Suche RA für Klage in Köln/Bonn

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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10
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Ach so: ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, im Prozess des TO wird es nicht vorrangig um die Auslegung der besonders komplizierten, umstrittenen und eine BGH-Entscheidung erfordernden Regelung, sondern schlicht um den Beweis der Tatsache gehen, weshalb der Transport verweigert wurde ;-)

Ach komm, diese Spekulation rettet Deine Aussage auch nicht: Die Airline legt das Logbuch der Maschine mit Nebel auf den vorangegangenen Flügen vor - und dann? Dann stehst Du vor der (Rechts-)Frage, ob das ein "außergewöhnlicher Umstand" ist und, falls ja, vor der weiteren Rechtsfrage, ob und inwieweit eine Airline, zumal eine ausländische, eine Ersatzmaschine vorhalten oder herbeischaffen muss. Dass sie dies tatsächlich nicht getan hat, erlaube ich mir zu unterstellen, weil sonst der Flug nicht ausgefallen wäre.
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Nochmals zum Abschluss: Fakt ist, dass der weit überwiegende Teil aller Vf. reine Tatsachenprobleme birgt oder der Anwalts/Partei hat einen rechtlichen Aspekt übersehen/falsch eingeschätzt. Mehr habe ich nie behauptet. Sollte der Fall hier Auslegungsschwierigkeiten betreffen, ist das eine reine Ausnahme und keinesfalls gängige Praxis. Warum dass aber ein Kölner Richter schlechter/besser machen soll als ein anderes Gericht, habe ich immer noch nicht verstanden.

@ goldeneye: warum es auf die Anzahl der Berufungen nicht ankommen soll, erschließt sich mir nicht. Du weißt aber vermutlich schon, das Berufungen nicht nur Rechtsfragen betreffen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
517
@ goldeneye: warum es auf die Anzahl der Berufungen nicht ankommen soll, erschließt sich mir nicht. Du weißt aber vermutlich schon, das Berufungen nicht nur Rechtsfragen betreffen.

Ich habe darüber gesprochen, wie Berufungen ausgehen, nicht wie häufig sie sind. :idea:
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
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207
Nochmals zum Abschluss: Fakt ist, dass der weit überwiegende Teil aller Vf. reine Tatsachenprobleme birgt oder der Anwalts/Partei hat einen rechtlichen Aspekt übersehen/falsch eingeschätzt. Mehr habe ich nie behauptet. Sollte der Fall hier Auslegungsschwierigkeiten betreffen, ist das eine reine Ausnahme und keinesfalls gängige Praxis. Warum dass aber ein Kölner Richter schlechter/besser machen soll als ein anderes Gericht, habe ich immer noch nicht verstanden.

Nicht zum Reise-, aber zum Versicherungsrecht kann ich Dir das Bonmot diverser Spezialisten sagen, dass derjenige Klägervertreter, der am Sitz der Versicherung klagt, bereits den ersten Anwaltsfehler begangen hat...
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Nicht zum Reise-, aber zum Versicherungsrecht kann ich Dir das Bonmot diverser Spezialisten sagen, dass derjenige Klägervertreter, der am Sitz der Versicherung klagt, bereits den ersten Anwaltsfehler begangen hat...

Ich vermute, weil die Richter mit den Beklagtenvertretern gemeinsam von der Versicherung gesponsert luxuriösen Urlaub machen und nach der Arbeit ins Bordell gehen?
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
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Vielen Dank! Das sind ja dann schon mal zwei Kanzleien direkt aus der Domstadt.

Kingair9, auch an Dich Danke, aber das ist ja dann schon wieder eine Adresse von auswärts.

An alle: ich hatte irgendwo aufgeschnappt, dass bei Fällen, wo unter VFL bzw. Forumsmitgliedern die Mehrheit meint, es wäre ein klarer Fall zugunsten des Fluggastes, das Gericht in Köln des öfteren zugunsten der Airline entschieden hätte und derer Argumentation gefolgt ist (wie z.B. LH: "Sicherheit hat bei uns allerhöchste Priorität,
und da bei dem Verantwortlichen für unser letztes M&M-Enhancement eine Schraube locker war, mussten wir den Flug leider canceln".), während zum Beispiel Hamburg meistens im Sinne des Fluggastes entscheidet.

