STR-ZRH oder wieso darf er sein erstes leg nicht abfliegen?

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sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
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ZRH, MUC, BLR
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genau lesen: STR-ZRH war verspätet, sodaß klar war, daß der Anschluss nach HKG nicht mehr erreicht werden konnte...

Es kann natürlich auch sein, daß die Maschine STR-ZRH so leer war, daß die einfach keine Bock hatten zu fliegen.

Frage war: darf das boarding des ersten legs verwehrt werden, wenn das Folgeleg nicht mehr erreicht würde?

Die Jungs sind in STR -> neueste Meldung Moevenpick Messe wird kostenlos bereitsgestellt - das ist ne Frechheit, denn das Ding ist ein altes runtergerocktes Airport Hotel, kein 2* wert...

Also eine Nacht wird man dort durchausüberleben.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
zurück zum Thema Leute!

Es geht nicht ums Hotel (auch wenn hier mehr mitreden können) sondern darum, ob der LX Flightmanager (oder handling agent LH) Paxe einfach deboarded mit der Begründung: ihnen reicht es ja eh nicht bis zum Anschluss?

Der Beförderungsvertrag besagt: erstes Leg STR-ZRH- basta! Andersherum: wenn ein Pax dieses erste leg nicht in Anspruch nimmt (und z.b. nach ZRH anreiste), wird er zwangsläufig von ZRH-HKG gestrichen - in vorliegendem Fall steigt die Fluggesellschaft einfach aus dem Vertrag aus mit der o.g. Begründung. Das ist nicht zulässig!

Vertragsbruch: deboarding wegen "Nichterreichen des Anschlussfluges"
Verstoß gegenm EU Regelung: keine Kompensationszahlung angeboten, obwohl es LX war, dessen Flug bereits aus Mailand zu spät kam!

Sind meine Überlegungen schlüssig?
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
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Kloten, CH
zurück zum Thema Leute!

Es geht nicht ums Hotel (auch wenn hier mehr mitreden können) sondern darum, ob der LX Flightmanager (oder handling agent LH) Paxe einfach deboarded mit der Begründung: ihnen reicht es ja eh nicht bis zum Anschluss?

Der Beförderungsvertrag besagt: erstes Leg STR-ZRH- basta! Andersherum: wenn ein Pax dieses erste leg nicht in Anspruch nimmt (und z.b. nach ZRH anreiste), wird er zwangsläufig von ZRH-HKG gestrichen - in vorliegendem Fall steigt die Fluggesellschaft einfach aus dem Vertrag aus mit der o.g. Begründung. Das ist nicht zulässig!

Vertragsbruch: deboarding wegen "Nichterreichen des Anschlussfluges"
Verstoß gegenm EU Regelung: keine Kompensationszahlung angeboten, obwohl es LX war, dessen Flug bereits aus Mailand zu spät kam!

Sind meine Überlegungen schlüssig?

Also, wieso willst Du den ersten Flug antreten, wenn Du schon im Voraus weisst, dass Du unterwegs stranden wirst? Ist doch eigentlich sinnvoll, wenn am Startflughafen für eine DURCHGEHENDE ALTERNATIVE gesorgt wird.(y)
Man könnte natürlich auch sagen, die sollen mal fliegen und dann in ZRH weiterschauen, wo sie dann um diese Uhrzeit eventuell nicht die einzigen getrandten sein werden. ARN, MAD, LHR, OSL sind auch gute Kandidaten für Misconnex am Abend in ZRH!:eek:
Wie das mit der Kompensation rechtlich aussieht, würde mich auch interessieren. Der verursachende Flug hat ja "nur" eine Stunde Verspätung, also kein Anrecht auf Kompensation. Der andere Flug war pünktlich. Trotzdem resultiert durch die Missconnex eine Verspätungszeit, welche eine Kompensation auslösen sollte.:confused: --> Juristenmeinung wäre gefragt.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Wie weiter oben schon geschrieben - ich denke dass es auch sehr davon abhängt, was Du bevorzugst. Lieber in ZRH wieder die Koffer einsammeln und dann ins Hotel?

Außerdem wäre ich mir relativ sicher, dass die SWISS die Passagiere auf den Flug gebucht hätte, wenn sie direkt in ZRH aufgeschlagen wären - weil: Zubringer hatte ja Verspätung...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
Außerdem wäre ich mir relativ sicher, dass die SWISS die Passagiere auf den Flug gebucht hätte, wenn sie direkt in ZRH aufgeschlagen wären - weil: Zubringer hatte ja Verspätung...
verstehe diesen Satz nicht?

