SECURITAS-Doc-Check in FRA, VISUM-Frage und LH Kundendialog

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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
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Huch? LH ist kein Vertragspartner? Der OP ist mit denen doch geflogen? Nur weil US ein Ticket Ausstellt ist LH doch Vertragspartner des OP.
Wochen später habe ich den Thread dann mal nachgelesen und möchte diese Aussage nicht so stehen lassen, denn sie kommt sinngemäß regelmäßig auch von der LH-Hotline, einschl. der SEN-Hotline: "Sie hatten zwar bei uns einen Flug gebucht und bezahlt, der von CO ausgeführt wurde, aber mit ihren Ansprüchen müssen sie sich direkt an Continental wenden, wenn die sich nicht vertragsgemäß verhalten haben. Steht auch so in unseren AGB."

Mal abgesehen davon, dass mir auf Nachfrage nie die entsprechende Passage in den AGB genannt werden konnte :rolleyes:, ist es nach deutschem Recht (was nach den AGB - zu recht! - Anwendung findet) Unfug: Vertragspartner sind diejenigen, zwischen denen ein (unmittelbarer) Austausch stattfindet. Bei einem Ticket von US gegen US-DM-Meilen sind die einzigen und alleinigen Vertragspartner US und der Pax.

US leistet einen Flug an den Pax und erhält die Meilen vom Pax.
Pax leistet (zahlt) die Meilen an US und erhält den Flug von US.

Pax zahlt nix an LH und vereinbart nix mit LH.

US bedient sich zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen, zB LH, die der US gegen Entgelt das Recht einräumen, einen Vertragspartner der US auf ihrem Flug mitfliegen zu lassen. Aber das sind Ansprüche, die zwischen den Vertragspartner US und LH geklärt werden müssen. Du selbst kannst da gar nicht gegen LH Ansprüche stellen, denn es fehlt die Anspruchsgrundlage - das vertragliche Verhältnis. Das besteht nur mit US. (Bevor die Gegenrede kommt, LH fliegt einen doch: Ja - aber aufgrund deren Vertrag mit US. Mit dem Pax hat LH keinen Vertrag, denn LH nimmt keine US-Meilen. Gegenbeweis wäre antretbar, wenn es gelänge, bei der LH-M&M-Hotline einen Flug zu buchen, für den sie die Meilen bei einer fremden Gesellschaft - US - von deren Dividend Miles-Konto abzubuchen).

Gleichermaßen verhält es sich bei einen M&M-Awardflug, bei dem ein Segment op. bei CO ist und bei dem ein Vorfall ist. M&M will einem weismachen ("abwimmeln"), dass man das direkt mit CO ausmachen müsste, da die Vertragspartner seien - falsch, nicht mein Vertragspartner, also kann ich keine Ansprüche gegen CO geltend machen, ich habe denen nie etwas bezahlt (und für die Experten - es gab auch kein cic! :p ). Bei einem M&M-Award ist bezüglich der Flugleistungen einzig M&M Vertragspartner und damit Anspruchsgegner. Alles weitere sind Vertragsverhältnisse der LH mit ihren Erfüllungsgehilfen (den anderen Fluggesellschaften). Lasse ich übrigens gerade die Rechtsabteilung der Supervisorin von der M&M-Hotline erklären... :rolleyes:
 
H

HONig

Guest
Huch, Du gehst gegen LH vor? ;)

Finde ich immer gut, deren Rechtsabteilung mal das geltende Recht zu erklären. Das müssen sie noch lernen :)
 
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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
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DUS
Ich fürchte, ich muss Dich enttäuschen - alles außerhalb jeglicher Klagen. ;)

Die Rechtsabteilung von LH hat da auch kein Problem mit, zumal das jeder Nachwuchsjurist bereits nach dem BGB-Schein und jeder Nachwuchs-BWLer nach dem P-Recht-Kurs klar hat. Lediglich für den First- und Second Level Support ist das noch ein Problem, da damit die Abwimmel-Strategie nicht funktioniert.

