Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
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Im neuen Focus erklärt auch der CEO von Adidas dass Hoeness im Aufsichtsrat bleiben soll, da bietet sich doch ein mildes Urteil an :rolleyes: Auch als bekennender Bayern-Fan muss ich feststellen, dass die Spezl-Wirtschaft in Bayern offenbar nach wie vor gut funktioniert, wenn schon die Staatsanwalt auf 2 Jahre plädieren sollte. Dann brauchst Du als Verteidiger ja nicht mehr viel machen ausser das Honorar einstreichen.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Im neuen Focus erklärt auch der CEO von Adidas dass Hoeness im Aufsichtsrat bleiben soll, da bietet sich doch ein mildes Urteil an :rolleyes: Auch als bekennender Bayern-Fan muss ich feststellen, dass die Spezl-Wirtschaft in Bayern offenbar nach wie vor gut funktioniert, wenn schon die Staatsanwalt auf 2 Jahre plädieren sollte. Dann brauchst Du als Verteidiger ja nicht mehr viel machen ausser das Honorar einstreichen.

Der Verteidiger hat sein Geld sicher verdient, bevor die Staatsanwaltschaft öffentlich ein mildes Urteil erwartet.
 
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wonderknabe

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
266
4
Wohnen: CGN, Fliegen: DUS
Ich bin kein Jurist und blicke nicht mehr voll durch:
1. Bei Steuern wird unterschieden zwischen einer Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB und § 376 AO) und Festsatzungsverjährung (§169,370 AO). Bei der Strafverfolgungsfrist geht es darum wann eine strafrechtlich relevante Verjährung beginnt, bei der Festsaetzungsverjährung geht es darum wie lange das Finanzamt zur Festsaetzung Steuernachzahlungen berechtigt ist.
2. Die Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB) beträgt 5 Jahre, allerdings führte der Gesetzgeber Ende 2008 eine verschärfte Regelung (§ 370 AO) für besonders schwere Fälle ein. Damit verlängert sich die Strafverfolgungsverjährung von 5 auf 10 Jahre, Gemäß Rechtssperechung des Bundesgerichtshofs beginnen besonders schwere Fälle ab EUR 50.000/100.000.
3. Die Festsatzungsfrist beträgt nach §169 AO 10 Jahre.
4. Mir ist schleierhaft mit welcher Begründung nun die Staatsanwaltschaft § 370 AO mit der festgelegten 10 jährigen Strafverfolgungsverjährung aushebeln will.

Ich bin auch kein Jurist, stelle aber mal eine Vermutung an:
Es ist ja so, dass für ein Verbrechen immer nur die Strafe verhängt werden kann, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung vorgesehen war. Beispiel: Ich begehe heute einen Diebstahl (Freiheitsstrafe von max. 5 Jahren), morgen wird die maximale Freiheitsstrafe auf 7 Jahre erhöht und übermorgen ist meine Verhandlung vor Gericht. Ich kann trotzdem zu maximal 5 Jahren Haft verurteilt werden.
Wenn jetzt 2008 die Änderung der Verjährungsfristen stattgefunden hat, dann sind die bis 2008 hinterzogenen Steuern trotzdem noch nach 5 Jahren (also spätestens 2013) verjährt. Und wenn von 2008-2013 halt "nur" noch 900.000 Euro hinterzogen wurden, dann wäre ja alles in Ordnung.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.290
CGN
Ich bin auch kein Jurist, stelle aber mal eine Vermutung an:
Es ist ja so, dass für ein Verbrechen immer nur die Strafe verhängt werden kann, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung vorgesehen war. Beispiel: Ich begehe heute einen Diebstahl (Freiheitsstrafe von max. 5 Jahren), morgen wird die maximale Freiheitsstrafe auf 7 Jahre erhöht und übermorgen ist meine Verhandlung vor Gericht. Ich kann trotzdem zu maximal 5 Jahren Haft verurteilt werden.
Wenn jetzt 2008 die Änderung der Verjährungsfristen stattgefunden hat, dann sind die bis 2008 hinterzogenen Steuern trotzdem noch nach 5 Jahren (also spätestens 2013) verjährt. Und wenn von 2008-2013 halt "nur" noch 900.000 Euro hinterzogen wurden, dann wäre ja alles in Ordnung.

