SECURITAS-Doc-Check in FRA, VISUM-Frage und LH Kundendialog

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
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Die Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht bekommst ganz offenbar du nicht auf die Reihe.
Damit wir alle was lernen, wäre eine kurze Erläuterung sicherlich dienlich, um eine weitere sachliche Diskussion führen zu können, anstatt dass hier nur munter Vorwürfe ausgetauscht werden. :idea:
 
H

HONig

Guest
Für wombert zunächst: IDB ist ein vertragsrechtlicher Anspruch. Allerdings kann der Weg dahin, der durch den Securitas-Mitarbeiter beschritten wurde, auch rechtswidrig sein. Anderes Beispiel, wo es leichter faßbar wird, weil wir nicht um die hypothetische Visumswissenfrage streiten müssen. Ein Pax kommt rechtzeitig am Flughafen an, checkt auch lange genug vor Annahmeschluß ein, geht dann sofort durch die Siko. Dort hält ihn aber ein Mitarbeiter aus unerklärlichen Gründen auf. Prüft 10 Minuten seinen Boardingpass, dann wird vorsätzlich die Handgepäckkontrolle in die Länge gezogen, der arme muß viermal kontrolliert werden, zum Sprengstofftest, und wird so fast 60 Minuten an der Siko festgehalten. Hauptgrund war, um den Praktikanten zu zeigen, wie das alles funktioniert und außerdem nerven den Sicherheitsmensch solche Business-Flieger. Im Sprint ans Gate erreicht er den Flieger gerade nicht mehr, die Tür sei zu, die Maschine ist zwar noch am Finger und es wäre auch zeitlich noch möglich, den Pax einzuschleusen, aber der Gate-Agent will nicht, weil ihn diese Last-Minute-Deppen nerven. Das ist ein IDB.

So, der Fall bietet bezüglich des Sicherheitsmitarbeiters mit Sicherheit hinreichend Verdachtsmomente für ein rechtswidriges Verhalten. Bezüglich des Gate-Agents als Vertreter der Fluggesellschaft könnte man vertragswidriges Verhalten darlegen.

Für die Allgemeinbildung:
Rechtswidrig verstößt (grob) gegen geltendes Rechts.
Vertragswidrig verstößt gegen eine vertragliche Vereinbarung.

Das Strafrecht stellt bestimmte Handlungen unter Strafe, z.B. den Mord oder Landesverrat. Dabei gibt es verschiedene Gründe, warum man Strafen androht.

Das Zivilrecht im Gegenzug regelt (grob) das Zusammenleben von Menschen untereinander. Dazu gehört, wie Eigentum übergeht, was Besitz ist, wer wo und wie einen herrenlosen Bienenschwarm verfolgen darf (sic!), wie Verträge zustande kommen, was Vereine sind usw. usf. Außerdem enthält es für bestimmte Vertragstypen (Miete, Werkvertrag, Dienstvertrag, Schenkung, usw.) grobe Grundrahmenbedingungen, die, sofern sie nicht einzelvertraglich, sofern möglich, überschrieben wurden, gelten. Weiterhin finden sich Regelungen für Schadensersatz aus Verträgen und aus "rechtswidrigen" (Achtung, Verkürzung ;) ) Handlungen.

Reicht das mal so grob als Einstieg?
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.451
FRA
So, der Fall bietet bezüglich des Sicherheitsmitarbeiters mit Sicherheit hinreichend Verdachtsmomente für ein rechtswidriges Verhalten. Bezüglich des Gate-Agents als Vertreter der Fluggesellschaft könnte man vertragswidriges Verhalten darlegen.

Für die Allgemeinbildung:
Rechtswidrig verstößt (grob) gegen geltendes Rechts.
Vertragswidrig verstößt gegen eine vertragliche Vereinbarung.

Bei Wikipedia Jura studiert?

Wieso könnte man dem Gate-Agenten und der Fluggesellschaft vertragswidriges Verhalten vorwerfen? Der Fluggast hat rechtzeitig am Gate zu erscheinen. Die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet auf jeden Gast zu warten, ganz egal ob dieser nun mit Magen-Darm-Verstimmung auf dem Klo verweilt, in der Lounge nach drei Bier eingeschlafen ist oder eben von der SiKo aufgehalten wurde.
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Damit wir alle was lernen, wäre eine kurze Erläuterung sicherlich dienlich, um eine weitere sachliche Diskussion führen zu können, anstatt dass hier nur munter Vorwürfe ausgetauscht werden. :idea:

Ich hatte ne ellenlange Antwort geschrieben, weiter oben noch was kopieren wollen, mich verklickt, und vBulletin hat die Antwortbox wieder entfernt.

