Terror - Ihr Urteil.

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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
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Also, in dem Kinosaal, in dem ich am Freitag war, da fiel das Ergebnis wesentlich knapper aus. 120:104

Also ich schließe daraus, dass es hier sehr viel um Nuancen geht, die die ganze Sache drehen können.

Ich fand dass beide Argumente - Die der Staatsanwaltschaft, als auch die der Verteidigung extrem ausgefeilt und schlagkräftig waren und man eigentlich beidem folgen konnte. Und genau das war das 'Fiese'.

Denn bei mir selbst stand es eher 55 zu 45 statt 70 zu 30 und wohl habe ich mich bei der Entscheidung überhaupt nicht gefühlt.
Am Ende habe ich mich dann sehr unwohl für Unschuldig entschieden.

Wie gesagt kleinste Änderungen in allen Texten hätten das eventuell drehen können, das gebe ich gerne zu.

So glaube ich, dass es auch im Kino / Theater sehr auf Empathie der einzelnen Schauspieler ankommt. und daher erklärt sich dann vielleicht das ein oder andere abweichende Ergebnis wenn viele so ein 55 / 45 Gefühl haben.

Weiß nicht wie sicher ihr euch entschieden habt,

Flyglobal
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.787
5.476
Z´Sdugärd
Die gleiche Frage -nur in klein- wurde neulich zum Thema "Autopilot im Auto" im Radio angesprochen.

Da Auto erkennt zwei Kinder auf der Straße, die einzigen Möglichkeiten auszuweichen gehen aber entweder durch zwei Menschen, die an der Bushaltestelle am Straßenrand warten oder in den Gegenverkehr.

Nach welchen Entscheidungskriterien soll der Autopilot nun programmiert werden?

Guter Ansatz!

Hierzu eine kleine (leider den Tatsachen entprechende) Geschichte: https://www.welt.de/politik/deutsch...en-den-Taeter-von-Reutlingen-beschuetzen.html
Es gab hier ein paar Dörfer weiter auch einen Amoklauf. Dieser wurde durch einen BMW Fahrer beendet der den Knaben "mal eben" über den Haufen gefahren hat. Mitlerweile sind lt lokaler Presse die Ermittlungen so weit das dem BMW Fahrer nicht mehr sooooo ganz abgenommen wird das er den Typen nicht absichtlich angefahren hat. So jetzt überlege man sich das man schlimmeres verhindert hat indem man den Typen einfach umgefahren hat und trotzdem noch eine auf die Nuss bekommt. Richtig oder falsch?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Die gleiche Frage -nur in klein- wurde neulich zum Thema "Autopilot im Auto" im Radio angesprochen.

Da Auto erkennt zwei Kinder auf der Straße, die einzigen Möglichkeiten auszuweichen gehen aber entweder durch zwei Menschen, die an der Bushaltestelle am Straßenrand warten oder in den Gegenverkehr.

Nach welchen Entscheidungskriterien soll der Autopilot nun programmiert werden?

Sorry KingAir, es war eine junge Frau mit Kinderwagen und ein alter Mann mit Rollator.
- Dann musste ja: "Frauen und Kinder zuerst" auch vom Verfassungsgericht verboten werden. Oder ist diese bereits geschehen, habe ich etwas versäumt? -


Also eventuelle Regeln werden ja gerade erst diskutiert. Das wird noch Jahre dauern.
Das kritische dabei wird u. A. sein, dass man da die Welt regulatorisch nicht unter einen Hut bringen kann.

Mal zum Stand der Technik, was auf der Straße ist: Heute ist alles 100% in der Fahrer Verantwortung. Alle Assistenzsysteme sind definitiv Assistenzsysteme die unter ständiger Kontrolle des Fahrers sein müssen und keine Autopiloten.

Jedes Assistenzsystem ist heute so programmiert dass es im Zweifel das Fahrzeug stoppt, und das eher geradeaus, bzw. der Spur folgend.