Kenne mich mit diesem Strafrechtszeug (solange es nix mit Verfassungsrecht zu tun hat) auch nicht so richtig aus, aber wenn ich das richtig erinnere gilt das Rückwirkunsverbot für Verjährungsfristen nicht völlig.
Wurde am Beispiel der Nazi-Morde entschieden. Nach dem 2. Weltkrieg gab es noch eine Verjährungsfrist für Mord. Als man dann an diese Grenze rankam, wo man die Nazi-Mörder hätte nicht mehr bestrafen können hat man die Verjährungsfrist zunächst 1 oder 2 mal verlängert und schließlich völlig aufgehoben. Damals haben die Gerichte argumentiert, die Verlängerung verstoße nicht gegen das Rückwirungsverbot, solange die Straftat im Zeitpunkt der Änderung der Verjährungsfrist noch nicht verjährt war. (Wenn also zB Verjährung am 1.1.1970 eingetreten wäre, musste der Gesetzgeber bis zum 31.12.1969 ein Gesetz machen, dass die Frist verlängert). Die Begründung lief (IIRC) so in die Richtung, dass die Verjährungsfrist nichts mit der eigentlichen Strafbarkeit des Verhaltens zu tun hat, sondern nur eine Art "Absehen von Strafverfolgung" ist, wenn durch Zeitablauf das Unrecht nicht mehr so präsent ist. Da sie somit den eigentlichen Straftatbestand nicht berührt ist das Rückwirkungsverbot nicht anwendbar. Eine Verlängerung der Frist ist aus Vertrauensschutzgesichtspunkten erst nicht mehr möglich, wenn die Frist einmal endgültig abgelaufen war, weil der Verbrecher dann keinesfalls mehr mit Verfolgung zu rechnen braucht.

Wenn ich das alles also richtig erinnere, müsste nach dem alten Recht die Frist für Hoeneß irgendwann mal abgelaufen sein.
 
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boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.888
498
GVA
Es ging um den Vergleich Sozialbeiträge in D und CH. Natürlich muss dann alles mit allem verglichen werden, was denn sonst?


In D beträgt die Höchstrente 2200 Euro p.M. Im Gegensatz zur Höchstrente der 1. Säule in der Schweiz kann man in Deutschland übrigens davon leben.

Ich hoffe Du merkst selber wie sehr Du Dich widersprichst. Wenn Du die gesamten Sozialbeitraege vergleichst, solltest Du bei der Rentenhoehe auch die Rente der 2. Saeule beruecksichtigen, da diese ebenso wie die 1. Saeule oder die gesetzliche Rente in D verpflichtend ist.

Und jetzt musst Du mir mal erzaehlen wieviel % der Bevoelkerung in D die Hoechstrente erhalten. Dafuer musst Du 45 Jahre ein Gehalt in Hoehe der Beitragsbemessungsgrenze bezogen haben. Wer verdient mit 20 nach dem Schulabschluss bereits 65K EUR p.a?

Zudem ist die Besteuerung der Rentenzahlung in D hoeher als in CH, d.h. netto bleibt Dir in CH auch mehr davon.

Der Höchstsatz gilt ab 55, ist aber insoweit die Ausnahme, dass in diesem Alter kaum mehr jemand in der Schweiz arbeitet. Warum wohl...;) Zwischenschritte gibt es bei 25, 35, 45 Jahren, dabei werde die Beiträge jeweils deutlich gesteigert.



Nein, darum geht es hier, wie oben gezeigt, nicht. Die deutschen Sozialversicherungsbeiträge betragen übrigens nur 0%, wenn man ALV, RV, GkV etc weglässt.;) Entweder vergleicht man alles, oder man kann es gleich lassen. Aber einzelne Teile rauszunehmen ist komplett sinnfrei.

also ich habe dieser Tage noch eine Praesentation zur 2. Saeule gesehen. Die von Dir genannten Zwischenschritte kommen da irgendwie nicht vor. Ich wuerde mir auch wuenschen, wenn Du den letzten Punkt selber beherzigst um eine ausgewogene Darstellung zu geben.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.888
498
GVA
Ja, und wer kann in der Schweiz von den 2300 CHF leben? Entweder richtig vergleichen, oder es lassen. Pflichtbeitrag bleibt Pflichtbeitrag.

