EW: Storno wegen Reisewarnung?

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
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Mehrere Mitarbeiter von uns hätten eigentlich nächste Woche einen Termin im Covid-Sperrgebiet Lodi in Norditalien gehabt. Abgesagt, ganz klar und verständlich.

Jetzt sitzen sie natürlich auf vier Tickets, die sie nicht nutzen werden. Aus Unternehmersicht sage ich da ganz klar "ist halt unternehmerisches Risiko" und buche das weg. Sind auch keine Großbeträge, alles okay.

Daher ist das eher eine allgemeine Frage, die sicher aufgrund der neu auftretenden Fälle in verschiedenen europäischen Ländern demnächst häufiger mal kommen wird: Generell/früher/in der Regel zeigten sich die Airlines kulant beim Storno, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorlag.

Hat jemand schon in den Nachrichten o.ä. etwas zur aktuellen Situation gehört?

Auswärtiges Amt meinte:
Von nicht erforderlichen Reisen in die Provinz Lodi in der Lombardei sowie in die Stadt Vò Euganeo in der Provinz Padua in Venetien wird derzeit abgeraten.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
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Mehrere Mitarbeiter von uns hätten eigentlich nächste Woche einen Termin im Covid-Sperrgebiet Lodi in Norditalien gehabt. Abgesagt, ganz klar und verständlich.

Jetzt sitzen sie natürlich auf vier Tickets, die sie nicht nutzen werden. Aus Unternehmersicht sage ich da ganz klar "ist halt unternehmerisches Risiko" und buche das weg. Sind auch keine Großbeträge, alles okay.

Daher ist das eher eine allgemeine Frage, die sicher aufgrund der neu auftretenden Fälle in verschiedenen europäischen Ländern demnächst häufiger mal kommen wird: Generell/früher/in der Regel zeigten sich die Airlines kulant beim Storno, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorlag.

Hat jemand schon in den Nachrichten o.ä. etwas zur aktuellen Situation gehört?

Ich hab wegen der dämlichen Werbung mal den ganzen Beitrag zitiert...

Wir haben betrieblich striktere interne Sperren als die offiziellen, und das bringt mich persönlich etwas in Bedrängnis, was die Buchung von Flügen/Hotels angeht, daher buche ich derzeit alles flex, auch wenn das etwas mehr kostet.

Bei uns sind wir verdonnert, auf privater Ebene 14 Tage Urlaub zu nehmen, falls wir in China waren. Es wurde nicht spezifiziert Mainland only oder auch HK/Macau. Ob rechtlich haltbar, ist ne andere Frage. Meine Reisepläne wären nun nach Australien, logischerweise via HKG oder SIN. Was nun, wenn plötzlich SIN in die betriebsinterne Sperre kommt?

Daher habe ich mal bei der Reiseversicherung angefragt, und die haben relativ kulant geantwortet: grundsätzlich nicht gedeckt, aber wir notieren das mal und schauen dann.

LX hat folgendes auf der Website gepostet, worunter Du fallen dürftest:
Auf Grund des aktuellen Ausbruchs des Corona Virus bietet Lufthansa Group Gästen nach Norditalien die Möglichkeit kostenlos umzubuchen. Dies betrifft die Ziele

· Mailand, Bologna, Turin, Verona, Venedig, Triest und Genua

und gilt für alle Tickets von Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Air Dolomiti. Das Ticket muss am oder vor dem 26. Februar 2020 ausgestellt worden sein.

schaut also schon mal nicht allzu schlecht für Dich aus! Nur, was heisst umbuchen? Anderes Ziel oder anderer Zeitraum? Musst Du wohl mal anrufen und nachfragen.
 
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Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Das Problem dürfte hier halt sein, dass die Reisewarnung nur ein relativ begrenztes Gebiet betrifft. Und nicht jeder, der einen Flug nach Italien gebucht hat, wirklich ausgerechnet dorthin wollte und jetzt die Reise absagen muss.

Und bei dem Hinweis auf der Website würde ich vermuten, dass damit eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes Datum gemeint ist. Anderes Ziel würde mich bei der LH-Gruppe schon sehr wundern….

Anrufen und fragen würde ich aber auf jeden Fall. Und sollte es nicht kostenlos gehen, mit Storno natürlich bis zum letzten Moment warten, wer weiß, wie die Situation nächste Woche aussieht, nicht eh Flüge gestrichen werden usw.

Ansonsten gibt es hier doch schon einen entsprechenden Sammelthread mit Storno- / Umbuchungspolitiken diverser Airlines und Hotelketten.

https://www.vielfliegertreff.de/sma...rus-umbuchen-stornieren-flug-hotel-etc-2.html
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Bei uns sind wir verdonnert, auf privater Ebene 14 Tage Urlaub zu nehmen, falls wir in China waren. Es wurde nicht spezifiziert Mainland only oder auch HK/Macau. Ob rechtlich haltbar, ist ne andere Frage.

Ich finde das mehr als dreist wenn man jemanden der ggf. für die Firma nach China oder Italien gereist ist dann 14 Tage in den Zwangsurlaub schickt. Das ist ca. ein Drittel des durchschnittlichen Jahresurlaubs. Und das wegen einem sehr unwahrscheinlichen Fall. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das vor einem Arbeitsgericht standhalten würde.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
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Ich finde das mehr als dreist wenn man jemanden der ggf. für die Firma nach China oder Italien gereist ist dann 14 Tage in den Zwangsurlaub schickt. Das ist ca. ein Drittel des durchschnittlichen Jahresurlaubs. Und das wegen einem sehr unwahrscheinlichen Fall. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das vor einem Arbeitsgericht standhalten würde.

Es geht hierbei natürlich um private Reisen - Geschäftsreisen nach China sind schon untersagt.
Solange kein Auswärtiges Amt eine Reisewarnung ausgibt (und die gibts mWn nicht für ganz China oder ganz Italien), dürfte das auch vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten. Nur wer will sich schon mit dem Arbeitgeber anlegen?
Im Übrigen sind es in den USA gut und gerne mal zwei Drittel oder sogar der ganze Jahresurlaub.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Es geht hierbei natürlich um private Reisen - Geschäftsreisen nach China sind schon untersagt.
Solange kein Auswärtiges Amt eine Reisewarnung ausgibt (und die gibts mWn nicht für ganz China oder ganz Italien), dürfte das auch vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten. Nur wer will sich schon mit dem Arbeitgeber anlegen?
Im Übrigen sind es in den USA gut und gerne mal zwei Drittel oder sogar der ganze Jahresurlaub.

Stimmt. Ich hatte es auf einen deutschen Arbeitsvertrag bezogen. Selbst wenn die Reise privat war finde ich das ein Unding. In solchen Fällen ist es gut wenn es einen Betriebsrat gibt. Der kann dann stellvertretend für alle Arbeitnehmer gegen diese Praxis klagen. Falls es keinen gibt wäre das evtl. ein guter Zeitpunkt einen zu gründen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.251
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Läuft solch eine Quarantäne nicht über Krankschreibung statt Urlaub?

Hier ist es ja sogar nicht mal offizielle Quarantäne sondern der Arbeitgeber möchte vorsorglich, dass die restliche Belegschaft sich nicht infiziert. Dafür gibts keine Krankschreibung.
Wenn vom Gesundheitsamt verhängt dann gilt: wer nicht krank ist (also keine Symptome hat) und seine Arbeitsutensilien bei sich hat ist verpflichtet zu arbeiten. Erst wenn man vom Arzt krankgeschrieben wird muss man nicht mehr arbeiten.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Hier ist es ja sogar nicht mal offizielle Quarantäne sondern der Arbeitgeber möchte vorsorglich, dass die restliche Belegschaft sich nicht infiziert. Dafür gibts keine Krankschreibung.
Wenn vom Gesundheitsamt verhängt dann gilt: wer nicht krank ist (also keine Symptome hat) und seine Arbeitsutensilien bei sich hat ist verpflichtet zu arbeiten. Erst wenn man vom Arzt krankgeschrieben wird muss man nicht mehr arbeiten.

Bei Quarantäne gibt es aber keine Lohnfortzahlung sondern der Staat springt ein. Sogar bei Selbständigen.
 

sinochess

Aktives Mitglied
28.10.2012
228
20
Für Norditalien bietet Lifthansa Group momentan kostenlose Umbuchungen an, aber noch keine Stornierungen.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.675
2.310
Für Norditalien bietet Lifthansa Group momentan kostenlose Umbuchungen an, aber noch keine Stornierungen.

Gut zu wissen, Danke. Hab Anfang April nach VRN gebucht bei EW ... nicht direkt Lombardei, aber unmittelbar daneben. Mal abwarten wie die Situation in drei Wochen aussieht.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.750
1.931
Bei uns sind wir verdonnert, auf privater Ebene 14 Tage Urlaub zu nehmen, falls wir in China waren. Es wurde nicht spezifiziert Mainland only oder auch HK/Macau. Ob rechtlich haltbar, ist ne andere Frage. Meine Reisepläne wären nun nach Australien, logischerweise via HKG oder SIN. Was nun, wenn plötzlich SIN in die betriebsinterne Sperre kommt?

