Sprachentest bei Ehegattennachzug?

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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
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Wobei §28 AufenthG auf §30 AufenthG verweist, der dann wieder fordert, dass "der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann". Allerdings greift dann wieder eine Liste von Ausnahmen. Mit der ganzen Thematik kann man ein ganzes Fußballstadion von RA beschäftigen. :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
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605
FMO
@odie
Ich hoffe doch sehr, dass die indische Dame gegen die Ablehnung remonstriert hat.

Man darf sich einfach nicht alles gefallen lassen und muss mutig genug sein, die Möglichkeiten zu nutzen die man auch als " einfacher Antragsteller " hat. Aber richtig ist schon, dass die deutschen Botschaften/Generalkonsulate oft nicht verstanden haben, dass sie letztlich Dienstleister sind. Allerdings habe ich teilweise auch Verständnis für die Leute (nicht für die Ortskräfte) die manchmal wirklich Geschichten zu hören / lesen bekommen, dass sich die Haare sträuben. Nicht ohne Grund gibt es eine Urkundenprüfung für bestimmte Länder.

Ich selbst habe ein Visum zur Eheschliessung mit + 1 und diverse Touri-Visa (anfangs für + 1) und dann für Verwandtschaft hinter mir und könnte ein Buch über die Erfahrungen schreiben. Nicht alle waren angenehm , aber in der Regel ohne RA erfolgreich. Manchmal auch erst im 2.Anlauf.
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
319
297
Ich auch net. Kollege (indischer Softwareheiner) wollte seine Mutter zu Besuch einfliegen lassen. Mutti ist für Indische Verhältnisse schwer Reich und auch ausser einem Sohn der im Ausland lebt (eben mein Kollege) TOTAL in die Grossfamilie integriert. Visum (für einen Besuch) wurde abgeleht.

Manche Sachen muss man echt nicht verstehen.

@odie
Ich hoffe doch sehr, dass die indische Dame gegen die Ablehnung remonstriert hat.

Man darf sich einfach nicht alles gefallen lassen und muss mutig genug sein, die Möglichkeiten zu nutzen die man auch als " einfacher Antragsteller " hat. Aber richtig ist schon, dass die deutschen Botschaften/Generalkonsulate oft nicht verstanden haben, dass sie letztlich Dienstleister sind.
Als meine +1 nach unserer Hochzeit erstmal erneut ein normales Schengen-Visum beantragt hatte, da wir zu dem Zeitpunkt noch beide im Ausland gelebt haben, wurde ihr das Schengen-Touristenvisum auch verweigert. Offizielle Begründung gab es keine, inoffiziell war herauszuhören, dass sie befürchteten, jetzt nach der Hochzeit würde sie einfach versuchen in D zu bleiben, trotz festem Job im Ausland etc.

Das man Remonstrieren kann wusste ich auch davor nicht. Erst ein netter Herr in der Ausländerbehörde bei uns beim Landratsamt hat mir das gesagt. Hab ich dann sofort gemacht und eine Woche später hat es auf einmal mit dem Visum geklappt.

Nach der Aktion hat der Herr im Landratsamt hat uns damals auch angeboten die Unterlagen für das Familienvisum und die anschließende Aufenthaltserlaubnis vorab zu checken und hat dann einen Brief an die Botschaft geschrieben, dass er schonmal alles vorab gecheckt hat und ein ok geben wird und die Botschaft keine Gründe haben darf das Familienvisum zu verweigern.
 
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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
627
605
FMO
..Herr im Landratsamt hat uns damals auch angeboten die Unterlagen für das Familienvisum und die anschließende Aufenthaltserlaubnis vorab zu checken und hat dann einen Brief an die Botschaft geschrieben, dass er schonmal alles vorab gecheckt hat und ein ok geben wird und die Botschaft keine Gründe haben darf das Familienvisum zu verweigern.

Da habt ihr wirklich Glück gehabt, dass ihr diese Vorabzustimmung bekommen habt. Sozusagen ein 6 er im Lotto ! Beschleunigt das Verfahren ungemein.