[Steuer] Geldwerter Vorteil bei Flugtickets

ANZEIGE

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
ANZEIGE
Haha, ist zwar schon ein paar Jahre her, aber bei meiner letzten Steuerprüfung haben den Prüfer die
Lustreisen nach Asien zur Aquirierung neuer Produkte und Lieferanten (haha) überhaupt nicht interessiert,
dafür hat er sämtliche eBay Aktivitäten bis in's letzte Detail unter die Lupe genommen

Kann man also pauschal nicht sagen, ob so etwas durchgeht oder nicht
wieso sollte es den Betriebsprüfer auch interessieren, wenn die Reisen sauber, plausibel und schlüssig dargelegt sind?
immerhin hat der Betriebsprüfer erst einmal die Beweislast

zumal es gerade in Exportunternehmen um ganz andere Summen und ganz andere Hausnummern an ganz anderen Stellen geht, als ein paar Reise- und Taxibelege, die vielleicht in Wahrheit privat waren ... aber wer muss das schon wissen, außer man stellt sich eben seltendämlich an
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Haha, ist zwar schon ein paar Jahre her, aber bei meiner letzten Steuerprüfung haben den Prüfer die
Lustreisen nach Asien zur Aquirierung neuer Produkte und Lieferanten (haha) überhaupt nicht interessiert,
dafür hat er sämtliche eBay Aktivitäten bis in's letzte Detail unter die Lupe genommen

Kann man also pauschal nicht sagen, ob so etwas durchgeht oder nicht

Hoffenwir mal, dass der hier nicht mitliesst.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
3
ZRH
Hier hatten wohl nur wenige eine Lohnsteuerprüfung im Haus! Ich habe gerade mal wieder so einen Burschen im Haus. Der guckt u.a. sämtliche Reisekostenabrechnungen der letzten 5 Jahre durch.

Ist er sich bewusst, dass er da bei Dir offensichtlich eine Lebensaufgabe angetreten hat? :D
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
Es geht um die Berechnung des Vorteils - nicht darum wann ein entsprechender Vorteil entsteht - das man beruflich veranlasste Flüge nicht versteuern muss ist doch eh klar -du musst ja auch nicht die berufliche Nutzung eines Dienstwagens Steuern zahlen:doh:
So klar ist das auch wieder nicht. Eine echte Dienstreise ist es eigentlich nur dann, wenn man direkt nach Beendigung der Beschäftigung wieder nach Hause fliegt. Ansonsten wird es schon komplizierter:

Beispiel: Du fliegst Mittwoch nach LAX zu einem Geschäftstermin, welcher am Donnerstag stattfindet. Hast du einen entsprechend bekloppten Prüfer sagt der dir noch, du hättest ja Donnerstag abend schon wieder zurückfliegen müssen. Auf jeden Fall gibt es eine Megadiskussion wenn man is solch einem Fall ( speziell bei LA, weil ja auch Touristenziel ) erst Sonntag nacht zurückfliegt, weil dies eben sehr viel billiger sein kann. Es gibt durchaus Finanzämter, die in solchen Fällen meinen 50 % der Reisekosten als private Zuwendung und damit steuerlichen Vorteil buchen zu müssen. Bei solchen Rosinenpickern in den Amtsstuben hat man eigentlich nur eine Chance, wenn man verschiedene Angebote aufzeigen kann, aus denen eindeutig der tatsächliche Vorteil für den AG ersichtlich ist. Denn erst dann, wenn der Prüfer sieht, dass man in der Summe ( AN + AG ) weniger Steuern zahlen würde, wenn man nach Vorschrift fliegt, lässt er sich überzeugen. Oder man fügt halt noch das eine oder andere "social event" mit ein, und sie müssen es akzeptieren.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
So klar ist das auch wieder nicht. Eine echte Dienstreise ist es eigentlich nur dann, wenn man direkt nach Beendigung der Beschäftigung wieder nach Hause fliegt. Ansonsten wird es schon komplizierter:

Beispiel: Du fliegst Mittwoch nach LAX zu einem Geschäftstermin, welcher am Donnerstag stattfindet. Hast du einen entsprechend bekloppten Prüfer sagt der dir noch, du hättest ja Donnerstag abend schon wieder zurückfliegen müssen. Auf jeden Fall gibt es eine Megadiskussion wenn man is solch einem Fall ( speziell bei LA, weil ja auch Touristenziel ) erst Sonntag nacht zurückfliegt, weil dies eben sehr viel billiger sein kann. Es gibt durchaus Finanzämter, die in solchen Fällen meinen 50 % der Reisekosten als private Zuwendung und damit steuerlichen Vorteil buchen zu müssen. Bei solchen Rosinenpickern in den Amtsstuben hat man eigentlich nur eine Chance, wenn man verschiedene Angebote aufzeigen kann, aus denen eindeutig der tatsächliche Vorteil für den AG ersichtlich ist. Denn erst dann, wenn der Prüfer sieht, dass man in der Summe ( AN + AG ) weniger Steuern zahlen würde, wenn man nach Vorschrift fliegt, lässt er sich überzeugen. Oder man fügt halt noch das eine oder andere "social event" mit ein, und sie müssen es akzeptieren.
die Fälle werden ja immer konfuser.

fliegt bei dir der Betriebsprüfer mit nach LA um zu prüfen, ob du dich dort FR und SA vielleicht privat amüsiert hast?
es kann doch wohl nicht so schwer sein, einen Dienstbericht in die Reisekostenabrechnung zu hängen.

