Siemens bucht nun Flüge bei LH direkt

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SideEye

Erfahrenes Mitglied
07.01.2016
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MUC
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Das ist auch kein Witz sondern entspricht gültiger Rechtsprechung und ist von allen Unternehmen mit Sitz in Deutschland für alle ihre reisenden Mitarbeiter so anzuwenden. Mahlzeiten an Bord sind jeweils an der Verpflegungspauschale zu kürzen (20% Frühstück, je 40% Mittag- und Abendessen).

"Mahlzeiten". In diesem Fall entfällt die Pauschale für ein Mittag- bzw. Abendessen zu 100%, da die 30g Salzbrezeln als vollwertiger Ersatz verstanden werden.
 
J

jsm1955

Guest
Das ist auch kein Witz sondern entspricht gültiger Rechtsprechung und ist von allen Unternehmen mit Sitz in Deutschland für alle ihre reisenden Mitarbeiter so anzuwenden. Mahlzeiten an Bord sind jeweils an der Verpflegungspauschale zu kürzen (20% Frühstück, je 40% Mittag- und Abendessen).
Mahlzeiten ja, Snacks nein.
https://www.haufe.de/personal/entge...erzung-fuer-snacks-im-flugzeug_78_306650.html
[h=2]Kürzung nur, wenn es tatsächlich eine Mahlzeit ist[/h]Es kommt daher für die steuerrechtliche Würdigung nicht allein darauf an, dass dem Mitarbeiter etwas Essbares vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, sondern auch, ob es sich dabei um eine der im Gesetz genannten Mahlzeiten handelt. Ein Kuchen, der anlässlich eines Nachmittagskaffees gereicht wird, erfüllt nicht die Kriterin der genannten Mahlzeiten und die Verpflegungspauschale ist nicht zu kürzen.
Auch die auf innerdeutschen Flügen oder Kurzstreckenflügen gereichten kleinen Tüten mit Chips, Salzgebäck, Schokowaffeln oder Müsliriegeln oder vergleichbare andere Knabbereien erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen somit zu keiner Kürzung der Verpflegungspauschalen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
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FRA/QKL

Ist ja korrekt. Aber letztlich ist es doch wichtig wie Mahlzeit bzw. Snack auf der Rechnung ausgewiesen wird. Ich habe eben mal geschaut, unsere Rechnungen enthalten inzwischen für jedes Segment einen Verpflegungscode, z.B. M, S und O. Bei Langstrecken auch in Kombination z.B. MS. Es gibt sicher noch weitere Kürzel. Abhängig von diesen Codes (deren Bedeutung ist sicher in der Buchhaltung bekannt) werden die Kürzungen bei den Verpflegungspauschalen vorgenommen.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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MUC
www.oliver2002.com
Das BMF hat klar dazu Stellung genommen: Bundesfinanzministerium - Bestätigung von Rechtsansichten betreffend das Reisekostenrecht

Es kommt daher für die steuerrechtliche Würdigung nicht allein darauf an, dass dem Arbeitnehmer etwas Essbares vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, sondern auch, ob es
sich dabei um eine der im Gesetz genannten Mahlzeit handelt. So handelt es sich beispielsweise bei Kuchen, der anlässlich eines Nachmittagskaffees gereicht wird, nicht um eine der
genannten Mahlzeiten und es ist keine Kürzung der Verpflegungspauschale vorzunehmen.
Auch die z. B. auf innerdeutschen Flügen oder Kurzstrecken Flügen gereichten kleinen Tüten
mit Chips, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare andere Knabbereien
erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen somit zu keiner Kürzung der
Pauschalen.

Was nicht unsere Sekretärin davon abhält unsere Pauschalen trotzdem zu kürzen. :rolleyes:
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
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FRA/QKL
Das BMF hat klar dazu Stellung genommen: Bundesfinanzministerium - Bestätigung von Rechtsansichten betreffend das Reisekostenrecht

Was nicht unsere Sekretärin davon abhält unsere Pauschalen trotzdem zu kürzen. :rolleyes:
Bei uns wird im Zweifelsfall auch eher einmal zuviel gekürzt. Das Problem stellt sich in 2-5 Jahren wenn der Prüfer unter Garantie durch genau diese Belege jagt und mit der Spesenabrechnung quer checkt. Auf so etwas sind diese Personen doch absolut scharf. Und wenn auf der Rechnung für einen Flug steht "Meal", dann ist das ein Essen. Wie will man denn beweisen, dass es vor ein paar Jahren auf Flug X nur ein Brezelchen gab?

