Stornierungen wegen Corona

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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Jedoch schließt Absatz (14) im Grunde alles aus, oder entschuldigt alles.

Du meinst wahrscheinlich Erwägungsgrund 14? Die Erwägungsgründe haben zunächst erstmal keinen Regelungsgehalt und drücken eben nur die Erwägungen aus, die der Gesetzgeber bei Erlass der VO betrieben hat.

Außergewöhnliche Umstände sind nur bei der Ausgleichszahlung, nicht bei allen anderen Ansprüchen (Erstattung, Rückbeförderung, Ersatzbeförderung, Betreuung usw...) relevant! Daher dranbleiben an der Erstattung!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
9.748
BRU
Der Erwägungsgrund 14 betrifft meinem Verständnis nach Fälle, wo die Airline objektiv nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Sprich: wenn nichts fliegen kann / darf, kannst Du nicht auf Erfüllung des Beförderungsvertrags bestehen. Nicht aber das Recht auf Erstattung.

So in etwa hat das ja auch die Kommission in den kürzlich herausgegebenen (und hier schon mehrfach geposteten) Auslegungsleitlinien dargelegt. Wo u.a. auch auf die Problematik eingegangen wird, dass die Airlines nicht in der Lage sind, eine zeitnahe Ersatzbeförderung anzubieten (wie sie das ja normalerweise müssten). Nur das Recht auf die vollständige Erstattung wird ausdrücklich nochmal betont.
 

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Was für Absonderungen ?

Dann musst du auch so in deine Beiträge schreiben. Klar und deutlich. Immer wieder das Gleiche. Wenige Beiträge im Forum, gerade in dieser Zeit. Drückt euch klar und verständlich aus.

Du schließt von dir auf andere? Tolle Leistung von dir. Du antwortest auf Fragen die nie gestellt wurden und bist nicht in der Lage dieses auch so zu erkennen wenn du darauf hingewiesen wirst.

Es gab in meinem Beitrag nur ein Beispiel, um die Thematik Höhere Gewalt oder Wirtschaftliches Interesse mit meiner Meinung zu versehen, die weder Rechtlich noch Moralisch gemeint war, es ist eine Meinung und zwar meine. Natürlich brauchen Airlines nicht leer zu fliegen, allerdings haben sie ihren Vertrag zu erfüllen. Und bei meinem Beispiel handelte es sich eben um ein solches Wirtschaftliches Interesse.

Und du antwortest darauf als hätte ich Fragen gestellt nach dem Motto "Hilfe, mein Flug wurde storniert, welche Rechte habe ich und wie komme ich nach Hause". Schon merkwürdig dass du Fragen siehst wo keine gestellt wurden.
 

Sam Malone

Aktives Mitglied
13.08.2018
101
9
HAJ
Moin zusammen!
Ich hatte vor ein paar Seiten wg. einer morgen startenden Reise, die via
expedia gebucht wurde, schon was gefragt. Jetzt surfe ich auf der AMEX
Seite und finde dort folgendes:

Unter welchen Umständen erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich meine Reise storniere?

Der Versicherer erstattet stornierte Reisen normalerweise nur unter bestimmten Bedingungen. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände wurde die Reiserücktrittsversicherung jedoch aufgewertet und der Versicherer geht von einem Versicherungsschutz unter folgenden vier Bedingungen aus:


  1. Ihr Flug wurde aufgrund von COVID-19 storniert.
  2. Die Regierung im Zielland hat Einschränkungen verhängt (d. h. Quarantäne oder Einreisestopp bei ankommenden Flügen aus dem Ausland) und die Reise wurde gebucht, bevor die Einschränkungen bekanntgegeben wurden.
  3. Die Regierung Ihres Landes rät von Reisen ab, die nicht unverzichtbar sind, und die Reise wurde gebucht, bevor diese Empfehlung ausgesprochen wurde.
  4. Sie sind entweder aufgrund von COVID-19 erkrankt oder in Quarantäne und können deshalb die Reise nicht antreten.

In jedem der oben genannten Fälle müssen ebenfalls die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:


  1. Ihre Versicherungspolice deckt die Stornierung/Einschränkung ab (alle Platin- und Centurion Travel-Versicherungspolicen beinhalten den Schutz bei Stornierung/Einschränkungen).
  2. Sie haben bereits Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter kontaktiert, um das Reisedatum zu ändern, eine Rückerstattung zu vereinbaren oder eine Reisegutschrift zu erhalten und Ihr diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt. Der Versicherer fordert hier den entsprechenden Nachweis, den Sie Ihrem Anspruch beifügen müssen.
  3. Ihre Reise wurde über eine American Express Card gebucht.