Andere ungeschriebene 'Regel' der wohl alle Hersteller intuitiv folgen:
1) Ich mach nie mutwillig mein Auto (also das meines Fahrers/ Kunden) kaputt, lenke also nicht z.B. aktiv in eine Hauswand.
Entweder Bremsen reicht, oder nicht. Man assistiert also dem Kunden und macht nichts anderes als was er nicht wahrscheinlich selbst machen würde.
2) Mein Fahrer in meinem Auto geht im Zweifel vor. Nicht vorstellbar dass ein Kunde ein Auto kauft von dem er weiß, dass es ihm im Ernstfall auch einem Restrisiko aussetzt, selbst wenn andere stärker gefährdet sind.

Insgesamt sehe ich eher das Problem der langen Übergangszeit zwischen Assistenz/ keine Assistenz und voll autonomen Fahren.

Selbst die Mercedes E-Klasse, die bezüglich Kundenverfügbarkeit (nicht Labor) z.Zt. die meisten Assistenzsysteme bietet wird wohl nur zu ca. 10-20% (eher 10 sagt der Volksmund) mit dem Full Package an Assistenzsystemen geordert.

Das Thema Assistenzsysteme im Auto ist aber mal was für einen eigenen Thread.

Flyglobal
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.359
285
Heute reden wir über das abzuschießende Flugzeug, morgen der Bus, das Auto, der einzelne von uns...

Die ganze Show ist meines Erachtens darauf ausgelegt, in der breiten Bevölkerung Zustimmung zu erhalten für einen kurzen Prozess.

Ein nicht nennenswerter Bruchteil der 87 % wären möglicherweise mit dem Abschluss des Flugzeuges einverstanden, wenn sie selbst in diesem sitzen würden.

Möglicherweise sogar keine Person der 87 %.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Wie sich die geistige Elite, oh Verzeihung, ich meine die Intellektuellen wieder theoretisch selbst befriedigen. Einfach Göttlich anzusehen!

Wir reden hier nicht von einem Luftkampf im eigentlichen Sinne. Die Alarmrotte hat das Ziel anzufliegen, aufzuklären, und anschließend ins Fahnenkreuz zu nehmen. Nach der primären Zielerfassung vom Luftfahrzeugführer sind die Waffensysteme sekundär zu steuern. Das will heißen, der Luftfahrzeugführer wird niemals in eine Situation wie im geschilderten Trauerspiel kommen können, da er gar nicht aktiv im Luftkampf feuern kann. Dieses ist technisch im Kampf gegen unbewaffnete Luftfahrzeuge zu unterbinden.

Einzige Befehlsgewalt /Feuergewalt hat beim "Commander in Chef", hier dem Bundeskanzler oder eingesetzten Vertreter zu liegen.

Nur dieser hat sich im Anschluss an ein Ereignis dem Bundestag und dem Bundesverfassungsgericht gegenüber zu erklären. Wobei hier dann zu gelten hat. Der amtierende Bundeskanzler haftet für seinen eingesetzten Vertreter immer uneingeschränkt.

Wir fliegen heute Eurofighter die ein solches Szenario zuließen, und keine Phantom mehr.

Die Politik hat die gesetzlichen Vorgaben, und das Militär dir technischen Möglichkeiten zu schaffen.

Punkt.


PS: ich möchte den Verkehrspiloten sehen, dem es gelingt, mit einem Verkehrsflugzeug den Zielkegel eines Eurofighter so auszuweichen, dass dieser primär feuern müsste, um das Ziel nicht zu verfehlen.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.787
5.476
Z´Sdugärd
Das will heißen, der Luftfahrzeugführer wird niemals in eine Situation wie im geschilderten Trauerspiel kommen können, da er gar nicht aktiv im Luftkampf feuern kann. Dieses ist technisch im Kampf gegen unbewaffnete Luftfahrzeuge zu unterbinden.
Und die "Nahkampfbewaffnung"???
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.402
264
MUC
Eurofighter Fahrwerk ausfahren, über die Tragflächen des Passagierjets gehen, gleiche Geschwindigkeit aufnehmen und leicht auf die Tragflächen klopfen... Spart Munition!!