Als AG habe ich diese vor Neid triefenden Scheixxgesetze nicht gemacht. Aber ich lass mich nicht darauf ein hier das nächste Türchen zu öffnen, welches mir als Verantwortlichem dann mal wieder absichtlichen Steuerbetrug vorwerfen könnte. So etwas hatte ich trotz aller Mühen immer alles richtig zu machen schon 2x an der Backe. Da geht es manchmal nur um Peanuts, aber es gibt leider die Möglichkeit dem Verantwortlichen eine Strafe in Abhängigkeit vom Gehalt aufzubrummen. Man einigt sich dann letztlich zwar auf einen Vergleich, um einem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen auch wenn man sich weitgehend im Recht sieht. Aber auf dieses Spielchen der Finanzbehörden habe ich keine Lust und deswegen gibt es auch bei uns die Anweisung im Zweifel lieber einmal zu viel als einmal zu wenig Pauschalen zu kürzen.
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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www.oliver2002.com
Bei uns wird im Zweifelsfall auch eher einmal zuviel gekürzt. Das Problem stellt sich in 2-5 Jahren wenn der Prüfer unter Garantie durch genau diese Belege jagt und mit der Spesenabrechnung quer checkt. Auf so etwas sind diese Personen doch absolut scharf. Und wenn auf der Rechnung für einen Flug steht "Meal", dann ist das ein Essen. Wie will man denn beweisen, dass es vor ein paar Jahren auf Flug X nur ein Brezelchen gab?

Dafür habe ich meine Airplanefoodporn datenbank. Ich wusste doch das Fotografieren von Flugzeugessen einen höheren Sinn hat! =;
 

ThorstenCGN

Aktives Mitglied
12.09.2009
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47
ZG
Bei uns wird im Zweifelsfall ...welches mir als Verantwortlichem dann mal wieder absichtlichen Steuerbetrug vorwerfen könnte. So etwas hatte ich trotz aller Mühen immer alles richtig zu machen schon 2x an der Backe. ....

Vielen Dank, dass Du mich nochmal daran erinnert hast, warum ich diesem neidüberladenen sozialistischen Repressionsstaat den Rücken gekehrt habe. Einfach nur noch widerlich, wenn man gleichzeitig dabei zusehen darf, wie die politische Führung mit Frau Rechtsbruch an der Spitze das Land von jedem der laut genug "hier" schreit, ausplündern lässt.
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Mich wundert es ja, dass es noch keinen zusätzlichen Abzug für solche "kostenfrei zur Verfügung gestellten" Mahlzeiten gibt. Man hat ja nicht nur keinen "Mehr"-Aufwand im Vergleich zur häuslichen Verpflegung, sondern bekommt die Mahlzeit komplett kostenfrei. Vielleicht eine Idee für die Zukunft? ;)
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
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Gummersbach
Vielen Dank, dass Du mich nochmal daran erinnert hast, warum ich diesem neidüberladenen sozialistischen Repressionsstaat den Rücken gekehrt habe. Einfach nur noch widerlich, wenn man gleichzeitig dabei zusehen darf, wie die politische Führung mit Frau Rechtsbruch an der Spitze das Land von jedem der laut genug "hier" schreit, ausplündern lässt.

Juser , stets auf der Suche nach dem Paradies auf Erden möchte ich dich um Preisgabe der Koordinaten deines sagenhaft neidfreien kapitalistischen Empathiestaates bitten . Dessen Führung sich von niemandem ausplündern läßt . Erloitere bitte wie die betreffende Führung ihre Wiederwahl organisiert , mutmaßlich dann ja durch Verheißung aller möglichen Erschwernisse für die Volksgenossen . Wäre höchst interessiert.

Vorausgesetzt der Empathiestaat verfügt überhaupt über ein Wahlverfahren zur Ermittlung der Regierung . ( Nachtrag )
 
Zuletzt bearbeitet:

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
Das BMF hat klar dazu Stellung genommen: Bundesfinanzministerium - Bestätigung von Rechtsansichten betreffend das Reisekostenrecht



Was nicht unsere Sekretärin davon abhält unsere Pauschalen trotzdem zu kürzen. :rolleyes:

Darf sie natürlich. Die Pauschalen sind ja eine "freiwillige Leistung" des Arbeitgebers, die bis zur genannten Höhe steuerfrei erfolgen kann (nicht muss). Du hast dann die Möglichkeit, die zu "unrecht" gekürzten Pauschalen im Rahmen deiner nächsten Lohnsteuererklärung als Werbungskosten aufzuführen.

