würde, weil er über Verzögerungen, die Siko-Mitarbeiter, die Airline, den Flughafenbetreiber oder Politiker mault. Das wäre ein Problem in Sachen freie Meinungsäußerung.

Unsere Gesellschaft erwartet von jedem Einzelnen, dass er weder Bomben mit sich trägt noch behauptet, Bomben mit sich zu tragen und hat dies in Normen entsprechend formuliert. Es handelt sich dabei auch um keine deutsche Spezialität. Mir ist kein Staat bekannt - weder der Gegenwart noch der Vergangenheit -, in dem der Einzelne das Recht hat, spaßeshalber zu behaupten, eine Bombe mit sich zu tragen. Ganz im Gegenteil reagieren viele andere Staaten erheblich restriktiver auf solche Taten.

Der Spaßvogel hat im konrekten Fall milde Restriktionen erfahren, sich entschuldigt, muss ggf. noch eine OWi-Strafe bezahlen und gut ist. Aber um als Änderungen zu verlangen, dass jeder Einzelne das Recht hat, selbst an Orten wie den Sikos sicherheitsrelevante Späße zu machen, das ist schon extrem pappnasig. Und wer dazu Freiheit der Person und der Meinung als Begründung anführt, der weiss schlichtweg nicht, was das beides überhaupt ist.

Danke für die Belehrung. Nächstes Mal: Versuch doch meinen Text erst zu lesen und zu verstehen, bevor du hier wild um dich schlägst. Danke.
 

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.926
3.193
Main-Taunus-Kreis
AirBerlin hat völlig richtig gehandelt. Wenn er sich so einen Scherz nämlich nochmal in den USA kurz vor der Einreise erlaubt hätte, hätte AB ihn im Falle einer Einreiseverweigerung zurücktransportieren müssen. Mit 33 Jahren ist man meiner Meinung nach alt genug, um zu wissen, dass man solche Scherze zu unterlassen hat. Die USA wären so oder so das falsche Reiseziel für ihn...

AB ist extremst genau, wenn es um USA-Flüge geht. Selbst mit einem Hinflugticket in die USA/Rückflugticket aus Kanada haben sie noch eine zusätzliche Bestätigung haben wollen, dass ich auch die USA verlasse.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Es mag ja eine manchmal glückende Taktik sein, wenn man im Irrtum befindlich das Thema solange dreht, bis der Irrtum nicht mehr ganz so groß ist.

Gerne nochmal: Hier wurde kein Witz über eine Bombe gemacht. Ein Witz über eine Bombe ist z. B. das:
"Was macht ein Mathematiker, der vor dem Fliegen Angst hat, dass eine Bombe im Flugzeug ist?
Er nimmt eine eigene Bombe mit, da die statistische Wahrscheinlichkeit, dass sich in einem Flugzeug zwei Bomben befinden, nahezu Null ist."

Eine Bombendrohung ist dagegen:
"In der [selbst mitgebrachten] Tasche ist eine Bombe."

Und zwar ganz gleich, ob sich eine Bombe in der Tasche befindet oder nicht.


Das erinnert jetzt aber doch arg an Sheldon Cooper beim Versuch, einen Witz zu erklären.


Eine Bombendrohung ist, wenn man damit droht, eine Bombe hochgehen zu lassen. Hätte der Typ das getan, müsste er sich aktuell keine Sorgen machen, ob er demnächst wieder mit AB fliegen darf.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Das erinnert jetzt aber doch arg an Sheldon Cooper beim Versuch, einen Witz zu erklären.


Eine Bombendrohung ist, wenn man damit droht, eine Bombe hochgehen zu lassen. Hätte der Typ das getan, müsste er sich aktuell keine Sorgen machen, ob er demnächst wieder mit AB fliegen darf.

Nein, eine Bombendrohung ist bereits der Hinweis, dass man eine Bombe dabei hat bzw. irgendwo platziert wurde. Es ist keine Drohung erforderlich, dass diese auch zur Explosion gebracht wird. Ebensowenig ist erforderlich, dass tatsächlich eine Bombe mitgeführt wird oder platziert wurde.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nein, eine Bombendrohung ist bereits der Hinweis, dass man eine Bombe dabei hat bzw. irgendwo platziert wurde. Es ist keine Drohung erforderlich, dass diese auch zur Explosion gebracht wird. Ebensowenig ist erforderlich, dass tatsächlich eine Bombe mitgeführt wird oder platziert wurde.


Nö. Du musst die in § 308 StGB beschriebenen Tatbestände entweder "androhen" oder jedenfalls "vortäuschen".

Wer eine scherzhafte Bemerkung macht, will weder androhen noch vortäuschen. Es mangelt schlicht am Vorsatz.

DASS es sich bloß um einen Scherz im weiteren Sinne handelt, ist laut Artikel ja unstreitig.
 

MarcNY

Aktives Mitglied
01.04.2014
147
64
Das erinnert jetzt aber doch arg an Sheldon Cooper beim Versuch, einen Witz zu erklären.


Eine Bombendrohung ist, wenn man damit droht, eine Bombe hochgehen zu lassen. Hätte der Typ das getan, müsste er sich aktuell keine Sorgen machen, ob er demnächst wieder mit AB fliegen darf.

"Ich habe eine Waffe" ist also auch keine Androhung diese auch benutzen zu wollen?

Man kann es sich auch schön reden