ANZEIGE
Das ist auch kein Witz sondern entspricht gültiger Rechtsprechung und ist von allen Unternehmen mit Sitz in Deutschland für alle ihre reisenden Mitarbeiter so anzuwenden. Mahlzeiten an Bord sind jeweils an der Verpflegungspauschale zu kürzen (20% Frühstück, je 40% Mittag- und Abendessen).
"Mahlzeiten". In diesem Fall entfällt die Pauschale für ein Mittag- bzw. Abendessen zu 100%, da die 30g Salzbrezeln als vollwertiger Ersatz verstanden werden.