Nochmal zusammengefasst: ein hypothetischer IDB in diesem Fall stellt eine Pflichtverletzung der Airline aus dem Beförderungsvertrag dar und berechtigt den OP zu Schadenersatz (§ 280 BGB). Die Airline verletzt also des OP Recht auf Beförderung, das sich aus dem Vertrag ergibt. Das führt nicht automatisch zu einer Straftat, wie HONig aber mehrfach behauptet hat:

- rechtswidrig: Ja.
Das "rechtswidrig" steht nicht allein, sondern in einem Kontext ("Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt"). Du kannst nicht einfach ein Wort oder einen Halbsatz aus einem Gesetzestext kopieren, und so interpretieren, wie es dir in den Kram passt.

- Gewalt oder Drohung: Ja. (Sie dürfen die Maschine nicht besteigen, wenn Sie das tun, ist Ihnen klar, daß ich für ordentlich Ärger sorge, jedenfalls implizit)
Dem OP wurde nicht gedroht. Darüber hinaus ist es sehr wohl legitim, jemanden (auch mit Gewalt) am Betreten eines Flugzeuges zu hindern, auf dem er nicht befördert wird. Das würde dir ganz ohne Ticket ja genauso passieren.

Übrigens gab es schon Urteile, nach denen ein IDB *keine* Nötigung darstellt (finde es aber gerade nicht).

- empflndliches Übel: Ja. Gewaltsam aus der Maschine entfert zu werden
Das war überhaupt nicht der Fall.

Auch lustig: Die Rechtsbeugung. Denn offensichtlich hat der Herr Securitas sich da nicht so recht nach Recht und Gesetz verhalten.
Zur Rechtsbeugung sind per Definition schon mal nur Richter oder Amtsträger fähig. Nicht ein Securitas-Mitarbeiter der Dokumente im Auftrag einer Airline kontrolliert.

Ich hatte übrigens auch einen Fehler drin:

FALSCH. Es ist nicht rechtswidrig, sondern vertragswidrig. Du hast von dem ganzen Krempel ja noch viel weniger Ahnung als ich. Die restlichen Punkte spare ich mir jetzt.

Was ich meinte war "Es ist nicht strafrechtswidrig, sondern vertragrechtswidrig" - die Airline verletzt nur eine Pflicht aus einem Vertrag, nicht ein Verbot aus dem StGB.
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Für wombert zunächst: IDB ist ein vertragsrechtlicher Anspruch. Allerdings kann der Weg dahin, der durch den Securitas-Mitarbeiter beschritten wurde, auch rechtswidrig sein.

[--------8<--------]

Für die Allgemeinbildung:
Rechtswidrig verstößt (grob) gegen geltendes Rechts.
Vertragswidrig verstößt gegen eine vertragliche Vereinbarung.

[--------8<--------]

Reicht das mal so grob als Einstieg?

Ganz toll aus Wikipedia zusammengewürfelt...
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Ist der SECURITAS - Mann nicht einfach eine Art Tuersteher, der aufpasst, dass der 'Gast' auch seine Einladungspapiere vollstaendig mitgebracht hat?
Ist es denn dann nicht auch so, dass der Tuersteher ( in diesem Falle leider) entscheiden darf, wer die Privaten Raueme (in diesem Fall das Flugzeug) betreten darf ?
Hier nach der Bundespolizei zu rufen ist laecherlich und da gibt es wohl auch kein Recht, Zugang zum Flugzeug zu erzwingen.
In erster Linie gilt hier einmal das Hausrecht.

Davon abgesehen finde ich es skandaloes, dass man Gefahr laueft auch als korrekt akkreditierter Reisender sich dieser Wilkuer aussetzen zu muessen.
Die Reaktion von LH laesst darauf schliessen, dass der Sachverhalt noch nicht einmal richtig verstanden wurde.
 
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HONig

Guest
Ganz toll aus Wikipedia zusammengewürfelt...

Wie wir seit KTzG wissen, ist das für eine juristische Promotion ja völlig ausreichend für ein magna cum laude.

Aber schön. Wird's doch wieder persönlich. :) Ich dachte schon, wir könnten es hier wirklich mal schaffen, über eine Sache statt über persönliche Animositäten zu diskutieren. Aber wombert scheint der Sache an sich wenig zugetan.

Also, lieber Wombert, zurück zur Sache, auch wenn es Dir, wie Du durch Deine Beiträge zeigst, wenig dorthin zieht:

Ist Dir in Deinem versuchten Verriß meines Posts denn aufgefallen, daß es mehrere Handelnde gibt? Ist Dir aufgefallen, daß diese Handelnden durchaus unterschiedliche "Taten" vollbringen? Nachdem Du (anders als ich) offensichtlich gerade bei Wikipedia nachgelesen hast, weil Du mir Abschreiben vorwirfst (übrigens eine üble Nachrede), weißt Du jetzt ja, daß es durchaus Situationen gibt, die sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können.

