Tempolimit aus PKV

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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.766
961
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Lösung: Tempolimit 120 km/h.

Idioten gibt es auch auf der anderen Seite, ohne Frage. Aber das unterstreicht doch nur, dass man eine Änderung der Spielregeln braucht, um diese Konflikte, die durch die hohe Geschwindigkeitsdifferenz entstehen, zu vermeiden.
Schlechte Lösung.
Alternativideen?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.523
729
Schlechte Lösung.
Alternativideen?

Na gut, weil du es bist, Tempolimit 130.

Von mir aus kann man im Gegenzug Rennstreckenausfahrten als Werbungskosten absetzen (y)

Hast du sonst Ideen? Und komm jetzt bitte nicht mit "an Vernunft appellieren", wir wissen ja schon von Corona wie gut das funktioniert.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.766
961
Ich zitiere mich gerne selbst

Ich wäre für : Bus + LKW 100, alle verfügbaren Assistenten vorgeschrieben und nicht abschaltbar, striktes Überholverbot für diese Nfz
Links- und Mittelspurschleicher hart sanktionieren
Mehr Zivil Polizei gegen die Drängler

Und ruck zuck sind die Autobahnen wieder frei.
Vignette noch dazu und alle sind glücklich.



Hast du sonst Ideen? Und komm jetzt bitte nicht mit "an Vernunft appellieren", wir wissen ja schon von Corona wie gut das funktioniert.

Das ist jetzt nicht populistisch, sondern mal durchdacht und sachlich.
Von jemandem, der viel unterwegs ist und im Gegensatz zu vielen Politikern auch wirklich Ahnung davon hat was er tut (weil nicht themenfremder Quereinsteiger)
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.523
729
Hast du mal abgeschätzt, wie viel Zivilpolizei es bräuchte, um eine relevante Fangquote zu erreichen?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.766
961
Wenn da eine vernünftige Personal Stärke vorhanden wäre, ebenso wie bei der Bundeswehr wo seit Ende vom Zivildienst massiv herunter gefahren wurde, ließe sich das schon gestalten.
Oder wie machen das die oben viel gepriesenen Länder mit Tempolimit und hoher Kontrolldichte?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.523
729
Keine Ahnung, aber ich weiß, dass es in Deutschland in den Bereichen mit Tempolimit deutlich weniger Stress zwischen der langsameren und schnelleren Fraktion gibt, als wenn es kein Tempolimit gibt. Die Regel scheint also ohne großen Personalmehraufwand umzusetzen zu sein.

Ich würde übrigens auch die Autofahrermentalitäten der unterschiedlichen Länder nicht direkt vergleichen, dafür gibt es zu viele Unterschiede... und wir sind halt das Land, dass sich erst die Bahnsteigkarte für die Revolution kauft.
 
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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.258
Ich habe eine Dashcam nach vorne und nach hinten. Prinzipiell um die eigene Unschuld zu beweisen wenn was passiert, da ich regelmäßig alleine im Auto fahre ist es schwierig mit Zeugen.

Man darf doch anlassbezogen den Verkehr fotografieren/filmen, oder? D.h. ich müsste solche Drängler doch aufnehmen und anzeigen dürfen ohne Datenschutzkonsequenzen wenn die Dashcam ansonsten nicht aufzeichnet?

Das fragst du dich, nachdem du dir die Kameras eingebaut hast?

so wie ich Dashcams kenne, zeichnen die immer auf. Sie erst anlassbezogen einzuschalten ist doch überhaupt nicht machbar. Und könnte auch Sanktionen ähnlich der Handy Nutzung nach sich ziehen...
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.523
729

Dass die Disziplin in Deutschland, Regeln, egal wie sinnig oder unsinnig sie sind, einzuhalten relativ hoch ist und es daher keine erhöhte Polizeipräsenz als zurzeit vorhanden braucht, um die Tempolimitdisziplin, sofern es ein Tempolimit gibt, zu überwachen.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.766
961
Najaaa.. Das Gegenteil zeigt sich bei Corona aktuell bin ich der Ansicht.
Da liegt es vllt auch am Intellekt, dass die Leute den Sinn nicht verstehen, kann sein.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.523
729
Das fragst du dich, nachdem du dir die Kameras eingebaut hast?

so wie ich Dashcams kenne, zeichnen die immer auf. Sie erst anlassbezogen einzuschalten ist doch überhaupt nicht machbar. Und könnte auch Sanktionen ähnlich der Handy Nutzung nach sich ziehen...

https://www.datenschutz.eu/urteile/...-mittels-Dashcams-Bundesgerichtshof-20180515/

Darüber hinaus bieten mittlerweile einzelne Hersteller eine Dashcam als Sonderausstattung an... JA, auch deutsche Hersteller, nicht nur Tesla.

