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Obwohl oder trotz?ist das nicht übertrieben ?
im Pflegeheim wo meine Oma ist sind 3 verstorben , obwohl Corona Maßnahme verhängt wurden .
Und interessanter ist ja die Sterbequote, also von wie viel Infizierten.
Obwohl oder trotz?ist das nicht übertrieben ?
im Pflegeheim wo meine Oma ist sind 3 verstorben , obwohl Corona Maßnahme verhängt wurden .
da werden Sie geholfen: https://www.nzz.ch/zuerich/coronavirus-bei-ausbruch-in-pflegeheim-kam-niemand-zu-schaden-ld.1579376Obwohl oder trotz?
Und interessanter ist ja die Sterbequote, also von wie viel Infizierten.
Das wird ja nicht kommuniziertObwohl oder trotz?
Und interessanter ist ja die Sterbequote, also von wie viel Infizierten.
Das steht im Gesamtarbeitsvertrag der Swiss für das Cockpit- und Kabinenpersonal so drin, da gibt es nichts zu diskuieren. Die Swiss kann diese Impfungen anordnen, genau wie sie z.B. verlangen kann, dass sich Crews gegen Gelbfieber impfen wenn das irgendwo verlangt wird. Hongkong verlangt die COVID-Impfung jetzt von den Crews, wie soll da eine Airline planen ohne den Status der Mitarbeiter zu kennen?Ist das nach Schweizer Recht zulässig? Bei einem deutschen Arbeitsvertrag dürften sie sich da die Zähne ausbeißen. Die Konzernmutter wird da in Deutschland ziemlich sicher auf Granit beißen. Bin mal gespannt wie sie das dann lösen werden.
Dann wäre interessant was genau drin steht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man Mitarbeitern einen Impfstoff aufzwingen kann der noch nicht vollständig zugelassen ist.Das steht im Gesamtarbeitsvertrag der Swiss für das Cockpit- und Kabinenpersonal so drin, da gibt es nichts zu diskuieren. Die Swiss kann diese Impfungen anordnen, genau wie sie z.B. verlangen kann, dass sich Crews gegen Gelbfieber impfen wenn das irgendwo verlangt wird. Hongkong verlangt die COVID-Impfung jetzt von den Crews, wie soll da eine Airline planen ohne den Status der Mitarbeiter zu kennen?
Anders sieht es bei den Sand-Airlines aus. Bei Qatar Airlines sagte man dem fliegenden Personal: Impfen oder du kannst gehen....
das ist ja der "Deutsche Zustand", als Arbeitgeber kannste vor lauter Rücksichtnahme auf bestehendes oder angestrebtes(Klagen) Recht kaum mehr zielgerichtet agieren, damit begründet sich der mannigfaltige Nachteil Deutscher Firmen gegenüber manchen ausländischen.Dann wäre interessant was genau drin steht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man Mitarbeitern einen Impfstoff aufzwingen kann der noch nicht vollständig zugelassen ist.
Die Frage ob geimpft oder nicht sollte dagegen vergleichsweise unschädlich sein (sofern im Vertrag festgehalten). Im Endeffekt müsste der AG einen dann woanders einsetzen (nach deutschem Recht wohlgemerkt).
Über kurz oder lang kann ich mir auch bei SWISS nicht vorstellen, dass man ohne Impfung nicht gekündigt wird. Es wird dann nur „kreativer“ geschehen als „friss oder stirb“.
und ist auch zumindest teilweise nicht exakt festzustellen, ist die verstorbene Person an CoiId verstorben, oder war CoVid nur der letzte Tropfen im altersbedingt überlaufenden Fass, will sagen der Betroffene Mensch wäre so oder so zun selben Zeitpunkt oder zeitnah danach verstorben.Das wird ja nicht kommuniziert
Ich bin gespannt. Ein ausreichender Impfschutz hat Vorrang vor dem etwaigen Ausschluss der umgeimpften Personen. Dabei ist der Schutz derjenigen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, vorrangig. So zumindest das BVerfG zur Masernimpfung.Natürlich gibt es das auch in Deutschland. Ich sprach ja aber explizit von der LH. Versuchen können sie es natürlich aber da wird der BR unter Garantie dagegen klagen und LH wird vor Gericht einfahren. Ein Luftfahrtunternehmen steht aus meiner Sicht nicht mal annähernd auf einer Stufe mit medizinischen Berufen (wo das durchaus gerechtfertigt ist).
Ich bin ja keinesfalls gegen Impfungen. Bin ja selbst geimpft. Ich sage nur, dass es in Deutschland schwer wird wenn ein Arbeitgeber das arbeitsrechtlich durchsetzen will. Die Vergleichbarkeit mit der Masernimpfungsentscheidung ist ebenfalls nicht gegeben sofern man der Argumentation von User @unseen_shores folgt. Er hat da diese Woche einen aus meiner Sicht sehr überzeugenden Beitrag diesbezüglich in einem anderen Thread verfasst. Vielleicht ist er ja so nett und verlinkt ihn hier nochmal.Ich bin gespannt. Ein ausreichender Impfschutz hat Vorrang vor dem etwaigen Ausschluss der umgeimpften Personen. Dabei ist der Schutz derjenigen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, vorrangig. So zumindest das BVerfG zur Masernimpfung.