Noch schlimmer wird es dann bei Geschäftsessen.
sitzt da der Betriebsprüfer jedesmal 10.000 Meilen entfernt mit am Tisch um zu prüfen, ob da tatsächlich auch nur rein beruflich mit Geschäftpartnern gegessen wurde?
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
3
ZRH
ich nehme mal an, das bei Rambuster ist ein deutscher Beamter ...
Deutsche Beamte kann man als Schweizer natürlich nicht so kennen :)

Das würde ich so nicht sagen.
Erstens bin ich Deutscher ;)
Zweitens war ich genau wegen Fällen, wie sie OWflyer einen Beitrag unter Deinem geschildert wurden, vor 10 Tagen beim zuständigen Steueramt zu einem unfangreichen Gespräch. Da kamen dann auch so Fragen, wieso ich über UK und mehrere Städte in den USA nach Südamerika fliege... ;)
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Das würde ich so nicht sagen.
Erstens bin ich Deutscher ;)
Zweitens war ich genau wegen Fällen, wie sie OWflyer einen Beitrag unter Deinem geschildert wurden, vor 10 Tagen beim zuständigen Steueramt zu einem unfangreichen Gespräch. Da kamen dann auch so Fragen, wieso ich über UK und mehrere Städte in den USA nach Südamerika fliege... ;)
dass man schlüssige und plausible Geschichten und Erklärungen braucht, hatte ich nie bestritten ...
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.058
447
VIE
Gehts um bar bezahlte Revenue Tickets, oder um Award-Flüge?

Oder geht's am Ende um ID Tickets? Fragen über Fragen ;-)

Es geht darum, dass der AT Finanzminister nun beschlossen hat, dass ID Tickets bzw. Standby tickets nun zu versteuern sind. Wie das genau gemacht wird, weiß man aber noch nicht. Es steht nur fest, dass man es halt macht. Wie hoch es besteuert wird, weiß auch keiner so richtig aber es kursieren Gerüchte, dass es zw. 25 und >30 % sind. 1000 €Freigrenze gibt es zwar, nur die ist recht bald weg wenn man zu zweit wegfliegt.

Und es ist die Frage wie der Preis zu stande kommt, zu dem man den "Geldwertvorteil" berechnet. Wer bzw. bestimmt man ob das Ticket nach LA nun 500 oder 800 € kostet?
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.131
237
FRA
In D werden ID Tickets ja auch besteuert bzw. der geldwerte Vorteil. Es gibt einen fiktiven Wert der Tickets anhand dessen die Besteuerung stattfindet. (Der Wert ist wohl je nach Zonentarif von der Finanzbehörde festgelegt)

Je mehr du selbst zahlst (Y, C, F-Ticket) umso geringer - bis "0" bei F-Ticket - geht der zu versteuernde geldwerte Vorteil.

Steuersatz ist der für Dich gültige. Bei regulären ID Tickets gibt es, soweit mir bekannt ist, keinen Freibetrag. Den gibt es nur beim sog. Produktflug.

Siehe auch hier: Produktflüge ermöglichen die Inanspruchnahme des steuerlichen Rabattfreibetrages nach § 8 Abs. 3 EStG für Waren und Dienstleistungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber erhält

Freibetrag in D: € 1.080,--

P.S. Dass es um ID Tickets geht, hättest du mal gleich am Anfang sagen sollen. Das hätte einiges vereinfacht :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.058
447
VIE
P.S. Dass es um ID Tickets geht, hättest du mal gleich am Anfang sagen sollen. Das hätte einiges vereinfacht :rolleyes:

ach, so ist es auch eine nette diskussion geworden.


Das heisst aber, wenn ich einen Flug hab welcher komplett kostenlos ist, so habe ich alles bis zu diesem Betrag X welchen die Finanz festlegt zu versteuern mit einem gewissen Steuersatz?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
ach, so ist es auch eine nette diskussion geworden.


Das heisst aber, wenn ich einen Flug hab welcher komplett kostenlos ist, so habe ich alles bis zu diesem Betrag X welchen die Finanz festlegt zu versteuern mit einem gewissen Steuersatz?