Preis einer IRIS-T: ca. 400.000€
 

Trinick

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
645
66
DUS, neuerdings: ARN
Wie die Sache wohl ausgegangen wäre wenn (gleich Ausgangslage) das deutsche Flugzeug von der polnischen/russischen/amerikanischen Luftwaffe abgeschossen worden wäre um den Absturz auf eine polnische/russische/amerikanische Arena zu vermeiden?
Zweitens wundert mich das Ergebnis, da sonst jeder eher nur an sich selbst denkt (ja, das ganz ohne Wertung hier geschrieben). Eine neue Autobahn/Bahntrasse in der Nähe meines Hauses? Damit wäre jeden Tag hunderttausenden von Pendlern geholfen? Es zählt was fuer mehr Menschen gut ist? Auch bei diesem Beispiel wäre das Ergebnis sicher anders ausgefallen.
 
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Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Als Rechtsanwalt bin ich der Meinung, dass hier dem Bundesverfassungsgericht hätte gefolgt werden müssen. Es ist nicht an dem Einzelnen über das Leben anderer zu richten in unserem System (egal ob in der Schweiz, Österreich oder in Deutschland). Es geht nicht an, dass ein einzelner Mensch über Leben und Tod bestimmter Menschen entscheiden kann. Mitunter auch ein Grund die Todesstrafe abzulehnen. Trotzdem habe ich viel Sympathie für das Handeln des Piloten übrig. Interessant finde ich aber einen anderen Punkt. Das Bundesverfassungsgericht hat klar einen anderen Standpunkt eingenommen als "das Volk" bzw. "die Abstimmenden". Interessant ist hierbei, dass wohl in einigen Fällen Urteile anders ausfallen würden, wenn nicht "studierte" Richter, sondern eben "das Volk" entscheiden würde. Mir ist das in der Schweiz schon häufig bei Fällen mit Tierquälern aufgefallen. In den einschlägigen Kommentarspalten wird dann immer ein viel härteres Urteil gefordert, aber der Justiz sind die Hände gebunden, weil halt ein Tier nicht auf der Stufe Mensch steht in unserem Rechtssystem. Ich bin mir sicher, hätte hier das Gericht entschieden, wäre der Pilot nicht als unschuldig betrachtet worden, sondern verurteilt worden (möglicherweise aber ohne Strafe geblieben). Gleiches gilt bei politischen Abstimmungen. In der Schweiz haben wir in vielen Fällen gesehen, dass "das Volk" anders entscheidet als die politische Führung. Wäre der Brexit nicht vom Stimmvolk entschieden worden wäre es wahrscheinlich nicht zum Brexit gekommen. Hingegen, könnte in anderen Ländern das Stimmvolk über EU-Austritt oder andere Themen abstimmen, würde es wohl auch anders aussehen.

Auf jeden Fall eine gut gemachte Sendung, die zum Nachdenken anregte.

Mir ist noch der Fall Jakob Metzler in den Sinn gekommen. Der Bankierssohn aus Frankfurt, der entführt und umgebracht wurde. Damals hatte der Polizeikommandant dem Entführer körperliche Gewalt angedroht, wenn er nicht das Versteck des Jungen verrate (der Junge war zu diesem Zeitpunkt schon tot). Es ging darum, dass man den Jungen innerhalb von drei Tagen findet, da der durchschnittliche Mensch danach verdurstet und die Überlebenschancen nach drei Tagen gegen Null tendieren. Wohlgemerkt, der Polizeikommandant hat körperliche Gewalt nur angedroht, aber nicht ausgeführt. Er wurde dann aber dafür verurteilt (die Strafe wurde aber erlassen). Auch hier hätte wohl "das Volk" anders entschieden. Aber auch hier gilt, dass Folter (und damit auch die Androhung von Folter) in unseren Breitengraden - zu Recht wie ich finde - nicht erlaubt sind.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.787
5.476
Z´Sdugärd
Es geht nicht an, dass ein einzelner Mensch über Leben und Tod bestimmter Menschen entscheiden kann.