Je mehr Erkenntnisse zur Covid Impfung vorliegen und je geringer die Nebenwirkungen in der Realität statistisch sind, desto früher wird man die Impflicht durchsetzen können. Ich habe keine Lust, meine nicht impffähigen Kindern von Impfgegnern gefährden zu lassen, nur weil die irgendwelchen Verschwörungstheorien nachhängen. Aber sei es drum: Zum Schutz der nicht impffähigen Personen wird man dann im Zweifel sehr schnell zu 2G kommen; nicht impfwilliges Flugpersonal könnte man dann z.B. alle gemeinsam im Backoffice ohne Kundenkontakt einsetzen. Wenn persönliche Konsequenzen dran hängen, wird das die Impfwilligkeit erhöhen.
Ich betrachte die Sache arbeitsrechtlich. Sinnvoll ist es natürlich durchaus. Aber das als Arbeitgeber nach geltendem Recht durchsetzen zu können sehe ich momentan nicht.das ist ja der "Deutsche Zustand", als Arbeitgeber kannste vor lauter Rücksichtnahme auf bestehendes oder angestrebtes(Klagen) Recht kaum mehr zielgerichtet agieren, damit begründet sich der mannigfaltige Nachteil Deutscher Firmen gegenüber manchen ausländischen.
WAS bitte soll negativ sein, wenn man als Cockpit- oder Kabinencrew-Mitglied geimpft sein muss?
Es gibt immer einen Rest der sich verweigert. Nur von diesen Personen rede ich. Nochmal: in der Sache bin ich bei euch.LH verhandelt das momentan mit der Mitbestimmung und von den Crews kommt mehrheitlich Zusstimmung. Es kann also nicht von "Brechstange" die Rede sein.
Es gibt immer einen Rest der sich verweigert. Nur von diesen Personen rede ich. Nochmal: in der Sache bin ich bei euch.
Ok, aber wenn es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt, ist die Frage, ob das noch eine Rolle spielt. Es gibt bei LH auch eine Vereinbarung zur Gelbfieber-Impfung auf der Langstrecke.Es gibt immer einen Rest der sich verweigert.
...
Dann wäre nur noch die Frage offen wie man eine vergleichbare Tätigkeit schafft. Vom fliegenden Personal zum Bürohengst wird auch nicht ganz einfach.Und dieser Rest wird zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen in den Innendienst versetzt. Alle in ein Gebäude, Bearbeitung von was weiß ich auch immer. Du wirst es arbeitsvertraglich schwer lösen können in Deutschland. Du hast aber als Arbeitgeber (1) eine Fürsorgepflicht gegenüber allen andern Personen und (2) ein Direktionsrecht. Und wenn jemand beim fliegenden Personal halt zu sehr gefährdet ist und selbst gefährdet. dann muss ich mich als Arbeitgeber darum kümmern, das dieser jemand anderweitig eingesetzt wird. Lufthansa ist ein großer Konzern mit vielen Möglichkeiten.
Eine BV kann das meiner Meinung nach lediglich für Neueintritte regeln. Ich fände es durchaus bedenklich wenn mein BR aktiv in meine Gesundheit bzw. körperliche Unversehrtheit eingreifen könnte ohne, dass ich da ein Mitspracherecht habe.Ok, aber wenn es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt, ist die Frage, ob das noch eine Rolle spielt. Es gibt bei LH auch eine Vereinbarung zur Gelbfieber-Impfung auf der Langstrecke.
Der in der Schweiz verwendete Impfstoff hat hier eine vollständige Zulassung.Dann wäre interessant was genau drin steht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man Mitarbeitern einen Impfstoff aufzwingen kann der noch nicht vollständig zugelassen ist.
Die Frage ob geimpft oder nicht sollte dagegen vergleichsweise unschädlich sein (sofern im Vertrag festgehalten). Im Endeffekt müsste der AG einen dann woanders einsetzen (nach deutschem Recht wohlgemerkt).
Über kurz oder lang kann ich mir auch bei SWISS nicht vorstellen, dass man ohne Impfung nicht gekündigt wird. Es wird dann nur „kreativer“ geschehen als „friss oder stirb“.
Früher hieß das Bodenstewardess. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der LH die Damen und Herren nur zum Kellnern in der Luft eingesetzt werden dürfen, der Arbeitsvertrag wird mehr hergeben. LH muss natürlich das gleiche zahlen, aber das wird beim "Rest" die kleinere Frage sein. Das LAG in NRW hat es schon für Krankenschwestern entschieden, denen es auf Intensiv zu viel war und die mehr Pausen haben wollten. Das Gericht hat die von der Krankenschwester angegriffene Entscheidung des Arbeitgebers, die Krankenschwester auf eine stressfreiere Station zu versetzen, gehalten; zum eigenen Schutz des Arbeitnehmers.Dann wäre nur noch die Frage offen wie man eine vergleichbare Tätigkeit schafft. Vom fliegenden Personal zum Bürohengst wird auch nicht ganz einfach.
warum “muß“ man die unterstützen ?Das LX eine Impfpflicht hatist sehr zu begrüßen. Von den 8 für heuer noch geplanten Flüges sind 6 mit Ailrlines welche eine Impfpflicht haben gebucht. 4 mit LX und 2 mit UA.
Airlines/ Firmen die sich zum Sutz ihrer Mitarbeiter und Kunden bekennen muß man unterstützen.
warum “muß“ man die unterstützen ?
bei den ganzen Impfdurchbrüchen frage Ich mich was die impfung gebracht hat