Schwarzfahrer oder nicht?

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dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
6
MUC
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An diesem WE 2x in Genf erlebt:

Ein Passagier steigt in den Bus und an der nächsten Haltestelle wieder aus um die Fahrkarte zu kaufen. Und dann wieder rein in den Bus.
Einmal hiess es, der Automat wäre kaputt gewesen und das andre mal hechtete der Passagier noch in den Bus.
Wohl fast zu spät also.

Mich interessiert nun, ob ihr der Meinung seid, dass diese Passagiere nun Schwarzfahrer sind oder nicht? :confused:
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.120
22
Schwarzfahren tut der, der die Absicht hat keinen Fahrschein zu erwerben.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Entgeht dem Beförderungsunternehmen den für die Fahrt korrekte Fahrpreis ist er ein Schwarzfahrer.

Trägt er zum Beispiel im Fahrschein ein offensichtliches falsches Datum ein und kann darlegen das er den Fahrschein nur für diese Fahrt benutzt hätte.
Hat er zwar keinen gültigen Fahrschein ist aber kein Schwarzfahrer.

Ist der Automat unverschuldet(!) defekt hat der Passagier das Recht sich einen Fahrausweis Aufschlagsfrei zu kaufen.
Er muss allerdings dafür sorgen das ihm kein Vorteil dadurch entsteht indem er zB stillschweigen bewahrt.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Da spricht der Profi... (y)

:rolleyes:

Die meisten Passagiere ohne gültigen Fahrausweis halten meinen Fragen nicht stand:
B: Wieso sind sie nicht gleich zu mir gekommen?
B: Warum haben Sie sich kein Handy oder SMS Ticket gekauft?
A: Aber sie kommen doch eh vorbei?
B: Was hätten sie gemacht wenn ich nicht vorbeigekommen wäre?

Wo ein Wille da ein Weg, ich bin erst zufrieden wenn die Person alles ihr zumutbare unternommen hat um den korrekten Fahrpreis zu entrichten.
Einer alten Dame mute ich nicht zu mich im gesamten Zug zu suchen.
Einer Mutter mit Kinderwagen mute ich nicht zu bei defektem Automaten auf Bahnsteig X den Automaten auf Bahnsteig Y zu suchen.

Andererseits muss ich bei den meisten Zügen aussteigen zum Abfertigen und man braucht doch nur Winken und auf sich aufmerksam machen.
Das bringt uns wieder zu:
Wo ein Wille da ein Weg.

Durch die richtigen Fragen lässt sich sehr schnell feststellen ob derjenige spekuliert oder mutmaßlich versucht dem Fahrpreis zu entgehen.

Besonders putzig sind die jungen feschen Mädels welche versuchen durch sanfte Stimme eine Ausnahme auszuhandeln. Das funktioniert bei mir sowas von überhaupt nicht :D

Leider haben die feschen Burschen und Männer immer ne Fahrkarte :rolleyes:
 
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red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
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LEJ
Entgeht dem Beförderungsunternehmen den für die Fahrt korrekte Fahrpreis ist er ein Schwarzfahrer.

Trägt er zum Beispiel im Fahrschein ein offensichtliches falsches Datum ein und kann darlegen das er den Fahrschein nur für diese Fahrt benutzt hätte.
Hat er zwar keinen gültigen Fahrschein ist aber kein Schwarzfahrer.

Ist der Automat unverschuldet(!) defekt hat der Passagier das Recht sich einen Fahrausweis Aufschlagsfrei zu kaufen.
Er muss allerdings dafür sorgen das ihm kein Vorteil dadurch entsteht indem er zB stillschweigen bewahrt.

Nunja, es hängt schon von den AGB des jeweiligen Verbundes/Unternehmens ab, wann eine Leistungserschleichung vorliegt. Da gibt es höchst unterschiedliche Regelungen.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
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Wien
Nunja, es hängt schon von den AGB des jeweiligen Verbundes/Unternehmens ab, wann eine Leistungserschleichung vorliegt. Da gibt es höchst unterschiedliche Regelungen.

Da bin ich anderer Meinung.

Jeder mag vielleicht ein anderes Ausmaß an Diebstahl wahrnehmen dennoch ist und bleibt es Diebstahl.

Hat er nach dem verlassen der Betriebsstelle (Bahnhof) den Fahrpreis nicht entrichtet...
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Ich glaube auch nicht das in den AGBs eines jeden Restaurant stehen muss das eine Nichtbezahlung der Konsumation Diebstahl ist. Das regelt schon der Gesetzgeber.
 
