Telearbeit von weltweit, rechtliche Fallstricke?

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Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
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Ja hast mich durchschaut, die Story war einfach zu krass :rolleyes:
In Wahrheit kam ich natürlich gleich in den Abschiebeknast und hab nun 5 Jahre Einreisesperre.

Schick mir doch mal Deine Passnummer via PM Mr. Grossmaul, ich frage dann mal bei CBP nach ob das so richtig ist. Antwort weiss ich schon :D
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104

Welche genau? Ich zitiere nochmal den ersten Post des TO (Hervorhebung durch mich)

Ich praktiziere es schon eine ganze Weile, dass ich manchmal quer durch die Welt reise, und hier und da mal ein Tag für den deutschen Kunden meines deutschen Arbeitgebers arbeite, insgesamt vielleicht 20 Tage im Jahr. Dafür logge ich mich einfach über VPN beim Kunden ein und lasse den Telefonanschluss auf eine VOIP-Nummer weiterleiten. In der Praxis funktioniert das relativ gut, wenngleich Zeitunterschiede und Internetverbindung manchmal etwas herausfordernd sein können. Mein Arbeitgeber und mein Kunde wissen offiziell nicht, wo ich mich gerade befinde, Telearbeit ist prinzipiell nach Absprache kein Problem. Ich befinde mich dabei natürlich nicht auf Dienstreise und bezahle normal in Deutschland Steuern und Sozialabgaben.
Rechtliche Fragen zum jeweiligen Gastland klammere ich mal aus, da das vermutlich den Rahmen sprengen würde, aber gibt es dazu bezüglich des deutschen Rechts etwas zu bedenken?
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Schick mir doch mal Deine Passnummer via PM Mr. Grossmaul, ich frage dann mal bei CBP nach ob das so richtig ist. Antwort weiss ich schon :D
Ja ist klar, weil ich meine Passnummer nicht an willkürliche Leute schicke, beweist das natürlich alles. Sorry, wenn das für dich eine unglaubliche Geschichte ist, kann ich dir auch nicht weiter helfen. Finds aufrichtig erstaunlich, was für Trivialitäten die Vorstellungskraft mancher Leute übersteigt. Aber ist mir jetzt echt egal, von mir aus glaub es halt nicht, hängt für mich nicht wirklich was von ab.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Im konkreten Fall haben wir unsere eigenen Geräte eingesetzt, für die wir aber vertraglich festgelegt sicherstellen mussten, dass sie dem Stand der Technik nach geschützt sind. Für den Kunden ging es in diesem Fall im wesentlichen um seine Erfüllung des Datenschutzes zu Zeiten des BDSG, nicht um weitergehende Schutzmaßnahmen. Wir hatten auch nur Zugriff auf ein geschlossenes Test- und Entwicklungssystem. Mittlerweile arbeiten wir allerdings vor Ort beim Kunden.



Auf eindeutige juristische Absicherungen warte ich schon mein ganzes Leben lang. ;) Im Regelfall gibt es immer eine Hintertür (oder -tor) die nicht eindeutig sind und dann verwendet werden, wenn die eindeutige juristische Absicherung uminterpretiert werden muss.