Jein! Im Prinzip bin ich da bei dir. Fakt ist aber das es sehr wohl beim Militär durchaus anders geht. Wer mal in einem Auslandseinsatz in einem "Kriegsgebiet" (auch wen das damals anders geheisen hat) war der kann da ein Liedchen von singen. Da gibt (gab es zuminderst in den 90ern) eine sog. "VN" (Vereinte Nationen) Ausbildung wo einem alles Haarklein eingetrichtert wurde. Im Zielgebiet angekommen wurde man von höheren Offizieren mit den Worten "Vergessen sie gleich mal alles was da gelernt haben, hier gelten andere Regeln" begrüst. In solch einem Falle hat in der Tat der Soldat hinter der Waffe das "Bestimmungsrecht". Ob da nun ein Gefreiter mit einem Gewehr oder ein Major in einem Kampfjet den Finger am Abzug hat tut da erstmal keinen Unterschied. Vorallem wen der Befehl "Wen schiessen, dann richtig!" heist.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Jein! Im Prinzip bin ich da bei dir. Fakt ist aber das es sehr wohl beim Militär durchaus anders geht. Wer mal in einem Auslandseinsatz in einem "Kriegsgebiet" (auch wen das damals anders geheisen hat) war der kann da ein Liedchen von singen. Da gibt (gab es zuminderst in den 90ern) eine sog. "VN" (Vereinte Nationen) Ausbildung wo einem alles Haarklein eingetrichtert wurde. Im Zielgebiet angekommen wurde man von höheren Offizieren mit den Worten "Vergessen sie gleich mal alles was da gelernt haben, hier gelten andere Regeln" begrüst. In solch einem Falle hat in der Tat der Soldat hinter der Waffe das "Bestimmungsrecht". Ob da nun ein Gefreiter mit einem Gewehr oder ein Major in einem Kampfjet den Finger am Abzug hat tut da erstmal keinen Unterschied. Vorallem wen der Befehl "Wen schiessen, dann richtig!" heist.

Stimmt. Fairer Punkt. Im Kriegsfall sieht es anders aus. Als Schweizer habe ich daran nicht gedacht, wir gehen ja "praktisch" nur unbewaffnet in Kriegsgebiete und lassen uns von den Soldaten anderer Länder beschützen.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.081
729
im Paralleluniversum
Heute reden wir über das abzuschießende Flugzeug, morgen der Bus, das Auto, der einzelne von uns...


Blödsinn. Einen "Bus", ein "Auto", den "einzelnen von uns" kann man unschädlich machen ohne sofort zu töten. Dafür gibt es genug Beispiele.

Der Bus oder das Auto können fahruntauglich gemacht werden (z.B: Luft aus den Reifen etc.)
Die Person kann z.B. durch geeignete Maßnahmen auch ohne zu töten außer Gefecht gesetzt werden.

Wenn Du schon Beispiele bringen willst, dann bitte solche die greifen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.787
5.476
Z´Sdugärd
Stimmt. Fairer Punkt. Im Kriegsfall sieht es anders aus. Als Schweizer habe ich daran nicht gedacht, wir gehen ja "praktisch" nur unbewaffnet in Kriegsgebiete und lassen uns von den Soldaten anderer Länder beschützen.

Wobei "Kriegsfall" so ein böses Wort ist. Bei Auslandseinsätzen in einem Krisengebiet wie z.B. in Afrika (die deutschen reden ungern über Kriegsgebiete) würde ich nicht von einem Kriegsgebiet sprechen.

