LHFan, wenn du eine juristische Empfehlung haben willst, musst du gegenüber deinem Berater - sei dies das Forum

, sei dies ein dir vertrauter Rechtsanwalt

, das ist deine Wahl - zuerst die Hose herunterlassen, sprich den gesamten Sachverhalt ungeschminkt erzählen.
Einen Tip kann ich freilich schon jetzt geben: Falls dieses besagte Fahrzeug noch einmal Italien bewegt werden soll, ist erhöhte Vorsicht geboten. Ich hatte schon einmal einen gaaanz klugen Mandanten, der ein zugegeben hohes Bußgeld vermeiden wollte, indem er sich einfach taub stellte. Vier Monate nach der bösen Tat ist sein Geschäftsfüherer mit dem identischen Fahrzeug nach Italien gefahren und hat einen rd. 5-stündigen Aufenthalt an der Mautstelle Sterzing erlebt, weil die italienische Polizia Stradale den Fall bei exakt dieser Gelegenheit erschöpfend aufzuklären gedachte. Der GF war seinem verantwortlichen Mitarbeiter sehr sehr "dankbar". Also bitte: Überblick bewahren und den Fachmann befragen.
Edit: Humpf. Ich hab' übersehen, dass es das Fahrzeug bei der Firma nicht mehr gibt. Ich bin aber nicht überzeugt, dass dies das Problem löst; ich halte es für denkbar, dass ein beliebiges andere Fahrzeug dieser Firma einen längeren Aufenthalt bei einer Kontrolle erfährt....