Im Deutschland kannst sich übrigens auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und eine PKV für 50 Euro im Monat (bei XX Euro Selbstbehalt) abschließen. Da liegen die Sozialbeiträge bei weit unter 10%. Ob das wohl ein sinnvolles Beispiel ist...

nochmal. in der Schweiz hast Du 2 verpflichtende Saeulen. Die musst Du schon beruecksichtigen. Alles andere ist Milchmaedchen. Und wieso betraegt die Durchschnittsrente in D um die 800 EUR? Davon kann man in D leben?
 
F

feb

Guest
Ich bin kein Jurist und blicke nicht mehr voll durch:
1. Bei Steuern wird unterschieden zwischen einer Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB und § 376 AO) und Festsatzungsverjährung (§169,370 AO). Bei der Strafverfolgungsfrist geht es darum wann eine strafrechtlich relevante Verjährung beginnt, bei der Festsaetzungsverjährung geht es darum wie lange das Finanzamt zur Festsaetzung Steuernachzahlungen berechtigt ist.
2. Die Strafverfolgungsfrist für Steuerhinterziehung (§78 Abs 1 StGB) beträgt 5 Jahre, allerdings führte der Gesetzgeber Ende 2008 eine verschärfte Regelung (§ 370 AO) für besonders schwere Fälle ein. Damit verlängert sich die Strafverfolgungsverjährung von 5 auf 10 Jahre, Gemäß Rechtssperechung des Bundesgerichtshofs beginnen besonders schwere Fälle ab EUR 50.000/100.000.
3. Die Festsatzungsfrist beträgt nach §169 AO 10 Jahre.
4. Mir ist schleierhaft mit welcher Begründung nun die Staatsanwaltschaft § 370 AO mit der festgelegten 10 jährigen Strafverfolgungsverjährung aushebeln will.

In den von mir vertretenen Fällen spielen die Verjährungsvorschriften selten eine Rolle, ich bezeichne mich daher insoweit nicht als Fachmann, aber die von dir angeführten Vorschriften umreißen das Thema schon ganz gut.

Wenn im Jahre 2008 der Gesetzgeber die Strafverfolgungsverjährung für schwere Fälle von 5 auf 10 Jahre hochgesetzt hat, so gilt diese Regel nicht rückwirkend. Für die vor 2008 begangenen Straftaten gilt mithin unverändert nur die 5- jährige Frist und für die nach 2008 begangenen Straftaten "wirkt" die Verlängerung schon reich rechnerisch noch gar nicht. Das könnte der Schopf sein, mit dem sich UH aus dem Gefäng...äh Sumpf zieht.

Freilich, eines ist sicher: Wenn es einen rechtlich vertretbaren oder auch rechtlich nicht mehr vertretbaren (halbseidenen) Weg gibt, UH vor einer vollziehbaren Freiheitsstrafe zu bewahren: Die bayrische Justiz, bei der man sich gerade für die leitenden Positionen durch das CSU- Parteibuch qualifiziert, wird diesen Weg finden und gehen, so oder so.
 
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MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
nochmal. in der Schweiz hast Du 2 verpflichtende Saeulen. Die musst Du schon beruecksichtigen. Alles andere ist Milchmaedchen.

Netter Versuch, hier Fakten zu verdrehen. HON CIRCLE LS und Du versuchen in dieser Diskussion, einzelne Säulen der schweizer Sozialversicherung herauszurechnen, nicht ich. Aber Ironie ist schwer...

Die Beiträge für BVG und ev. 3 Säule musst Du sicher nicht einrechnen, denn das gibt es ja in Deutschland gar nicht. Die Leistungen mit BVG sind weit über CHF 2300 pro Monat !

Gleiches von Dir in Bezug auf KVG.

Und wieso betraegt die Durchschnittsrente in D um die 800 EUR? Davon kann man in D leben?

Die deutsche Durchschnittsrente liegt bei über 1000 Euro p.M. Niedrige Renten haben oftmals (ältere) Frauen mit sehr dürftiger Erwerbshistorie. Und ja, der Großteil der deutschen Renten reicht zum Leben. Das ist aber nicht der Punkt, da die Rentenhöhendiskussion nichts mit meinem ursprüngliche Posting zu tun hat, sondern von euch eingebracht wurde. Die Frage, welches Sozialsystem die besseren Leistungen hat ist, wie oben bereits erwähnt, unstrittig und muss nicht diskutiert werden.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
Ich hoffe Du merkst selber wie sehr Du Dich widersprichst. Wenn Du die gesamten Sozialbeitraege vergleichst, solltest Du bei der Rentenhoehe auch die Rente der 2. Saeule beruecksichtigen, da diese ebenso wie die 1. Saeule oder die gesetzliche Rente in D verpflichtend ist.
Wie an anderer Stelle bereits erwähnt ist das unstrittig, offensichtlich hast Du hier den Kontext nicht ganz erfasst. Natürlich müssen alle Elemente der Sozialversicherung erfasst werden (ganz im Gegensatz zu Deinem Versuch, die Krankenversicherung herauszurechnen), aber eure Argumentation weiter oben ist doch an Lächerlichkeit kaum zu überbieten: Der eine will die zweite Säule herausrechnen, weil es diese in Deutschland nicht gibt, der nächste schwärmt von tollen 2300 CHF AHV Rente im Monat.


Und jetzt musst Du mir mal erzaehlen wieviel % der Bevoelkerung in D die Hoechstrente erhalten. Dafuer musst Du 45 Jahre ein Gehalt in Hoehe der Beitragsbemessungsgrenze bezogen haben. Wer verdient mit 20 nach dem Schulabschluss bereits 65K EUR p.a?

Vergleiche doch bitte einfach mal nicht Äpfel mit Birnen. Es wurde die Frage nach der jeweiligen Höchstrente, und oben wurden eben die entsprechenden Zahlen genannt. Auch in der Schweiz tust Du Dir übrigens schwer, die Höchstrente zu erreichen, wenn Du erwerbslose Jahre hast...

Zudem ist die Besteuerung der Rentenzahlung in D hoeher als in CH, d.h. netto bleibt Dir in CH auch mehr davon.
Kann mal wieder so pauschale nicht gesagt werden, da 1. die Steuersätze in der Schweiz von Gemeinde zu Gemeinde variieren, 2. noch für viele Jahre die deutschen Renten (nach jetzigem Plan) nicht nicht zu 100% besteuert werden, und es 3. noch Freibeträge gibt.

also ich habe dieser Tage noch eine Praesentation zur 2. Saeule gesehen. Die von Dir genannten Zwischenschritte kommen da irgendwie nicht vor. Ich wuerde mir auch wuenschen, wenn Du den letzten Punkt selber beherzigst um eine ausgewogene Darstellung zu geben.

Die einen betrachten sich Präsentationen, die anderen setzen sich mit der Materie auseinander.
Für eine kurze Einführung kannst Du bei google mal als Suchbegriff "gestaffelte Altersgutschriften" eingeben. Damit kommst Du auf 7/10/15/18% für die Altersspannen 25-34, 35-44, 45-54, 55-64/65. Achte darauf, dass es sich nur um die Altersgutschriften handelt, d.h., der Risikobeitrag, Verwaltungskosten etc. kommen on Top hinzu (in Abhängigkeit des jeweiligen Fonds/Versicherers).

Ansonsten ist hier alles gesagt.


Nur zur Erinnerung: Es ging um folgende Aussage:

Sozialabzug beim Lohn Deutschland fast 30% Schweiz zwischen 15 - 18 %

Im Prinzip gebe ich Dir ja Recht. Erstens stimmten aber die Zahlen nicht, zweitens fehlt in der Aufzählung die zweite Säule und drittens fehlt die deutsche Beitragsbemessungsgrenze, die die Sozialabgaben in Deutschland für höhere Einkommen doch deutlich relativiert.

Alle drei Punkte sind so zutreffen (wie oben dargelegt), da kannst Du gerne einzelne Positionen herauslassen oder hinzurechnen, es ändert einfach nichts an den Fakten. Daher ist die Diskussion für mich an dieser Stelle auch beendet.
 
Zuletzt bearbeitet:

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.888
498
GVA
Die einen betrachten sich Präsentationen, die anderen setzen sich mit der Materie auseinander.
Für eine kurze Einführung kannst Du bei google mal als Suchbegriff "gestaffelte Altersgutschriften" eingeben. Damit kommst Du auf 7/10/15/18% für die Altersspannen 25-34, 35-44, 45-54, 55-64/65. Achte darauf, dass es sich nur um die Altersgutschriften handelt, d.h., der Risikobeitrag, Verwaltungskosten etc. kommen on Top hinzu (in Abhängigkeit des jeweiligen Fonds/Versicherers).

jetzt vergleichst Du Altersgutschriften zusammengesetzt aus AG und AN-Beitrag mit dem AN-Beitrag zur 2. Saeule. Du verdrehst ein wenig die Begrifflichkeiten.

Aber wie Du schon sagtest, sind wir uns in der "Qualitaet" der Sozialversicherung einig.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Freilich, eines ist sicher: Wenn es einen rechtlich vertretbaren oder auch rechtlich nicht mehr vertretbaren (halbseidenen) Weg gibt, UH vor einer vollziehbaren Freiheitsstrafe zu bewahren: Die bayrische Justiz, bei der man sich gerade für die leitenden Positionen durch das CSU- Parteibuch qualifiziert, wird diesen Weg finden und gehen, so oder so.

Das hast du jetzt aber schön gesagt. (y)

Aber im Ernst: Kann wirklich ein Interesse daran bestehen, Uli Hoeneß hinter Gittern zu sehen...? Man denke nur an die Konsequenzen! Ganz praktisch.

Insofern glaube ich, dass man einige Steine noch gar nicht gesucht hat, die man notfalls umdrehen wird, um zumindest einen klassischen Strafvollzug zu vermeiden.
 
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MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
jetzt vergleichst Du Altersgutschriften zusammengesetzt aus AG und AN-Beitrag mit dem AN-Beitrag zur 2. Saeule. Du verdrehst ein wenig die Begrifflichkeiten.

Also, dann doch noch einen letzten Kommentar: ich vergleiche die ganze Zeit über AN+AG Beitrag (dies habe mehrmals erwähnt), da alles andere sinnfrei ist. Bitte erst lesen, verstehen und dann posten.
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.316
152
ehm

Was einige an Steuern hinterziehen, verdienen andere ein Leben lang nicht. Das ist doch das Problem! Eigentlich müsste man alles ab einem Jahreseinkommen von 50.000 annähernd zu 100 Prozent besteuern. Dieses Auseinanderdriften der Einkommen hält doch auf Dauer keine Gesellschaft aus! Denke, dass es an der Zeit ist, auch mal wieder über den Tellerrand zu schauen.

Und wie es im zitierten Artikel völlig richtig heißt: Wer meint, aus ethisch-moralischen Gründen den Ankauf von Steuer-CDs verbieten zu müssen, müsste auch den Abbruch jeglicher Beziehungen zu Ländern wie der Schweiz fordern.

vermutlich verdienst du weniger als 50K oder...
wer leistung bringt, soll auch viel geld verdienen.

deutschland sollte ein einfaches steuersystem einfuehren, 5/15/25% , dann wandert auch keiner mehr ab.

gruss dp
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich denke da eher an die Strafvollzugsbehörden. Wie schütze ich den meistbewunderten, aber eben auch meistgehassten Fußball-Funktionär des Landes? Was, wenn er in Knast stirbt, was, wenn er misshandelt wird?