In der Regel zahlen Unternehmen die volle gesetzlich erlaubte Pauschale gerne and die geschätzten Mitarbeiter aus. Vielleicht sollte der Chef mal mit der Sekretärin sprechen.

HTB.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
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Wenn man sich das mal durchrechnet, wird man draufkommen, dass die Anzahl der "statuslosen" Mitarbeiter bei diesen Großkonzernen kaum eine so große Menge darstellt, dass es merklich voller wird. Denn die "statuslosen" Mitarbeiter sind ja deswegen statuslos, weil sie eben selten fliegen. Oder gar nicht. Sobald sie weniger selten fliegen, haben sie dann Status.

nein die sind deshalb statuslos, weil sie bisher immer mit Alternativen geflogen sind, die bis zu 70% günstiger waren als die LH!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
1.300
Bei uns wird im Zweifelsfall auch eher einmal zuviel gekürzt. Das Problem stellt sich in 2-5 Jahren wenn der Prüfer unter Garantie durch genau diese Belege jagt und mit der Spesenabrechnung quer checkt. Auf so etwas sind diese Personen doch absolut scharf. Und wenn auf der Rechnung für einen Flug steht "Meal", dann ist das ein Essen. Wie will man denn beweisen, dass es vor ein paar Jahren auf Flug X nur ein Brezelchen gab?

Als AG habe ich diese vor Neid triefenden Scheixxgesetze nicht gemacht. Aber ich lass mich nicht darauf ein hier das nächste Türchen zu öffnen, welches mir als Verantwortlichem dann mal wieder absichtlichen Steuerbetrug vorwerfen könnte. So etwas hatte ich trotz aller Mühen immer alles richtig zu machen schon 2x an der Backe. Da geht es manchmal nur um Peanuts, aber es gibt leider die Möglichkeit dem Verantwortlichen eine Strafe in Abhängigkeit vom Gehalt aufzubrummen. Man einigt sich dann letztlich zwar auf einen Vergleich, um einem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen auch wenn man sich weitgehend im Recht sieht. Aber auf dieses Spielchen der Finanzbehörden habe ich keine Lust und deswegen gibt es auch bei uns die Anweisung im Zweifel lieber einmal zu viel als einmal zu wenig Pauschalen zu kürzen.

Dann sollte so mancher (Gross-und Klein) Konzern in München mal unter die Lupe genommen werden! Die Münchner Finanzämter erscheinen mir erstaunlich "leben und leben lassen" bei "geldwertem" Vorteil: Private Handy-Nutzung wird ausgeblendet (dabei hat mancher Zeitgenosse NUR ein geschäftliches und nutz dieses natürlich 2018 auf privat. Oktoberfestbesuche kosten tausende Euro, dazu kommen Sommerfeste, Biergartenbesuche und Weihnachtsfeier. Die 110€ Freibetrag sind hier schnell aufgebraucht.... schaut aber das Finanzamt nicht drauf in München? Bei den Verpflegungspauschalen bei Flugreisen muss aber alles stimmen....
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE

Ist vielleicht nicht pauschal richtig, aber in unserem Unternehmen ist das auch so. Alle Mitarbeiter mit Status (Geschäftsleitung, Vertrieb und gewisse Zentralfunktionen) fliegen eigentlich nur *A und OW. Statuslose, also zB unsere Support Mitarbeiter, die in unsere Werke fliegen werden querbeet auf das günstigste/schnellste in Y gebucht. Da kommen nichtmal die Vielreisenden annähernd an einen Status. Oft wünschen sich diese für Asien auch Emirates, weil ihnen die Y dort besser gefällt als OS und LH. Und bei SIEMENS ist das auch so bei den Einkäufern die ich kenne, fliegen viel, jedoch kein Status durch das mixen der Airlines.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
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Dann sollte so mancher (Gross-und Klein) Konzern in München mal unter die Lupe genommen werden! Die Münchner Finanzämter erscheinen mir erstaunlich "leben und leben lassen" bei "geldwertem" Vorteil: Private Handy-Nutzung wird ausgeblendet (dabei hat mancher Zeitgenosse NUR ein geschäftliches und nutz dieses natürlich 2018 auf privat. Oktoberfestbesuche kosten tausende Euro, dazu kommen Sommerfeste, Biergartenbesuche und Weihnachtsfeier. Die 110€ Freibetrag sind hier schnell aufgebraucht.... schaut aber das Finanzamt nicht drauf in München? Bei den Verpflegungspauschalen bei Flugreisen muss aber alles stimmen....

