Sprachentest bei Ehegattennachzug?

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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.812
991
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Hallo,

da hier einige multinationale Paar unterwegs sind, kann vielleicht jemand bei folgendem hypothetischen Fall weiterhelfen:

Ehegatte ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, wenn Ehegattin (Drittstaatsangehörige) nach Deutschland ziehen will, müssen dann Deutschkenntnisse für die Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden?
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.812
991
Danke, genau das habe ich jetzt auch gefunden... Habe schon einige Gesetze durchgepflügt...
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
627
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FMO
Die info4alien Seite ist richtig gut. Ich selbst bin da schon seit Jahren unterwegs. Der Ton ist manchmal wie hier , aber es wird geholfen
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.812
991
Super Tipp, habe schon das gefunden, was ich gesucht habe. Ist zwar leider nicht in meinem Interesse, aber so ist eben das Gesetz.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
627
605
FMO
Schau auch mal nach " EU-Freizügigkeit " falls Du / ihr flexibel im Hinblick auf den Wohnort seid oder geplant ist den Wohnort zu wechseln.
Ich gehe mal davon aus, dass grundsätzlich geplant ist deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.812
991
Schau auch mal nach " EU-Freizügigkeit " falls Du / ihr flexibel im Hinblick auf den Wohnort seid oder geplant ist den Wohnort zu wechseln.
Ich gehe mal davon aus, dass grundsätzlich geplant ist deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben.
Geplant schon, das Talent liegt aber eindeutig nicht auf Sprachen. will sagen: Ein bestandener A1-Test ist kein Selbstläufer.
Vielleicht kann die Holde ja IT und kommt als Fachkraft nach Deutschland. Oder wird Ukrainerin, die dürfen auch alle kommen. :p
Ich will den Thread nicht entgleisen lassen, aber das kratzt mich schon, wer alles Aufenthaltsrechte bekommt, die besagte Holde fließend englisch spricht und somit IMHO auch keine großartigen Probleme hätte, sich in Deutschland zu verständigen. Leider keine "Sondertatbestände wie Studieren, IT-Fachkraft" etc.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.812
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Nope, leider nicht. Altersmäßig ist die Rente näher als der Berufsanfang ;)
 

Greenie

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Hallo,

da hier einige multinationale Paar unterwegs sind, kann vielleicht jemand bei folgendem hypothetischen Fall weiterhelfen:

Ehegatte ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, wenn Ehegattin (Drittstaatsangehörige) nach Deutschland ziehen will, müssen dann Deutschkenntnisse für die Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden?

Für die Aufenthaltserlaubnis müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, aber für die Erteilung des Visums für Familienzusammenführung. Wenn die Ehegattin eines Deutschen mit dem Ehemann in Deutschland lebt und legal mit einem korrekten nationalen Visum eingereist ist (siehe oben), hat sie Anspruch auf die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis solange beide zusammen leben.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
627
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FMO
@toom Das läßt jetzt einen gewissen Spielraum auf der Skala zu. Falls eher am oberen Ende schau mal nach den Beiträge von "Melanny" oder "Timidus "
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
627
605
FMO
@Greenie
toom schrieb von nach DE " ziehen " . Daraus schliesse ich auf einen dauerhaften Aufenthalt in DE.
Dafür reichen die für das Visum notwendigen A1 Kenntnisse nicht aus.
Details siehe hier : https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/.../aufenthaltsrecht/aufenthaltsrecht-liste.html

Ansonsten kann ich mir kaum vorstellen, dass toom inkl seiner Holden Lust hat alle paar Jahre bei der Ausländerbehörde anzutanzen um den befristeteten Aufenthalt verlängern zu lassen, was heutzutage(fast) immer mit einer Fiktionsbescheinigung einher geht, weil diese Behörden extrem überlastet sind.
 
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toom

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12.07.2013
1.812
991
Für die Aufenthaltserlaubnis müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, aber für die Erteilung des Visums für Familienzusammenführung.
In diesem Falle AFAIK nicht, da britische Staatsbürgerin (90 Tage visumfreier Aufenthalt).
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
In diesem Falle AFAIK nicht, da britische Staatsbürgerin (90 Tage visumfreier Aufenthalt).
Was spricht dagegen während eines visumfreien Aufenthalts bei der zuständigen Ausländerbehörde aufzuschlagen und die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen? Es sollten keine Deutschkenntnisse erforderlich sein: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html . Man sollte sich allerdings rechtzeitig um einen Termin kümmern, teilweise gibt es mehrere Monate Vorlauf.