Selbst die technischen Absicherungen bei Konzernlaptops sind ja selten vollständig. Bei einem anderen Kunden (großer Konzern) haben wir solche Laptops auch. Aber der HDMI Port ist frei, damit wir einen Monitor anschließen können. Jetzt steht aber bei uns in den Richtlinien nicht, dass wir das nicht in Hotels mit den dortigen Bildschirmen machen dürfen, obwohl damit ja problemlos die Aufzeichnung des Bildschirminhaltes möglich wäre. Wir können uns auch in beliebigen WLANs anmelden, mit allen Folgen, die ein manipulierter DNS Server haben kann.
Klar, ob etwas zu 100% sicher ist, hängt immer davon ab, wie man die Angriffsvektoren definiert. Davon, dass gewisse Verschlüsselungsstandards nicht geknackt werden können, bin ich mir ziemlich sicher, aber spätestens wenn man einen Schlägertrupp nach mir schickt, ist das alles ziemlich egal. Diese uns zur Verfügung gestellten Laptops haben mit genügend Elan sicher auch ihre Lücken. Ein Video-Ausgang mag da noch recht leicht zugänglich sein, aber spätestens beim Bildschirm selbst ist man da ziemlich schutzlos. Zu CRT-Zeiten wurden in unseren Büros deshalb extra magnetisch abgeschirmte Scheiben verbaut. Zu LCD-Zeiten war das allerdings nur noch ein Ärgernis, da dadurch der Handyempfang stark gestört war. Und während das magnetische Auslesen heute zwar nicht mehr geht, gegen optisches Mitlesen kann man sich kaum komplett schützen.
Mein größter Schutz ist hier aber vermutlich tatsächlich, dass ein Großteil meiner Information außerhalb des richtigen Kontexts kaum sinnvoll einsetzbar ist. Wenn ich nun Teilkonzepte davon entwickle, wie man unternehmensinterne hierarchische Mainframe-Strukturen auf bestimmte Big Data Pattern projizieren kann, mag das für ganz spezielle Zielgruppen einen großen Mehrwert bieten, für den absoluten Großteil ist es aber völlig sinnloses Spezialwissen. Mein Kunde wäre prinzipiell sicher nicht davon begeistert, wenn so etwas ausgeschnüffelt werden würde, aber die Gefahr wäre da schon recht abstrakt.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Bei der Frage nach dem Standort der Datenverarbeitung (in diese Richtung ging ja auch die Aussage "Browseranwendungen dürfen nicht auf dem eigenen Browser, sondern nur in einer RemoteDesktop-Sitzung genutzt werden") ist es eigentlich völlig egal, wie sicher das eigene Laptop ist. Formell sind die Daten sonst im Ausland, und wenn das irgendwer mitbekommt kann es schon Stress geben (auch ohne dass es wirklich Datenverlust geben muss).
Klar, bezüglich rechtlicher Probleme mit dem Staat ist das sicher egal. Ich denke, man muss hier unterscheiden zwischen dem, was für Kunden problematisch sein könnte, und wo es strafrechtlich relevant wird. Meine Aussage bezüglich der vom Kunden zur Verfügung gestellten Rechner bezog sich nur auf Ersteres. Ich ging einfach davon aus, dass die von HAM76 erwähnte Untersuchung der Firma auch diese Aspekte beleuchtet hatte.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Welche genau? Ich zitiere nochmal den ersten Post des TO (Hervorhebung durch mich)
Da ich kein Schweizer bin, kann ich leider nicht beurteilen ob und ggf. welche Anforderungen die Schweiz an ihre Staatsbürger stellt, welche in (bspw.) Thailand oder Australien ihrer Arbeit nachgehen. Vielleicht gibt es da hier Fachleute? Wohl eher nicht.

Von befreundeten Kollegen aus anderen Staaten als der Schweiz weiß ich, dass jene in ihrem Heimatstaat eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie außerhalb ihrer Heimat tätig werden in einem Land, wo kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Da gibt es vielleicht auch eine Bagatellgrenze, aber ob die bei den genannten 20 Tagen liegt: Ich weiß es nicht. Jedenfalls ist seine Staatsangehörigkeit von Bedeutung und er rückt nur ständig scheibchenweise und auf Nachfragen mit dem Sachverhalt heraus. Was fehlt noch? Wovor genau hast du Angst und wagst es nicht genau zu fragen, Herr makrom?
 
Zuletzt bearbeitet:

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Mein Kunde wäre prinzipiell sicher nicht davon begeistert, wenn so etwas ausgeschnüffelt werden würde, aber die Gefahr wäre da schon recht abstrakt.

Die Frage ist noch, ob Dein Kunde prinzipiell davon begeistert wäre, dass Du Deine Arbeit in einer Strandbar, einem Straßencafé oder einer Hotel-Lounge erledigst. Da spielen natürlich eine Handvoll Aspekte eine Rolle: Bezahlt er Dich nach Stunden oder nach Erfolg? Wie vertrauensvoll/"freundschaftlich" ist die Zusammenarbeit und wie "cool" der Ansprechpartner ansonsten? Und natürlich auch: Wie groß ist das Risiko bei konkret Deiner Tätigkeit, dass er das durch irgend einen Zufall mitbekommt?
 