Die Rechtswidrigkeit im von Dir zitierten Gesetztestext bezieht sich auf die Drohung. Das stand auch in meinem Post gar nicht in Abrede. Es gibt bekanntlich zulässige Drohungen: "Zahlen Sie gleich, sonst muß ich klagen" und rechtswidrige: "Zahle oder ich bring' Dich um.". Sicherlich - und das sollte man auch gelesen haben können - kann man über die Rechtswidrigkeit der Drohung des Security-Typen trefflich disputieren, doch darauf lässt Du Dich ja vorsorglich nicht ein. Denn er droht damit, wenn ich ihm kein Visum vorzeige, mich nicht an Bord zu lassen oder mich gar wieder gewaltsam von Bord zu entfernen, würde ich einfach an ihm vorbeigehen.

So, nun kann man anfangen zu streiten, was sich aber beim Erstatten der Strafanzeige zunächst erübrigt: Ist diese Drohung rechtswidrig. MichaelFFM vermutet ein Hausrecht, das ihn berechtigen könnte. Von dem macht er aber erkennbar nicht Gebrauch, er behauptet ein Visum wäre für die Einreise erforderlich und deswegen sei die Ausreise verboten. M.E. ist aber genau der Umstand, daß er mich nicht ausreisen lässt, weil ein Dokument fehlt, daß nicht mal notwendig ist, ein rechtswidriges Handeln. In dem Fall hinreichend drohend, ein empfindliches Übel, der OP kann seinen Geschäftstermin nicht in DME nicht wahrnehmen, ist auch erkennbar - und zumindest vorläufig ist alles da, was für eine Strafanzeige ausreicht.

Im zugrundeliegenden Fall bleibe ich durchaus bei meiner Meinung, daß eine Strafanzeige ein Weg hätte sein können. Zumal auch, um die Diskussionssituation etwas umzubauen. Sie war ja doch recht einseitig: Der Securitas-Mensch sah sich im Besitz der alleinigen Wahrheit. Und verfügte über ausreichend Machtmittel, die durchzudrücken. Da lohnt sich Hilfe. Die ist in dem Fall wahlweise durch einen Anruf bei der russischen Botschaft mit entsprechender Transit-Visumsbedarf-Auskunft zu erlangen, Anruf bei einem spezialiserten Rechtsanwalt oder durch die eh vor Ort befindlichen und erreichbaren Beamten der BP. Also bietet es sich an, die um Mithilfe zu bitten.

Die erstellen auch einen schönen Bericht. Der lässt sich später auch für ein Zivilverfahren nutzen, die Beamten als Zeugen laden usw. Viele Fliegen, eine Klappe.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.670
624
Bayern & Tirol
Abstrahieren wir den vorliegenden Fall und dessen Randbedingungen etwas:

- Weiterflug (Internationaler Anschlussflug) ist weiterhin nicht auf demselben Ticket gebucht.

- Der Zubringerflug verspätet sich o. a. und der Anschlußflug wird nicht erreicht.

- Der Pax strandet im Transitbereich, die Russen sind darüber bestimmt non amused.

> Pax kümmert sich auf eigene Kosten um ein Fortkommen.
> Pax ist zur Selbstabhilfe nicht in der Lage, die bösen Russen kümmern sich um den Pax und schicken ihn dahin zurück wo er herkam.

Hier könnte durchaus eine Grauzone vorliegen. Der Securitas Mitarbeiter nur 2 Möglichkeiten gem. Anweisung anwendet: 1. Visum 2. Internationaler Weiterflug auf dem selben Ticket da die Airline hier eh das Beförderungsrisiko trägt.


Eventuell also doch eine Grauzone bei Weiterflug auf Extraticket!

Das darf kein Grund sein.
Die Inder, die während der Aschewolke in MUC im T2 campiert haben, durften auch nicht aus dem Transit, da sie kein Schengen-Visum hatten.
Dabei ist es unerheblich ob sie ein oder zwei Buchungen haben.

Wenn der Flug weg ist, bleibst Du im Transit und nimmst den nächsten. Basta.
Die Visumsregel heisst nicht: "Sie dürfen nur ausreisen, wenn Sie ein Weiterflug auf dem gleichen Ticket mit ausreichender Umsteigezeit haben."

Aber: Ich würde niemals in einem Land umsteigen, in dass ich nicht einreisen darf. Sonst geht es mir, wie den Indern im T2.
Ich kenne auch Horrorstories von Transitpaxen in Moskau oder Ashkhabad, die eine Woche im Transit festsaßen...
 
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Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Sicherlich - und das sollte man auch gelesen haben können - kann man über die Rechtswidrigkeit der Drohung des Security-Typen trefflich disputieren, doch darauf lässt Du Dich ja vorsorglich nicht ein. Denn er droht damit, wenn ich ihm kein Visum vorzeige, mich nicht an Bord zu lassen oder mich gar wieder gewaltsam von Bord zu entfernen, würde ich einfach an ihm vorbeigehen.