@Topic
Aber sehen wir das ganze mal ganz nüchtern und neutral (auch wens vielleicht etwas blöd kling): Die Personen im Flugzeug sind ja im Prinzip schon als Totalverlust abzuschreiben. Wiegesagt ist schwierig das Auszudrücken. Diese Menschen werden den Flug so oder so nicht überleben. Diese Menschen kannst du nicht schützen. Wie den auch? Darum währe ein Abschuss meines Rechtsbefinden sogar schon Pflicht. Natürlich mag man das wen man selbst davon betroffen ist (was ich niemandem wünsche) duchaus anders sehen. Aber die einzig logische Lösung ohne Emotionen oder auf Ethik einzugehen währe es den Flieger abzuschiessen bevor noch mehr passiert. Ist sicherlich keine Einfache Entscheidung aber die logische.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.905
16.000
Der Film war schlimmer als jede Gerichtsshow. Bei denen ist wenigstens offensichtlich, dass sie Bullshit sind, hier verkleidet sich (vielleicht ganz gut gemachte) Unterhaltung als ernsthafte Aufarbeitung juristischer Fragestellungen und verfuehrt die Zuschauer, sich anschliessend am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen, indem sie das Spiel mitspielen und voll Eifer abstimmen, als seien sie selbst qualifiziert, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Was sie aber nicht sind, nicht sein koennen, weil diese voellig krude und manipulativ dargestellt wurden.

Das Stueck verkennt voellig den Unterschied zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld. Die Rechtswidrigkeit des Abschusses ist seit elf Jahren abschliessend vom BVerfG (1 BvR 357/05) geklaert. Punkt. Man braucht keinen Film darueber zu machen, jedenfalls nicht so, nicht so quasi-dokumentarisch und gleichzeitig anmassend, diese Frage sei ungeklaert. Ueber die Schuld des Angeklagten K ist zu befinden. Das wird in dem Stueck nicht eroertert, stattdessen wird insinuiert, man muesse sich zwischen Recht und Gewissen (des K persoenlich) bzw. Moral (uebergeordnet "naturgesetzlich") entscheiden. Schwarz/weiss,Moerder/Held, lebenslange Freiheitsstrafe/Freispruch. Das ist falsch. Unsere Rechtsordnung bietet ein ausgefeiltes Instrumentarium fuer genau diese Problematik, um dem Angeklagten, der nie blosses Objekt staatlicher Gewalt werden darf, individuell (!) gerecht zu werden. Von der Strafzumessung ueber die Einstellung wegen geringer Schuld bis hin zum Wegfall der Schuld ueber Nothilfeexzess, Verbotsirrtum etc.

Und dann am Ende noch die Staatsanwaeltin sagt, hmm jaja, es tut mir so leid, ich habe Verstaendnis fuer den K, aber das Rechtssystem bindet mir die Haende, es zwingt mich, hier auf Mord zu plaedieren - ja pfui Teufel, wie rechtsfeindlich ist das denn? Das nicht individuell auf den Angeklagten eingehende "Recht", das Richter und Staatsanwaelte zu seelenlosen Subsumptionsautomaten macht, haben wir gerade nicht mehr. Wie kann man unser heutiges Rechtssystem so sehr in die Naehe der Systeme totalitaerer Staaten setzen? Und zusaetzlich so noch en passant die steile These aufstellen, nur mit einem solchen "robusten" Rechtssystem und mittels extralegaler Toetungen koennten wir uns vor den Herausforderungen des Terrorismus schuetzen?