Hinweis: Sämtliche Schadensmeldungen müssen erst geprüft werden.

https://www.americanexpress.com/de/versicherungen/reiseversicherungen.html


Gut.
Zu 2. Ich hatte ja Kontakt zu expedia und eine Rückerstattung des BA Fluges
ist nicht möglich. BA bietet lediglich den 12 Monate gültigen Voucher für einen
anderen BA Flug an. Jetzt müsste ja die Rückerstattung der AMEX greifen?
Hat da jemand von euch schon mal drüber nachgedacht? Wurde hier noch nie
diskutiert und daher bin ich unsicher, ob das jetzt in Frage kommt.
 
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lstoever77

Erfahrenes Mitglied
10.04.2019
1.920
1.460
Erst einmal danke ich @mpm für diesen thread; sehr hilfreich für alle Betroffenen!

Allerdings ist es aufgrund der zahlreichen Beiträge schwierig zu folgen sofern man hier nicht täglich mitliest, oder zu einem späteren Zeitpunkt einsteigt.
Die Suche ist leider nicht hilfreich, weil alle in der Regel nur die Abkürzungen der jeweiligen Gesellschaften nutzen.

Können wir hier nicht bitte wie vom threadersteller vorgeschlagen die Beiträge so erstellen, dass wir erst die jeweilige Gesellschaft nennen (und zwar ausgeschrieben) und weitere Daten (am besten in einer einheitlichen Form).

Beispiel:

Gesellschaft: Airline Abc

Reiseart: Pauschal / Individuell

Reisedatum: 01.Mai

Betrag: 999 EUR

Sachlage: Beschreibung...

Oder zumindest immer die Gesellschaft ausschreiben, sodass man wenigstens über die Suche die jeweiligen Infos finden kann.
 
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F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
Nein . Greift nicht . Du hast ja bei einem Voucher keinen zu ermittelnden Schaden .
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Da muss der Arzt Formulare der Versicherung ausfüllen und dich für reiseunfähig erklären. Eine einfache Krankschreibung reicht da nicht und sofern die Krankheit nicht ernst ist, wird der Arzt sich das schon überlegen.

Wenn man krank geschrieben ist und der AG die Lohnfortzahlung zahlt, kann man nicht einfach in Urlaub fliegen, das sollte ein Arzt doch wohl wissen.
 

hajopaio

Erfahrenes Mitglied
14.04.2010
785
309
CGN
Wenn man krank geschrieben ist und der AG die Lohnfortzahlung zahlt, kann man nicht einfach in Urlaub fliegen, das sollte ein Arzt doch wohl wissen.

Das ist so nicht richtig. Es gibt sehr wohl Krankheiten, bei denen man auch Urlaub machen kann und auch darf. Aber lassen wir das, die Intention von „bin ich halt krank“ ist wohl eindeutig.

Damit bin ich zu diesem Thema raus.
 
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Sam Malone

Aktives Mitglied
13.08.2018
101
9
HAJ
Um den Thread mal zusammenzufassen.. Ein Drittel anfragen
wie man sich zu verhalten hat, ein Drittel konstruktive Hilfe und
das andere Drittel Gewäsch...

Du meinst also ein Papier mit einem Anspruch auf etwas sei sowas wie Geld? Nicht wirklich, das sieht die Rechtsprechung wohl anders.

Auch ein guter Beitrag! (y)
Damit greift deiner Meinung nach wohl die von mir oben zitierte
Police der AMEX Platinum?
Damit könnte das Thema ja vom Tisch und vielleicht vielen hier
geholfen sein. Denn nach Studium von zig Beitragen auf den letzten
Seiten, taucht ja immer dieselbe Thematik auf.
Kaum jemand kann den von Airlines angebotenen Voucher
gebrauchen und würde gerne eine Erstattung bekommen, die
aber verwehrt wird. Die AMEX könnte einspringen, so wie ich das
verstanden habe. Und noch nicht mal mit Trickserei sondern auf-
grund des guten Kundenservices von AMEX und den angepassten
Bedingungen ihrer Policen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.733
4.458
Um den Thread mal zusammenzufassen.. Ein Drittel anfragen
wie man sich zu verhalten hat, ein Drittel konstruktive Hilfe und
das andere Drittel Gewäsch...



Auch ein guter Beitrag! (y)
Damit greift deiner Meinung nach wohl die von mir oben zitierte
Police der AMEX Platinum?
Damit könnte das Thema ja vom Tisch und vielleicht vielen hier
geholfen sein. Denn nach Studium von zig Beitragen auf den letzten
Seiten, taucht ja immer dieselbe Thematik auf.
Kaum jemand kann den von Airlines angebotenen Voucher
gebrauchen und würde gerne eine Erstattung bekommen, die
aber verwehrt wird. Die AMEX könnte einspringen, so wie ich das
verstanden habe. Und noch nicht mal mit Trickserei sondern auf-
grund des guten Kundenservices von AMEX und den angepassten
Bedingungen ihrer Policen.

Die Amex wird leider nicht einspringen, sondern die dahinter stehende Versicherung. Und die wird sicher diskutieren. Die Formulierung gibt ja schon genug Raum dazu "eine Rückerstattung zu vereinbaren oder eine Reisegutschrift zu erhalten und Ihr diesbezüglicher Antrag....". Ich habe einen "Antrag" auf "Rückerstattung" und die LH bietet mir nur eine "Reisegutschrift". Reicht das? Ich meine ja, aber man wird sich mal die Bedingungen im Detail angucken müssen. Ein Papier ist halt nicht das Gleiche wie Geld. Hatte diese Diskussion heute mit SAA, die mir bei einem Full Flex Tarif auch nur einen Gutschein geben wollten und die ich persönlich sehr bald in der Abwicklung sehe. Am Ende ist es in die Erstattung gegangen....
 
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A

Anonym73542

Guest
Habe auch schon einen "PayPal-Chargeback" für Tickets gemacht, waren zwar keine Flugtickets sondern Fahrkarten für RENFE, aber dennoch. Das klappt.
Gerade in der aktuellen Situation, denn die Airlines werden jetzt kaum die Zeit finden zu reagieren und schon geht der Fall einfach durch.



Bei letzteren besteht auch keinerlei Verkäuferschutz (Digitale Güter). Da kannst du im Prinzip immer zurückbuchen und der Verkäufer kann nichts machen, zumindest nicht über PayPal.

Update: Ich habe heute Dank PayPal das Geld für die Ryanair Strecke NUE-CPH-NUE erhalten. Geplantes Reisedatum war 18.03. - 21.03.

Der Käuferschutz gilt 6 Monate ab Zahlungsdatum.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
Erfahrungen Umbuchungen, Stornierung und Rückerstattung SP und S4

Im Zuge von COVID-19 versucht die Azoreanische Autonomieregierung die Ausbreitung des Virus auf den Inseln zu verhindern und hat faktisch jeglichen Passagierverkehr zu den und zwischen den Inseln eingestellt, einzig Cargo geht noch bzw. Flüge, die aufgrund der Notlage erforderlich sind. Nur auf drei der neun Inseln (São Miguel, Terceira und Faial) gibt es Krankenhäuser, die medizinische Versorgung auf den übrigen Inseln erfolgt durch die Centros de Saúde, ausschliesslich ambulant und ohne Beatmungskapazität. Von daher wäre ein Ausbruch von COVID-19 auf den Inseln ohne Krankenhäuser ein Disater, was die Autonomieregierung zu verhindern versucht. Auch wenn mein Urlaub damit hinfällig wird und ich meine +1 nun für weitere vier Monate nicht sehe, unterstütze ich den Schritt der Autonomieregierung. Wie gross der Erfolg am Ende ist, wird sich zeigen und lässt sich am besten auf dem COVID-19 Dashbord für Portugal einschliesslich Azoren und Madeira oder hier auf der Version für mobile Geräte nachvollziehen.

Bei bisher zwei meiner bzw. +1 Buchungen wurden Flüge storniert, im Einzelnen handelt es sich um

Ticket 1 [TAPulator]
26.01. LPA-PDL S40505 flown
26.01. PDL-HOR SP0488 flown
01.02. PIX-LIS S40142 flown
05.04. TER-HOR SP0564 CLX by airline
18.04. HOR-LIS S40152 CLX by airline

Ticket 2 [+1]
18.04. BOS-PDL S40220 CLX by airline
05.04. PDL-TER SP0564 CLX by airline
05.04. TER-HOR SP0564 CLX by airline
18.04. HOR-LIS S40152 CLX by airline

Kurz und knapp, Sata bietet für stornierte Flüge zwei Optionen, für die man sich bis 31.05.2020 entscheiden muss. Die erste Option ist eine kostenlose Umbuchung bis 31.12.2020 auch wenn nötig in eine höhere Buchungs- jedoch nicht Reiseklasse. Die zweite Option ist ein Voucher mit Gültigkeit für ein Jahr, welchen man unter COVID-19 | Azores Airlines beantragen kann. Ich habe mich für die zweite Option entschieden und nach Eingabe der Daten bekommt man umgehend eine Bestätigungsmail mit dem Betreff "Webform submission from: Covid-19 - Voucher Refund Form" und dem Inhalt "Your request has been successfully submitted. We will respond as soon as possible. We appreciate your understanding.", jedoch ohne irgendeine Vorgangsnummer, was künftige Nachfragen nicht einfacher macht. Also sollte man sich unbedingt die Buchungsreferenz und das originale Ticket aufheben, denn wer Sata kennt, weiss, dass sie viel Zeit haben, sehr viel Zeit sogar, wobei sich aber im letzten Jahr schon einges verbessert hat. Gerade bei Flugausfällen wegen des Wetters oder des Streiks im letzten Jahr, waren bei mir doch einige Umbuchungen erforderlich, die man am besten in einem der Ticket-Offices auf den Inseln erledigen kann, wenn man schon mal da ist. Das geht in der Regel recht flott, gerade wenn man mit der Zeit die Agenten persönlich kennt und sich schon mal die alternativen Flüge ausgesucht hat. Auch online oder telefonisch geht es nun etwas besser, wenn man schon weiss, was man will. Was ich sehr schätze, ist dass mir die Stornierung der Buchung nicht anonym von "no-replay@sata.pt" mitgeteilt wurde, sondern von einer Mitarbeiterin mit richtigem Namen und einer eigenen Firmen-E-Mai-Adresse, so dass man eventuelle Rückfragen nicht ins anonyme Nichts senden muss. Das lässt zumindestens hoffen, dass die Vouchers dann doch einmal ankommen. Ich werde über die weiteren Entwicklungen berichten.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
Erfahrungen Umbuchungen, Stornierung und Rückerstattung TP

Bei bisher vier meiner bzw. +1 Buchungen wurden Flüge storniert, im Einzelnen handelt es sich um

Ticket 1 [TAPulator]
25.01. ZRH-LIS TP0933 flown
25.01. LIS-LPA TP1116 flown
19.04. LIS-GVA TP0948 CLX by airline

Ticket 2 [TAPulator]
02.02. LIS-TXL TP0536 flown
04.04. GVA-LIS TP0949 CLX by airline
04.04. LIS-TER TP1827 CLX by airline

Ticket 3 [+1]
19.04. LIS-GVA TP0948 CLX by airline

Ticket 4 [+1]
03.05. GVA-LIS TP0949 CLX by airline
03.05. LIS-BOS TP0218 CLX by airline
17.07. BOS-LIS TP0218 confirmed
18.07. LIS-GVA TP0944 confirmed

Am 25.03.2020 habe ich unter Refunds die Erstattung für die vier Buchungen beantragt, gleich danach bekommt man eine Bestätigungsmail mit der entsprechenden Vorgangsnummer für jede der einzelnen Buchungen. Bereits am 26.03.2020 kam eine leere E-Mail von "TAP Vouchers" mit dem Betreff "You have received a Gift Voucher!", ein Geschenk war jedoch nicht enthalten.

Heute habe ich mich mal an den Gold Customer Service eine E-Mail geschickt, mit der Frage, was das denn soll. Die Antwort kam 1h 22 min später mit einem Voucher über den vollen Kaufpreis für das Ticket 3, "valid until 2021-03-26". Der Voucher wurde nicht mehr als "gift" deklariert und die Gültigkeit von einem Jahr scheint mir wesentlich fairer als beispielsweise bei LX.

Die Refunds für die übrigen drei Tickets seien laut Gold Customer Service noch in Bearbeitung, wahrscheinlich müssen sie da bei den bereits geflogenen Segmenten noch ein wenig rechnen. Sofern sich etwas neues ergibt, werde ich auch hier wieder berichten.
 
Moderiert:
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.788
2.623
PIX, BER, ZRH
Erfahrungen Umbuchungen, Stornierung und Rückerstattung LX

Bei bisher zwei meiner Buchungen wurden Flüge storniert, im Einzelnen handelt es sich um

Ticket 1 [TAPulator]
01.03. TXL-ZRH LX0971 flown
27.03. ZRH-TXL LX0962 CLX by airline

Ticket 2 [TAPulator]
29.03. TXL-ZRH LX0971 CLX by airline
22.05. ZRH-TXL LX0962 confirmed