Das Problem sollte in Bayern kein unlösbares sein. Bayern hat da ja doch einige Erfahrung mit Probembären aller Art....
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
vermutlich verdienst du weniger als 50K oder...
wer leistung bringt, soll auch viel geld verdienen.

deutschland sollte ein einfaches steuersystem einfuehren, 5/15/25% , dann wandert auch keiner mehr ab.

gruss dp

Na ja, eine ganze Menge Menschen, empfinden auch 50k als viel.

Letztlich geht es doch nur vordergründig um Leistung. Tatsächlich hat das doch viel mehr mit Berufsgruppen zu tun. Oder glaubst du wirklich, dass jeder x-beliebige Bänker, der ständig Boni hinterhergeworfen bekommt, die dem Jahresverdienst eines "normalen" Erwerbstätigen entsprechen, ein Leistungsträger ist? Oder ist ein Lehrer, ein Professor, ein Richter (um nicht immer die berühmte Krankenschwester zu bemühen) generell nicht fähig, Leistungen zu erbringen, bloß weil er niemals wie ein Banker verdienen wird?

Leistet ein Fußballnationalspieler mehr als eine Fußballnationalspielerin? So viel mehr...?

Der einzige Grund, warum ein Banker dermaßen abräumt, ist: Weil wir es zulassen. Banken (gleiches gilt auch für andere Branchen) haben die Möglichkeit, dermaßen viel Geld zu erwirtschaften, dass sie schlicht nicht wissen, wohin damit. Also verteilen sie es (auch) an ihre Mitarbeiter. Die Alternative wäre, es dem Staat zukommen zu lassen.

Ich denke einfach, dass die Basis für Frieden, Stabilität und Sicherheit auf nationaler Ebene eine Gesellschaft ist, die in sich homogen ist. Auf internationaler Ebene Gesellschaften, die sich ebenfalls nicht zu sehr unterscheiden im Hinblick auf den Lebensstandard. Dafür bin ich absolut und sofort bereit, deutlich mehr abzudrücken, als ich dies bislang tue.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Ich habe das Gefühl einige lechzen gerade danach, dass Herr Hoeneß ins Gefängnis soll.
(Lässt Ihn höher hängen...)

Ich denke es ist für alle Beteiligten besser, wenn er Bewährung sowie eine saftige Geldstrafe bekommt - die richtig weh tut - und die hinterzogenen Steuern auf Heller und Pfennig nachzahlt. (720 Tagessätze ist schon ordentlich, bei seinem Einkommen).
 

Robstar

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.056
1
[...]
Ich denke es ist für alle Beteligten besser, wenn er Bewährung sowie eine saftige Geldstrafe bekommt - die richtig weh tut - und die hinterzogenen Steuern auf Heller und Pfennig nachzahlt. (720 Tagessätze ist schon ordentlich, bei seinem Einkommen).

Das sehe ich nicht so, sofern die Summe schön gerechnet wurde. Ich bin weder Jurist noch kenne ich den Sachverhalt im Details. Es mag ja sein, dass die Gesellschaft von der Geldstrafe profitiert. Allerdings werden wohl immer mehr Leute Zweifel an der Rechtstaatlichkeit in der BRD bekommen und das halte ich für ein viel größeres Risiko.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Das sehe ich nicht so, sofern die Summe schön gerechnet wurde. Ich bin weder Jurist noch kenne ich den Sachverhalt im Details. Es mag ja sein, dass die Gesellschaft von der Geldstrafe profitiert. Allerdings werden wohl immer mehr Leute Zweifel an der Rechtstaatlichkeit in der BRD bekommen und das halte ich für ein viel größeres Risiko.

Ich glaube kaum, dass es sich die Staatsanwaltschaft erlauben kann hier etwas "schön zu rechnen".
Wenn etwas verjährt ist, dann wird dies auch externer Überprüfung standhalten.
 
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F

feb

Guest
Ich habe das Gefühl einige lechzen gerade danach, dass Herr Hoeneß ins Gefängnis soll.
(Lässt Ihn höher hängen...)

Nun, er soll das bekommen, was der steuerhinterziehende Otto Normalvielflieger auch erdulden müsste. Oder?

