LX: Swiss streicht Flug nach Auckland ohne Ersatzflug anzubieten

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vero69

Reguläres Mitglied
27.01.2019
30
55
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Im März habe ich bei GotoGate (Tja..) einen Swiss Returnflug von Zürich nach Auckland via Hongkong für etwas über 1000 Fr gebucht. Der Hinflug wäre am 15. Juli und der Rückflug am 5. September.

Am letzten Sonntag hat mich nun GotoGate via Mail informiert, dass der Flug von Swiss gecanceled wurde, und ich hätte die Möglichkeit entweder einen Refund bei ihnen zu verlangen oder kostenpflichtig umzubuchen. Ein Ersatzflug würde von Swiss nicht angeboten. Es stand auch keine Begründung weshalb der Flug gecanceled wurde.

Unterdessen kosten Returnflüge von Zürich nach Auckland an den gewünschten Daten > 2500 Fr.
Ich habe dann noch am Sonntag bei Gotogate (via E-Mail Antwort) und bei Swiss (via Kontaktformular zur Buchung) nachgefragt, weshalb der Flug gecanceled wurde und ob es eine Begründung gibt, weshalb ich keinen Ersatzflug bekomme und die erheblichen Mehrkosten selber bezahlen soll.

Von Gotogate kam die Antwort, dass sie keine Ahnung hätten, weshalb der Flug gecanceled wurde auch nicht weshalb kein Ersatzflug angeboten wurde. Ich wurde einfach aufgefordert den Refund zu verlangen (weil ich sonst wie ein Noshow behandelt wüde ..??).
Von Swiss bekam ich bis jetzt keine Antwort.

Ich nehme an, wenn ich nach Auckland fliegen will, dann darf ich keinen Refund verlangen? Bestehen Chancen, dass ich die Mehrkosten von der Swiss erstattet kriege wenn ich ein teures Ersatzticket irgendwo buche?

Ich nehme mal an die Streichung des Fluges erfolgt wegen Restriktionen in Hongkong? Kann die Swiss allenfalls deshalb einen Flug ersatzlos streichen, auch wenn ich nach Auckland gebucht habe?

Der nächst Schritt wäre wohl die Swiss telefonisch zu kontaktieren, was leider etwas schwierig ist, da ich momentan auf einer längeren Auslandreise bin und keine einfache Telefonmöglichkeit habe. Auch befürchte ich etwas, dass Swiss mich an GotoGate zurück verweist.

Danke vielmals für Tipps wie ich hier weiter vorgehen soll.
 

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
1.577
2.214
Frankfurt, Genf, London
Um es kurz zu machen, da es schon genug Threads zum gleIchen Thema gibt (und da meine Popcorn Maschine in der Wartung ist): Natürlich hast Du eigentlich Anspruch auf einen Alternativflug (schnellstmöglich zum gebuchten Ziel), aber auch Du hast den Fehler gemacht, ein OTA zu nutzen und wirst jetzt zum Spielball. Die Swiss ist nicht Dein Vertragspartner (denn wäre sie das, wäre Dein Problem mit einem Telefonanruf gelöst) und Dein Vertragspartner stellt sich offensichtlich dumm…
Die bekannten Alternativen wie Ersatzbefördrrung selbst buchen und die Kosten hinterher einklagen, kannst Du in mehreren Threads nachlesen.
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.190
381
VIE
Noch dazu ist zu klären wie die rechtliche Auslegung in CH aussieht.
Flug ist ja ZRH-XXX-AKL und die Klage wäre daher in CH einzureichen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.443
1.439
Von Gotogate kam die Antwort, dass sie keine Ahnung hätten, weshalb der Flug gecanceled wurde auch nicht weshalb kein Ersatzflug angeboten wurde. Ich wurde einfach aufgefordert den Refund zu verlangen (weil ich sonst wie ein Noshow behandelt wüde ..??).
Von Swiss bekam ich bis jetzt keine Antwort.
Wie kann man auf einem gecantelten Flug ein Noshow sein? Das würde ich mir von Gotogate gerne mal erklären lassen. Ist bei Swiss für den gecanelten Flug ein Ticket ausgestellt worden? Hast / hattest du die Möglichkeit das Ticket auf der Swisshomepage aufzurufen?

Bezüglich Anschrift der Swiss, hast du das über das Kontaktformular gemacht und eine automatische Antwort bekommen? Die sollte geschehen, wenn du Swiss über das Kontaktformular kontaktierst. Ansonsten kann es sein, dass deine Nachricht bei der Swiss gar nicht eingegangen ist.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Ich besorge mir schon mal Popcorn. Der Thread könnte Potential haben. 😋

Popcorn ja! Wie kann man im Jahr 2022 nur so b************ sein,
1) eine Transitverbindung via China
2) bei einem Schurken-OTA aus Florida
3) ohne deutschen Gerichtsstand (weil Abflug aus ZRH)
zu buchen?