Stimmt es ist eine Grundsatzfrage: die Frage ist ob der Pax entscheiden darf oder die Airline? Hier hat die Airline gegen den Pax entschieden. Dem Pax wäre es lieber gewesen bereits am Abend in ZRH zu sein und dann heute den 13:15 ZRH-BKK-HKG zu nehmen (wie die 2 übrigens heute geflogen sind, halt von STR aus)

Wie ich oben bereits erläutert habe, sind die Airlines saumässig pingelig, wenn z.B. jemand von Ulm nach ZRH anreist und das erste leg "selbst-entscheidend" ausfallen lässt (Storno Beförderungsvertrag! von Gerichten teilweise revidiert - machen die aber trotzdem weil die Preise ex-STR auf den dt. Markt geschnitten sind und der Pax ggf. ein paar Euro spart durch den Abflug in DE)
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
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6.153
Paralleluniversum
Sehe es mal von der Seite:
ZRH-HKG gibt es IMHO nur 1 Flug am Tag. Sprich, durch den verpassten Anschluß hätten die Passagiere in jedem Fall bis am anderen Abend auf einen Weiterflug warten müssen. Ob nämlich ein zusätzliches Routing ZRH-MUC-HKG oder ZRH-FRA-HKG wirklich so viel sinnvoller wäre?
Montags kommt man von STR auch über FRA, MUC und IST nach HKG.
Die Verbindung über FRA wäre sogar die früheste mit *A, wen ich das richtig sehe mit Ankunft 11:35 in HKG.....vielleicht immer noch besser als 17:25?

Oder über MUC, dann hätte man ggfs. STR-Ulm(zuhause übernachten)-MUC mit dem Zug fahren können.

Ich erinnere mich gut an eine Geschichte von mir (die hab ich hier sicherlich auch irgendwo geschildert), dass ich LHR-FRA-MUC gebucht war und LHR-FRA deutlich verspätet war. Ich musste denoch nach FRA fliegen, obwohl klar war, dass ich da den Anschluß nie erreichen werde und in FRA übernachten muss. HÄtte ich LHR-DUS-MUC oder LHR-TXL-MUC oder gar in LHR bleiben können, wäre mir damals besser geholfen gewesen.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
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ZRH, MUC, BLR
verstehe diesen Satz nicht?

Stimmt es ist eine Grundsatzfrage: die Frage ist ob der Pax entscheiden darf oder die Airline? Hier hat die Airline gegen den Pax entschieden. Dem Pax wäre es lieber gewesen bereits am Abend in ZRH zu sein und dann heute den 13:15 ZRH-BKK-HKG zu nehmen (wie die 2 übrigens heute geflogen sind, halt von STR aus)

Wie ich oben bereits erläutert habe, sind die Airlines saumässig pingelig, wenn z.B. jemand von Ulm nach ZRH anreist und das erste leg "selbst-entscheidend" ausfallen lässt (Storno Beförderungsvertrag! von Gerichten teilweise revidiert - machen die aber trotzdem weil die Preise ex-STR auf den dt. Markt geschnitten sind und der Pax ggf. ein paar Euro spart durch den Abflug in DE)

Ja aber damit hast Du Dir die Frage doch selbst beantwortet:

Wenn der PAX einen Flug ex CAI (zum halben Preis bucht) und so nett ist direkt nach FRA anzureisen, hat natürlich die Airline was dagegen. Das hier angewendete Prinzip nennt man Preisdifferenzierung, die unterschiedliche Wettbewerbssituationen und Zahlungsbereitschaften berücksichtigen soll.

Selbiges gilt eben auch für den deutschen und den schweizer Markt. Nachdem die Löhne in CH deutlich über den deutschen liegen, kann man ex ZRH auch mehr verlangen. Deshalb kenne ich nicht wenige Schweizer, die ihren Urlaub in STR oder MUC beginnen. Lässt Du das erste Segment ohne Grund verfallen, hebelst Du eben diese Preisdifferenzierung aus.