Ich denke es ist für alle Beteiligten besser, wenn er Bewährung sowie eine saftige Geldstrafe bekommt - die richtig weh tut - und die hinterzogenen Steuern auf Heller und Pfennig nachzahlt. (720 Tagessätze ist schon ordentlich, bei seinem Einkommen).

Nichts dagegen, wenn die 720 Tagessätze auch ganz real dem 2- Jahresnettoeinkommen von UH entsprechen. In Bayern wurde bei Einkommens(!)millionären auch schon eine Tagessatzhöhe von knapp unter EUR 200 (> Jahresnettoeinkommen iHv rd. EUR 70.000) ausgeurteilt.
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.316
152
es herrscht soviel ich weiss, in deutschland die freie marktwirtschaft. wenn jemand nicht genug verdient, kann er jederzeit seinen beruf wechseln.

ebenso hinkt dein vergleich der fussballer, ja die maenner bringen mehr als die frauen, sie bringen mehr publikum in die stadien und vor den fernseher, deshalb ist es auch angemessen, dass sie mehr verdienen.

mit 50K koennen die meisten leute noch nichtmal ihren unterhalt decken, oder leben gerade mal +-0. Du bekommst gerade mal 2500euro bei deinem beispiel raus (als single) und da verlangst du, dass man ab 50K 100% steuern zahlen soll?

mal eine beispielrechnung

2500 Euro Einkommen
abzgl.

1.000 Euro Miete (haus/wohnungsfinanzierungsrate)
250 Euro Mittagessen
250 Euro Einkaeufe im Monat
500 Euro Auto
250 Euro Kleidung
250 Sparen je Monat

da bleibt nix aber auch gar nix ueber, in einer Gesellschaft, in der ich bei 2.500 Euro netto einkommen gedeckelt bin, will und kann ich nicht arbeiten.

vielleicht solltest du nochmal ueber die grenze nachdenken...

gruss dp


Na ja, eine ganze Menge Menschen, empfinden auch 50k als viel.

Letztlich geht es doch nur vordergründig um Leistung. Tatsächlich hat das doch viel mehr mit Berufsgruppen zu tun. Oder glaubst du wirklich, dass jeder x-beliebige Bänker, der ständig Boni hinterhergeworfen bekommt, die dem Jahresverdienst eines "normalen" Erwerbstätigen entsprechen, ein Leistungsträger ist? Oder ist ein Lehrer, ein Professor, ein Richter (um nicht immer die berühmte Krankenschwester zu bemühen) generell nicht fähig, Leistungen zu erbringen, bloß weil er niemals wie ein Banker verdienen wird?

Leistet ein Fußballnationalspieler mehr als eine Fußballnationalspielerin? So viel mehr...?

Der einzige Grund, warum ein Banker dermaßen abräumt, ist: Weil wir es zulassen. Banken (gleiches gilt auch für andere Branchen) haben die Möglichkeit, dermaßen viel Geld zu erwirtschaften, dass sie schlicht nicht wissen, wohin damit. Also verteilen sie es (auch) an ihre Mitarbeiter. Die Alternative wäre, es dem Staat zukommen zu lassen.

Ich denke einfach, dass die Basis für Frieden, Stabilität und Sicherheit auf nationaler Ebene eine Gesellschaft ist, die in sich homogen ist. Auf internationaler Ebene Gesellschaften, die sich ebenfalls nicht zu sehr unterscheiden im Hinblick auf den Lebensstandard. Dafür bin ich absolut und sofort bereit, deutlich mehr abzudrücken, als ich dies bislang tue.
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
756
11
Ich habe das Gefühl einige lechzen gerade danach, dass Herr Hoeneß ins Gefängnis soll.
(Lässt Ihn höher hängen...)

Ich denke es ist für alle Beteiligten besser, wenn er Bewährung sowie eine saftige Geldstrafe bekommt - die richtig weh tut - und die hinterzogenen Steuern auf Heller und Pfennig nachzahlt. (720 Tagessätze ist schon ordentlich, bei seinem Einkommen).

720 Tagessätze ist immer ordentlich wenn es das normale Einkommen betrifft welches fast alles abbildet - allerdings ist er nicht mehr in seiner Würstelfirma aktiv, und als Präsident...was verdient er da?