Streiks in der EU

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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.976
3.396
Europa
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Weil ich es weiß. Muss man sich für alles hier rechtfertigen? Bleib mal locker.

Zwischen 200 und 500€ sind normal. Und auch ein Beamter kommt mit 3,5k netto locker über die Runden, auch in Hamburg.
Solche Preise gibt es nicht mehr, gute KV gehen von 500 Euro bis 1000 Euro
Ich bin bei der LVM und zahle 807,12 Euro (nur für mich, die Kinder sind bei der GKV unter meiner Frau), Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld bringen die Prämie richtig nach oben, keine Ahnung wie es bei Beamten ist und man muss dazu sagen, in den letzten Jahren gut 20% gestiegen
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
3.058
833
Beamte erhalten Beihilfe und zahlen deswegen nicht 100% Beitrag, wie andere Privatversicherte, weil durch Beihilfe nicht 100% der Krankheitskosten versichert werden müssen.
Beihilfe ist normalerweise 50%; andere AN bekommen den AN- Anteil (Zuschuss) in Höhe von 50% der Beiträge. Und die Beihilfe lehnt vieles gerne als nicht angemessen und zu teuer ab und die Erstattung fällt dann entsprechend geringer aus (= höherer Eigenanteil).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
14.597
8.484
Was auch 800 Euro kosten kann (ich Zahle 807,12 Euro)
M.W. bekommen Beamten Beihilfe, die 70% oder so abdeckt (kann von verschiedenen Faktoren abhängen). Nur für den Rest können sie eine PKV abschließen, was dann natürlich entsprechend weniger kostet als für andere PKV-Kunden.
Ansonsten sind 800 €/Monat für eine PKV ein durchaus normaler Wert. Wer als halbwegs gut verdienender Angestellter freiwillig in der GKV versichert ist, zahlt mehr.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Was auch 800 Euro kosten kann (ich Zahle 807,12 Euro)
dann wohnt man noch in einer Stadt, wo die Miete bei ca. 1500 Euro liegt, PKW usw...
Reicht um knapp zu leben
Gerade wer in der Stadt wohnt, braucht keinen PKW, "um zu leben". Kann man sich anschaffen und unterhalten, wenn man möchte, aber dann bitte nicht über die Kosten stöhnen.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.638
4.129
Nord Europa
Im Interview hat ein beamteter Lehrer gesagt, das Gehalt reicht nicht zun Leben.

Das "Hamburger Modell" (auch "Pauschale Beihilfe" genannt) ist eine alternative Form der Beamtenkrankenversorgung, bei der der Dienstherr einen festen Arbeitgeberzuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zahlt, wenn der Beamte unwiderruflich auf die individuelle, prozentuale Beihilfe verzichtet, um sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu versichern, was besonders für Neuverbeamtete und Beamte mit Vorerkrankungen attraktiv ist, da es den Wechsel von der PKV in die GKV erleichtert
. Es wurde von Hamburg eingeführt und wird inzwischen in mehreren Bundesländern angeboten, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und eine gerechtere Absicherung zu schaffen.

Merkmale des Hamburger Modells (Pauschale Beihilfe)
  • Zuschuss statt prozentualer Beihilfe: Statt der individuellen Beihilfe (die bis zu 80 % der Kosten deckt), gibt es einen festen, pauschalen Zuschuss des Arbeitgebers.
  • Flexibilität bei der Wahl: Beamte können wählen, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten.
  • Vorteile: Erleichtert den Zugang zur GKV, was besonders für junge Beamte oder solche mit Vorerkrankungen vorteilhaft ist, die sonst Schwierigkeiten bei der Aufnahme in die PKV gehabt hätten.
  • Endgültige Entscheidung: Der Verzicht auf die individuelle Beihilfe ist unwiderruflich.
  • Bundesländer: Eingeführt in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen (teilweise).

Unterschiede zum klassischen Modell
  • Klassisches Modell: Beamte erhalten individuelle Beihilfe (z.B. 70% für Alleinstehende) und schließen eine PKV für die Restkosten ab (ca. 30%).
  • Hamburger Modell (Pauschale Beihilfe): Beamte erhalten einen festen Zuschuss und versichern sich entweder in der GKV oder einer PKV (ggf. mit geringerem Restkostenrisiko).
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
4.525
4.640
pkv.de sagt:

Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2026: 77.400 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet (bzw. besteht keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), gilt diese Einschränkung nicht.

Also wieder was gelernt, aber so ganz falsch lag ich dann nicht.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.976
3.396
Europa
pkv.de sagt:



Also wieder was gelernt, aber so ganz falsch lag ich dann nicht.
Ja, aber mein großer ist seit 2008 in der GKV, seit der Geburt unter meiner Frau versichert.
Alle 2 Jahren schickt die AOK so ein Formular, wo die Fragen was die Kindern machen bzg der Familienversicherung und die geben ich an den Steuerberater weiter,
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
4.525
4.640
Ja, aber mein großer ist seit 2008 in der GKV, seit der Geburt unter meiner Frau versichert.

Dann verdient deine Frau mehr als du (und/oder du liegst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder du zahlst für dein Kind in der GKV Beiträge, hast also keine kostenfreie Familienversicherung.