Also ich kann Dir gerne meine Bankverbindung geben, da Du wohl gerne Geld zu verschenken hast.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Klimpert Go2Gate nicht auch gerne im Kiwi-Style 2 Tickets in einer "Buchung" zusammen, sodass das gar nicht durchgehend ausgestellt ist?
Hoffentlich kommt da eine Antwort vom TE.
Viell. denkt ja TE, dass LX den Flug HKL-AKL ausführt.

Aber dass NZ/CX zwischen HKG und AKL nicht nur heiße Luft herumfliegen lassen möchte, kann ich nachvollziehen.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.658
2.106
ZRH
Popcorn ja! Wie kann man im Jahr 2022 nur so b************ sein,
...
3) ohne deutschen Gerichtsstand (weil Abflug aus ZRH)
zu buchen?

Also ich kann Dir gerne meine Bankverbindung geben, da Du wohl gerne Geld zu verschenken hast.
Der deutsche Gerichtsstand, die Lösung aller Probleme :doh: :ROFLMAO:
Die armen und angeblich be******* Schweizer, die tagtäglich Tickets kaufen müssen ohne deutschen Gerichtsstand...
 

vero69

Reguläres Mitglied
27.01.2019
30
55
Danke für die schnellen Antworten. Ich habe es ungefähr so erwartet/befürchtet und getraue mich trotzdem noch ein paar weitere Fragen/Bemerkungen anzufügen:

Flug ist ja ZRH-XXX-AKL und die Klage wäre daher in CH einzureichen.

Ja, ich bin Schweizer und habe deshalb von Zürich aus gebucht. Ich glaube die Flugrechte Verordnung der EU gilt mehr oder weniger auch in Schweiz und die Klage müsste beim BAZL eingereicht werden. Ob es in meinem Fall auch zieht bin ich nicht sicher, auch wegen allenfalls behördlichen Einschränkungen in HKG.

Wie kann man auf einem gecantelten Flug ein Noshow sein? Das würde ich mir von Gotogate gerne mal erklären lassen. Ist bei Swiss für den gecanelten Flug ein Ticket ausgestellt worden? Hast / hattest du die Möglichkeit das Ticket auf der Swisshomepage aufzurufen?

Bezüglich Anschrift der Swiss, hast du das über das Kontaktformular gemacht und eine automatische Antwort bekommen? Die sollte geschehen, wenn du Swiss über das Kontaktformular kontaktierst. Ansonsten kann es sein, dass deine Nachricht bei der Swiss gar nicht eingegangen ist.

Die Formulierung von GotoGate:
__
Please reply to this email and advise which alternative you prefer. You must respond within 5 days of receiving this email or 5 days before departure, whichever is earliest, to ensure your ticket is not labeled as no-show, which might affect your entitlement to refund.
__

Ich kann meinen Flug via Buchungs-Nr auf der Swiss Internetseite aufrufen. Es ist alles auf das gleiche Ticket (LX138/LX9521/NZ81/LX139). Ursprünglich wurde der Retourflug von Air NZ von Auckland nach HongKong gestrichen. Da wurde automatisch umgebucht auf einen früheren Abflug von Auckland (mit 8h längerer Flugdauer). Was jetzt genau passiert ist, dass mir der ganze Flug ersatzlos gestrichen wurde weiss ich nicht. Bei meiner Buchung steht einfach, dass der Flug gecancelt wurde.
Direkt nach der Eingabe meiner Anfrage im Web bei Swiss wurde mir angezeigt, dass der Kommentar eingegangen sei, ich habe aber keine E-Mail Bestätigung oder sowas erhalten.

Die Swiss ist nicht Dein Vertragspartner
Meine Zahlung via Kreditkarte ging direkt an Swiss. Macht das keinen Unterschied?
Dass Gotogate da nicht riesige Aufwände betreibt leuchtet mir ja noch ein. Der Flug wurde ja von Swiss gecancelt, da können sie nicht wirklich etwas entscheiden.
Dass ich bei GotoGate keinen Support bekomme wenn meinerseits was ändert ist mir ja völlig klar. Wenn aber Swiss einen Flug cancelt, dann erscheint es mir schon so, dass sie auch Support bieten müssten.

Nochmals danke für Hinweise.
 

schlingu

Reguläres Mitglied
30.10.2017
66
37
Danke für die schnellen Antworten. Ich habe es ungefähr so erwartet/befürchtet und getraue mich trotzdem noch ein paar weitere Fragen/Bemerkungen anzufügen:



Ja, ich bin Schweizer und habe deshalb von Zürich aus gebucht. Ich glaube die Flugrechte Verordnung der EU gilt mehr oder weniger auch in Schweiz und die Klage müsste beim BAZL eingereicht werden. Ob es in meinem Fall auch zieht bin ich nicht sicher, auch wegen allenfalls behördlichen Einschränkungen in HKG.



Die Formulierung von GotoGate:
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Please reply to this email and advise which alternative you prefer. You must respond within 5 days of receiving this email or 5 days before departure, whichever is earliest, to ensure your ticket is not labeled as no-show, which might affect your entitlement to refund.
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Ich kann meinen Flug via Buchungs-Nr auf der Swiss Internetseite aufrufen. Es ist alles auf das gleiche Ticket (LX138/LX9521/NZ81/LX139). Ursprünglich wurde der Retourflug von Air NZ von Auckland nach HongKong gestrichen. Da wurde automatisch umgebucht auf einen früheren Abflug von Auckland (mit 8h längerer Flugdauer). Was jetzt genau passiert ist, dass mir der ganze Flug ersatzlos gestrichen wurde weiss ich nicht. Bei meiner Buchung steht einfach, dass der Flug gecancelt wurde.
Direkt nach der Eingabe meiner Anfrage im Web bei Swiss wurde mir angezeigt, dass der Kommentar eingegangen sei, ich habe aber keine E-Mail Bestätigung oder sowas erhalten.


Meine Zahlung via Kreditkarte ging direkt an Swiss. Macht das keinen Unterschied?
Dass Gotogate da nicht riesige Aufwände betreibt leuchtet mir ja noch ein. Der Flug wurde ja von Swiss gecancelt, da können sie nicht wirklich etwas entscheiden.
Dass ich bei GotoGate keinen Support bekomme wenn meinerseits was ändert ist mir ja völlig klar. Wenn aber Swiss einen Flug cancelt, dann erscheint es mir schon so, dass sie auch Support bieten müssten.

Nochmals danke für Hinweise.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Geh ins Swiss Office am Paradeplatz in Zürich. Kostet CHF 50 zusätzlich weil nicht direkt bei Swiss gebucht. Die Truppe dort ist top.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.991
2.006
HAM, LBC
Take the money and run!

Den ganzen Nerv mit OTA/LX <=> LX/OTA würde ich mir niemals antun, auch wenn der Preis anschließend deutlich nach oben geht. Vielleicht kommt ja auch nochmal ein gutes Angebot bis Juli...

My 0.02 USD
 

vero69

Reguläres Mitglied
27.01.2019
30
55
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Geh ins Swiss Office am Paradeplatz in Zürich. Kostet CHF 50 zusätzlich weil nicht direkt bei Swiss gebucht. Die Truppe dort ist top.
Würde ich machen. Bin aber noch bis Anfang Juli auf Reisen.
Die würden ohne grosse Kostenfolge umbuchen, notfalls auch via Singapur oder ein sonstiges Routing?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.443
1.439
Die Formulierung von GotoGate:
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Please reply to this email and advise which alternative you prefer. You must respond within 5 days of receiving this email or 5 days before departure, whichever is earliest, to ensure your ticket is not labeled as no-show, which might affect your entitlement to refund.
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Ich kann meinen Flug via Buchungs-Nr auf der Swiss Internetseite aufrufen. Es ist alles auf das gleiche Ticket (LX138/LX9521/NZ81/LX139). Ursprünglich wurde der Retourflug von Air NZ von Auckland nach HongKong gestrichen. Da wurde automatisch umgebucht auf einen früheren Abflug von Auckland (mit 8h längerer Flugdauer). Was jetzt genau passiert ist, dass mir der ganze Flug ersatzlos gestrichen wurde weiss ich nicht. Bei meiner Buchung steht einfach, dass der Flug gecancelt wurde.
Direkt nach der Eingabe meiner Anfrage im Web bei Swiss wurde mir angezeigt, dass der Kommentar eingegangen sei, ich habe aber keine E-Mail Bestätigung oder sowas erhalten.

Der Flug LX 138 wird in deinem Reisezeitraum nicht durchgeführt. Ab Juni ist er nicht mehr buchbar. Das Problem könnte sein, dass du nicht schon über ein Drittland nach HKG reisen darfst, was eine einfache Umbuchung ohne Rerouting nicht möglich macht. Swiss schuldet dir aber den Transport ZRH - AKL. Dir kann es herzlich egal sein, wo du umsteigst, so lange du die Einreisevorschriften erfüllst. In der Schweiz gilt nur die ursprüngliche Form der EU/VO ohne die dazugehörenden Urteile des EUHG. Da der Flug aber klar annulliert wurde, fällt das ganze unter due EU/VO und die Ersatzbeförderung ist geschuldet und zwar ohne Aufzahlung deinerseits. Ein wir labeln den Flugabschnitt als Noshow und behalten das Geld teilweise, ist darin nicht vorgesehen.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.982
2.010
Meine Zahlung via Kreditkarte ging direkt an Swiss. Macht das keinen Unterschied?

Nein, GoToGate bucht im Namen der Swiss von der Kreditkarte ab, damit der Flugpassagier das Gefühl hat, dass nicht GoToGate, sondern Swiss die Kreditkarte belastet hat...

Machen einige andere kleine OTA auch so, dass sie im Namen der Airline abbuchen, um dem Pax Seriosität zu vermitteln...
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.658
2.106
ZRH
Nein, GoToGate bucht im Namen der Swiss von der Kreditkarte ab, damit der Flugpassagier das Gefühl hat, dass nicht GoToGate, sondern Swiss die Kreditkarte belastet hat...

Machen einige andere kleine OTA auch so, dass sie im Namen der Airline abbuchen, um dem Pax Seriosität zu vermitteln...
Geht nicht um Seriosität vermitteln. Der OTA handelt in eigenem Namen aber auf Rechnung Dritter, hier die Airline.
 
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Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
393
57
ACH
Grundsätzlich hast du Anspruch auf "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt". Laut Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) der EU261 muss sich das ausführende Luftfahrtunternehmen darum kümmern (also Swiss in diesem Fall) und nicht etwa der OTA. In der Praxis wird dich Swiss höchstwahrscheinlich trotzdem an den OTA verweisen und der OTA wird nichts von irgendwelchen Ansprüchen wissen wollen, schon gar nicht ohne Zusatzbezahlung.

Ich würde in diesem Fall folgendes machen:

1. Sowohl Swiss als auch den OTA schriftlich (per E-Mail) zur Ersatzbeförderung auffordern (Muster hier unter Ersatzbeförderung), auf keinen Fall der Erstattung zustimmen.
2. Nach Ablauf der First die Ersatzflüge selbst buchen, Hinweise von hier beachten: https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen/
3. Swiss auffordern die neuen Tickets zu erstatten.
4. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast den Fall an die Versicherung übergeben. Sonst eine Anzeige beim BAZL einreichnen.

Ich hatte selber schon einen ähnlichen Fall mit Abflug in der Schweiz (allerdings ein einfacher OneWay in Europa und ohne OTA) und es hat letztendlich nach der Anzeige beim BAZL funktioniert, siehe hier: https://www.vielfliegertreff.de/for...chte-annullierung.12970/page-370#post-3365651
 

vero69

Reguläres Mitglied
27.01.2019
30
55
Grundsätzlich hast du Anspruch auf "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt". Laut Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) der EU261 muss sich das ausführende Luftfahrtunternehmen darum kümmern (also Swiss in diesem Fall) und nicht etwa der OTA. In der Praxis wird dich Swiss höchstwahrscheinlich trotzdem an den OTA verweisen und der OTA wird nichts von irgendwelchen Ansprüchen wissen wollen, schon gar nicht ohne Zusatzbezahlung.

Ich würde in diesem Fall folgendes machen:

1. Sowohl Swiss als auch den OTA schriftlich (per E-Mail) zur Ersatzbeförderung auffordern (Muster hier unter Ersatzbeförderung), auf keinen Fall der Erstattung zustimmen.
2. Nach Ablauf der First die Ersatzflüge selbst buchen, Hinweise von hier beachten: https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen/
3. Swiss auffordern die neuen Tickets zu erstatten.
4. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast den Fall an die Versicherung übergeben. Sonst eine Anzeige beim BAZL einreichnen.

Ich hatte selber schon einen ähnlichen Fall mit Abflug in der Schweiz (allerdings ein einfacher OneWay in Europa und ohne OTA) und es hat letztendlich nach der Anzeige beim BAZL funktioniert, siehe hier: https://www.vielfliegertreff.de/for...chte-annullierung.12970/page-370#post-3365651
Danke vielmals
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.870
1.279
Du kannst auch einfach bei Swiss anrufen. Und den Flug umbuchen. Bei Gotogate selbst bist du aufgeschmissen. Nur den neuen Flug nicht von denen Canceln lassen.

Gotogate möchte natürlich, dass du bei Ihnen stornierst. Dann ziehen sie dir noch ihre Stornierungsgebühr ab.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Bitte auch bedenken -> Wenn Du jetzt einen Cash-Refund beantragst, dann weisst Du nicht, ob Gotogate aus Florida Dir dieses Geld jemals wieder auf der Kreditkarte gutschreiben wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

die Klage müsste beim BAZL eingereicht werden.
Das glaube ich nicht.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
497
527
Würde meine Vollmachten ggü dem OTA widerrufen und direkt mit Swiss alles machen.
 
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