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Nein. Ich weise nur darauf hin, dass sich das sich das Problem nicht mit Hilfe eines Anwaltes lösen lässt, sondern dadurch, dass man sich überlegt, was man kann und was man will, und wie man das am besten zusammenbringt. Das ist verschwendetes Geld.Zunächst ignorierst Du das, was ich unter 1. geschrieben habe.
Natürlich, zusammen mit anderen 15 Kollegen, 1-2 Tage lang. Wie soll dass denn gehen, bei Veranstaltungen von >1000 Studies? Wie so immer, wenn das knapp war, ging's an den Prof. zur Nachkorrektur, und eine Rücksprache gibt's auch noch. Und, will der Anwalt jetzt die Uni verklagen? Viel Spaß dabei, das Verfahren wurde schon "juristisch überprüft". Woher willst Du eigentlich die Prüfungsordnung meiner Uni kennen?Möchtest Du uns sagen, dass du während Deiner Zeit an der Uni die Klausuren korrigiert hast und nicht wie in den Prüfungsordnungen vorgesehen der Prüfer (Prof.)?
Weil in der Frage schon mal eine Unterstellung lauert, nämlich die Ansicht, dass selbst nach dem Drehen von mehreren Ehrenrunden da ein Fall von "Glück" vorliegt. Natürlich kann man mal eine Klausur verhauen. Jeder hat schlechte Tage, Prüfungsprobleme... usw. Nur, wenn man das mehrmals hintereinander versiebt, wird's wohl an was anderem liegen. Wenn ein Stein fünf mal hintereinander zu Boden fällt, ist es zwar immer noch Empirie, dass es beim sechsten Mal auch passiert, aber trotzdem ein Gebot des gesunden Menschenverstandes, das anzunehmen und seinen Fuß nicht darunter zu stellen.Wo ist das Problem, wenn der Prüfungsanspruch erhalten bleibt und der betreffende sein Glück woanders versuchen kann?
Nochmals - das bedeutet nicht, dass der entsprechende Studi irgendwie dumm ist, er steht ja im Job seinen Mann - nur muss man dann vielleicht mal der Wahrheit ins Gesicht sehen und seine Berufswahl seinen Möglichkeiten anpassen. Deswegen sind solche Leute weder zu verachten, noch zu verlachen, überhaupt nicht. Nur, bitte auf den Boden der Tatsachen.
Das mag sein, aber dafür braucht man dann keinen Anwalt, da reicht dann auch ein Besuch im Prüfungsamt.Zumal eine Prüfung an einer Berufsakademie nie zum Verlust des Prüfungsanspruchs an einer Uni bzw. FH führen sollte.
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Was vielen Studies schwerfällt zu verstehen - und ich sehe bei Dir da auch ein Missverständnis - dass ein Studium keine Schule ist. Ich habe viele Leute kommen sehen mit dem Anspruch "jetzt befüttere mich mal", aber so funktioniert das nicht. Eine Hochschulausbildung ist nur ein Lehrangebot, sich selbst mit der Materie zu befassen. Manch einer lernt besser aus einem Buch, manch anderer besser mit seinen Kommilitonen, mancher eben mit der Vorlesung. Was genau passt, muss man eben herausfinden - darum gibt es ja immer die Möglichkeit, Prüfungen zu wiederholen. Ich habe so manche Vorlesung durch ein Buch substituiert, weil sie wirklich Mist waren, vieles am Freitag Nachmittag gemeinsam mit Kommilitonen in der Gartenlaube erarbeitet... Studium bedeutet, dass man sich selbst Dinge beibringen können muss und selbst seine Methoden finden muss. Das ist vielleicht nicht jedermanns Sache.Bei einem besseren didaktischen Aufbau der Lehrveranstaltung klappt er vielleicht nach einem Wechsel.
Ich kenne eine Universität, an der BWL-Studenten in bestimmten Fächern rausgeprüft worden sind. Den Tipp eines Wechsels an die lokale Fachhochschule und dass der Prüfungsanspruch dort nicht verloren gegangen ist, haben sie vom Prüfungsamt der Uni kostenlos erhalten.
Kann schon sein, eine Fachhochschule kommt denjenigen zugute, die eben Probleme haben, sich selbst das Lernen zu organisieren. Auch hier wieder: Das soll keine Wertung sein - Leute, die ihr Handwerk verstehen, sind mir deutlich lieber und sympathischer als unfähige Akademiker.