Aber leider kann ich mir nicht Hamburg aussuchen, sondern habe nach meinem Kenntnissstand nur die Wahl zwischen Firmensitz und Abflugsort.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
Also ich fand Köln super. Bahnbrechende, airline-/Buchungsportalfeindliche Entscheidung habe ich da selbst erstritten (http://www.vielfliegertreff.de/airl...gen-lufthansa-erstattung-von-ticketpreis.html).

Mich wundert, dass Dein Anwalt da zicken macht. Will er etwa nicht für (max. 600 EUR) so weit fahren? Keine Lust, einen Terminsvertreter zu instruieren? Ist er sich vielleicht sowieso schon für eine 600 EUR Sache zu fein? An so einer Sache kann man nichts gewinnen, wenn man es nicht in Massen erledigt. Aber das gehört eigentlich als Service dazu - wenn man denn von der REchtslage Ahnung hat und so ein optimale Betreuung gewährleisten kann
 
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kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Kingair9, auch an Dich Danke, aber das ist ja dann schon wieder eine Adresse von auswärts.

Persönlich bin ich da nie gewesen - so was macht man heutzutage per Telefon und Mail. Oder machst Du die Wahl Deines Reisebüros vom schönen Schaufenster in Deiner heimischen Fußgängerzone abhängig?

In den meisten Fällen kommt es ja gar nicht zum Verfahren - ergo Sitz des Anwalts egal, da alles schriftlich läuft (bei mir ging es vor einigen Monaten gegen Tuifly / Hannover)
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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Mich wundert, dass Dein Anwalt da zicken macht.
Mein Anwalt vor Ort macht keine Zicken. Er hat mich bisher immer sehr gut vertreten, ist aber kein Spezialist für Reiserecht. Und meinte nur, wenn er mir einen Spezialisten von meinem Wohnort nennen würde, könnten da wegen Reisen zusätzliche Kosten entstehen. Wenn ich einen von meinem Wohnort nehme, kenne ich den ja überhaupt nicht persönlich und habe auch keine direkte Erfahrung mit ihm. Dachte daher, dass es darum sinnvoll sei, hier nach Empfehlungen zu fragen von Leuten, die schon in ähnlicher Situation waren.

kexbox, gut zu hören, wenn ich mich mit der vermeintlichen "Reputation" vom Kölner Gerichtstandort irren sollte.

Bin noch am Überlegen, ob es nachteilig für mich sein könnte, wenn ich erst einmal die Schlichtungsstelle in Braunschweig einschalte. Wenn da endlich mal jemand ans Telefon ginge (den ganzen Freitag nicht!), dann hätte ich wenigstens schon mal deren Einschätzung. Die bei erster Kontaktaufnahme damals genannten Kriterien (entweder 2 Monate Wartezeit oder eindeutige Ablehnung seitens der Airline) liegen ja jetzt vor.
 
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kingair9

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18.03.2009
22.378
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Unter TABUM und in BNJ
Ruf einfach mal den Fachinger in Wiesbaden an, der war sehr gut und umgänglich. Kannst gerne sagen, dass Du seine Daten von jemandem aus dem Forum hast, den er im Herbst 2013 vs Tuifly Teneriffa vertreten hat.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Wenn ein Anspruch berechtigt ist, dürfte den jedes Gericht zusprechen und nicht nur die Kölner Gerichte. Oder meinst du, überall anders wird das Recht gebeugt?

Naja, je nach Rechtsgebiet gibt es da schon bestimmte Gerichte, die immer wieder sehr einseitig entscheiden. LG Hamburg und Internet- sowie Urheberrecht ist da so ein Fall z.B. Oftmals, wenn ein Unternehmen den Absprung ins digitale Zeitalter verpaßt, von einem jungen aufstrebenden sein Geschäftsmodell bedroht sieht, werden die Rechtsanwaltsbataillone ins Feld geschickt. Und - dank fliegendem Gerichtsstand im Internet - wählen sich diese Dinos dann das LG Hamburg und gewinnen, zumindest in erster Instanz fast immer.
 
