Fortsetzung zu #275:
Ich hatte eine Eigenbestätigung, eine Bestätigung des Geschäftspartners über den Termin und einen Internetausdruck zu dem Termin (wir haben gemeinsam ein Online-Seminar moderiert) dabei. Von der Eigenbestätigung wurde eine Kopie gefertigt, damit war das erledigt. Insofern ist der Nachweis eines beruflichen Aufenthalts also auch kein Problem, wenn es sich, wie das bei mir der Fall war, um eine Nebentätigkeit handelt.
Im Zimmer lagen nur die Sicherheitshinweise, aber keine sonstigen Papierunterlagen. Ansonsten konnte ich aber, wie schon beim letzten Aufenthalt im September, kein coronabedingtes Leerräumen feststellen, will sagen: was zur Zimmerkategorie gehört, ist auch vorhanden.
Frühstück gibt es weiterhin als Buffet in gegenüber dem regulären Angebot etwas reduziertem Umfang. Sofern nicht in der Rate enthalten, kostet es 14 EUR. Im Unterschied zum September werden Eierspeisen vom Koch auf Bestellung frisch zubereitet. Das dient aber wohl der Vermeidung von Lebensmittelvergeudung, da andererseits Wurst, Käse usw. jetzt nicht mehr angereicht werden, sondern selbst von der Auslage genommen werden dürfen.
Ganz genau gezählt habe ich nicht, aber zwischen 08.15 Uhr und 08.45 Uhr waren schätzungsweise höchstens zehn Gäste und ein Businesskasper (telefonierte während des Essens gleichzeitig per Bluetooth-Headset
) beim Frühstück.