Ansonsten kann ich die Deutschkurse beim Goethe-Institut empfehlen. Innerhalb von 4 Wochen sollte A1 drin sein.
 
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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
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FMO
Ein visumfreier Aufenthalt heisst nicht, dass man dann "einfach hier in DE bleiben" kann, eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und alles prima ist.

@der hajo . in Deinem Text geht es um die Niederlassungserlaubnis. Das ist die (frühere ) unbefristete Aufenthaltserlaubnis und diese ist auch an Bedingungen geknüpft.
2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Ausreichende Deutschkenntnisse heisst im Falle der Niederlassungserlaubnis B 1-Niveau und nicht mehr A 1
 
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max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
319
297
Hallo,

da hier einige multinationale Paar unterwegs sind, kann vielleicht jemand bei folgendem hypothetischen Fall weiterhelfen:

Ehegatte ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, wenn Ehegattin (Drittstaatsangehörige) nach Deutschland ziehen will, müssen dann Deutschkenntnisse für die Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden?
Meine Frau musste Deutsch A1 nachweisen um das Familienvisa für den Zuzug nach Deutschland zu bekommen. Verheiratet waren wir da schon. Sie hat dann anschließend auch mit erhalt des ersten Aufenthaltstitels den Integrationskurs verordnet bekommen und hat diesen dann auch schnell gemacht (Abschluss mit B1). Nach ziemlich genau 3 Jahren hat sie die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.

B1 ist aber auch das Mindeste um aus unserer Erfahrung vernünftig in Deutschland am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Das kann man gut und schlecht finden.

Manchmal verstehe ich das System aber auch nicht. Da hört man von Leuten die seit 10 Jahren da sind und noch keinen Integrationskurs gemacht haben etc....
Entweder hat das mit dem jeweiligen beamten etc. zu tun. Keine Ahnung. Unsere zuständigen beamten in Deutschland waren immer sehr nett, freundlich und hilfsbereit, das kann man von der Deutschen Botschaft allerdings nicht sagen......
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
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FMO
Da hört man von Leuten die seit 10 Jahren da sind und noch keinen Integrationskurs gemacht haben etc....

Der Integrationskurs ist seit 01-01-2005 verpflichtend. Es gibt allerdings Gründe warum manche diesen nicht machen müssen. Als da wären z.B eine Ausbildung in DE absolviert, geringer Integrationsbedarf , ausreichende Deutschkenntnisse...
 
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max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
319
297
Das sind meistens alles Leute die sich aus einer sinnvollen Verpflichtung heraus klagen oder herauswinden.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
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FMO
Ich mag dieses Verallgemeinern sehr : vor allem "meistens und alles" in Kombi

Damit bin ich hier raus....
 

sgnflyer

Erfahrenes Mitglied
29.12.2018
338
5.920
DUS
Ein visumfreier Aufenthalt heisst nicht, dass man dann "einfach hier in DE bleiben" kann, eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und alles prima ist.

@der hajo . in Deinem Text geht es um die Niederlassungserlaubnis. Das ist die (frühere ) unbefristete Aufenthaltserlaubnis und diese ist auch an Bedingungen geknüpft.
2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Ausreichende Deutschkenntnisse heisst im Falle der Niederlassungserlaubnis B 1-Niveau und nicht mehr A 1

War bei uns wie von @Reyhan und @Greenie faktisch schon geschrieben. +1 war schon länger in Deutschland und wir haben die Aufenthaltserlaubnis auf zur Familienzusammenführung umgestellt, da einfacher. Sprachkenntnisse spielten dafür keine Rolle. Auch nicht bei einer etwaigen Verlängerung. Nachteil ist die stetige (Ketten-)Befristung auf üblicherweise drei Jahre.

Erst für die Niederlassungserlaubnis hat +1 einen Integrationskurs (zunächst Sprachkurs, dann Orientierungskurs) absolviert, danach den Deutsch-Test für Zuwanderer bzw. den Test Leben in Deutschland abgelegt.

Hinsichtlich der "ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache" scheint Ermessensspielraum zu bestehen. +1 berichtete aus "Vietnamesen-Foren", dass zumindest in Berlin gelte, wer nicht wirklich Deutsch spräche, brauche einen Deutschkenntnisse-Nachweis, wer solides Deutsch spräche, könne die Kenntnisse auch im Gespräch mit der Ausländerbehörde nachweisen.

Am problematischsten waren tatsächlich die Terminvergaben. Für den Termin zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis sollten wir (in Düsseldorf) fast neun Monate warten. Erst als ich eine längere Mail mit Hinweis auf für uns mögliche negative Konsequenzen schrieb (Immo-Finanzierung), ging es innerhalb von zwei Wochen.