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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Da ich kein Schweizer bin, kann ich leider nicht beurteilen ob und ggf. welche Anforderungen die Schweiz an ihre Staatsbürger stellt, welche in (bspw.) Thailand oder Australien ihrer Arbeit nachgehen. Vielleicht gibt es da hier Fachleute? Wohl eher nicht.

Von befreundeten Kollegen aus anderen Staaten als der Schweiz weiß ich, dass jene in ihrem Heimatstaat eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie außerhalb ihrer Heimat tätig werden in einem Land, wo kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Da gibt es vielleicht auch eine Bagatellgrenze, aber ob die bei den genannten 20 Tagen liegt: Ich weiß es nicht. Jedenfalls ist seine Staatsangehörigkeit von Bedeutung und er rückt nur ständig scheibchenweise und auf Nachfragen mit dem Sachverhalt heraus. Was fehlt noch? Wovor genau hast du Angst und wagst es nicht genau zu fragen, Herr makrom?

Was der schweizerische Staat an mich für Anforderungen stellt, stand doch überhaupt nie zur Debatte, warum willst du das auf Krampf zum Thema machen?
Ich habe bei der Eingangsfrage absichtlich keinen allzu hohe Gewichtung auf meine persönliche Situation gelegt, da ich davon ausging, dass eine Antwort auf die ursprüngliche Frage durchaus auch von allgemeinem Interesse sein könnte. Wenn ich das nun übermäßig durch irrelevante Details konditionalisiere, weiß man am Schluss so gut wie nichts.
Aber da es dich zu interessieren scheint, nein, der Schweiz ist es bis auf gewisse Verbrechen herzlich egal was ich dort anstelle und verlangt auch keine Steuererklärung.
 
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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Die Frage ist noch, ob Dein Kunde prinzipiell davon begeistert wäre, dass Du Deine Arbeit in einer Strandbar, einem Straßencafé oder einer Hotel-Lounge erledigst. Da spielen natürlich eine Handvoll Aspekte eine Rolle: Bezahlt er Dich nach Stunden oder nach Erfolg? Wie vertrauensvoll/"freundschaftlich" ist die Zusammenarbeit und wie "cool" der Ansprechpartner ansonsten? Und natürlich auch: Wie groß ist das Risiko bei konkret Deiner Tätigkeit, dass er das durch irgend einen Zufall mitbekommt?
Das Risiko ist ziemlich hoch, da ich daraus informell keinen Hehl mache. Mit Strandbars etc. hat das allerdings nichts zu tun, meistens geht es dabei schon eher um Arbeitsbereiche in Hotelzimmern. Bezahlt wird zwar schon nach Stunden, aber damit das Engagement langfristig bestehen bleibt, gibt es natürlich auch eine gewisse Erwartungshaltung.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Das Risiko ist ziemlich hoch, da ich daraus informell keinen Hehl mache. Mit Strandbars etc. hat das allerdings nichts zu tun, meistens geht es dabei schon eher um Arbeitsbereiche in Hotelzimmern.

when-i-say-homeoffice-how-my-boss-thinks-i-work-16106246.png (Quelle: https://pics.me.me/when-i-say-homeoffice-how-my-boss-thinks-i-work-16106246.png)

Mir ist durchaus klar, dass es Hotel-Zimmer mit großen Schreibtischen gibt. Oder gar (Junior-)Suiten mit entsprechend Platz. Oder ExecLounges, wo man zumindest außerhalb der Essenszeiten ruhig sitzen kann. Also man auch 8h/Tag produktiv arbeiten kann, wenn man will.

Aber bei dem ein oder anderen Kunden oder Kollegen, der Hotelzimmer nur von Billig-Pauschalreisen kennt und in dessen Gedanken auch noch Frau und Kind rund um die Uhr im 20qm-Zimmer umherrennen, könnte trotz aller "Coolness" irgendwann ein leichter Neid hervorkommen, warum er eigentlich arbeiten muss, während Du 20 Tage/Jahr mehr unterwegs bist.

Alleine aus dem Grund wäre ich da vielleicht auch zurückhaltender. Früher habe ich da auch recht wenig Hehl draus gemacht, aber gegenüber den meisten Kunden bin ich seit 1-2 Jahren offiziell (Autoresponder, Info meiner Kollegen an die Kunden, ...) einfach deutlich öfter dienstlich unterwegs und deutlich weniger im Urlaub.
 
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