Es verhält sich aber nochmal ganz anders, wenn ein Zubringer nicht ordnungsgemäß zubringt, zumal wenn damit ein Geschäftstermin nicht eingehalten werden kann.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
Danke Sunflyer30 - das ist nicht das Thema (ist mit lange klar!)

Frage war, daß ich deine Ausführungen nicht verstand (s.o.) und wieso sich die eine Partei des Vertrags (=Airline) mehr raussnimmt als der Pax?

Sehe es mal von der Seite:
ZRH-HKG gibt es IMHO nur 1 Flug am Tag. Sprich, durch den verpassten Anschluß hätten die Passagiere in jedem Fall bis am anderen Abend auf einen Weiterflug warten müssen. Ob nämlich ein zusätzliches Routing ZRH-MUC-HKG oder ZRH-FRA-HKG wirklich so viel sinnvoller wäre?
Montags kommt man von STR auch über FRA, MUC und IST nach HKG.
Die Verbindung über FRA wäre sogar die früheste mit *A, wen ich das richtig sehe mit Ankunft 11:35 in HKG.....vielleicht immer noch besser als 17:25?

Oder über MUC, dann hätte man ggfs. STR-Ulm(zuhause übernachten)-MUC mit dem Zug fahren können.

ZRH-BKK-HKG ist die früheste Verbindung ab ZRH mit *A, ähnlich früh wie die LH über FRA
ABER
es hätte von FRA auch die CX um 13:15 gegeben, mit Ankunft um 7:15 in HKG, ggf. noch ins meeting! Das wurde von unserem *A-Konglomerat/Preisabsprachenkartell nicht angeboten!!
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Wahrscheinlich, weil es so in den Beförderungsbedingungen steht?

Ich kann Deinen Ärger ja verstehen, aber entweder man weiß als gut informierter PAX was es an möglichen Alternativen gibt und besteht dann drauf oder hat nach meiner Erfahrung meistens Pech gehabt.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
es sind 2 Kollegen nicht ich persönlich - also ich hätte auch auf Beförderung bestanden, aber der FM wollte wohl nicht mit sich reden lassen! Und spätestens am Handling Agent Schalter hätte ich auf "schnellste" Beförderung bestanden: also mit CX ex-FRA aber die Kollegen wollten Meilen sammeln (die hätte man notfalls per LH-Anfrage bekommen)
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.044
40
Stimmt es ist eine Grundsatzfrage: die Frage ist ob der Pax entscheiden darf oder die Airline?

Aus dem Bauch heraus, da ich keine veröffentlichte Entscheidung zu dem Thema gefunden habe:
Es wird auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.

Ganz wichtig wird sein, ob der Aufenthalt in ZRH als Stopover gebucht ist (das geht, wenn man das möchte, auch bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden), oder als "Anschluss".

Im ersten Fall muss die Fluggesellschaft fliegen, da man sich ja einen "geschützten" Aufenthalt gebucht hat.
Ist es ein längerer Anschlussaufenthalt, dann zieht dieses Argument zwar nicht, aber die Fluggesellschaft hat bei notwendigen Umbuchungen auch die Interessen des Reisenden im Blick zu behalten. Beispiel: Hättest du den Abendflug nach ZRH gebucht und einen Anschluss am nächsten Vormittag, dann sollte die Gesellschaft darauf Rücksicht nehmen. Auch wenn der Anschlussflug am nächsten Vormittag nicht stattfinden sollte.

In der von dir geschilderten Situation scheint es so zu sein, dass in ZRH nur ein sehr kurzer Transfer "gebucht" war. Ein schützenswertes Interesse an der Durchführung des ersten Fluges ist für mich daher nicht ersichtlich. Es geht daher "nur" darum, eine möglichst zeitnahme Alternativverbindung nach HKG zu finden. Und das hat die Gesellschaft ja auch getan.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
@epericolososporgersi: hast du ne Ahnung ob es rechtlich einen Unterschied macht, ob das erste leg ermöglicht wird oder ob das bereits verweigert wird, weil der Anschluss absehbar nicht möglich war?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.958
16.156
Aber hallo, und was fuer einen: Wenn der erste Flug unterhalb der entschaedigungsrelevanten Grenze verspaetet ist und somit "nur" eine Ankunftsverspaetung durch den Anschlussverlust entsteht, ist ggf. 261/04 ueberhaupt nicht einschlaegig. Es gibt tasaechlich Gerichte, die vertreten, dass 261/04 nur bei Abflugsverspaetungen zum Tragen kommt.