B1 ist aber auch das Mindeste um aus unserer Erfahrung vernünftig in Deutschland am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Das kann man gut und schlecht finden

Kann man so sehen. Wir kamen in unserem beruflichen und privaten Umfeld auch ganz gut zurecht, bevor +1 B1 dokumentiert hatte. Persönlich halte ich Sprachkenntnis-Anforderungen für nicht sonderlich förderlich, um qualifizierte Zuwanderer zu gewinnen. Mit Englisch kam +1 (meist) durch. Viele ihrer Frankfurter Finanzindustrie-Kollegen kommen aus EU-Südeuropa und sprechen deutlich schlechter Deutsch.
 
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derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
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SHE
Ein visumfreier Aufenthalt heisst nicht, dass man dann "einfach hier in DE bleiben" kann, eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und alles prima ist.

@der hajo . in Deinem Text geht es um die Niederlassungserlaubnis. Das ist die (frühere ) unbefristete Aufenthaltserlaubnis und diese ist auch an Bedingungen geknüpft.
2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Ausreichende Deutschkenntnisse heisst im Falle der Niederlassungserlaubnis B 1-Niveau und nicht mehr A 1
Ich hatte tooms Frage so verstanden, dass es ihm zunächst um die Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis geht. Gem. §28 (1) AufenthG sind dafür keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich, zumindest kann ich sie nicht herauslesen. Die von mir genannten A1-Kenntnisse bezogen sich auf das Visum zur Familienzusammenführung, falls man dies vorher beantragen möchte. Sorry falls das nicht klar genug rüberkam. Um nach frühestens drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten sind in der Tat B1-Kenntnisse nachzuweisen. Oder alternativ halt immer die Aufenthaltserlaubnis verlängern, was lästig sein kann. Besonders dann, wenn die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nur für jeweils ein Jahr ausstellt.

Im Übrigen schreibt das Auswärtige Amt, dass u.a. Staatsangehörige Großbritanniens kein Visum vorab beantragen müssen:

Staatsangehörige Australiens, Brasiliens, El Salvadors, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise einholen. Für alle anderen Staatsangehörigen gilt, dass diese vorab bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.193
3.106
Z´Sdugärd
Manchmal verstehe ich das System aber auch nicht. Da hört man von Leuten die seit 10 Jahren da sind und noch keinen Integrationskurs gemacht haben etc....
Ich auch net. Kollege (indischer Softwareheiner) wollte seine Mutter zu Besuch einfliegen lassen. Mutti ist für Indische Verhältnisse schwer Reich und auch ausser einem Sohn der im Ausland lebt (eben mein Kollege) TOTAL in die Grossfamilie integriert. Visum (für einen Besuch) wurde abgeleht.

Manche Sachen muss man echt nicht verstehen.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.812
991
Ich hatte tooms Frage so verstanden, dass es ihm zunächst um die Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis geht.
Vielleicht sollte ich nicht mit Fachbegriffen hantieren.... Beim obigen Beispiel geht es um die Frage, was ein mit einem Deutschen verheirateter Drittstaatangehöriger nachweisen muss, um dauerhaft in Deutschland leben zu dürfen. Was ich jetzt verstanden habe: Für eine Aufenthaltserlaubnis (um länger als 90 Tage (-> visumfreie Einreise) am Stück in Deutschland zu leben) benötigt man keinen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Man muss die Aufenthaltserlaubnis aber periodisch verlängern lassen. Wenn man nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis (= unbefristet) haben will, muss man mindestens B1 nachweisen.
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
Vielleicht sollte ich nicht mit Fachbegriffen hantieren.... Beim obigen Beispiel geht es um die Frage, was ein mit einem Deutschen verheirateter Drittstaatangehöriger nachweisen muss, um dauerhaft in Deutschland leben zu dürfen. Was ich jetzt verstanden habe: Für eine Aufenthaltserlaubnis (um länger als 90 Tage (-> visumfreie Einreise) am Stück in Deutschland zu leben) benötigt man keinen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Man muss die Aufenthaltserlaubnis aber periodisch verlängern lassen. Wenn man nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis (= unbefristet) haben will, muss man mindestens B1 nachweisen.
Korrekt, ohne B1-Kenntnisse muss man im 1-3-Jahresrhythmus (je nach Laune der Ausländerbehörde) die Aufenthaltserlaubnis verlängern. Die Niederlassungserlaubnis hingegen ist unbefristet, allerdings an die Passgültigkeit gekoppelt. Man muss die Karte in der Regel also alle 10 Jahre erneuern. Alternativ halt die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
 
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