Ich bin gelinde gesagt schockiert.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Und hier beginnen die Probleme: Wann entscheidet man, ob das Flugzeug und die Passagiere "verloren" sind? 5 Minuten vor Einschlag? Dürfen es auch 15 Minuten vorher sein? Wenn das Flugzeug im Sinkflug auf ein Ziel ist? Und in welchen Fällen? Fliegt ein Jet mit 250 Passagieren auf ein einzelnes Haus mit vier Personen drin, darf man es dann abschiessen oder müssen es mindestens 251 Personen sein in dem Haus? Es würde nur übrig bleiben hier dem Piloten ein Ermessen einzuräumen, Ermessen kann aber danach wieder hinterfragt werden.

Abgesehen davon, das Bundesverfassungsgericht hat ja nicht prinzipiell den Abschuss von entführten Flugzeugen verboten, sondern nur festgehalten, dass hierzu die Zustimmung der Bundesregierung notwendig ist. Also nicht ein einzelner Pilot oder der Verteidigungsminister oder ein General darüber entscheiden darf. Im Ergebnis natürlich nicht ganz konsistent mit der Begründung, dass ein Mensch keinen anderen Menschen töten darf, aber immerhin ein Ausweg für ganz besondere Situationen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.905
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Und hier beginnen die Probleme: Wann entscheidet man, ob das Flugzeug und die Passagiere "verloren" sind? 5 Minuten vor Einschlag? Dürfen es auch 15 Minuten vorher sein? Wenn das Flugzeug im Sinkflug auf ein Ziel ist? Und in welchen Fällen? Fliegt ein Jet mit 250 Passagieren auf ein einzelnen Haus mit vier Personen drin, darf man es dann abschiessen oder müssen es mindestens 251 Personen sein in dem Haus? Es würde nur übrig bleiben hier dem Piloten ein Ermessen einzuräumen, Ermessen kann aber danach wieder hinterfragt werden.

Das kommt noch dazu - das funktioniert nur als philosophisch-akademisches Gedankenspiel unter klinisch sauberen Bedingungen.

Letztlich ist es nur das gute alte Weichensteller-Problem, wahrscheinlich in der Ausgestaltung "Fetter-Mann-Problem". Nur sieht der Herr Fitz in Uniform halt einfach viel schneidiger aus als wenn er in einem Fatsuit vor eine Strassenbahn geschubst wird ;)
 
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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.987
9.943
LEJ
Wie die Sache wohl ausgegangen wäre wenn (gleich Ausgangslage) das deutsche Flugzeug von der polnischen/russischen/amerikanischen Luftwaffe abgeschossen worden wäre um den Absturz auf eine polnische/russische/amerikanische Arena zu vermeiden?

.... und damit dürften viele mit dem Grübeln beginnen.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Mich haben einige Faktoren an der Grundkonstellation des Films gestört.

Bei der Vorlaufzeit, warum wurde die Option "Räumung des Stadions" gar nicht erst in Erwägung gezogen, die für mich allererste Maßnahme? :confused:

So hatte ich dadurch in bestimmten Szenen das Gefühl, die Staatsanwältin ist eigentlich gerade Verteidigerin des Angeklagten.


Zweitens,
so ok ich insgesamt für einen deutschen Film (die ich normalerweise nicht mag) die schauspielerischen Leistungen fand,
so unglaubwürdig ist bei dieser Konstellation für mich, daß der Angeklagte kein Bedauern für die "Maßnahme" und damit den aus seiner Sicht "unvermeidlichen aber nichts desto trotz extrem bedauerlichen und belastenden Tod der Flugzeuginsassen" äußerte.

Egal, wie richtig man persönlich als Handelnder möglicherweise diese Handlung empfindet, so ist doch sicher da auch viel Trauer um die Toten- und auch Schuldgefühle. Unabhängig davon, daß er meinte, damit mehr Menschen retten zu können.
Für mich fast unglaubwürdig, daß das nicht zur Sprache kam.



Das Theaterstück ist von Dezember 2015, schon damals war doch lange bekannt, daß sich Cockpit-Türen nicht mehr so leicht von außen öffnen lassen?
Das ist doch eine Maßnahme der Erfahrungen von 9/11?!

