Stimmt es ist eine Grundsatzfrage: die Frage ist ob der Pax entscheiden darf oder die Airline?
Aus dem Bauch heraus, da ich keine veröffentlichte Entscheidung zu dem Thema gefunden habe:
Es wird auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.
Ganz wichtig wird sein, ob der Aufenthalt in ZRH als Stopover gebucht ist (das geht, wenn man das möchte, auch bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden), oder als "Anschluss".
Im ersten Fall muss die Fluggesellschaft fliegen, da man sich ja einen "geschützten" Aufenthalt gebucht hat.
Ist es ein längerer Anschlussaufenthalt, dann zieht dieses Argument zwar nicht, aber die Fluggesellschaft hat bei notwendigen Umbuchungen auch die Interessen des Reisenden im Blick zu behalten. Beispiel: Hättest du den Abendflug nach ZRH gebucht und einen Anschluss am nächsten Vormittag, dann sollte die Gesellschaft darauf Rücksicht nehmen. Auch wenn der Anschlussflug am nächsten Vormittag nicht stattfinden sollte.
In der von dir geschilderten Situation scheint es so zu sein, dass in ZRH nur ein sehr kurzer Transfer "gebucht" war. Ein schützenswertes Interesse an der Durchführung des ersten Fluges ist für mich daher nicht ersichtlich. Es geht daher "nur" darum, eine möglichst zeitnahme Alternativverbindung nach HKG zu finden. Und das hat die Gesellschaft ja auch getan.