Da LX für meine betroffenen Flüge keine Umbuchungsoptionen auf der Website anbietet, musste ich also anrufen und zwar vor Ablug, bevor irgendwelche Segmente verfallen. Der erste Anruf am frühen Nachmittag des 25.03.2020 dauerte 42 min in der Warteschleife und etwa 30 min das eigentliche Telefonat. Da ich den Rückflug auf Ticket 2 unbedingt behalten wollte, und vermutlich das Ticket verfallen wäre, wenn der Hinflug nicht angetreten wird, habe ich gefragt, ob das Ticket nicht einfach ohne den Hinflug re-issued werden könnte. Die vermutlich Praktikantin mit österreichischem Akzent bot mir lediglich die Option, das originale Ticket zu stornieren, den Preis zu erstatten und zu tagesaktuellen Konditionen neu zu buchen. Da hätte in P der one way genau so viel gekostet wie das urspüngliche Return-Ticket. Also ein absolutes no-go.

Also zweiter Versuch bei der Hotline am gleichen Abend mit nur 4 min in der Warteschleife und einer besseren Strategie. Das Umbuchen des Rückfluges von Ticket 2 auf den Rückflug von Ticket 1 ging relativ flott und ohne Mehrkosten. Ticket 2 habe ich dann auf "hold" setzen lassen und gemäss Aukunft der Hotline bzw. Website habe ich wohl dann bis 31.08.2020 Zeit, neu Flüge bis zum 31.12.2020 zu buchen respektive bis ein Jahr nach Ausstellung des Tickets, was noch viel früher wäre. Da ich bereits bis Jahresende alle Flüge bei LX gebucht habe, wird es wohl für das zweite Ticket auf eine Erstatung hinauslaufen. LX hätte es sicher besser machen können, mit der Möglichkeit die banalen Return-Tickets online umbuchen zu können und gerade das Sistieren auf Stornieren und neu buchen während des ersten Telefonates erinnert mich sehr an LH in 2012, die genauso blöd getan haben, als ich einen Flug wegen der Flugzeiten ändern wollte, als BER nicht eröffnet hat. Damals habe ich dann auch gleich noch die übrigen gebuchten acht Tickets storniert und bin seither auch nicht mehr mit LH Mainline geflogen.
 
Moderiert:

bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
Da lob ich mir doch in der Tat Finnair. Am 23.03. hat mein Reisebüro aufgrund der gestrichenen Interkontinentalflüge die Tickets zurcükgegeben und heute, am 28.3. ist das Geld vollständig auf meinem KK-Konto eingegangen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ich habe das Problem, dass ich in den letzten Jahren zu gut gewirtschaftet habe

Ein generelles Problem in diesem Land. Wer zurücklegt, muss davon leben. Wer statt zurückzulegen verprasst hat, dem wird unter die Arme gegriffen.

Kenne ein paar Leute, die jahrelang im Eventbereich schwarz verdient haben, denen nun wegen Corona gekündigt wurde und die nun Sozialleistungen beantragen, obwohl sie in den fetten Jahren zuvor nicht in die Sozialsysteme eingezahlt haben, obwohl sie gemusst hätten.

Bei der Verteilung von Hilfsgeldern, egal ob an Airlines oder Haushalte, sollte man nicht mit der Gieskanne vorgehen, sondern auch schauen, wie sich die Empfänger der Leistungen zuvor an unserem Staatshaushalt beteiligt haben. Sprich: Eine Reederei oder Airline, die ihre Schiffe oder Flugzeige aus Steuergründen in Takatukaland registriert, wäre nun folgerichtig weniger bei der Verteilung von Steuergeldern zu berücksichtigen als eine, die brav von Deutschland aus ohne Tricks agiert. Gleiches für private Haushalte: Bemessung der Hilfen anhand der Steuererklärungen / Sozialbeiträgen der vergangenen X Perioden.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Da lob ich mir doch in der Tat Finnair. Am 23.03. hat mein Reisebüro aufgrund der gestrichenen Interkontinentalflüge die Tickets zurcükgegeben und heute, am 28.3. ist das Geld vollständig auf meinem KK-Konto eingegangen.

Ich warte zwar noch, aber ich finde die Finnair Regelung auch sehr entgegenkommend.

- Cash, wenn man Cash haben will
- Voucher mit +10% Wert, wenn man den Voucher nimmt
- Voucher mit 1 Jahr Gütligkeit, es muss in der Zeit nur gebucht werden, der Flug kann auch später stattfinden
- Umbuchungen ohne Extrakosten, es müssen nur Sitzplätze verfügbar sein
- Machen keine blöden Spielchen, sondern sorgen für Transparenz und verlinken auf die Fluggastrechte im Fall einer Stornierung