P

pmeye

Guest
:rolleyes:
ein Wille da ein Weg, ich bin erst zufrieden wenn die Person alles ihr zumutbare unternommen hat um den korrekten Fahrpreis zu entrichten.
Und ich bin erst zufrieden, wenn das Verkehrsunternehmen alles Zumutbare unternommen hat, damit ich NIE in die Verlegenheit komme, mich ungewollt dem Vorwurf der Schwarzfahrerei ausgesetzt zu sehen.
Man stelle sich einen Supermarkt vor, der alle Kassen schließt und dann Jagd auf die im Laden befindlichen Kunden macht mit dem Argument, diese wären ja sicherlich mit der Ware gegangen, ohne zu bezahlen!
In der Privatbahn, mit der ich täglich fahre, kommt IMMER ein/e netter Kontrolleur/in durch, verkauft mir ein Ticket, wenn ich keins habe und fragt, ob ich einen Kaffee haben möchte. Steige ich dagegen versehentlich in einen roten Zug, bin ich nicht mehr Kunde sondern potentieller Schwarzfahrer.
 

paarlman

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10.07.2009
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LSAS
'slightly' OT....
Eine Gruppe Jungen und eine Gruppe Mädchen stehen gemeinsam vorm Fahrkartenschalter. Die Jungen kaufen sich alle eine Fahrkarte nach Berlin, die Mädchen nur eine einzige, sehr zur Verwunderung der Jungs.
Später im Zug kommt der Schaffner. Sofort rennen alle Mädchen auf die Toilette, der Schaffner klopft an der Tür, durch den Schlitz wird die Fahrkarte geschoben und gestempelt, alles ok. Die Jungs staunen…
Auf der Rückfahrt kaufen jetzt die Jungen eine Fahrkarte, da sie ja lernfähig sind, die Mädchen kaufen … gar keine.
Plötzlich der Ruf: “Achtung der Schaffner!”, alle Jungen flitzen gemeinsam auf die Toilette.
Ein Mädchen geht lässig zur Toilettenkabine, klopft an die Tür und sagt: “Schönen Guten Tag, die Fahrkarte bitte.”
 

Farscape

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24.09.2010
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Wien
WIE das Schwarzfahren geahndet wird steht teils in den AGBs und den Rest kann eine Anzeige welche bis zur Freiheitsstrafe geht regeln.
 
P

pmeye

Guest
Ich glaube auch nicht das in den AGBs eines jeden Restaurant stehen muss das eine Nichtbezahlung der Konsumation Diebstahl ist. Das regelt schon der Gesetzgeber.

Ich meine, da ist es etwas anders: Wenn ich, trotz mehrfacher Nachfrage, in angemessener Zeit nicht die Rechnung bekomme, kann ich gehen ohne vor Ort zu bezahlen. Ich muss lediglich dafür sorgen, dass der Betreiber mir die Rechnung zustellen kann(Adresse hinterlassen)
 

Farscape

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24.09.2010
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Wien
'slightly' OT....
Eine Gruppe Jungen und eine Gruppe Mädchen stehen gemeinsam vorm Fahrkartenschalter. Die Jungen kaufen sich alle eine Fahrkarte nach Berlin, die Mädchen nur eine einzige, sehr zur Verwunderung der Jungs.
Später im Zug kommt der Schaffner. Sofort rennen alle Mädchen auf die Toilette, der Schaffner klopft an der Tür, durch den Schlitz wird die Fahrkarte geschoben und gestempelt, alles ok. Die Jungs staunen…
Auf der Rückfahrt kaufen jetzt die Jungen eine Fahrkarte, da sie ja lernfähig sind, die Mädchen kaufen … gar keine.
Plötzlich der Ruf: “Achtung der Schaffner!”, alle Jungen flitzen gemeinsam auf die Toilette.
Ein Mädchen geht lässig zur Toilettenkabine, klopft an die Tür und sagt: “Schönen Guten Tag, die Fahrkarte bitte.”

You made my Day

Ist das jetzt echt passiert oder erzählt du mir gerade nen Scheiß?
 
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tian

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26.12.2009
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140
Warten die Kontrolleure eigentlich auch vor verschlossenen Toilettentüren bis einer rauskommt?
 

Piedra

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28.08.2012
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Nunja, es hängt schon von den AGB des jeweiligen Verbundes/Unternehmens ab, wann eine Leistungserschleichung vorliegt. Da gibt es höchst unterschiedliche Regelungen.

Die Leistungserschleichung ist beileibe nicht durch die AGB des Verkehrsunternehmens geregelt, sondern durch §265a StGB:

[h=3]§ 265a
Erschleichen von Leistungen[/h]
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

Die AGB regeln nur mögliche Vertragsstrafen.
 

Piedra

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28.08.2012
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Alle in der Rechtsklausur 0 Punkte. Warum? Man lese Post 1, erster Satz. :)

Richtig, da hast du schön aufgepasst. :p Wir sind aber recht schnell abgedriftet Richtung allgemeine Situation und aufgrund der geschichtlichen Zusammenhänge gibt es in den Rechtssystemen der deutschsprachigen Länder DACH große Ähnlichkeiten.
 