Wobei das Stottern beim Support einsetzt :D , wenn man sie vor die Herausforderung stellt, man hätte zum einen ein Problem mit einem M&M-Award auf einem CO-Segment gehabt (dann wird gern auf CO verwiesen, da die das Segment geflogen haben und damit Anspruchsgegner seien) und zum anderen ein Problem mit einem US-DM-Award auf einem LH-Segment gehabt (da soll es dann danach gehen, dass der Flug mit US-DM-Meilen bezahlt worden sei). Bei der Frage, welches der beiden Probleme sie denn lösen wollen, denn sowohl nach der einen Regelung (fliegende Airline) als auch nach der anderen Regelung (bei wem der Flug bezahlt wurde) ist genau ein Problem IHR Problem => "Öhm, tja, äh, wenn Sie das so sagen, ..." ==> ??? ==> Nächster Supervisor...
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
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DUS
nen BGB Schein mit einen Privatrechtskurs für BWLer zu vergleichen ist ja unfassbar !!!!!
Welches von beiden hast Du denn gemacht? :p

Hab ich gesagt, dass die gleichwertig sind??? :eek: Wo????? :eek: :eek:

Das von mir Geschriebene hat ein Nachwuchs-BWler mit dem P-Recht-Schein aus meiner ehemaligen Uni tatsächlich drauf. Ist simpelstes Privatrecht: Privatrechtliche Ansprüche bedürfen einer Anspruchsgrundlage, im Regelfall eines Vertrages, den ein Leistungsaustausch kennzeichnet.

Oder willst Du mitteilen, dass das nach einem BGB-Schein bei Juristen noch nicht sitzt? Würde mir immerhin einiges über den Ruf der Anwälte erklären... ;)

Mal abgesehen davon, dass mir auf Nachfrage nie die entsprechende Passage in den AGB genannt werden konnte :rolleyes:, ist es nach deutschem Recht (was nach den AGB - zu recht! - Anwendung findet) Unfug: Vertragspartner sind diejenigen, zwischen denen ein (unmittelbarer) Austausch stattfindet. Bei einem Ticket von US gegen US-DM-Meilen sind die einzigen und alleinigen Vertragspartner US und der Pax.

US leistet einen Flug an den Pax und erhält die Meilen vom Pax.
Pax leistet (zahlt) die Meilen an US und erhält den Flug von US.

Pax zahlt nix an LH und vereinbart nix mit LH.

US bedient sich zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen, zB LH, die der US gegen Entgelt das Recht einräumen, einen Vertragspartner der US auf ihrem Flug mitfliegen zu lassen. Aber das sind Ansprüche, die zwischen den Vertragspartner US und LH geklärt werden müssen. Du selbst kannst da gar nicht gegen LH Ansprüche stellen, denn es fehlt die Anspruchsgrundlage - das vertragliche Verhältnis. Das besteht nur mit US. (Bevor die Gegenrede kommt, LH fliegt einen doch: Ja - aber aufgrund deren Vertrag mit US. Mit dem Pax hat LH keinen Vertrag, denn LH nimmt keine US-Meilen. Gegenbeweis wäre antretbar, wenn es gelänge, bei der LH-M&M-Hotline einen Flug zu buchen, für den sie die Meilen bei einer fremden Gesellschaft - US - von deren Dividend Miles-Konto abzubuchen).

Gleichermaßen verhält es sich bei einen M&M-Awardflug, bei dem ein Segment op. bei CO ist und bei dem ein Vorfall ist. M&M will einem weismachen ("abwimmeln"), dass man das direkt mit CO ausmachen müsste, da die Vertragspartner seien - falsch, nicht mein Vertragspartner, also kann ich keine Ansprüche gegen CO geltend machen, ich habe denen nie etwas bezahlt (und für die Experten - es gab auch kein cic! :p ). Bei einem M&M-Award ist bezüglich der Flugleistungen einzig M&M Vertragspartner und damit Anspruchsgegner. Alles weitere sind Vertragsverhältnisse der LH mit ihren Erfüllungsgehilfen (den anderen Fluggesellschaften).
 
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H

HONig

Guest
Ach, LHs Rechtsabteilung nimmt dann schon noch Stellung. Ich finde den Satz "keine weitere Stellung" eine unglaubliche Frechheit. Der Beschwerdeführer entscheidet, ob der Beschwerde abgeholfen wurde - und nicht der, der sie empfangen hat...
 
Z

Zurich Flyer

Guest
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hier geht's ja mal wieder spannend zu und her. na dann, gut glück und weidmanns heil in der neuen woche