"switch off all electronical devices completely during landing and take-off"?

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Tobander

Erfahrenes Mitglied
06.12.2013
385
4
Stuttgart
dj-tobander.de
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Ja, stimmt. Seit gestern sind die neuen Richtlinien der EASA draussen.

Leider heißt das noch nicht, dass auch jede Airline sie sofort anwendet. Die EASA hat lediglich ihre Richtlinien
hinsichtlich der elektronischen Geräte angepasst.
Um diese jetzt auch umzusetzen, müssen die Airlines all ihre aktuellen Vorgehensweisen und Standards erst
einmal umstellen und anschließend von der EU wieder absegnen lassen :(
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.374
1.998
also sollten wir mal bei AY anfragen, ob die sich jetzt locker machen, wenn 95% der Gäste nur "flight modus" eingeschaltet hat???
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
also sollten wir mal bei AY anfragen, ob die sich jetzt locker machen, wenn 95% der Gäste nur "flight modus" eingeschaltet hat???

An Bord von Flugzeugen haben die Airlines Hausrecht, und sind sicher nicht dazu gezwungen Erleichterungen bei den Sicherheitsstandards umzusetzen.
 
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pmeye

Guest
An Bord von Flugzeugen haben die Airlines Hausrecht, und sind sicher nicht dazu gezwungen Erleichterungen bei den Sicherheitsstandards umzusetzen.
Das ist zwar prinzipiell richtig, jedoch muss dann zumindest der Zusatz "aufgrund gesetzlicher Bestimmungen" entfallen, womit das durchsetzen des Verbotes erheblich schwieriger werden dürfte.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
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Das ist zwar prinzipiell richtig, jedoch muss dann zumindest der Zusatz "aufgrund gesetzlicher Bestimmungen" entfallen, womit das durchsetzen des Verbotes erheblich schwieriger werden dürfte.

Nein, das durchsetzen wäre dann genauso so leicht. Die Airline hat an Bord uneingeschränktes Hausrecht und kann jeden von Bord weisen der sich den Anweisungen des Personals widersetzt.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell...en-passagier-von-bord-verweisen-a-509045.html
 
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pmeye

Guest
Nein, das durchsetzen wäre dann genauso so leicht. Die Airline hat an Bord uneingeschränktes Hausrecht und kann jeden von Bord weisen der sich den Anweisungen des Personals widersetzt.
Das bezweifle ich. Schon heute durfte die Mehrzahl aller Passagiere ihr Mobiltelefon im Flugmodus an behalten. Wenn erst allen bewusst ist, dass dieses Verhalten legal ist, wird das garantiert zur Massenbewegung. Ich glaube nicht, dass der Bundesgrenzschutz daraufhin eigene Abteilungen gründen wird die ganze Flugzeuge räumen!
Ich denke, du verwechseltst hier Recht haben und Recht bekommen. ;)
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
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Das bezweifle ich. Schon heute durfte die Mehrzahl aller Passagiere ihr Mobiltelefon im Flugmodus an behalten. Wenn erst allen bewusst ist, dass dieses Verhalten legal ist, wird das garantiert zur Massenbewegung. Ich glaube nicht, dass der Bundesgrenzschutz daraufhin eigene Abteilungen gründen wird die ganze Flugzeuge räumen!
Ich denke, du verwechseltst hier Recht haben und Recht bekommen. ;)

Der Bundesgrenzschutz müsste dafür gar nicht eingesetzt werden. Der Pilot kann sich einfach weigern zu fliegen.

Ich finde euere Einstellung, sich gegen den Hausherren zu widersetzen echt wahnsinnig toll.

Es geht doch nicht darum was gesetzlich möglich ist oder nicht - sondern darum einen Hausherren zu respektieren. Wenn ein Club Betreiber sagt ich lasse Leute mit Turnschuhen nicht rein halten sich ja auch alle an diese Regel.

Nette Erlebnisse die ich da auf Konzerten hatte, Künstler die von der Bühne gingen weil im Publikum gekifft wurde (Prince) oder die von der Bühne gingen weil im Publikum mit Handys telefoniert und fotografiert wurde (Wilco).

Da wurde von wenigen ein Abend für viele versaut - und ich habe allen Respekt vor Künstlern die so handeln.
 
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pmeye

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Der Bundesgrenzschutz müsste dafür gar nicht eingesetzt werden. Der Pilot kann sich einfach weigern zu fliegen.

Ich finde euere Einstellung, sich gegen den Hausherren zu widersetzen echt wahnsinnig toll.