Wenn vor der Sperre gebucht wurde, würde ich meinen Arbeitgeber auf das Problem aufmerksam machen und ihn fragen, ob er mich lieber auf seine Kosten freistellt oder ob er mir die Stornokosten ersetzt, wenn ich die Reise absage. Eine solche Reise hätte ich weit vorab geplant und wäre dann von der Entwicklung überrascht worden. Will mein Arbeitgeber die Kollegen schützen, was sein berechtigtes Intresse ist, dann erwarte ich im Gegenzug, dass er anfallende Kosten, wie die einer Storno übernimmt. Ander ist die Situation, wenn eine amtliche Reisewarnung vorliegt.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.426
12.189
Nur zur Info: Aussage von LH gestern war mehrmals sie können nur auf ein anderes Datum buchen, ein anderes Ziel/Routing explizit ausgeschlossen. Da ich allerdings mit LX fliege habe ich heute da nachgehört. Ich wurde anstandslos, sehr zuvorkommend und kostenlos auf ein anderes Ziel umgebucht. Ursprünglich wäre es MXP gewesen, jedes Ziel in Europa sei möglich gewesen. Gebucht war in D, jetzt ist es C und J.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.032
1.609
Hat bisher jemand probiert bei EW eine Kompletterstattung wegen Corona durchzubekommen? Ich hätte da 2 sinnlos gewordene CGN-TXL und zurück die ich durch die Absage der ITB nicht nutzen kann.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ich finde das mehr als dreist wenn man jemanden der ggf. für die Firma nach China oder Italien gereist ist dann 14 Tage in den Zwangsurlaub schickt. Das ist ca. ein Drittel des durchschnittlichen Jahresurlaubs. Und das wegen einem sehr unwahrscheinlichen Fall. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das vor einem Arbeitsgericht standhalten würde.
Laut dem Infektionsschutzgesetz musst du keinen Urlaub dafür nehmen. Du bist dann quasi wie „krankgeschrieben“ für zwei Wochen oder länger, nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.251
9.755
Laut dem Infektionsschutzgesetz musst du keinen Urlaub dafür nehmen. Du bist dann quasi wie „krankgeschrieben“ für zwei Wochen oder länger, nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse.

Das gilt doch aber nur wenn das vom Gesundheitsamt angeordnet wird. Und selbst dann nur wenn du keine Arbeitsmittel zur Verfügung hast. In diesem Fall hat das ja die Firma gefordert und wollte das dem AN vom Jahreskontingent abziehen.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Das gilt doch aber nur wenn das vom Gesundheitsamt angeordnet wird. Und selbst dann nur wenn du keine Arbeitsmittel zur Verfügung hast. In diesem Fall hat das ja die Firma gefordert und wollte das dem AN vom Jahreskontingent abziehen.
Wenn es wie in der Schweiz ist, ist das auf jeden Fall rechtswidrig dafür Urlaub nehmen zu müssen.
https://www.unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/16639

Gewisse Unternehmen versuchen, ihren Mitarbeitenden eine unbezahlte Zwangsquarantäne aufzuerlegen, wenn sie aus Italien oder einem anderen Risikogebiet in die Schweiz zurückkehren. Das ist rechtswidrig.

Philip Morris zum Beispiel, hat von seinen Mitarbeitenden verlangt, die Quarantänezeit als Ferienzeit zu verbuchen. Gemäss einem Bericht von Radio RTN ist das Unternehmen nun aber zurückgekrebst. Das zeigt, dass der Entscheid falsch war. Wenn ein Arbeitgeber gesunde Mitarbeiter/innen nach Hause schickt, muss er den vollen Lohn zahlen und die Zeit in Quarantäne darf nicht an die Ferien angerechnet werden. Haben Mitarbeitende Grippesymptome, z.B. Fieber, sind sie krank – und somit auch bezahlt.

Gerade bei Einreisen aus Risikoländern (Iran, Italien, Korea, Japan und China) wird vermehrt Quarantäne verschrieben. Von daher gibt’s bei uns auch keine Dienstreisen mehr in diese Länder.

In seinem Fall ist er ein Verdachtsfall und ist auch dem Gesundheitsamt zu melden.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Der Arbeitgeber hat ganz unabhängig von der Gefahr durch Coronaviren nicht das Recht, einseitig unbezahlten Urlaub oder die Reduzierung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich anzuordnen.
...
Entschließt sich der Arbeitgeber, den Betrieb allein aus Vorsichtsgründen zu schließen, also ohne dass zum Beispiel eine entsprechende behördliche Anordnung hierfür vorliegt, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern weiterhin den geschuldeten Lohn zahlen.

https://www.focus.de/finanzen/exper...zum-home-office-verpflichten_id_11716137.html
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Bei dem großen Unternehmen, bei denen ich das mitbekommen habe, gibts 14 Tage Homeoffice, oder falls nicht möglich, 14 Tage bezahltes zuhausebleiben, sofern man kürzlich in einem Risikogebiet war.

Zum Thema Stornokosten bei Reisewarnung: Ist so ein Fall eigtl. typischerweise von einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.399
1.887
Wenn eine Behörde eine Reisewarnung herausgibt, dann greift üblicherweise die Reiseversicherung.
AVBs prüfen und natürlich sind die Details ausschlaggebend, ob der Fall versichert ist.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
Nur wer will sich schon mit dem Arbeitgeber anlegen?

Eben. Das Fatale ist, der Mitarbeiter wird seinem Arbeitgeber dann einfach nicht sagen, daß er in einem Gebiet war, wo sein Arbeitgeber eine "interne Quarantäne" anordnet. Grundsätzlich sind Mitarbeiter nicht zur Auskunft verpflichtet, was sie privat tun. Und zumindest so lange es keine Reisewarnung gibt, dürften sie dazu sogar lügen.

Damit schießt sich dieser Arbeitgeber dann sozusagen selber ins Knie mit seiner Regelung. Super.