So, nun kann man anfangen zu streiten, was sich aber beim Erstatten der Strafanzeige zunächst erübrigt: Ist diese Drohung rechtswidrig. MichaelFFM vermutet ein Hausrecht, das ihn berechtigen könnte. Von dem macht er aber erkennbar nicht Gebrauch, er behauptet ein Visum wäre für die Einreise erforderlich und deswegen sei die Ausreise verboten. M.E. ist aber genau der Umstand, daß er mich nicht ausreisen lässt, weil ein Dokument fehlt, daß nicht mal notwendig ist, ein rechtswidriges Handeln. In dem Fall hinreichend drohend, ein empfindliches Übel, der OP kann seinen Geschäftstermin nicht in DME nicht wahrnehmen, ist auch erkennbar - und zumindest vorläufig ist alles da, was für eine Strafanzeige ausreicht.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Securitas-Typ diese "Drohung" überhaupt nicht ausgesprochen hat, zumindest nicht laut dem OP.

Aber nehmen wir einmal an, es sei so gewesen.

Dann würde § 240 Absatz 2 nicht greifen, denn die Nötigung erfordert ja eine Verwerflichkeit, und von der kann man nicht ausgehen, denn das Ziel der Nötigung ist zwar rechtswidrig (da der Vertrag erfüllt ist), aber der Securitas-Typ im Irrtum ist.

Wie auch immer, du gehst also einfach an ihm vorbei. Dir wurde aber die Beförderung vom Securitas-Typen bereits verweigert (als Erfüllungsgehilfe der Airline darf er das), wenn auch widerrechtlich, aber deshalb hast du ja Anspruch auf Schadenersatz. Jetzt holt die LH halt einfach die Polizei, und lässt dich von Bord schaffen. Du könntest u.U. sogar für diese Demütigung noch Schadenersatz verlangen (wobei ich da meine Zweifel habe, denn du hast dir ja unerlaubt Zutritt zum Flugzeug verschafft).

Der springende Punkt ist: ein IDB in dieser Situation ist nicht rechtens; daraus resultierende Schäden werden durch Schadenersatz rückwärts wiedergutgemacht. Du kannst aber nicht wie im Wilden Westen einfach deine Ansprüche mit Gewalt (und nichts anderes wäre ein Eindringen in das Flugzeug, obwohl es hiess, du dürftest nicht) durchsetzen, bloss weil du dich ungerecht behandelt fühlst. Genau dafür ist unser Rechtssystem ja da.

Zudem: die Ausreise wurde dem OP von einem Polizeibeamten bereits bei der Passkontrolle erlaubt. Der Securitas-Typ verwehrt dem OP lediglich, an Bord des Flugzeugs zu gehen. Daraus ergeben sich auch nur zivilrechtliche Ansprüche, denn es verstößt gegen den Beförderungsvertrag, sofern dieser nicht eine entsprechende Klausel enthält (in den LH-Beförderungsbedingungen unter 7.1.7. ist aufgeführt "Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente sind, in ein Land einreisen wollen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind", aber einreisen wollte er ja nicht, also trifft das nicht zu, von daher ist auch kein Verstoß gegen die Bedingungen anzunehmen).

Wenn der OP einen Geschäftstermin in DME nicht wahrnehmen kann, weil die Airline ihn nicht mitgenommen hat, hat er deshalb *keine* strafrechtlichen Ansprüche, sondern *zivilrechtliche*, z.B. nach § 252 BGB.
 
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H

HONig

Guest
Der Irrtum wäre eine Möglichkeit des Securitas-Wesens gegen eine Strafbarkeit zu argumentieren. Allerdings hat er sich, laut dem Post des OP, nicht näher damit befasst, als er auf seinen Irrtum hingewiesen wurde. Die Gate-Dame hat ihn da auch drauf hingewiesen. Mithin halte ich es für schwierig, daß er sich da auf einen Irrtum hinausreden kann.

Die Konsequenzen des (widerrechtlichen) Self-Boarding ohne Zustimmung war nur ein Beispiel, für den Inhalt der (sehr wahrscheinlich durch entsprechendes Auftreten auch non-verbal) kommunizierten Drohung, ebenso wie der Geschäftstermin. Bei dem Du übrigens nicht davon ausgehen kannst, daß er nur zivilrechtliche Ansprüche rechtfertigt: "Wenn Sie jetzt nicht sofort ein überflüssiges Visum herbeizaubern und zu 100% nach meiner Pfeife tanzen, dann sorge ich dafür, daß Ihr Termin im Transitbereich in DME platzt" ist eine widerrechtliche Drohung. Der platzende Termin kann durchaus auch das empfindliche Übel sein.
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
"Wenn Sie jetzt nicht sofort ein überflüssiges Visum herbeizaubern und zu 100% nach meiner Pfeife tanzen, dann sorge ich dafür, daß Ihr Termin im Transitbereich in DME platzt" ist eine widerrechtliche Drohung. Der platzende Termin kann durchaus auch das empfindliche Übel sein.