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Farscape

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24.09.2010
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Wien
Es geht hier aber nicht um Schwarzfahren sondern um Defekte Automaten.

Da bin ich mir nicht so sicher, siehe hier

... und das andre mal hechtete der Passagier noch in den Bus.
Wohl fast zu spät also.

Mich interessiert nun, ob ihr der Meinung seid, dass diese Passagiere nun Schwarzfahrer sind oder nicht? :confused:

Darauf schließe ich das beim zweiten Mal nicht der Automat defekt war sondern der Passagier zu spät dran.
Wenn er bei nächster Gelegenheit den korrekten Fahrpreis nachlöst handelt er zwar vollkommen korrekt spielt aber mit dem Feuer.
Sollte Ich ihn kontrollieren kann er mir nicht beweisen dass er nachgelöst hätte.

Frage mal einen Freund wie er handeln würde:
Passagier steigt in Hintertupfing in den Zug, dort gibt es keine Möglichkeit Fahrscheine zu erwerben. Beim Umsteigen kauft er sich nun eine Fahrkarte.
Die Frage ab wo kauft er sich die Fahrkarte?
Ab Hintertupfing oder erst ab dem Umsteigebahnhof?
Es kann ihm faktisch nie jemand beweisen das er in Hintertupfing eingestiegen ist und der Zustieg war ohne Kaufmöglichkeit auch legitim.
 

Farscape

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24.09.2010
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ich erzähl Dir grade nen Scheiss. Aber freut mich, wenn es Dich amüsiert :)

(ist ein recht alter Witz, aber irgendwie passt er zum Thema....)

Slightly OT
Meine Kollegin ausschließlich im Kontrollteam um Strafen zu schreiben fängt mit der Fahrscheinkontrolle an.
Eine ältere Dame um die 60 Jahre fängt an Fahrgäste mit vermeintlichen Migrationshintergrund lautstark durch den gesamten Wagen des Schmarotzens und der Schwarzfahrerei zu bezichtigen.
Meine Kollegin will sie kontrollieren doch ein Schwarzafrikaner hat den Fahrschein der Omi aufgegessen, ihr aus der Hand gerissen und schnell in den Mund gesteckt.
Er grinste beide Wortlos an.

Mit freuden hat meine Kollegin selbst mit Migrationshintergrund der rassistischen Omi eine Strafe fürs Schwarzfahren ausgestellt :D
 

Farscape

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24.09.2010
6.991
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Wien
Warten die Kontrolleure eigentlich auch vor verschlossenen Toilettentüren bis einer rauskommt?

Ob ich vor dem Klo warte?

Meist ist es mir zu blöd aber manche fackeln da nicht lange und das Klo ist schnell aufgesperrt.

Wer seine hässliche Schwarzfahrerfratze im Klo einsperrt soll meinetwegen im WC bleiben. Oftmals ist es sogar besser so.

Habe mal ein unter drogeneinfluß stehendes Pärchen beim Oralsex und Fixxen am WC erwischt.
Sie blaue Lippen er die Hose unten, sie hatte nen Fahrschein und er hat brav mit halb geöffneter Hose gewartet bis ich mit dem Schreiben der Strafe fertig war.
Dann hab ich das Klo wieder verschlossen und mich geschlichen.


Wichtig ist immer:
Egal was ich vermute egal wie die Situation aussehen mag.
Die Person behandle ich mit dem größten möglichen Respekt, schnell fühlt sich ein Schwarzfahrer in dieser fremden Umgebung angegriffen oder sieht seine Beförderung ans Ziel gefährdet.

Meist beruhige ich denjenigen und versichere ihm das er Fahren darf wenn er mir seinen Ausweis gibt.

Eskalierte Situationen helfen niemand. Der Zug würde stehen und alle zu spät kommen, der Schwarzfahrer entkommen und ich vielleicht verletzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.120
22
Slightly OT
Meine Kollegin ausschließlich im Kontrollteam um Strafen zu schreiben fängt mit der Fahrscheinkontrolle an.
Eine ältere Dame um die 60 Jahre fängt an Fahrgäste mit vermeintlichen Migrationshintergrund lautstark durch den gesamten Wagen des Schmarotzens und der Schwarzfahrerei zu bezichtigen.
Meine Kollegin will sie kontrollieren doch ein Schwarzafrikaner hat den Fahrschein der Omi aufgegessen, ihr aus der Hand gerissen und schnell in den Mund gesteckt.
Er grinste beide Wortlos an.

Mit freuden hat meine Kollegin selbst mit Migrationshintergrund der rassistischen Omi eine Strafe fürs Schwarzfahren ausgestellt :D

Sicher, dass du das nicht im Fernsehen gesehen hast? :p

 
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