Naja so wäre es in D - an deiner Stelle würde ich beim FA nachfragen - hier wird dir kaum jemand sagen können wie neue Regelungen in AUA umgesetzt werden - da braucht es selbst bis man weiss wie solche Sachen in D gehandhabt werden - und hier ist immer viel von deinem persönlichen Sachbearbeiter abhängig.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Naja so wäre es in D - an deiner Stelle würde ich beim FA nachfragen - hier wird dir kaum jemand sagen können wie neue Regelungen in AUA umgesetzt werden - da braucht es selbst bis man weiss wie solche Sachen in D gehandhabt werden - und hier ist immer viel von deinem persönlichen Sachbearbeiter abhängig.
zumindest als Vielflieger würde ich mir das aber sehr gut überlegen.
ist auch ungefähr so, als würdest du zu deinem FA gehen und fragen wie das denn so ist, weil du öfter Bargeschäfte abwickelst ...

manchmal ist es eben besser, die Hunde einfach schlafen zu lassen ...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
zumindest als Vielflieger würde ich mir das aber sehr gut überlegen.
ist auch ungefähr so, als würdest du zu deinem FA gehen und fragen wie das denn so ist, weil du öfter Bargeschäfte abwickelst ...

manchmal ist es eben besser, die Hunde einfach schlafen zu lassen ...

Du wirst dich wundern aber z.B. genau wegen dieser Bargeschäfte habe ich z.B. beim FA und beim Zoll nachgefragt, schliesslich will ich meine Ausgaben von der Steuer absetzen.

Und wenn sowas wie Steuern auf Awards oder ID Tickets kommt und man sowas viel nutzt ist besser man bereitet sich vor - als wenn man dann zur Nachzahlung geschätzt wird.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Du wirst dich wundern aber z.B. genau wegen dieser Bargeschäfte habe ich z.B. beim FA und beim Zoll nachgefragt, schliesslich will ich meine Ausgaben von der Steuer absetzen.

Und wenn sowas wie Steuern auf Awards oder ID Tickets kommt und man sowas viel nutzt ist besser man bereitet sich vor - als wenn man dann zur Nachzahlung geschätzt wird.
wie gesagt, das soll sich jeder genau überlegen, vor Allem im Hinblick darauf, was mal ist, wenn das alles plötzlich in den Steuererklärungen mal nicht mehr auftaucht.

am Besten tritt man aus der Kirche aus, und überweist den gesparten Betrag freiwillg an das FA.
nur damit die halbwegs Ruhe geben.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
wie gesagt, das soll sich jeder genau überlegen, vor Allem im Hinblick darauf, was mal ist, wenn das alles plötzlich in den Steuererklärungen mal nicht mehr auftaucht.

am Besten tritt man aus der Kirche aus, und überweist den gesparten Betrag freiwillg an das FA.
nur damit die halbwegs Ruhe geben.

So einen Quark schreibt meistens der, der so viele Leichen im Steuerkeller hat, dass das FS den Gestank schon wittern kann, wenn ein Prüfer näher als 1km ans Firmengebäude kommt.

Passt aber auch ganz gut zu deinen sonstigen Posts ;)
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
So einen Quark schreibt meistens der, der so viele Leichen im Steuerkeller hat, dass das FS den Gestank schon wittern kann, wenn ein Prüfer näher als 1km ans Firmengebäude kommt.

Passt aber auch ganz gut zu deinen sonstigen Posts ;)
im Schnitt kommt der Prüfer alle 3 Jahre, ich habe also schon einige erlebt ... keine Sorge
was auch richtig nervt ist die Frage, warum der Monteur eine Woche länger geblieben ist oder Spesenrechnungen von Orten einreicht, die 'normalerweise' Touristenhotspots sind?
ja, aber "dummerweise" gibts da halt auch Industrie ...

muss der Betriebsprüfer halt nächstes Mal mitfliegen und sich davon selbst überzeugen.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.225
1.840
KUL (bye bye HAM)
@rotanes:
du hattest geschrieben es wird der Sachbezug mit dem persönlichen Abgabensatz (falls ggf. Sozialabgaben anfallen) multipliziert und dann als Einkunft versteuert. Gemäß deiner Rechnung: 1000€ Reise bei 50% Abgabenlast = 2000€ höhere Einkommensbelastung. Würde heissen der Begünstigte muss 1000€ zahlen. Meiner Meinung nach gilt der Sachbezug als solches als Bruttoeinnahme und unterliegt dem persönlichen Abgabensatz (im dem Fall 50%) und dann wären wir bei einer Nettobelastung von 500€
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
@rotanes:
du hattest geschrieben es wird der Sachbezug mit dem persönlichen Abgabensatz (falls ggf. Sozialabgaben anfallen) multipliziert und dann als Einkunft versteuert. Gemäß deiner Rechnung: 1000€ Reise bei 50% Abgabenlast = 2000€ höhere Einkommensbelastung. Würde heissen der Begünstigte muss 1000€ zahlen. Meiner Meinung nach gilt der Sachbezug als solches als Bruttoeinnahme und unterliegt dem persönlichen Abgabensatz (im dem Fall 50%) und dann wären wir bei einer Nettobelastung von 500€

Ja da hast du recht. Ich hatte mich auf ein (eher seltenes) Beispiel bezogen, wo der AG zusätzlich zum Sachbezug dem AN auch noch die dafür fällige Steuer schenken möchte (wegen Incentive, Jubiläum oder ähnlichem). Dann stimmt es wieder.
 
  • Like
Reaktionen: xcirrusx