Du denkst dir mit jedem Post zunehmend abstruseren Unsinn aus, nur um deine Aussagen zu untermauern. Das macht die ursprüngliche Behauptung, das IDB sei ja eine Straftat, nicht richtiger.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.451
FRA
Die Rechtswidrigkeit im von Dir zitierten Gesetztestext bezieht sich auf die Drohung. Das stand auch in meinem Post gar nicht in Abrede. Es gibt bekanntlich zulässige Drohungen: "Zahlen Sie gleich, sonst muß ich klagen" und rechtswidrige: "Zahle oder ich bring' Dich um.". Sicherlich - und das sollte man auch gelesen haben können - kann man über die Rechtswidrigkeit der Drohung des Security-Typen trefflich disputieren, doch darauf lässt Du Dich ja vorsorglich nicht ein. Denn er droht damit, wenn ich ihm kein Visum vorzeige, mich nicht an Bord zu lassen oder mich gar wieder gewaltsam von Bord zu entfernen, würde ich einfach an ihm vorbeigehen.

Er hat Dir auch gedroht :eek: Das hat er gesagt?

Erst einmal musst Du gewaltsam durch das Drehkreuz gehen, aber alles nur Details...

So, nun kann man anfangen zu streiten, was sich aber beim Erstatten der Strafanzeige zunächst erübrigt: Ist diese Drohung rechtswidrig. MichaelFFM vermutet ein Hausrecht, das ihn berechtigen könnte. Von dem macht er aber erkennbar nicht Gebrauch, er behauptet ein Visum wäre für die Einreise erforderlich und deswegen sei die Ausreise verboten. M.E. ist aber genau der Umstand, daß er mich nicht ausreisen lässt, weil ein Dokument fehlt, daß nicht mal notwendig ist, ein rechtswidriges Handeln. In dem Fall hinreichend drohend, ein empfindliches Übel, der OP kann seinen Geschäftstermin nicht in DME nicht wahrnehmen, ist auch erkennbar - und zumindest vorläufig ist alles da, was für eine Strafanzeige ausreicht.

Dich nicht ausreisen zu lassen, stellt ein rechtswidriges Verhalten dar?

Wunderbar, dann brauche ich künftig keine blöden Visa mehr zu beantragen (kostet eh nur Geld), sondern verklage einfach die Mitarbeiter der Airline/des Dienstleisters, wenn er mich nicht ausreisen lässt.

Einen wichtigen Termin hatte der OP in DME auch? Hat er garnicht geschrieben...

Im zugrundeliegenden Fall bleibe ich durchaus bei meiner Meinung, daß eine Strafanzeige ein Weg hätte sein können. Zumal auch, um die Diskussionssituation etwas umzubauen. Sie war ja doch recht einseitig: Der Securitas-Mensch sah sich im Besitz der alleinigen Wahrheit. Und verfügte über ausreichend Machtmittel, die durchzudrücken. Da lohnt sich Hilfe. Die ist in dem Fall wahlweise durch einen Anruf bei der russischen Botschaft mit entsprechender Transit-Visumsbedarf-Auskunft zu erlangen, Anruf bei einem spezialiserten Rechtsanwalt oder durch die eh vor Ort befindlichen und erreichbaren Beamten der BP. Also bietet es sich an, die um Mithilfe zu bitten.

Vielleicht sollte mal jemand Strafanzeige gegen Dich stellen! Du bist schon wieder am Polarisieren und meinst im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein: :rolleyes:
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
"Wenn Sie jetzt nicht sofort ein überflüssiges Visum herbeizaubern und zu 100% nach meiner Pfeife tanzen, dann sorge ich dafür, daß Ihr Termin im Transitbereich in DME platzt" ist eine widerrechtliche Drohung. Der platzende Termin kann durchaus auch das empfindliche Übel sein.

Ich würde hier gerne mal auf die TSA Handlungen, sowie unsere Freunde in Israel hinweisen. Da geht noch viel mehr.

Der Termin im Transitbereich ist aber interessant. Wobei man eventuell mal einen Völkerrechtler hinzuziehen sollte, wie ein Termin in einem internationalen Transitbereich zu werten ist.

Sehr Aufschlussreich in diesem Zusammenhang wäre zu erfahren, wie der Securitas Mitarbeiter mit anderen visalosen TransitPaxen verfahren ist.

So ganz kann ich so manche Herleitung hier jedoch nicht nachvollziehen. Denn dann könnte ich überall auf der Welt von Transitbereich zu Transitbereich hoppen, so wie ich gerade lustig bin. Auch wenn ich (vergleichbar eines unflex Tickets und verpassten Abflug) dann erst immer im Transitbereich (m)ein weiteres Ticket buche.