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insel

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22.10.2009
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moin,

einmal zur allg. Klärung und besseren Verständnis, sowie Hilfestellung für den evtl. angehenden Kläger...


1. Es kommt auf die Zuständigkeitsregelungen nach ZPO an (Erfüllungsort § 29 Abs. 1 ZPO)

2. In Anlehnung an die EU-Fluggastrechteverordnung kann der Reisende am Abflugort (Airport) zuständigen Gericht Klage gegen die Airline erheben. Dies sei der Ort der zuständigen und vertragsmäßigen Leistungserbringung des Beförderungsunternehmens


Interessant und sehr verbraucherfreundlich hat der BGH am 18.01.2011 entschieden (hat sich leider immer noch nicht in allen Kanzleien rumgesprochen), sowie die obige Rechtsprechung bestätigt, dass Du am eigentlichen Abflugort die Klage einreichen kannst.

Im damaligen Fall ging es um eine Intl. Airline, dass angerufene Gericht hat die Intl. Zuständigkeit wg. einer Nicht-EU Airline abgelehnt, die Berufungsinstanz sah dieses anders und der BGH hat dann die Entscheidung der Berufungsinstanz bestätigt (siehe Urteil X ZR: 71/10).

Bei EU Flügen (innerhalb der EU) kann man sogar am Abflug und am Ankunftsort die Klageerhebung durchführen, dieses geht selbstverständlich auch in diesem Forum-Fall.
Aber, wer will als EU-Bürger schon gerne z.B. in Vietnam oder Addis Abeba oder oder oder den Rechtsstreit führen, wenn es auch einfacher gehen kann!



gruß

insel
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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Also ich fand Köln super. Bahnbrechende, airline-/Buchungsportalfeindliche Entscheidung habe ich da selbst erstritten (http://www.vielfliegertreff.de/airl...gen-lufthansa-erstattung-von-ticketpreis.html)

Vonwegen Standort Köln:
Man lese den letzten Satz in Beitrag 49 aus dem Link von kexbox:
http://www.vielfliegertreff.de/airl...-erstattung-von-ticketpreis-3.html#post808980

Völlig aus den Fingern gesogen habe ich mir das mit der negativen Stimmung gegen Köln also nicht !
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Beitrag 49 enthält ja auch eine völlig plausible Begründung, warum das so sein soll.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich stimme zu, dass es am Heimatgericht großer Unternehmen manchmal schwieriger ist, zu seinem Recht zu kommen, als auf "neutralem Boden". Das mag einerseits daran liegen, dass man großen Arbeitgebern / Steuerzahlern ungerne das Leben erschwert. Andererseits sind Richter aber auch häufiger mit ähnlichen Fällen befasst und entweder a) Vertieft in die Materie eingearbeitet oder b) schon voreingenommen aufgrund vorhergehender Fälle.

Köln hätte die Urteilsbegründung in der von mir betreuten Sache auch deutlich LH-feindlicher formulieren können.
 
M

Mr. Burns

Guest
Vonwegen Standort Köln:
Man lese den letzten Satz in Beitrag 49 aus dem Link von kexbox:
http://www.vielfliegertreff.de/airl...-erstattung-von-ticketpreis-3.html#post808980

Völlig aus den Fingern gesogen habe ich mir das mit der negativen Stimmung gegen Köln also nicht !

1. Laß Dich von dem Expertenwissen hier nicht verunsichern.

2. Die hier genannten Anwälte verstehen ganz sicher ihr Handwerk.

3. Wenn du schon in Köln klagen mußt, dann nimm einen ortsnahen Anwalt.

4. Dem Anwalt, der Deine Sache mit einem Streitwert von 600 € (richtig?) übernimmt, dem solltest Du die Füße küssen. Früher hatten Anwälte in ihrem Schreibtisch in der untersten Schublade immer Bargeld und haben einem möglichen Mandanten sofort die geforderten 500 DM in bar gegeben und ihn nach Hause geschickt.

5. Flieg das nächste Mal ab FRA, da kannst Du bei einem vernünftigen Gericht klagen.
 
Moderiert: