Telearbeit von weltweit, rechtliche Fallstricke?

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tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.402
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[…]Ich fakturiere Stundensätze, er bezahlt mir Gehalt.[...]

Bist Du jetzt freiberuflich unterwegs oder abhängig angestellt? Im ersten Fall sieht das nämlich alles nochmal ganz anders aus... :yes:


So eine AES 256-Verbindung bekommt auch ein Geheimdienst nicht ohne weiteres gehackt.

:)


DSGVO betrifft mich allerdings nicht, da ich nicht mit endkundennahen Daten arbeite.

Oh. Solltest Du tatsächlich der Auserwählte sein? Der einzige, den die DSGVO nicht betrifft?

Aber ernsthaft: "personenbezogen" und "endkundennah" ist nicht das selbe. Noch nicht mal das gleiche.


Je nach Land kann es Probleme geben...

Durch das Gastland verusachte Probleme sind laut Vorgabe des TO ja außen vor… aber paß auf, gleich kommt: "Das betrifft mich nicht, weil…" ;)
 
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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Bist Du jetzt freiberuflich unterwegs oder abhängig angestellt? Im ersten Fall sieht das nämlich alles nochmal ganz anders aus... :yes:




:)




Oh. Solltest Du tatsächlich der Auserwählte sein? Der einzige, den die DSGVO nicht betrifft?

Aber ernsthaft: "personenbezogen" und "endkundennah" ist nicht das selbe. Noch nicht mal das gleiche.




Durch das Gastland verusachte Probleme sind laut Vorgabe des TO ja außen vor… aber paß auf, gleich kommt: "Das betrifft mich nicht, weil…" ;)
Natürlich fakturiere ich nicht sprichwörtlich selbst, sondern unsere Rechnungsabteilung...
Und in der IT-Architektur hat man mit konkreten personenbezogenen Daten halt nicht viel am Hut. Ich habe zwar Kontaktdaten anderer Mitarbeiter dabei, was nach unserer Rechtsabteilung aber kein Problem darstellen soll.
Und habe ja nie behauptet, dass es rechtlich in den Gastländern keine Probleme geben könnte. Aber sehe wenig Sinn darin, das in einem solchen Thread zur Debatte zu stellen, da das Spektrum dafür viel zu groß ist, als dass ich mir davon irgend eine nennenswerte Erkenntnis erhoffen würde.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Warum nicht direkt mit der Wahrheit rausrücken? ;)
Gute Frage, Freud würde vermutlich ableiten, dass ich Mitglieder des anderen Geschlechts (oder gleichen Geschlechts?) sexuell imponieren wollte. Die Erfolgsaussichten dieser Strategie werden aber wohl nun im Zeitalter, das Historiker als die Post-Arsenische Epoche bezeichen werden, gegen 0 gehen.

Ernsthaft, mir ist völlig unklar, was da für eine Heldengeschichte herausgehört wurde. Meiner Erfahrung nach hat man bei der Immigration kaum etwas zu befürchten, wenn man Themen pro-aktiv und gleichzeitig defensiv anspricht. Ich habe einfach von mir aus angesprochen, ob es problematisch sein könnte, falls man tun würde, und gleichzeitig dargelegt, dass es für mich eine rein optionale Sache wäre, und ich kein Problem damit hätte, ein Nein zu akzeptieren.
Ich kreuze auch "ja" an, dass ich Lebensmittel dabei hätte, wenn ich einen verpackten Keks aus dem Flugzeug mitgenommen habe. Zöllner sind zu 99% damit beschäftigt, Leuten Unterschlagenes nachzuspüren und nicht, aus irgendwelchen freiwillig gemeldeten Trivialitäten ein riesen Ding zu machen, ist zumindest meine Erfahrung.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Bevor hier irgendwelche rechtlichen Ratschläge erteilt werden, ist es nicht nur hilfreich sondern sogar erforderlich, zunächst mal deine einschlägigen arbeitsvertraglichen Regelungen zu „Telearbeit“ zu kennen.

Typischerweise wird da z.B. eine Klausel drin sein, so oder ähnlich: „Der Arbeitnehmer steht auf Anforderung des Arbeitgeber während der Arbeitszeit innerhalb von x Stunden in den Büroräumen des AG für Besprechungen o.ä. bereit“. Ob du das von Thailand aus in der erforderlichen Zeit schaffen kannst, musst du selber wissen.

Jedenfalls sollte so eine arbeitsvertragliche Regelung Angaben über den Ort der Erbringung der Arbeitsleistung enthalten. Wenn es keine Regelung geben sollte (außer mündlich), wirst du dich sicher nicht einfach mal 20 Tage entfernen dürfen zwecks Telearbeit.

Als Dein Arbeitgeber wäre mir dieser von rotanes geschriebene Teil des Threads erst einmal prioritär wichtig. Wir haben in unserem Unternehmen auch Leute, die teilweise von zu Hause aus arbeiten und interne Termine erden im Normalfall mit 1-2 Wochen Vorlauf angesetzt. Wenn mir da aber ein MA sagen würde "da kann ich nicht, ich komme erst in 3 Wochen wieder nach Deutschland" würde ich die Zusammenarbeit auf den Prüfstein stellen.

Sollte Deine Tätigkeit aber keine Anwesenheit vorsehen (und da meine ich nicht vertraglich, sondern die bisher gelebte Realität) oder sogar explizit im Vertrag stehen "der AN verrichtet seine Tätigkeit ausschließlich per Telearbeit" wäre das nicht das Thema.

Hier kannst aber nur Du wissen, was in Deinem Vertrag steht und was in der Praxis bisher gelebt wurde.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Wenn mir da aber ein MA sagen würde "da kann ich nicht, ich komme erst in 3 Wochen wieder nach Deutschland" würde ich die Zusammenarbeit auf den Prüfstein stellen.

Ich habe das so rausgelesen als würde er mehrfach im Jahr aber immer kurz diese Art von HomeOffice machen. Also wegen günstigeren Flugpreis nicht sonntags sondern montags zurückfliegen (und Montag tagsüber dann eben remote arbeiten), oder zB übers verlängerte Wochenende verreisen aber den Brückentag trotzdem arbeiten.

Und Mal aus AG-Sicht: Wenn das einer meiner Mitarbeiter machen würde, dann wüsste ich das gerne vorher (weil es in aller Regel unproduktiver ist als die Tele-Arbeit im echten Arbeitszimmer). Damit habe ich kein Problem, die Leute machen auch HomeOffice wenn sie wegen Handwerkern oder Nachwuchs oder sonstwo Zuhause bleiben müssen, auch heute sind fast alle im Home-Office (verkatert).

Aber wenn jemand noch dazu in dem Umfang normale Telearbeit anmelden würde ohne dazu zu sagen dass er das vom Urlaubsort aus macht, wäre ich "not amused".
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Als Dein Arbeitgeber wäre mir dieser von rotanes geschriebene Teil des Threads erst einmal prioritär wichtig. Wir haben in unserem Unternehmen auch Leute, die teilweise von zu Hause aus arbeiten und interne Termine erden im Normalfall mit 1-2 Wochen Vorlauf angesetzt. Wenn mir da aber ein MA sagen würde "da kann ich nicht, ich komme erst in 3 Wochen wieder nach Deutschland" würde ich die Zusammenarbeit auf den Prüfstein stellen.

Sollte Deine Tätigkeit aber keine Anwesenheit vorsehen (und da meine ich nicht vertraglich, sondern die bisher gelebte Realität) oder sogar explizit im Vertrag stehen "der AN verrichtet seine Tätigkeit ausschließlich per Telearbeit" wäre das nicht das Thema.

Hier kannst aber nur Du wissen, was in Deinem Vertrag steht und was in der Praxis bisher gelebt wurde.

Ich würde selbstverständlich nicht ohne Absprache weg bleiben. In der Praxis bereitet das aber kaum Probleme, mein "Chef" beim Kunde interessiert sich viel mehr für Deliverables als für Anwesenheit. Und was den Kunden nicht stört, stört auch meinen AG nicht.
Im Arbeitsvertrag wird sicher kein Anspruch niedergeschrieben sein, hängt halt auch stark von der jeweiligen Arbeitssituation ab, inwiefern das möglich ist.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Das heißt, wir reden hier (noch) von einer theoretischen Möglichkeit und noch gar nicht von einem bestehenden, unterschriebenen Arbeitsvertrag?
Ne ne, schon von meinem bestehenden Arbeitsvertrag. Aber da wird halt nicht stehen "darf X Tage" sondern höchstens so was wir "kann nach Absprache genehmigt werden".
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Das wird schon in "normalen" Zeiten alles gut gehen, so wie du das hier beschreibst.

Du musst halt nur damit rechnen, dass dein AG plötzlich "Erbsen zählen" wird, falls er Dich irgendwann mal, warum auch immer, wieder günstig loswerden möchte.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Vielleicht liest Du einfach mal nach und schreibst hier was konkretes anstatt "Aber da wird halt nicht stehen...".
Ja gut, wie schon gesagt, ich gehe ohnehin nicht davon aus, dass mein AG daraus irgendwelche Ansprüche geltend machen würde. Mich interessieren eigentlich nur Anforderungen durch den Staat.
 
Zuletzt bearbeitet:

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.145
3.062
Z´Sdugärd
Eventuell gibt es auch Versicherungsrechtlich etwas zu beachten, wenn du nicht daheim arbeitest, sondern auswärts.. Kann dazu jemand was sagen?

Das ist finde ich eine sehr interesante Frage. Sogar in Deutschland. Wen du (übertrieben formuliert) besoffen vom Barhocker fällst während du Telefonsupport machst. Ist das ein Arbeitsunfall?
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Du musst halt nur damit rechnen, dass dein AG plötzlich "Erbsen zählen" wird, falls er Dich irgendwann mal, warum auch immer, wieder günstig loswerden möchte.
Ist sicherlich ein interessanter Aspekt, aber ich glaube, da könnte man mich ohnehin hochkant rauswerfen ;)
Sollte ich mal zu einem Fall werden, wo ich für meinen AG langfristig mehr Kosten verursache, als ich ihm einbringe, würden meine Tage wohl in der Tat recht gezählt sein. Aber da ich prinzipiell nur nach Absprache mit Vorgesetzten agiere, denke ich nicht, dass ausgerechnet dieser Punkt ein Problem werden sollte.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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388
Das ist finde ich eine sehr interesante Frage. Sogar in Deutschland. Wen du (übertrieben formuliert) besoffen vom Barhocker fällst während du Telefonsupport machst. Ist das ein Arbeitsunfall?
So weit ich weiß, wäre das tatsächlich abgedeckt. Es ist allerdings fragwürdig, inwiefern ein Arbeitgeber diese Art von Arbeit erlauben dürfte, da das möglicherweise gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt.
 

freddykr

Reguläres Mitglied
26.08.2011
89
24
Bei uns (weltweit tätiger IT-Konzern) hatten wir dies letztens erst in einer internen Schulung.
Das Ergebnis war, solange der MA im Land bleibt, ist alles kein Thema.
Grenzüberschreitende Arbeit (z.B. ich arbeite remote vom Strand auf den Malediven) wird schon problematisch. Zum einen kann es Probleme bzgl. dem Visum geben (Tourist/Business) zum anderen aber auch bzgl. möglicher Import/Export-Bestimmungen (auch für Daten), respektive Embargos.
Ein Gespräch mit der eigenen Rechts-/Complianceabteilung sollte somit bei sowas immer stattfinden.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Viellicht solltest du dann lieber mal in einem eidgenössischen Forum nachfragen und nicht hier im vielfliegertreff.DE


Na du bist ja ein Fuchs. Und was soll nun Staatsangehörigkeit dabei für eine Rolle spielen? Oder bist du nur sauer, dass ich dafür dein Forum in Anspruch nehmen wollte? Für mich ist einer der besten Aspekte Deutschlands ja, dass Leute mit so einer Denkweise mittlerweile eine Minderheit darstellen. Aber gut, ist eher was für einen anderen Thread
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Ein Gespräch mit der eigenen Rechts-/Complianceabteilung sollte somit bei sowas immer stattfinden.

Wenn da nicht irgendwelche Millionenerlöse oder - einsparungen dran hängen, wird jede Rechts- oder Complianceabteilung, die noch ganz bei Trost ist, das Konstrukt als zu riskant ablehnen.

Es gibt nunmal Dinge, für die wird man niemals eine "offizielle" Erlaubnis bekommen können.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.620
2.254
HAM
Um mal ein Beispiel zu geben, wie wenig man darauf eine einfache Antwort geben kann: Die Frage an die Rechtsabteilung unseres deutschen Kunden war, unter welchen Voraussetzungen wir per VPN und Remote Desktop aus den USA auf die Server des Kunden zugreifen und arbeiten dürften. Am Ende stand die Vereinbarung, dass der Fernzugriff zwar möglich wäre, aber nur wenn die automatische Übertragung der Zwischenablage deaktiviert würde, da dies aus Sicht der Rechtsabteilung von einer Datenverarbeitung in Deutschland zu einer Datenverarbeitung in den USA geführt hätte, und damit nicht zulässig wäre. Auch durften auch alle browserbasierten Systeme nur über RDP bedient werden, nicht auf unseren Laptops.

So eine AES 256-Verbindung bekommt auch ein Geheimdienst nicht ohne weiteres gehackt.

Die verwendete Verschlüsselung ist nebensächlich, wenn die Spionagesoftware auf Deinem Rechner läuft. ;)
 
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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Um mal ein Beispiel zu geben, wie wenig man darauf eine einfache Antwort geben kann: Die Frage an die Rechtsabteilung unseres deutschen Kunden war, unter welchen Voraussetzungen wir per VPN und Remote Desktop aus den USA auf die Server des Kunden zugreifen und arbeiten dürften. Am Ende stand die Vereinbarung, dass der Fernzugriff zwar möglich wäre, aber nur wenn die automatische Übertragung der Zwischenablage deaktiviert würde, da dies aus Sicht der Rechtsabteilung von einer Datenverarbeitung in Deutschland zu einer Datenverarbeitung in den USA geführt hätte, und damit nicht zulässig wäre. Auch durften auch alle browserbasierten Systeme nur über RDP bedient werden, nicht auf unseren Laptops.
Heh, das hört sich schon nach einer sehr... juristischen Antwort an ;)
Setzt ihr dabei eure eigenen Geräte ein oder welche, die vom Kunden gestellt wurden? Und ging es dabei um die Frage, inwiefern ihr rechtliche Probleme mit eurem Kunden bekommen könntet?
Mein aktueller Kunde setzt auf Komplettlösungen, sprich von ihm ausgegebene Laptops, bei denen alles vorkonfiguriert und durch den Benutzer nur beschränkt änderbar ist, also keine Admin-Rechte, keine unverschlüsselte Datenweitergabe etc. Aber solche technische Vorrichtungen sind natürlich keine eindeutige juristische Absicherung. In den Richtlinien zur Verwendung der Geräte steht allerdings explizit dabei, dass damit eine weltweite Nutzung möglich sei, und wie man sich dabei zu verhalten hätte. Das schließt sogar konkrete Hinweise wie Benutzung von Hotel-Safes, auf Klo gehen in Massentransportmitteln etc. mit ein.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.620
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HAM
Setzt ihr dabei eure eigenen Geräte ein oder welche, die vom Kunden gestellt wurden? Und ging es dabei um die Frage, inwiefern ihr rechtliche Probleme mit eurem Kunden bekommen könntet?

Im konkreten Fall haben wir unsere eigenen Geräte eingesetzt, für die wir aber vertraglich festgelegt sicherstellen mussten, dass sie dem Stand der Technik nach geschützt sind. Für den Kunden ging es in diesem Fall im wesentlichen um seine Erfüllung des Datenschutzes zu Zeiten des BDSG, nicht um weitergehende Schutzmaßnahmen. Wir hatten auch nur Zugriff auf ein geschlossenes Test- und Entwicklungssystem. Mittlerweile arbeiten wir allerdings vor Ort beim Kunden.

Aber solche technische Vorrichtungen sind natürlich keine eindeutige juristische Absicherung.

Auf eindeutige juristische Absicherungen warte ich schon mein ganzes Leben lang. ;) Im Regelfall gibt es immer eine Hintertür (oder -tor) die nicht eindeutig sind und dann verwendet werden, wenn die eindeutige juristische Absicherung uminterpretiert werden muss.

Selbst die technischen Absicherungen bei Konzernlaptops sind ja selten vollständig. Bei einem anderen Kunden (großer Konzern) haben wir solche Laptops auch. Aber der HDMI Port ist frei, damit wir einen Monitor anschließen können. Jetzt steht aber bei uns in den Richtlinien nicht, dass wir das nicht in Hotels mit den dortigen Bildschirmen machen dürfen, obwohl damit ja problemlos die Aufzeichnung des Bildschirminhaltes möglich wäre. Wir können uns auch in beliebigen WLANs anmelden, mit allen Folgen, die ein manipulierter DNS Server haben kann.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
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CGN
Setzt ihr dabei eure eigenen Geräte ein oder welche, die vom Kunden gestellt wurden? Und ging es dabei um die Frage, inwiefern ihr rechtliche Probleme mit eurem Kunden bekommen könntet?

Bei der Frage nach dem Standort der Datenverarbeitung (in diese Richtung ging ja auch die Aussage "Browseranwendungen dürfen nicht auf dem eigenen Browser, sondern nur in einer RemoteDesktop-Sitzung genutzt werden") ist es eigentlich völlig egal, wie sicher das eigene Laptop ist. Formell sind die Daten sonst im Ausland, und wenn das irgendwer mitbekommt kann es schon Stress geben (auch ohne dass es wirklich Datenverlust geben muss).
 
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