Warum wurde das dann so thematisiert im Film, als hätten die Passagiere da eine realistische Chance- und damit vielleicht eine Chance, die Entführung abzubrechen?
Der Terrorist im Cockpit hätte doch wahrscheinlich ein Eindringen zu verhindern gewußt?
Habe ich da gerade einen Denkfehler bezüglich der Crew, die das könnte?

Ein nicht nennenswerter Bruchteil der 87 % wären möglicherweise mit dem Abschluss des Flugzeuges einverstanden, wenn sie selbst in diesem sitzen würden.

Möglicherweise sogar keine Person der 87 %.

Gut, ich komme beruflich vielleicht aus einer anderen Ecke und sehe das entsprechend relativ emotionslos und rational-
vor allem sehe ich Relationen als nicht unwesentlich, also sind (bei gleichen anderen Faktoren) für mich 70.000 eindeutig schützenswerter als 150, so bedauerlich ich dann den Tod der 150 fände.

Aber ganz klar ist vor allem, ich möchte nicht als Waffe mißbraucht werden und ich wäre froh und dankbar, wenn mein sowieso anscheinend unvermeidlicher Tod nicht noch andere Menschen mit in den Tod reißt.

Ich gehe sogar soweit, daß ich sage, in der Theorie sehe ich ein und akzeptiere das auch, wenn meine Angehörigen drin sitzen-
ich sowieso.

Natürlich wäre das schmerzhaft und furchtbar und ich würde es nicht entscheiden wollen,
aber rational kann ich das akzeptieren.

Das fand ich (bei dieser Konstellation) übrigens auch eher unglaubwürdig, daß der Soldat auf die Frage, was wäre, wenn seine Familie drin säße, keine Antwort wußte bzw. implizierte, dann hätte er es nicht gekonnt.
Dann hätte vielleicht der zweite Kampfpilot entscheiden müssen.


Was mir gut gefiel war die Szene, als gezeigt wurde, wie die Boden-Führungs- und Entscheidungs-Ebene ihrer Verpflichtung eben nicht nachkam, sondern anscheinend ohne Worte davon ausging, daß der Pilot so handeln wird.

Denn sonst, und da wären wir am Anfang, wäre die Stadion-Räumung die erste wichtige Maßnahme gewesen.


Ich habe es so empfunden, daß der Pilot da oben relativ allein gelassen wurde.

Der Befehl hieß "nicht schießen", aber gleichzeitig wurde die Zivilbevölkerung im Stadion nicht geschützt, das finde ich total widersinnig- und es wirkt auf mich eben doch wie eine stillschweigende Aufforderung bzw. Billigung der Befehlsverweigerung.



Und ja, mir ist beim Einsteigen in ein Flugzeug bewußt, daß es entführt werden kann oder abstürzen, das nehme ich bewußt und konkret in Kauf (ebenso wie die Gefahr auf Autobahnen/Straßen, wo viele selten drüber nachdenken).


Falsch fand ich, daß der Zuschauer nur Schuldig oder Nicht schuldig urteilen konnte,
keine abgestuften Möglichkeiten bestanden.

So war ich eindeutig (unter diesen Umständen) für nicht schuldig,
hätte es andere Wahlmöglichkeiten gegeben, dann wäre es sowas wie Schuldig, aber milde Strafe geworden.


Der Fall von Metzler war für mich ähnlich,
natürlich war Herr Daschner schuldig im Sinne der Anklage, aber ich war froh und dankbar, daß es zu einem vergleichsweise milden Urteil kam und wäre ich ein Elternteil gewesen, dann wäre ich ebenso froh und dankbar, daß sich jemand bewußt so entschieden hat, um mein Kind vielleicht noch zu retten.




PS: ich konnte online auch nicht abstimmen, Seite war zu dem Zeitpunkt dicht. :rolleyes:
 
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