Es geht doch nicht darum was gesetzlich möglich ist oder nicht - sondern darum einen Hausherren zu respektieren. Wenn ein Club Betreiber sagt ich lasse Leute mit Turnschuhen nicht rein halten sich ja auch alle an diese Regel.

Nette Erlebnisse die ich da auf Konzerten hatte, Künstler die von der Bühne gingen weil im Publikum gekifft wurde (Prince) oder die von der Bühne gingen weil im Publikum mit Handys telefoniert und fotografiert wurde (Wilco).

Da wurde von wenigen ein Abend für viele versaut - und ich habe allen Respekt vor Künstlern die so handeln.
Du verstehst nicht. Ich will mich hier nicht wiedersetzen, ich beschreibe nur, was passieren wird. Naturgesetze. Breite Masse. Herdentrieb. Das ist einfach so. Egal, wie du oder ich das finden. Wäre es anders, stünde die Mauer noch.
 
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LHFan

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13.06.2011
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Du verstehst nicht. Ich will mich hier nicht wiedersetzen, ich beschreibe nur, was passieren wird. Naturgesetze. Breite Masse. Herdentrieb. Das ist einfach so. Egal, wie du oder ich das finden. Wäre es anders, stünde die Mauer noch.

Da hast du natürlich recht.

Ansonsten ist mir das Thema reichlich egal - wenn elektronische Geräte keine Gefahr darstellen (davon kann man wohl ausgehen) dann kann man die Dinger auch einschalten - solange das keinen Krach macht :)

Ich frage mich nur wann dann die ersten Anfangen an Bord zu telefonieren, wenn ihr Handy noch mit dem Netz verbunden ist.
 

FRALONFRALON

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10.10.2013
1.141
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LON
Ich frage mich nur wann dann die ersten Anfangen an Bord zu telefonieren, wenn ihr Handy noch mit dem Netz verbunden ist.

Schon erlebt, vor c 2 Jahren (auf einem UA Longhaul ex LHR, wenn ich mich recht erinnere) - ein Business-Kasper hat vor und waehrend des Start so lange telefoniert, bis die Verbindung abgebrochen ist. Die Flugbegleiterin hat ihn mehrfach aufgefordert, das Handy abzuschalten, er hat sie ignoriert. Nix ist passiert, er hat auch die Maschine ohne Begleitung durch uniformierte Beamte verlassen...
 
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MUCSEN

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12.06.2009
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GVA/BRN
Ja, stimmt. Seit gestern sind die neuen Richtlinien der EASA draussen.

Leider heißt das noch nicht, dass auch jede Airline sie sofort anwendet. Die EASA hat lediglich ihre Richtlinien
hinsichtlich der elektronischen Geräte angepasst.
Um diese jetzt auch umzusetzen, müssen die Airlines all ihre aktuellen Vorgehensweisen und Standards erst
einmal umstellen und anschließend von der EU wieder absegnen lassen :(

Das ist zwar prinzipiell richtig, jedoch muss dann zumindest der Zusatz "aufgrund gesetzlicher Bestimmungen" entfallen, womit das durchsetzen des Verbotes erheblich schwieriger werden dürfte.
Die Airlines können sich sicher nicht nur auf die Richtlinie der EASA verlassen, es gibt ja immer noch nationale Gesetze. Also muss der jeweilige Gesetzgeber erst mal diese nationalen Gesetze anpassen, was ihm sicher durch die Vorgabe der EASA-Richtlinie nicht mehr schwer fallen wird.
Vielleicht geht das ja mal ausnahmsweise schnell.
 

monty2006

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17.11.2011
2.097
582
CH-GR
Schon erlebt, vor c 2 Jahren (auf einem UA Longhaul ex LHR, wenn ich mich recht erinnere) - ein Business-Kasper hat vor und waehrend des Start so lange telefoniert, bis die Verbindung abgebrochen ist. Die Flugbegleiterin hat ihn mehrfach aufgefordert, das Handy abzuschalten, er hat sie ignoriert. Nix ist passiert, er hat auch die Maschine ohne Begleitung durch uniformierte Beamte verlassen...

Und genau davor graut mir. Wie schon weiter oben geschrieben, bezweifle ich, dass die Maschine runterfällt, wenn alle Handys auf Flugmodus sind. Auch habe ich nichts dagegen, wenn jemand während des Fluges seine E-Mails liest und beantwortet. Aber diese ganzen Wichtigtuer (aka die viel zitierten Businesskasper), die dann anfangen, lauthals zu telefonieren und meinen, sie müssten die anderen Passagiere unterhalten, auf die kann ich gut und gerne verzichten. Ganz egal, ob EU-Recht oder Hausrecht o.Ä., hauptsache dieser Klientel wird ein Riegel vorgeschoben. Principiis obsta!
 
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XT600

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16.03.2009
22.374
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.374
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Du verstehst nicht. Ich will mich hier nicht wiedersetzen, ich beschreibe nur, was passieren wird. Naturgesetze. Breite Masse. Herdentrieb. Das ist einfach so. Egal, wie du oder ich das finden. Wäre es anders, stünde die Mauer noch.

Interessant wäre, was passiert, wenn das Flugezeug voller Raucher ist und der erste anfängt zu rauchen - Herdentrieb:D sieht man ja in diversen Lokaliäten, die zu später Stunde innen-rauchen erlauben (z.B. Berlin(n)): der erste fängt an, kurz danach der zweite und dann selbst das Personal....

Ob dann der Pilot runter ginge, weil von 250 Passagieren 200 rauchen und 50 sich beschweren? Gute Frage oder?
 
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13.06.2011
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Hier ging es um Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter - der "ältere Herr" hätte die Airline verklagen müssen, nicht den Veranstalter!

Nein das siehst du falsch. Die Airline hat korrekt gehandelt, daher war der Veranstalter nicht Schadensersatzpflichtig. Da der Veranstalter ja auch für das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen haftet.

Hier auch der entscheidende Satz:

"Der Verweis von Bord aus Sicherheitsgründen durch den Kapitän sei als Ausübung hoheitlicher Befugnisse einzuordnen, für die der Reiseveranstalter nicht haftbar gemacht werden könne."
 

XT600

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16.03.2009
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Nein das siehst du falsch. Die Airline hat korrekt gehandelt, daher war der Veranstalter nicht Schadensersatzpflichtig. Da der Veranstalter ja auch für das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen haftet.

Hier auch der entscheidende Satz:

"Der Verweis von Bord aus Sicherheitsgründen durch den Kapitän sei als Ausübung hoheitlicher Befugnisse einzuordnen, für die der Reiseveranstalter nicht haftbar gemacht werden könne."

ja weil der Reiseverantstalter auf Schadenersatz verklagt wurde. Es wäre zu klären gewesen OB die Ausübung hoheitlicher Befugnisse berechtigt war oder nicht - und das geht nur wenn man gegen die Airline oder den Kapitän klagt!

Die Reaktion "denied boarding" muss adequat zum schlechten Verhalten des Gastes sein und die Sicherheitsgefährdung offensichtlich sein. Die Airline hat einen Beförderungsvertrag mit dir und den muss sie grundsätzlich erfüllen. Wenn der Gast bespielsweise so stark betrunken (und agressiv) oder auf Drogen war, daß eine Beförderung die Flugsicherheit gefähredete (z.B. potentielle Gefahr der Agression) - aus dem Bericht geht nicht hervor, also können wir dieses Urteil nicht pauschal gültig dafür sehen!
 

LHFan

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13.06.2011
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ja weil der Reiseverantstalter auf Schadenersatz verklagt wurde. Es wäre zu klären gewesen OB die Ausübung hoheitlicher Befugnisse berechtigt war oder nicht - und das geht nur wenn man gegen die Airline oder den Kapitän klagt!

Nein, Position des Kapitäns an Bord eines Flugzeuges ist unumstritten - jegliche Entscheidung muss er nur sich selber gegenüber rechtfertigen - im Zweifelsfall zieht der Arbeitgeber seine Konsequenzen. Sobald der Kapitän die Entscheidung trifft ist diese rechtlich unangreifbar.

Das ist auch richtig so.

Wo würde es den hinführen wenn z.B. angetrunkene Passagiere später mit Hilfe von Rechtsanwälten die Airline bzw. den Kapitän haftbar machen könnten. Da z.B. in solchen Fällen ja auch nicht unbedingt Gerichtsverwertbare Blutproben entnommen werden.

Di kannst das Urteil als pauschal gültig ansehen, selbst wenn der Kapitän dich von Bord weisst weil ihm deine Nase nicht passt (er wird das natürlich anders ausdrücken) hast du rechtlich keine Chance.
 

BER Flyer

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23.05.2010
1.532
576
Nein, Position des Kapitäns an Bord eines Flugzeuges ist unumstritten - jegliche Entscheidung muss er nur sich selber gegenüber rechtfertigen - im Zweifelsfall zieht der Arbeitgeber seine Konsequenzen. Sobald der Kapitän die Entscheidung trifft ist diese rechtlich unangreifbar.

Das ist auch richtig so.