Ich möchte dafür wetten, dass im Hintergrund geprüft wurde, ob der Anschlußflug erreicht wird, und daraufhin der Zugang dann doch gewährt wurde. (Aber dieses ist nur eine Vermutung.)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.783
5.523
Auch lustig: Die Rechtsbeugung. Denn offensichtlich hat der Herr Securitas sich da nicht so recht nach Recht und Gesetz verhalten.

Mit Sicherheit nicht, da der Dokumentenkontrolleur bereits weder

§ 339 StGB meinte:
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter

ist, denn er wird für die aus den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Reisedokumente verpflichtete Fluggesellschaft tätig.

Zum Thema Bundespolizei:

In der Situation würde dann m.E. relativ schnell der Satz

Polizeibeamter meinte:
Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

fallen. Erstens ist sie das, weil es im Verhältnis Fluggesellschaft - Fluggast um eine Beförderungsverweigerung aufgrund der AGB (= fehlende ordnungsgemäße Reisedokumente) geht, zweitens wird sich kein Polizeibeamter die Finger daran verbrennen wollen, daß er auch nur den Anschein erweckt, er würde die Beförderung des betreffenden Fluggastes anordnen wollen. Da wird vielleicht zur Klärung der Situation der Versuch unternommen werden, zwischen den Beteiligten zu vermitteln, aber wenn das nichts gibt, ist der Einsatz beendet.

Was die Polizeibeamten als Zeugen in einem Zivilprozeß wegen Ansprüchen aufgrund IDB dem Kläger bringen sollen, erschließt sich mir nicht. Die würden dann mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit sinngemäß das aussagen, was ich im vorherigen Absatz geschrieben habe.

Fortsetzung folgt, die Aufarbeitung muß ich etwas strecken, sonst wird es unübersichtlich. ;)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.783
5.523
Weiter geht es.

Ich könnte mir möglicher Weise eine Nötigung vorstellen oder eine Freiheitsberaubung. Möglicher Weise auch Amtsanmaßung, wenn das Gewand aus dem Supermarkt stammt oder er weit über seine Befugnisse agiert. :)

Ich kann mir hier nichts davon vorstellen.

Um mal mit den einfachen Sachen anzufangen:

Amtsanmaßung ist nicht, siehe

§ 132 StGB meinte:
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weder das eine noch das andere trifft zu, da der Dokumentenkontrolleur im Auftrage der LH und aufgrund deren Verpflichtung zur Prüfung der Reisepapiere tätig wird.

Freiheitsberaubung fällt auch flach, "Einsperren" liegt sowieso nicht vor, die Alternative "auf andere Weise der Freiheit beraubt" und kommt bei dem Verbot, einen bestimmten Raum (= das Flugzeug) zu betreten, nicht in Betracht.

Probieren wir doch mal die Nötigung: § 240 StGB Nötigung
- rechtswidrig: Ja.
- Gewalt oder Drohung: Ja. (Sie dürfen die Maschine nicht besteigen, wenn Sie das tun, ist Ihnen klar, daß ich für ordentlich Ärger sorge, jedenfalls implizit)
- empflndliches Übel: Ja. Gewaltsam aus der Maschine entfert zu werden
- zu Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt: Ja.

Hier fehlt bereits die Auseinandersetzung mit der Zweck-Mittel-Relation (§ 240 Abs. 2 StGB).

Wenn der Passagier sich gegen den Willen des Dokumentenkontrolleurs bzw. Gatepersonals den Zugang zum Flugzeug verschaffen will bzw. verschafft, wird bei realitätsnaher Betrachtung eher der Flugkapitän entscheiden, was passiert - und der übt (für die Fluggesellschaft) das Hausrecht für das Flugzeug aus.

Unterstellt, bereits der Dokumentenkontrolleur träfe die Aussage "Sie dürfen das Flugzeug nicht besteigen, sonst rufe ich die Polizei" kann ich darin beim besten Willen keine Drohung mit einem empfindlichen Übel sehen. Wenn man dann am Gate stehen bleibt und die Polizei kommt, wird herumdiskutiert werden, voraussichtliches Ergebnis siehe mein vorheriges Posting. Wenn man in den Flugzeug gelangt, der Flugkapitän die Beförderung verweigert und man nach verweigertem freiwilligen Verlassen letztlich gewaltsam aus dem Flugzeug verbracht wird, fehlt der Zusammenhang zur Ankündigung des Dokumentenkontrolleurs, sondern dies beruht dann auf der Ausübung des Hausrechts durch den Flugkapitän.

Lieber wombert, manche Handlungen können sowohl vertrags- als auch rechtswidrig sein.

Unterscheide mal entspannt zwischen Zivil- und Strafrecht.

Für die Allgemeinbildung:
Rechtswidrig verstößt (grob) gegen geltendes Rechts.
Vertragswidrig verstößt gegen eine vertragliche Vereinbarung.