Die Sache liegt gerade beim EuGH, hoffentlich setzt der diesem absurden Theater ein Ende.

Daher wird die Airline im Normalfall dafuer sorgen, dass man nicht am Abflughafen strandet, sondern unterwegs. Insofern ist mir das LXsche Verhalten in der hier geschilderten Situation voellig schleierhaft.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
Kurzes update zu diesem Thema:

Einer der Kollegen, der mit Swiss über eine Kompensationszahlung diskutiert hatte, bekam letzte Woche doch tatsächlich eine elektronische Zahlkarte (einlösbar an jedem Geldautomaten) von Swiss über €600 - Bravo hätte ich nicht erwartet! ggf. hatte er bei seiner Geschichte nichts von der bereits spendierten Übernachtung im Mövenpick Messe mit Frühstück und Gutscheinen erzählt. Die meinten wohl er sei wieder nachhause gefahren. Oder halt einfach 'ne unerfahrenden Agenten bekommen.

Sicherlich hilfreich waren die vielen rechtlichen Hinweise, teilweise hier aus dem Forum! Danke an euch alle (on behalf of)(y)

Der andere Kollege hat nichts bekommen (ggf. keine Motivation gehabt, was zu schreiben):confused:
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
Kurzes update zu diesem Thema:

Einer der Kollegen, der mit Swiss über eine Kompensationszahlung diskutiert hatte, bekam letzte Woche doch tatsächlich eine elektronische Zahlkarte (einlösbar an jedem Geldautomaten) von Swiss über €600 - Bravo hätte ich nicht erwartet!

600 EUR ist die per EU-Verordnung vorgeschriebene IDB Kompensation. Den Betrag zu erhalten ohne über den Rechtsweg gehen zu müssen ist natürlich erfreulich (y)
 

mbx

Erfahrenes Mitglied
03.03.2010
405
0
BRU
Ganz wichtig wird sein, ob der Aufenthalt in ZRH als Stopover gebucht ist (das geht, wenn man das möchte, auch bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden), oder als "Anschluss".

Im ersten Fall muss die Fluggesellschaft fliegen, da man sich ja einen "geschützten" Aufenthalt gebucht hat.
Ist es ein längerer Anschlussaufenthalt, dann zieht dieses Argument zwar nicht, aber die Fluggesellschaft hat bei notwendigen Umbuchungen auch die Interessen des Reisenden im Blick zu behalten.

Hierzu ein erfreuliches Positivbeispiel von vor ein paar Jahren, mit JP:

Gebucht war TIA-LJU-VIE, für einen extra langen Aufenthalt in LJU umgebucht, aber dennoch ein Anschluss und kein Stopover.

TIA-LJU fiel aus, Umbuchung auf TIA-VIE(OS) und dann ggf. weiter. Habe nett gefragt und erläutert, dass ich in LJU einen extra langen Aufenthalt gebucht hatte. Durfte dann problemlos TIA-VIE-LJU-VIE fliegen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
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300x250
Hierzu ein erfreuliches Positivbeispiel von vor ein paar Jahren, mit JP:

Gebucht war TIA-LJU-VIE, für einen extra langen Aufenthalt in LJU umgebucht, aber dennoch ein Anschluss und kein Stopover.

TIA-LJU fiel aus, Umbuchung auf TIA-VIE(OS) und dann ggf. weiter. Habe nett gefragt und erläutert, dass ich in LJU einen extra langen Aufenthalt gebucht hatte. Durfte dann problemlos TIA-VIE-LJU-VIE fliegen.

LH war am Donnerstag nicht so kulant: hatte 5h Aufenthalt in DUS auf dem Weg nach BUD (20 EUR gespart!! :p ne echt, wollte in der menscheleeren Lounge um die Mittagszeit ca. 11-15 arbeiten!). STR-DUS war 1,5h verspätet und alle Passagiere sollten sich zum Ticketschalter bewegen, obwohl es keinen Grund gab (hatte ja 5h Aufenthalt). Wegen dem SEN wollte mich die Dame über FRA mitnehmen, aber da wäre wohl nur noch B oder Y frei gewesen und der Cheffe hat's nicht approved:rolleyes:

Aus den 4h wurden dann halt 2,5h... nur so am Rande, was hat das mit dem Thema hier im OP zu tun?