Finanzämter in Bayern und Baden Württemberg lassen auch mal 5 gerade sein, da sie wissen das es läuft.
In den in die Pleite regierten Länder, wie NRW, wird jeder Mist 3x angeguckt und in Frage gestellt.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Finanzämter in Bayern und Baden Württemberg lassen auch mal 5 gerade sein, da sie wissen das es läuft.
In den in die Pleite regierten Länder, wie NRW, wird jeder Mist 3x angeguckt und in Frage gestellt.

ich dachte Berlin wäre so locker drauf
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
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Ist vielleicht nicht pauschal richtig, aber in unserem Unternehmen ist das auch so. Alle Mitarbeiter mit Status (Geschäftsleitung, Vertrieb und gewisse Zentralfunktionen) fliegen eigentlich nur *A und OW. Statuslose, also zB unsere Support Mitarbeiter, die in unsere Werke fliegen werden querbeet auf das günstigste/schnellste in Y gebucht. Da kommen nichtmal die Vielreisenden annähernd an einen Status. Oft wünschen sich diese für Asien auch Emirates, weil ihnen die Y dort besser gefällt als OS und LH. Und bei SIEMENS ist das auch so bei den Einkäufern die ich kenne, fliegen viel, jedoch kein Status durch das mixen der Airlines.

Status hin oder her, dessen beste Zeiten sind doch eh vorbei - in diesem Thema geht's darum, ob Siemens und andere große deutsche Unternehmen mit den "LH-direkt" Buchungen (also ohne GDS) einen Vorteil vereinbart haben?

Was eigentlich nicht bedeuteten müsste, dass man LH auch priorisierte!

Wieso sollte man 500€ für Umsteige Flüge bezahlen, die es nonstop für 200€ gäbe. Dazu noch, wenn eigentlich Zeit=Geld ist, widerspricht sich hier nicht die Reiserichtlinie ("immer nur LH buchen")?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Firma freiwillig sich in die "single-source" Lufthansa begäbe?
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.225
296
Bis auf die hohen Tiere.

Ne. Hatte letztens einen Termin in Jakarta. Dazu kamen Siemens Leute, direkt aus Deutschland, mit einigen Locals von Siemens Indonesia.
Waren Mitarbeiter aus dem Bereich Kraftwerkbau. Die kamen alle in C an und das waren keine hohen Tier. Aufenthalt, in Jakarta rund 36h
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Firma freiwillig sich in die "single-source" Lufthansa begäbe?

Du kannst dir so manches nicht vorstellen. Das tun sie auch nicht. Sie buchen nicht das preislich günstigste, sondern die Verbindung bzw. die Airline mit den besten Wert für das Unternehmen und den Reisenden. Die Zeiten, dass nur das für die Firma günstigste auch das Beste ist, sind vorbei.
Sie wollen solche Deals wie mit LH auch mit anderen Leistungsträgern machen um ein breites Spektrum an Anbietern zu haben, die dem Reisenden und dem Konzern gute Leistungen zu fairen Konditionen bieten.
Bevor du es jetzt wieder in Frage stellst: diese Informationen wurden in Diskussionen im VDR oder auf diversen Kongressen (ITB, fvw-Kongress) gegeben. Ist nichts geheimes.

Einfach mal Google zum Thema Siemens und Lufthansa bemühen. Da findest du aber nichts über Gepäckabzocke bei TAP. [emoji85]

https://biztravel.fvw.de/news/direct-connect-lounge-zugang-fuer-siemens-mitarbeiter/393/175509/4070

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/siemens-bucht-fluege-bei-lufthansa-direkt-14416413.html

https://reisevor9.de/lufthansa-direct-connect-durchbruch-geschafft
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
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Bei uns wird im Zweifelsfall auch eher einmal zuviel gekürzt. Das Problem stellt sich in 2-5 Jahren wenn der Prüfer unter Garantie durch genau diese Belege jagt und mit der Spesenabrechnung quer checkt. Auf so etwas sind diese Personen doch absolut scharf. Und wenn auf der Rechnung für einen Flug steht "Meal", dann ist das ein Essen. Wie will man denn beweisen, dass es vor ein paar Jahren auf Flug X nur ein Brezelchen gab?

Auch wenn ich hier einen Beitrag von 2017 zitiere - DAS war schon in 2017 nicht mehr so denn sowohl in den GDS-Systemen als auch bei Direktbuchung mit zB LH wird da aufgrund der steuerlichen Diskussion von 2015 (oder doch 2016?) klar zwischen "Snack" und "Meal" unterschieden.