Anbei ein Link zum BGB:

BGB - B

Hier kann man dann mal mit der Suchfunktion des Browsers die Begriffe "rechtswidrig" und "widerrechtlich" (anderes Wort für dasselbe Gemeinte) durchlaufen lassen. Ich verrate nicht zuviel oder nichts Unerwartetes, wenn ich sage, man wird fündig werden. Daß Rechtswidrigkeit ein rein strafrechtlich besetzter Begriff ist (darum ging es insoweit ja anscheinend), stimmt schlichtweg nicht.

Habe ich noch irgendwas vergessen? ;)
 

TiKo

Aktives Mitglied
22.02.2011
131
0
3. Qualität kostet Geld. Schlecht ausgebildete und schlecht bezahlte MItarbeiter können seltenst eine hohe Qualität liefern. Dies ist im Sicherheitsgewerbe (insbesondere an Flughäfen) kein ausgesprochenes Frankfurt/Lufthansa/Securitas-Phänomen. Was man bei so manchem TSA-Mitarbeiter in den USA erlebt oder wie man selbst an einigen Flughäfen behandelt (CDG ist da mein Favorit) wird, zeigt immer wieder, dass man zu den gezahlten Löhnen scheinbar keine guten Mitarbeiter bekommt. Diese nutzen Ihre Uniform/Macht dann auch sehr gerne zum Schikanieren der Passagiere aus.
und eine eventuell schlechte ausbildung hat jetzt genau was mit einem niedrigen IQ zu tun?

4. Nutze doch Deinen richtigen Nick für Deine Beiträge, insbesondere wenn Du persönlich werden willst und jemanden als "dümmlich" und "arrogant" hinstellst. Im HONig-Thread bist Du mit Deinen wenigen Beiträgen schon aufgefallen und ohne jetzt hier den großen Detektiv spielen zu wollen, lässt sich eine gewisse Ähnlichkeit im Schreibstil zwischen Dir und jalapene (der sich für Deinen äusserst substanziellen Beitrag auch noch bedankt) herstellen: Verwendung von Kleinschreibung und häufiges Setzen von ...

ja bin ich... allem anschein nach positiv, wie man unschwer an den zahlreichen danksagungen meines beitrags dort leicht sehen kann

ich habe auch nicht dich als dümmlich bezeichnet, sondern deinen post
persönlich warst eigentlich in erster linie du, indem du mit deinem post schlechter verdienende auch gleich als dumm hinstellst
auf den rest gehe ich echt net weiter ein... ist mir ehrlich gesagt zu paranoid
"was? jemand ist nicht meiner meinung? und dann gibts noch jemanden der bestätigt das auch noch? das kann ja garn icht sein!"
 

HamburgAround

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
365
0
Hamburg
Also, ich denke, dass wir Anfeindungen grundsätzlich sein lassen sollten - nicht nur zu diesem Thema.

Ich denke, dass hier einfach viele Dinge ineinander gegriffen haben. So prüft die BP ja meine Ausreiseberechtigung, nicht aber die Einreiseberechtigung - sonst müsste ja jeder von denen die Einreisebestimmungen ALLER per Flugzeug erreichbaren Länder kennen. Er kennt jedoch lediglich die Einreisebestimmungen für Nicht-Staatsbürger und die Hinderungsgründe für das Ausreisen von Staatsbürgern und Nicht-Staatsbürgern - das reicht sicher auch!

LH prüft/oder lässt leider prüfen, ob sie mich am Zielort wieder loswerden!

Ansonsten kann ich auch nur ergänzen, dass unterschiedliche Tickets kein Grund sein können - das ändert doch nur Kostenübernahmefragen (für Umbuchungen/Hotelbuchungen etc.).

So ein Fall kann ja aber auch anders entstehen:
Pax mit Visum für einmalige Einreise reist regulär ein (Stempel auf dem Visum, Nutzung erfolgt), nun checkt er am Rückreisetag ein, geht durch die Passkontrolle (zweiter Stempel auf dem Visum, Visum erledigt, berechtigt nicht mehr zur Einreise), SiKo und der Flug fällt aus. Der wäre dann in der gleichen Situation - darf nicht wieder einreisen und nur im Transit verbleiben. Die Fluggesellschaft muss dann zwar entschädigen etc., der Pax ist jedoch ebenfalls im Transit.
Und wer ist jetzt der Schuldige?

Ich denke, dass wir das Thema dann abhaken können.
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.028
So ein Fall kann ja aber auch anders entstehen:
Pax mit Visum für einmalige Einreise reist regulär ein (Stempel auf dem Visum, Nutzung erfolgt), nun checkt er am Rückreisetag ein, geht durch die Passkontrolle (zweiter Stempel auf dem Visum, Visum erledigt, berechtigt nicht mehr zur Einreise), SiKo und der Flug fällt aus. Der wäre dann in der gleichen Situation - darf nicht wieder einreisen und nur im Transit verbleiben. Die Fluggesellschaft muss dann zwar entschädigen etc., der Pax ist jedoch ebenfalls im Transit.
Und wer ist jetzt der Schuldige?

