Ein visumfreier Aufenthalt heisst nicht, dass man dann "einfach hier in DE bleiben" kann, eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und alles prima ist.
@der hajo . in Deinem Text geht es um die Niederlassungserlaubnis. Das ist die (frühere ) unbefristete Aufenthaltserlaubnis und diese ist auch an Bedingungen geknüpft.
2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Ausreichende Deutschkenntnisse heisst im Falle der Niederlassungserlaubnis B 1-Niveau und nicht mehr A 1
War bei uns wie von
@Reyhan und
@Greenie faktisch schon geschrieben. +1 war schon länger in Deutschland und wir haben die Aufenthaltserlaubnis auf zur Familienzusammenführung umgestellt, da einfacher. Sprachkenntnisse spielten dafür keine Rolle. Auch nicht bei einer etwaigen Verlängerung. Nachteil ist die stetige (Ketten-)Befristung auf üblicherweise drei Jahre.
Erst für die Niederlassungserlaubnis hat +1 einen Integrationskurs (zunächst Sprachkurs, dann Orientierungskurs) absolviert, danach den Deutsch-Test für Zuwanderer bzw. den Test Leben in Deutschland abgelegt.
Hinsichtlich der "ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache" scheint Ermessensspielraum zu bestehen. +1 berichtete aus "Vietnamesen-Foren", dass zumindest in Berlin gelte, wer nicht wirklich Deutsch spräche, brauche einen Deutschkenntnisse-Nachweis, wer solides Deutsch spräche, könne die Kenntnisse auch im Gespräch mit der Ausländerbehörde nachweisen.
Am problematischsten waren tatsächlich die Terminvergaben. Für den Termin zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis sollten wir (in Düsseldorf) fast neun Monate warten. Erst als ich eine längere Mail mit Hinweis auf für uns mögliche negative Konsequenzen schrieb (Immo-Finanzierung), ging es innerhalb von zwei Wochen.
B1 ist aber auch das Mindeste um aus unserer Erfahrung vernünftig in Deutschland am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Das kann man gut und schlecht finden
Kann man so sehen. Wir kamen in unserem beruflichen und privaten Umfeld auch ganz gut zurecht, bevor +1 B1 dokumentiert hatte. Persönlich halte ich Sprachkenntnis-Anforderungen für nicht sonderlich förderlich, um qualifizierte Zuwanderer zu gewinnen. Mit Englisch kam +1 (meist) durch. Viele ihrer Frankfurter Finanzindustrie-Kollegen kommen aus EU-Südeuropa und sprechen deutlich schlechter Deutsch.