Wo würde es den hinführen wenn z.B. angetrunkene Passagiere später mit Hilfe von Rechtsanwälten die Airline bzw. den Kapitän haftbar machen könnten. Da z.B. in solchen Fällen ja auch nicht unbedingt Gerichtsverwertbare Blutproben entnommen werden.

Di kannst das Urteil als pauschal gültig ansehen, selbst wenn der Kapitän dich von Bord weisst weil ihm deine Nase nicht passt (er wird das natürlich anders ausdrücken) hast du rechtlich keine Chance.
Quatsch. Selbstverständlich muss jeder Flugkapitän seine Entscheidungen vor diversen anderen Instanzen rechtfertigen, angefangen von den jeweiligen Flugbehörden im jeweiligen Land wie selbstverständlich auch vor zuständigen Gerichten. Es gibt nur sehr wenige Personen auf der Welt die nur sich selbst gegenüber Rechenschaft ablegen müssen. Kim Il Sung zm Beispiel...
Von Ihrer Rechtsauufassung ausgehend könnte ich also als deutscher Flugkapitän alle Juden aus meinem Flieger werfen weil ich einen judenfreien Flug haben möchte? Und das wäre "unanfechtbar"?
 
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LHFan

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13.06.2011
2.196
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Quatsch. Selbstverständlich muss jeder Flugkapitän seine Entscheidungen vor diversen anderen Instanzen rechtfertigen, angefangen von den jeweiligen Flugbehörden im jeweiligen Land wie selbstverständlich auch vor zuständigen Gerichten. Es gibt nur sehr wenige Personen auf der Welt die nur sich selbst gegenüber Rechenschaft ablegen müssen. Kim Il Sung zm Beispiel...
Von Ihrer Rechtsauufassung ausgehend könnte ich also als deutscher Flugkapitän alle Juden aus meinem Flieger werfen weil ich einen judenfreien Flug haben möchte? Und das wäre "unanfechtbar"?

Ja und dann kommt das Totschlag Argument von Seiten des Kapitäns - "Nach meinem Eindruck stellte der Passagier eine Gefahr für einen sicheren Flug da."

Das ein Pilot nicht sagen kann - "mir passt deine Nase nicht - raus" habe ich bereits geschrieben.

Wenn der Pilot aber sagt. Der Passagier hat den Anordnungen des Personals nicht Folge geleistet -und darum geht es hier- ist er komplett auf der sicheren Seite.

Ähnliches gilt ja im übrigen auch für deutsche Richter, der Richter ist nur an Recht und Gesetz gebunden - aber er hat einen gehörigen Spielraum der Interpretation. Und er muss das Recht schon sehr verbiegen, bevor er mit Konsequenzen zu rechnen hat.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.374
1.998
Nein, Position des Kapitäns an Bord eines Flugzeuges ist unumstritten - jegliche Entscheidung muss er nur sich selber gegenüber rechtfertigen - im Zweifelsfall zieht der Arbeitgeber seine Konsequenzen. Sobald der Kapitän die Entscheidung trifft ist diese rechtlich unangreifbar.
selten so ein Schwachsinn gelesen - der Kapitän ist Gott :kiss:

Genau mit der pauschalen Aussage "den Anordnungen des Personals nicht Folge geleistet" ist er eben nicht aus dem Schneider. Dann muss der Richter Zeugen hören, die bestätigen, daß es wirklich nicht möglich war diesen Gast zu beruhigen, daß er eine Gefahr für den Flug dargestellt hätte - und genau darüber kann man streiten.
Nur weil ich bei AY mich mit den Gästen über deren überempfindliche und übergründliche Obrigkeitshörigkeit gelästert habe, ist das ganze noch lange kein Grund, daß die mich nicht mit nehmen können, aus Sicherheitsgründen. Das sieht der Lufthansa Fan absolut falsch!!
 
Zuletzt bearbeitet:

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.812
2.668
PIX, BER, ZRH
Mein zeitloses Palm Centro zeigt nach dem "Ausschalten" auf dem erleuchteten Display "Phone Off". In diesem "Off"-Zustand schweigen auch die Kalender-Erinnerungen nicht, was mir hier und da schon einige Peinlichkeiten beschert hat (note to myself: "Phone Off" + Mute-Schalter auf Rot). Um mein geliebtes Telefon, das heisst auch das Display ohne Strom (physikalisch korrekt eigentlich Spannung) zu haben, müsste ich den Akku herausnehmen. Das wäre dann wohl etwas zuviel erwartet.
 
P

pmeye

Guest
Zumal lose Lithium-Akkus eher eine Gefahr darstellen, als eingeschaltete Elektronik!