Ich denke, dass wir das Thema dann abhaken können.

Bei der Aschewolke waren auch einige viele in FRA im Transitbereich gestrandet.
 

MapleLeaf

Neues Mitglied
11.04.2011
17
0
FRA
dort arbeiten viele die einfach mal den grossen max raushängen lassen wollen weil sie es sonst nirgends können.die hälfte derer dort sind rassisten die wenn man mal genau drauf achtet sich darauf versteifen farbige passagiere zu stoppen und dumme fragen zu stellen.naja was kann man denn auch für den lohn erwarten?
da bekommt man halt nur den müll den sonst keiner möchte ab.das schlimmste ist das furchtbare deutsch und englisch das viele doch sprechen.einfach nur zum kotzen!für usa flüge muss man bei einigen sein esta vorzeigen.für was denn?das ist doch im system ganz klar drin ob jemand esta hat oder nicht.ohne esta gibt es zum beispiel gar keine api oder api ok bordkarte.pure schikane.leider wird durch diese trottel auch öfter mal ein flug verspätet oder leute unbegründet abgeladen.schrecklich was sich heutzutage so alles airport security nennen darf.da ist mir die tsa ja lieber.die haben zwar auch nicht viel mehr im kopf,sind wenigstens etwas "freundlicher" zu passagieren und drohen nicht gleich jemanden vom flug auszuschliessen sollte man mal gelangweilt sein fragen zu beantworten,die sowieso keinen sinn machen!sind nur meine 2 cent dazu!
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
dort arbeiten viele die einfach mal den grossen max raushängen lassen wollen weil sie es sonst nirgends können.die hälfte derer dort sind rassisten die wenn man mal genau drauf achtet sich darauf versteifen farbige passagiere zu stoppen und dumme fragen zu stellen.naja was kann man denn auch für den lohn erwarten?
da bekommt man halt nur den müll den sonst keiner möchte ab....

Danke für deine tolerante Meinung!

Ich habe nur bis zum ... gelesen. Rassisten hin oder her. Ist jemand, der bei Menschen von Müll spricht, soviel besser? Arbeitnehmer sind somit Müll, soso!?

Just my 2 Cent.
 
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MapleLeaf

Neues Mitglied
11.04.2011
17
0
FRA
wenn jemand unbegründet einen pax ablädt nur weil er sich selbst seiner arbeit nicht sicher ist dann bezeichne ich das als nervig.ist nicht an alle dort arbeitenden menschen gerichtet und das mit dem müll war sicher etwas übertrieben gebe ich zu.was ich nur nicht verstehen kann ist das sich airlines so etwas gefallen lassen.
wie kann es denn möglich sein das jemand der aufs schlechteste geschult wurde solche rechte hat?den arbeitnehmer trifft ja hier keine schuld,es ist ja der arbeitgeber der absolut schlampig handelt und seine eigenen arbeitnehmer schlecht aussehen lässt.dass dies nur keinem auffällt finde ich furchtbar!
 
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OliverLHFan

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04.04.2009
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Ich weiß jetzt nicht, ob das bei mir heute einer von Securitas war, aber bei mir wollte er den ESTA-Ausdruck sehen, weil irgendwas davon im System stand. Ich hatte ihn mal mitgenommen, aber was wäre wohl passiert, wenn ich mich an die offizielle Anordnung gehalten hätte !?!

Oliver

Edit: Oh, MapleLeaf hat was Ähnliches schon geschrieben, habe ich überlesen. Sorry.
 

MapleLeaf

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11.04.2011
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Ich weiß jetzt nicht, ob das bei mir heute einer von Securitas war, aber bei mir wollte er den ESTA-Ausdruck sehen, weil irgendwas davon im System stand. Ich hatte ihn mal mitgenommen, aber was wäre wohl passiert, wenn ich mich an die offizielle Anordnung gehalten hätte !?!

Oliver

Edit: Oh, MapleLeaf hat was Ähnliches schon geschrieben, habe ich überlesen. Sorry.

Dann hätten sie Dich unnötig aufgehalten,wahrscheinlich ein neues ESTA machen lassen,und Dir am Ende noch nicht einmal gesagt was überhaupt das Problem ist.Da lob ich mir doch die Continental

PS:Stand auf deiner Bordkarte API oder API OK?Wenn ja dann ist es Unsinn den ESTA ausdruck nochmal zu zeigen,da man ohne ESTA weder eine API noch API OK Bordkarte bekommt.So wurde es mir jedenfalls mal von einem Flight Manager gesagt
 
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