Edit: z.b. BMW Drive Recorder
 
Zuletzt bearbeitet:

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.523
729
Najaaa.. Das Gegenteil zeigt sich bei Corona aktuell bin ich der Ansicht.
Da liegt es vllt auch am Intellekt, dass die Leute den Sinn nicht verstehen, kann sein.

Stimmt, da hab ich mich jetzt in meiner Argumentation selber widersprochen.


... wobei... in den Zonen, wo explizit ein Maskenpflichtschild steht (also diverse Innenstädte), funktioniert es auch schon wieder vergleichsweise gut.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Dass die Disziplin in Deutschland, Regeln, egal wie sinnig oder unsinnig sie sind, einzuhalten relativ hoch ist und es daher keine erhöhte Polizeipräsenz als zurzeit vorhanden braucht, um die Tempolimitdisziplin, sofern es ein Tempolimit gibt, zu überwachen.

Dann solltest Du auch Deine Corona-Argumentation überdenken.

Auch im Bereich Autofaren erlaube ich mir, zu widersprechen. Möchte dies hier als Beleg anführen, Motormania:
https://www.youtube.com/watch?v=kFHT1lw3vSI
 
Zuletzt bearbeitet:

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.000
10.579
Dahoam
Das fragst du dich, nachdem du dir die Kameras eingebaut hast?

so wie ich Dashcams kenne, zeichnen die immer auf. Sie erst anlassbezogen einzuschalten ist doch überhaupt nicht machbar. Und könnte auch Sanktionen ähnlich der Handy Nutzung nach sich ziehen...

Ich doch geschrieben dass ich die Dashcam drinnen habe um bei Problemen die eigene Unschuld beweisen zu können. Da ist es mir egal wenn mir ein Datenschutzfetischist reinfährt.

Die Frage ist ob man proaktiv auch filmen darf und damit jemanden Anzeigen kann wenn man bedrängt wird auch wenn nichts passiert? Mach ich bisher nicht, aber bei manchen Kandidaten auf der Straße wäre das ganz gesund wenn der mal für seine Aktionen auch eine Strafe bekommt. Soviel ich mitbekommen habe darf man aktiv und anlassbezogen Filmaufnahmen machen, d.h. wenn der hinten im Heck hängt (das wäre der Anlass) kann man aktiv aufnehmen und diese Aufnahme auch zur Anzeige nutzen. Bin mir aber nicht sicher.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.766
961
Anzeigen kannst du immer.
Ob das Video dann als Beweis zugelassen wird ist die Frage. Und solange nichts passiert ist, würde ich da eher zu einem Nein tendieren.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.258
Wie auch immer, wenn du beim Fahren irgendwelche technischen Geräte bedienst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit - und das muss nicht nur das Handy sein, mit dem manche Hirnis versuchen andere Missetaten zu filmen und sich dann wundern, dass sie selbst einen Punkt kassieren...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.008
irgendwelche technischen Geräte

ist ein bisschen pauschal:

Das Gesetz (§ 23 Abs. 1a StVO) spricht von einem "elektronische[n] Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist [...] auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder."

Was darunter fällt, wird regelmäßig heiß diskutiert. Jüngst: Ein Taschenrechner (BGH: ja).
 
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ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
720
Wie auch immer, wenn du beim Fahren irgendwelche technischen Geräte bedienst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit - und das muss nicht nur das Handy sein, mit dem manche Hirnis versuchen andere Missetaten zu filmen und sich dann wundern, dass sie selbst einen Punkt kassieren...

ist ein bisschen pauschal:

Das Gesetz (§ 23 Abs. 1a StVO) spricht von einem "elektronische[n] Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist [...] auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder."

Was darunter fällt, wird regelmäßig heiß diskutiert. Jüngst: Ein Taschenrechner (BGH: ja).

Das Bedienen ist erlaubt. Abs 1a sagt das ausdrücklich und nennt die hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Bei allen mir bekannten Dashcams sind diese erfüllt. Und in Zeiten von Carplay auch bei den meisten Telefonen.
Ausserdem wäre es noch ein Abwägung, ob eine potentielle OWi hinter Selbstschutz/Beweissicherung zurücktritt. Zum empfohlenen Verhalten als Opfer von Road Rage gehört neben defensivem Verhalten im Notfall ausdrücklich, auf eine vorhandene Dashcam hinzuweisen und das Telefon in die Hand zu nehmen und für den Angreifer erkennbar Hilfe zu rufen. Das gilt natürlich eher für das Ausbremsen/Aussteigen/Nötigung als für den Drängler bei 180.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Modhinweis:
Bitte beim Thema „Tempolimit“ bleiben.
Da dieser Thread bereits durch Abtrennen aus einem anderen Thread entstanden ist, werden wir ansonsten hier schließen, falls es keinen Diskussionsbedarf zum Thema mehr gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.000
10.579
Dahoam
Ein neuer längerer Artikel über Tempolimit und Raserei im Lande. Genau richtig zum Beginn des Wochenendes. Feuer frei an alle die gegen Tempolimits sind...



Eine interessante Frage daraus:
Man könnte sich natürlich die Frage stellen, weshalb gerade in Deutschland die "Kultur" des Rasens und Drängelns so verbreitet und politisch gedeckt ist. Die anderen selbsternannten Auto-Nationen und andere toxisch-männlich dominierte Kulturen haben alle ein Tempolimit.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Weil wir halt wieder Extrawurst 120 brauchen, der Rest vom DACH funktioniert mit 130 sehr gut.
Dann noch LKW-Überholverbot und das sagenhafte D hätte wirklich mal etwas Nachhaltiges auf die Beine gestellt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.249
11.119
irdisch
130 km/h und dafür scharf messen, ohne große Toleranzen, fände ich auch besser.
Insgesamt wird es aber für alle viel angenehmer, wenn die richtigen Raser wegfallen, zumal darunter oft eher die Psychos als die besten Fahrer sind.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.502
5.908
MUC/INN
Weil wir halt wieder Extrawurst 120 brauchen, der Rest vom DACH funktioniert mit 130 sehr gut.
Dann noch LKW-Überholverbot und das sagenhafte D hätte wirklich mal etwas Nachhaltiges auf die Beine gestellt.
Die Schweiz war schon immer anders und hat mit DA_CH mMn nur den Sprachstamm gemein. In CH ist das Tempolimit bei 120, da sind die Straßen aber auch wesentlich schmaler. Außerdem hinkt der Vergleich, egal wie oft man ihn bringt, da CH einfach nur halb so groß wie Bayern ist, A so groß wie Bayern ist und die Strecken andere sind.

Aber die grünroten Populisten und Verbotsfanatiker werden sich halt heuer wohl leider durchsetzen. Mit Panik und Angstmache hat man schon im Mittelalter das Volk gegeneinander aufhetzen können. Eigenes Denken und Eigenverantwortung hasst der Deutsche seit jeher, er liebt es einfach, geführt zu werden. Wurscht, ob eine Studien- und Stipendiatsbetrügerin, ein von Inzucht gezeichneter selbsternannter Kaiser, der eigentlich nur Provinzfürst war, oder ein Postkartenmaler aus dem Innkreis.

Immerhin schließt sich der Kreis, wenn die Namensvetterin des größten Luftwaffenmarschalls aller Zeiten nächstes Jahr Winkeaugistine werden darf, in ihrer Unfähigkeit steht sie dem kleinen Reisekaiser in Nichts nach. Wobei der wenigstens eine Bildung genossen hat.

Am deutschen Wesen soll die Welt genesen reloaded.

Vorschlag an alle Befürworter: Fahrt 130. Tut es einfach, aber fordert es nicht von anderen. Ich esse auch Montagsmorgens eine Leberkassemmel mit süßem Senf. Würde ich auf die Idee kommen zu fordern, dass jeder hier Montags nun eine Leberkassemmel mit süßem Senf essen muss? Nein.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Du hast Recht. CH ist auf 120. Mir gar nie aufgefallen , weil der Verkehr im Regelfall mit 13o super läuft.
Wie in Ö übrigens auch.
Warum sollte Unsete Richtgescheindigkeit von 130 auf einmal falsch sein?

Edit: Durch die Leberkässemmel mit süßem Senf hast Du Dich als Ideengeber leider disqualifiziert;-)
 
Zuletzt bearbeitet:

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.077
13.536
der Ewigkeit
Vorschlag an alle Befürworter: Fahrt 130. Tut es einfach, aber fordert es nicht von anderen.
...aber bitte nur auf der rechten Spur, damit Mitte oder links sich die Zylinder noch austoben und die PS auf die Straße können.
Da in Deutschland sowieso nur noch 30% des Autobahnnetzes ohne Geschwindigkeitsbeschränkung sind,
sind das wiedermal feuchte Träumer grünlinker Verbotsvorschreiber, die selbst wenig bis nix auf die Reihe bekommen - Andere dafür aber bevormunden wollen.
Die Gedanken sind genauso überflüssig wie Vogelfutter auf der Kuckucksuhr.
 
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Reaktionen: F4F und DerSenator